BT-Drucksache 17/8966

Abschließende Bemerkungen der Vereinten Nationen zum Staatenbericht an den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Vom 9. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8966
17. Wahlperiode 09. 03. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Annette Groth,
Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Cornelia Möhring, Niema Movassat, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Abschließende Bemerkungen der Vereinten Nationen zum Staatenbericht
an den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (VN, United Nations –
UN) geschaffene und unter seiner Ägide arbeitende Ausschuss für wirtschaft-
liche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) hat auf seiner 46. Tagung
im Mai 2011 den Fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur
Umsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dem Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ergeben sowie Parallelberichte von
Nichtregierungsorganisationen erörtert und umfangreiche abschließende Bemer-
kungen verabschiedet. Diese Bemerkungen heben einige Aspekte staatlichen
Handelns der Bundesrepublik Deutschland (Ratifizierungen von Menschen-
rechtskonventionen sowie innerstaatliche Pläne und Aktionen) positiv hervor.
Sie äußern jedoch andererseits und überwiegend in mehr als 30 Punkten teilweise
tiefe Besorgnis und geben entsprechend weitreichende Empfehlungen. Sie for-
dern die Bundesregierung auf, erforderliche Maßnahmen zur Angleichung der
realen Lage an die sich aus dem Pakt ergebenden Erfordernisse zu ergreifen.

Die Endfassung der genannten abschließenden Bemerkungen ist am 12. Juli
2011 im UN-Dokument E/C.12/DEU/CO/5 veröffentlicht worden. Seitdem ist
ein halbes Jahr vergangen, ohne dass die Bundesregierung detailliert auf sie
eingegangen wäre. Das fällt umso mehr ins Gewicht, als der Ausschuss an-
mahnte, dass viele seiner früheren Empfehlungen zu dem dritten und vierten
Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland von ihr nicht umgesetzt wur-
den und nach wie vor aktuell sind. Es fragt sich dabei auch, wie das angeschla-
gene Tempo vereinbar sein soll mit der Aufgabe, im Rahmen des UPR-Ver-
fahrens (UPR: Universal Periodic Review) im Jahre 2013 der UN erneut über
die Menschenrechtslage in Deutschland zu berichten.

Hinzu kommt, dass dem Parlament zugleich neuartige Pflichten der Wahr-

nehmung seiner menschenrechtlichen Aufgaben entstehen, wie sich unter den
Bedingungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise die Entscheidungen
von Parlament und Regierung auch fühlbar auf die Möglichkeiten der Inan-
spruchnahme von Menschenrechten durch die Bevölkerung auswirken.

Die Fraktion DIE LINKE. muss angesichts der Dringlichkeit der Mahnungen
einen leichtfertigen Umgang der in politischer Verantwortung Stehenden mit

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der Umsetzung des genannten Dokuments feststellen. Das ist umso kritikwürdi-
ger, als durch den Mainstream der Medien eine gewisse Bagatellisierung der
UN-Kritik nahegelegt wurde. Es enttäuscht auch die nichtstaatlichen Organi-
sationen und andere zivilgesellschaftliche Kräfte, die sich seit Jahren für die
Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen und an entspre-
chenden Parallelberichten arbeiteten, dass das Parlament ihren Erwartungen
bislang nicht gerecht wird. Man kann es auch der eigenen Zivilgesellschaft
nicht zumuten, in dem Gefühl gelassen zu werden, dass ihre menschenrecht-
lichen Kritikpunkte und ihr menschenrechtliches Engagement weit größere
Aufmerksamkeit und Anerkennung bei den UN als bei der Regierung und dem
Parlament ihres eigenen Landes finden.

Eine dringende Empfehlung des Parlaments zur Unterzeichnung und Ratifizie-
rung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, so-
ziale und kulturelle Rechte würde auch dem Ausschuss die Ernsthaftigkeit des
Bemühens bekunden, die damit geschaffenen Möglichkeiten für Einzelperso-
nen und Gruppen diese auch wahrnehmen zu lassen und ihnen damit den Zu-
gang zu ihren durch die Konvention geschützten Menschenrechten nicht länger
zu erschweren.

Es ist an der Zeit und entspricht der Würde und Verantwortung des Parlaments,
sich selbst ein Bild von dem Umgang der Bundesregierung mit den UN-Bemer-
kungen zu machen und angesichts des hohen Stellenwerts der angesprochenen
Menschenrechtsfragen darauf zu drängen, dass entsprechende Antworten nicht
länger ausbleiben und entsprechende Maßnahmen nicht weiter verzögert wer-
den.

Wir fragen die Bundesregierung:

Komplexe bürgerliche und politische Rechte

1. Warum hat die Bundesregierung bislang das Fakultativprotokoll zum Inter-
nationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht un-
terschrieben?

Wann ist mit einer Unterzeichnung zu rechnen?

2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um der vom
WSK-Ausschuss bemängelten fehlenden Kenntnis der Rechte von Migran-
tinnen und Migranten bzw. ihrer Nachkommen zu begegnen, und an wel-
chen Stellen vermutet sie den größten Aufklärungsbedarf?

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die „fehlende Kenntnis der
Rechte“ auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Menschen mit Behin-
derung, betrifft, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung dagegen?

4. Inwieweit wird die Bundesregierung der Forderung nachkommen, auf der
Grundlage der Selbsteinschätzung Daten über die Inanspruchnahme von
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten durch Menschen mit Ein-
wanderungsgeschichte zu erheben?

5. Welche Schritte wird sie gegebenenfalls unternehmen, um solche Erhebun-
gen durchzuführen, welche rechtlichen und praktischen Probleme stellen
sich dabei, und wie wird die Bundesregierung diese Probleme lösen?

6. Weshalb wurde im Staatenbericht an den WSK-Ausschuss bislang die Tätig-
keit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration nicht gewürdigt, und wie steht die Bundesregierung zu der For-
derung, dies in den nächsten Staatenberichten zu ändern?

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7. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des WSK-Ausschusses, nach
der das Streikverbot für bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes
eine Einschränkung der Gewerkschaftstätigkeit und damit einen Verstoß ge-
gen die im UN-Pakt fixierten Verpflichtungen der Vertragsstaaten darstellt?

8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das deutsche Streik-
recht paktkonform zu gestalten?

9. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um der wiederholten Empfeh-
lung des WSK-Ausschusses nachzukommen, die Befugnisse des Deutschen
Instituts für Menschenrechte auf die Entgegennahme von Beschwerden aus-
zudehnen, einschließlich Beschwerden die „wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte“ betreffend?

10. Inwiefern ist die Haltung der Bundesregierung, die sich gegen eine gesetz-
liche Frauenquote ausgesprochen hat, mit der Aufforderung des WSK-
Ausschusses vereinbar, „darauf hinzuwirken, dass Männer und Frauen in
Entscheidungspositionen im öffentlichen und privaten Sektor gleich vertre-
ten sein sollen“ und dafür auch „Quoten zu erwägen“?

11. Welche Maßnahmen sind geplant, der Empfehlung des Ausschusses nach-
zukommen, „wirksame Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung
der Gleichbehandlungs- und Nichtdiskriminierungsgesetze […] vonseiten
privater Akteure zu erreichen“?

12. Was tut die Bundesregierung gegen die Umsetzungsdefizite des Bundes-
gleichstellungsgesetzes für die Bundesverwaltung (welches nach wie vor
zu keiner tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im öffent-
lichen Dienst des Bundes geführt hat)?

13. Wie hat sich der Anteil der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen
Sektor und im privaten Sektor in den letzten fünf Jahren entwickelt?

14. Sieht die Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am
Arbeitsmarkt durch die geplante Ausbauquote von Kindertagesbetreuungs-
angeboten für 35 Prozent aller unter Dreijährigen ausreichend gesichert?

Wenn ja, warum, und wenn nein, welche Maßnahmen zur Sicherstellung
sind geplant?

15. Sieht die Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am
Arbeitsmarkt durch die geplante Ausbauquote von Kindertagesbetreuungs-
angeboten für 35 Prozent aller unter Dreijährigen in allen Bundesländern
gleichermaßen gesichert?

Wenn ja, warum, und wenn nein, welche Maßnahmen zur Sicherstellung
sind geplant?

16. Bewertet die Bundesregierung die Schaffung eines Betreuungsgeldes für
Familien, die ihre Kinder nicht in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung
unterbringen möchten, als einen Schritt zur Erreichung der vom WSK-
Ausschuss geforderten gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeits-
leben?

17. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, damit Gewalt in
der Familie als Straftatbestand im deutschen Recht verankert wird?

18. Welche ressortübergreifenden Maßnahmen über das Hilfetelefon hinaus
plant die Bundesregierung, um das erschreckende Ausmaß an Gewalt ge-
genüber Frauen und Mädchen mit Behinderung wirksam zu bekämpfen
und insbesondere Gewalt in Einrichtungen konsequenter zu unterbinden?

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19. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um Maßnahmen zu ergreifen, um
insbesondere die Gewalt gegen Frauen aus bestimmten ethnischen Gruppen
und gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung zu bekämpfen?

Gibt es im Rahmen der entsprechenden Bund-Länder-Kommission Über-
legungen oder bereits getroffene Vereinbarungen, um die betroffenen spe-
zifischen ethnischen Gruppen zu erfassen?

Welche ethnischen Gruppen sind vor allem betroffen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese speziellen Fälle von Gewalt gegen Frauen?

20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Grundrechte von
Transsexuellen zu sichern, zu denen sie sich auch im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP verpflichtet hat, in dem es heißt: „Das
geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen in-
zwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht
aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das
Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stel-
len, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben
zu ermöglichen.“?

21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Transsexuelle, Trans-
gender und Intersexuelle in ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität im
Personenstandsrecht zu berücksichtigen, da das Personenstandsrecht bis-
lang nur zwei Möglichkeiten des Geschlechtseintrags, „männlich“ oder
„weiblich“, alternativ zueinander zulässt?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit eines unbestimmten Ge-
schlechtseintrags im Reisepass und bei der Personenstandsangabe im Hin-
blick auf die kürzlich eingeführte Regelung des unbestimmten Geschlechts-
eintrags „X“ im Pass, die der rechtlichen Anerkennung von Transsexuellen,
Transgendern und Intersexuellen dienen soll (http://foreignminister.gov.au/
releases/2011/kr_mr_110914b.html)?

23. Sieht die Bundesregierung die frühkindlichen geschlechtsangleichenden Maß-
nahmen an Intersexuellen vor deren Einwilligungsfähigkeit als weiterhin für
mit dem Kindeswohl und der Menschenwürde von intersexuellen Menschen
vereinbar an (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen An-
fragen der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksachen 14/5627, 16/4322
und 16/13269) (bitte mit Begründung, die die neueren wissenschaftlichen
Erkenntnisse berücksichtigt)?

24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Selbsthilfegruppen
intersexueller Menschen zu unterstützen?

25. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung hat die Anti-
diskriminierungsstelle des Bundes für Transsexuelle und Intersexuelle ent-
wickelt und umgesetzt?

26. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Parallelberichts von
Nichtregierungsorganisationen, ihr Wirken in internationalen Finanzinsti-
tutionen stünde nicht im Einklang mit ihren Bemühungen um Armutsredu-
zierung, Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (International
Labour Organization – ILO) und menschenrechtliche Aspekte?

27. Ist die Bundesregierung der Meinung, die diesbezüglichen Empfehlungen
aus dem vierten Staatenbericht umgesetzt zu haben?

Falls ja, auf welche Weise ist sie diesen Empfehlungen nachgekommen?

Falls nein, wie gedenkt sie, dieses Versäumnis aufzuholen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8966

28. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig ihr Agieren
in internationalen Finanzorganisationen wie der Weltbank und dem Inter-
nationalen Währungsfonds (IWF) mit ihren Bemühungen um eine Armuts-
reduzierung in Einklang bringen?

29. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig gewährleis-
ten, dass ihr Agieren in internationalen Finanzorganisationen wie der Welt-
bank und dem IWF weder ILO-Standards noch Menschenrechte im Allge-
meinen verletzt?

30. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den wirtschaftlichen, so-
zialen und kulturellen Rechten in der menschenrechtsbezogenen Bildungs-
arbeit an Schulen ein, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten und
pädagogischen Zielsetzungen sind diese in den Curricula der „klassischen“
Fächer der politischen Bildung wie Politische Weltkunde, Sozialkunde oder
Geschichte verankert?

31. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um Maßnahmen zu ergreifen, um
insbesondere emanzipatorische Geschlechterpolitik zu betreiben und die
stereotypen traditionellen Rollenbilder aufzubrechen?

Wie sollen diese Maßnahmen in der frühkindlichen und schulischen Bil-
dung umgesetzt werden?

32. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den wirtschaftlichen, so-
zialen und kulturellen Rechten in der geschlechterdemokratischen Bil-
dungsarbeit unter dem Blickwinkel der Akzeptanz von sexueller Vielfalt an
Schulen ein, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten und pädagogi-
schen Zielsetzungen sind diese grundsätzlich und fächerübergreifend in
den Curricula verankert und Bestandteil der schulischen Lehrer- und Leh-
rerinnenfortbildung?

33. In welcher Weise und mit welcher Schwerpunktsetzung werden die wirt-
schaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte im Rahmen der uni-
versitären Lehrer- und Lehrerinnenausbildung und der schulischen Lehrer-
und Lehrerinnenfortbildung vermittelt?

In welcher Weise sollte die Menschenrechtsbildung an Schulen und Hoch-
schulen modernisiert werden, insbesondere vor dem Hintergrund des Para-
digmenwechsels im Menschenrechtsverständnis durch die UN-Behinder-
tenrechtskonvention?

34. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf allen Ebenen der
schulischen und universitären Menschenrechtsbildung die empirische Er-
kenntnisgewinnung und Wissensvermittlung dahingehend gefördert, dass
zwischen der Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte in der Bundesrepublik Deutschland und dem diesbezüglichen Han-
deln der politischen Entscheidungsträger und dessen konkreten sozialen
Auswirkungen auf die Bevölkerung kausale Zusammenhänge bestehen?

35. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der Unterkommission für Men-
schenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1997, wonach das Men-
schenrecht auf Bildung insbesondere auch als ein Recht auf Menschen-
rechtsbildung zu verstehen sei, und welche Konsequenzen ergeben sich
nach Einschätzung der Bundesregierung aus der durch zahlreiche inter-
nationale Vergleichsstudien belegten sozialen Undurchlässigkeit des deut-
schen Bildungssystems für die Inanspruchnahme dieses Rechts durch schul-
pflichtige Minderjährige?

Drucksache 17/8966 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

36. Weshalb fand im Staatenbericht an den WSK-Ausschuss bislang der
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und damit die Sicherung des An-
spruchs auf frühkindliche Betreuung nur in Bezug auf die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt Erwähnung, nicht aber als Anspruch
des Kindes auf Bildung und zentraler Bestandteil des Bildungsweges von
Kindern?

37. Betrachtet die Bundesregierung frühkindliche Bildung als wichtigen Bau-
stein zur Überwindung der Benachteiligung aufgrund sozialer Herkunft,
und in welchem Umfang sieht die Bundesregierung den Zugang zu früh-
kindlicher Bildung für alle Kinder gewährleistet?

38. Wie beurteilt die Bundesregierung wissenschaftliche Erhebungen des Deut-
schen Jugendinstituts (DJI), die sowohl das Erreichen der angestrebten Be-
treuungsquote in der Kindertagesbetreuung von 35 Prozent infrage stellen,
als auch eine dringend notwendige Forcierung der Qualifizierung und Aus-
bildung von Fachkräften im Bereich der Kindertagesbetreuung anmahnen,
und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einem
Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung entgegenzuwirken?

39. Welche konkreten Bedarfsanalysen und -ermittlungen liegen der angestreb-
ten Betreuungsquote in der Kindertagesbetreuung von 35 Prozent zu-
grunde, und erachtet die Bundesregierung diese Quote als bedarfsdeckend?

40. Erachtet die Bundesregierung die geplante Betreuungsquote von 35 Pro-
zent aller unter Dreijährigen und damit für jedes dritte Kind dieser Alters-
gruppe für ausreichend,

a) um den tatsächlichen Bedarf an Kindertagesbetreuung zu decken,

b) um den im Kinderförderungsgesetz festgeschriebenen Rechtsanspruch
für alle unter Dreijährigen zu gewährleisten (wenn ja, bitte begründen,
und wenn nein, bitte die vorgesehenen Maßnahmen erörtern)?

41. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die in Deutschland
nachweisliche Kopplung des Bildungserfolgs an die soziale Herkunft auf
die Ausbildung von kognitiven und sozialen Fähigkeiten von schulpflich-
tigen Personen im Bereich der Menschenrechtsbildung und deren gesell-
schaftliche Anwendungspraxis im Bildungsalltag aus?

42. In welcher Weise setzt die Bundesregierung die Richtlinien des Hochkom-
missariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen zur Erarbeitung, Im-
plementierung und Evaluierung von nationalen Aktionsplänen zur Men-
schenrechtsbildung um, und inwieweit findet hierbei auch eine Verzahnung
zwischen der internationalen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene
statt?

43. In welchem Umfang wurden seit der Verabschiedung des Weltaktions-
programms für die Menschenrechtsbildung durch die Vereinten Nationen
(A Res. 59/113 vom 10. Dezember 2004) in der Bundesrepublik Deutsch-
land nationale Kontaktstellen (National Focal Points) zur Menschenrechts-
bildung sowie nationale Forschungs- und Trainingszentren für Menschen-
rechte geschaffen?

44. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung auf der Ebene des Europarates
ergriffen, um in den Mitgliedstaaten einen Dialog über die Menschen-
rechtsbildung anzuregen, bzw. welche diesbezüglichen Initiativen hat sie
ggf. hierzu geplant?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8966

Komplexe wirtschaftliche Rechte

45. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die vom WSK-
Ausschuss geforderte Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungsposi-
tionen zu erreichen (Hier ist zudem darauf zu verweisen, dass diese For-
derung bereits in den abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für
die Beseitigung der Diskriminierung der Frau – CEDAW – zum 6. Staaten-
bericht der Bundesregierung Anfang 2009 aufgestellt wurde.)?

46. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die vom
WSK-Ausschuss geforderten wirksamen Überwachungsmechanismen zur
Einhaltung der Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze sei-
tens privater Akteure einzuführen?

Wie wurde in diesem Zusammenhang bereits der Forderung des CEDAW
nach einer Erweiterung des Mandats der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes und deren Ausstattung mit entsprechenden Untersuchungs- und
Sanktionsbefugnissen sowie der finanziellen Ressourcen nachgekommen?

47. Teilt die Bundesregierung die tiefe Besorgnis des Ausschusses für wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte bezüglich der schädlichen Aus-
wirkungen der deutschen Agrar- und Handelspolitik (bitte begründen)?

Falls nein, welche Vorstellung hat die Bundesregierung davon, wie der
Ausschuss zu einer solchen Einschätzung gekommen sein könnte?

48. Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, aus der negativen Einschätzung
ihrer Agrar- und Handelspolitik durch den Ausschuss Konsequenzen zu
ziehen, und falls ja, welche?

49. Inwiefern ist die Bundesregierung gewillt, die Empfehlungen des Aus-
schusses in ihrer Handels- und Agrarpolitik zu berücksichtigen?

50. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig negative
Auswirkungen ihrer internationalen Handels- und Agrarpolitik auf die In-
anspruchnahme wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in Ein-
fuhrländern verhindern?

51. Inwiefern wird sich die Bundesregierung in der Europäischen Union für
eine kritische Auswertung des Staatenberichts hinsichtlich der angespro-
chenen vergemeinschafteten Politikbereiche einsetzen?

52. Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf, die Verhandlungsziele der
Europäischen Union in den Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschafts-
abkommen mit den AKP-Staaten (AKP: Gruppe der afrikanischen, kari-
bischen und pazifischen Staaten) daraufhin zu überprüfen, ob sie den im
Bericht des Ausschusses formulierten Ansprüchen gerecht werden und der
Inanspruchnahme der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
nicht entgegenstehen?

53. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Bundesregierung bezüglich der mehr-
fach von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz, Ilse Aigner, sowie dem Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, angekündigten Abschaf-
fung der Agrarexportsubventionen aus?

54. Sollen auch die Direktzahlungen an europäische Landwirte beendet wer-
den, und wenn nein, warum nicht?

55. Wieso hat die Bundesregierung die Freiwilligen Leitlinien der Ernährungs-
und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agri-
culture Organization of the United Nations – FAO) zum Recht auf Nahrung

bisher nicht umgesetzt?

Drucksache 17/8966 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

56. Was verzögert bisher die Abschaffung der Agrarexportsubventionen durch
die Bundesregierung?

57. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Ausschusses für wirtschaftli-
che, soziale und kulturelle Rechte, dass Menschenrechte bei politischen
Entscheidungen zu Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen sowie
bei der Unterstützung solcher Investitionen nicht hinreichend berücksich-
tigt werden?

Falls nein, welche Vorstellung hat die Bundesregierung davon, wie bzw.
aufgrund welcher konkreten Vorkommnisse der Ausschuss zu einer sol-
chen Einschätzung gekommen sein könnte?

58. Inwiefern hat die Bundesregierung die Besorgnis des Ausschusses zum
Anlass genommen, die Auswirkungen deutscher Auslandsinvestitionen
und die Unterstützung von Auslandsinvestitionen im Hinblick auf die Ge-
währleistung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte sowohl gene-
rell als auch in einzelnen Fällen zu überprüfen?

59. Inwiefern ist die Bundesregierung gewillt, die Empfehlungen des Aus-
schusses in ihrer Investitionspolitik zu berücksichtigen?

60. Wie will die Bundesregierung zukünftig gewährleisten, dass die Investi-
tionstätigkeit deutscher Unternehmen die wirtschaftlichen, sozialen sowie
kulturellen Rechte in den Gastländern fördert und die Verletzung dieser
Rechte in diesem Zusammenhang ausgeschlossen ist?

61. Wird sich die Bundesregierung bei der Überarbeitung der OECD-Leitsätze
(OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung) dafür einsetzen, dass diese einen verpflichtenden Charakter mit der
Möglichkeit für konkrete Sanktionen gegen Unternehmen erhalten, die bei
ihren Auslandsinvestitionen gegen wirtschaftliche, soziale oder kulturelle
Rechte verstoßen, und wenn nein, warum nicht?

62. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in den OECD-Leitsät-
zen ein verpflichtender Sanktionsmechanismus festgeschrieben wird, der
bei der Feststellung einer Verletzung der OECD-Leitsätze durch deutsche
Unternehmen, ihre Subunternehmer oder ihre Zulieferer zu Sanktionen ge-
gen das entsprechende Unternehmen führt, und wenn nein, warum nicht?

63. Teilt die Bundesregierung die Sorge des Ausschusses für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, dass Vorhaben im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Rechte zur Folge gehabt haben, bzw. sind ihr solche Fälle be-
kannt?

Wenn ja, welche?

64. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, auf welche Berichte
sich der Ausschuss in seiner allgemeinen Aussage bezüglich der Verlet-
zung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten durch Vorha-
ben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bezieht?

65. Hat die Bundesregierung die entsprechenden Berichte ausgewertet, und
welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

66. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der negativen Aus-
wirkungen des vom Ausschuss genannten Projekts zur Regelung von Land-
besitzrechten in Kambodscha auf die Inanspruchnahme wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Rechte?

67. Wie wird die Bundesregierung auf die Probleme im Zusammenhang mit

dem Projekt zur Regelung von Landbesitzrechten in Kambodscha reagie-
ren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8966

Komplexe soziale Rechte

68. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um bei Verstößen gegen we-
sentliche Vorschriften der Sozialgesetzbücher die Rechte von Betroffenen-
verbänden und Selbsthilfeinitiativen zu stärken und insbesondere ein ech-
tes Verbandsklagerecht entsprechend dem § 13 des Behindertengleichstel-
lungsgesetzes (BGG) einzuführen?

Wenn ja, auf welche Diskriminierungstatbestände will die Bundesregie-
rung ein solches Verbandsklagerecht erweitern?

69. Wie will die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen der Forderung
des WSK-Ausschusses nachkommen, die Beschäftigungssituation von Men-
schen mit Behinderung dauerhaft zu verbessern?

Welche Änderungen in der Handhabung der Ausgleichsabgabe sind ge-
plant, und wie steht die Bundesregierung zu einer erneuten Anhebung die-
ser Abgabe?

70. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Bundes-
agentur für Arbeit besser zu befähigen, geeignete Dienstleistungen anzu-
bieten, damit Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Konven-
tion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsplatz
frei wählen können und einen Lohn erhalten, von dem sie selbstbestimmt
leben können?

71. Wie wird die Bundesregierung das Prinzip der „Leistungen aus einer
Hand“ für neue Arbeitsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung
sichern und zu diesem Zweck die Befugnisse der Integrationsfachdienste
stärken und weiterentwickeln?

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Kritik an
der öffentlichen Ausschreibung von Leistungen der beruflichen Eingliede-
rung durch die Bundesagentur für Arbeit?

72. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des
WSK-Ausschusses, in denen auf die Unvereinbarkeit des anhaltenden Ge-
fälles zwischen dem west- und ostdeutschen Arbeitsmarkt mit den Vorga-
ben des 1973 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Internatio-
nalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hingewiesen
wird?

a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den in dem Be-
richt in Nummer 14 aufgeführten Forderungen des WSK-Ausschusses
nachzukommen?

b) Wie begründet die Bundesregierung anderenfalls die Unterlassung von
Folgehandlungen?

73. Wie bewertet die Bundesregierung im Kontext der von dem WSK-Aus-
schuss beanstandeten Disparitäten bei den Arbeitsmarkt- und Einkom-
mensstrukturen die anhaltende Tarifspaltung zwischen Ost- und West-
deutschland, und welche Maßnahmen avisiert die Bundesregierung, um auf
eine Anhebung der ostdeutschen Löhne und Gehälter hinzuwirken?

74. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung bezüglich der spezi-
fischen Auswirkungen der am 25. Mai 2011 vom Kabinett und am 23. Sep-
tember 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Kürzungen bei den
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für den ostdeutschen Arbeitsmarkt
vorgenommen (wenn nein, bitte begründen)?
75. Wie beurteilt die Bundesregierung die in Nummer 19 des Berichts geäu-
ßerte Besorgnis des WSK-Ausschusses, dass die Regelungen für Erwerbs-

Drucksache 17/8966 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fähige in Deutschland in den Bereichen der Arbeitslosenversicherung und
Grundsicherungen „einschließlich der Auflage für Empfänger von Arbeits-
losengeld, jede ,zumutbare Arbeit‘ anzunehmen, was in der Praxis als
nahezu ,jede Arbeit‘ ausgelegt werden kann“, zu Verstößen gegen die Ar-
tikel 6 und 7 des WSK-Pakts führen können?

76. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des im WSK-Pakt in
Artikel 6 beschriebenen Rechts auf Arbeit in Deutschland, „welches das
Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch
frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst“, vor dem
Hintergrund der Sperrzeiten- und Sanktionsregelungen im Zweiten und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die Leistungsbeziehende unter Androhung
von Leistungsentzug bis zu einer vollständigen Kürzung der Leistung zur
Annahme bestimmter Erwerbsarbeit zwingen?

77. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Sperrzeiten- und Sank-
tionsregelungen im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die Leis-
tungsbeziehende unter Androhung von Leistungsentzug bis zu einer voll-
ständigen Kürzung der Leistung zur Annahme von Erwerbsarbeit zwingen,
vor dem Hintergrund des ILO-Übereinkommens Nr. 29 über Zwangs- oder
Pflichtarbeit von 1930, in dem es in Artikel 2.1. heißt: „Als ,Zwangs- oder
Pflichtarbeit‘ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit
oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner
Strafe […] verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung
gestellt hat.“?

78. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung von Max Kern, der von
1966 bis 2002 Jurist im Internationalen Arbeitsamt, langjähriger Leiter der
Sektion Zwangsarbeit der Hauptabteilung Normen, dem Sekretariat der
Aufsichtsorgane der ILO zur Prüfung der Einhaltung der internationalen
Normen durch die Mitgliedstaaten war, in der im Auftrag der gewerk-
schaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellten Studie zur Zwangsarbeit,
dass auf „der Ebene des Völkerrechts […] die Sanktionen des § 31 SGB II
im Lichte der o. a. Spruchpraxis der zuständigen Aufsichtsorgane das in
Art. 1 Abs. 2 des Übereinkommens Nr. 29 aufgeführte Kriterium der ,An-
drohung irgendeiner Strafe‘“ erfüllen (Max Kern: Zur Frage der Vereinbar-
keit von Recht und Praxis der Arbeit nach § 16 Abs. 3 SGB II i. V. m. § 31
SGB II mit dem IAO-Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangs- oder Pflicht-
arbeit, 1930, S. 67 f.)?

79. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen angesichts
der massiven Kritiken an der Sperrzeiten- und Sanktionsregelungen, ange-
sichts der mit den Sperrzeiten- und Sanktionsregelungen gegebenen mas-
siven Verletzung des Menschenrechts auf die Möglichkeit, seinen Lebens-
unterhalt durch eine frei gewählte oder angenommene Arbeit zu bestreiten
und angesichts der mit den Sperrzeiten- und Sanktionsregelungen ebenfalls
gegebenen massiven Verletzung der durch die Ratifizierung des ILO-Ver-
trags eingegangenen Verpflichtung Deutschlands, die „Zwangs- oder Pflicht-
arbeit in allen ihren Formen möglichst bald zu beseitigen“ (ILO-Überein-
kommen Nr. 29 von 1930, Artikel 1.1.)?

80. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der Aufforde-
rung des Europäischen Parlaments an die EU-Mitgliedstaaten, also auch an
Deutschland, gerecht zu werden, „zu prüfen, wie verschiedene Modelle be-
dingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen
könnten“ (vgl. die mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament am
20. Oktober 2010 angenommene Entschließung zum „Bericht über die

Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8966

die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa“ (2010/2039(INI),
Nummer 44), insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das
Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens konsequent sowohl das
Recht auf eine frei gewählte Arbeit als auch das Verbot von Zwangsarbeit
durchsetzt?

81. Wann ergreift die Bundesregierung welche konkreten Maßnahmen zur
Abschaffung der Sanktionen und Leistungskürzungen im Zweiten und
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angesichts des o. g. Rechts auf eine frei
gewählte Arbeit und des Verbots der Zwangsarbeit sowie der Aussage
des Bundesverfassungsgerichts, dass das „Grundrecht auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Ver-
bindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG […] jedem
Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu[sichert], die
für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am ge-
sellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind“, dass
dieses „Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG […] als Gewährleistungsrecht in
seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden
Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen
eigenständige Bedeutung [hat]. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und
muss eingelöst werden“ und angesichts der Aussage des Bundesverfas-
sungsgerichts, dass der „gesetzliche Leistungsanspruch […] so ausgestaltet
sein [muss], dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes
individuellen Grundrechtsträgers deckt“ (vgl. Urteil des BVerfG vom
9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelleistungen, Leitsätze, Rn. 133, 137)?

82. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des WSK-Ausschusses in
Nummer 19, dass „der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte ge-
meinnützige Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts füh-
ren kann“?

83. Welche konkreten Beschäftigungs-/Arbeitsgelegenheitenmaßnahmen sind
und waren im Rahmen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch
möglich, die Erwerbslose zur Annahme von Tätigkeiten ohne Bezahlung
(z. B. lediglich unter Fortzahlung der Transferleistungen bzw. unter Fort-
setzung der Zahlung von Aufwandsentschädigungen) unter Androhung
einer Strafe, z. B. der Kürzung bzw. des Entzugs der Transferleistungen,
zwingt (bitte detailliert aufführen, wann welche Regelungen seit Bestehen
des Zweiten und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu diesen Formen
der Beschäftigung bestanden bzw. bestehen)?

84. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der o. g. Kritik des
WSK-Ausschusses die Ein-Euro-Jobs sowie die weiteren im Zweiten und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch geregelten Beschäftigungsmaßnahmen, die
Erwerbslose unter Androhung einer Strafe, nämlich einer Sperrzeit bzw.
einer Sanktion zwingen, solche unbezahlten Tätigkeiten aufzunehmen?

85. Wie bewertet die Bundesregierung die Besorgnis des WSK-Ausschusses in
Nummer 21, dass die von der Bundesregierung, den Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP sowie der Fraktion der SPD im Deutschen Bun-
destag beschlossenen Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe im Be-
reich des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch keinen angemes-
senen Lebensstandard gewährleisten?

86. Wie bewertet die Bundesregierung die Besorgnis des WSK-Ausschusses in
Nummer 21, dass trotz unterstellter Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens
zur Berechnung der Grundsicherung „dieses Verfahren den Leistungsemp-
fängern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet“, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Kritik des WSK-Aus-

schusses?

Drucksache 17/8966 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

87. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des WSK-Ausschusses in
Nummer 21, „dass infolge der sehr geringen Regelleistungen für Kinder“,
die die jeweilige Bundesregierung, die Fraktionen der CDU/CSU, FDP,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag in den
vergangenen Jahren im Bereich des Zweiten und Zwölften Buches Sozial-
gesetzbuch beschlossen haben, „annähernd 2,5 Millionen Kinder in
Deutschland unterhalb der Armutsgrenze bleiben“?

88. Sieht die Bundesregierung die Aufforderung des WSK-Ausschusses erfüllt,
insbesondere die Pläne der sozialen Sicherheit einschließlich des Bildungs-
und Teilhabepakts auf ihre Wirksamkeit in der Bekämpfung von Kinderar-
mut und die daraus entstehende Ausgrenzung in den Bereichen Bildung,
Kultur, Sport und gesellschaftliches Leben umfassend geprüft zu haben und
durch die Form der Beantragungspflicht dieser Leistungen in ausreichen-
dem Maße – unter der Prämisse, dass die Grundsicherung einen angemesse-
nen Lebensstandard ermöglichen muss – gewährleistet wird?

89. Wie beurteilt die Bundesregierung unter dieser vom WSK-Ausschuss ein-
geforderten Prämisse den grundgesetzlich festgesetzten gleichen Zugang
zu Bildung, wenn weniger als 50 Prozent der betroffenen Minderjährigen
aufgrund des Antragsverfahrens für Bildungs- und Teilhabeleistungen für
Kinder diese Leistungen erhalten?

90. Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfältige Kritik und große Skepsis
bezüglich der Verfassungsgemäßheit der Bestimmung der Regelbedarfe
auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, so z. B. durch den
Abgeordneten Wolfgang Neskovic, DIE LINKE., ehemals Richter am Bun-
desgerichtshof (vgl. Handreichung zum Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09), durch Dr. Irene Becker, So-
zialwissenschaftlerin, und durch Prof. Dr. Johannes Münder (vgl. jeweilige
Gutachten in Soziale Sicherheit, Sonderheft September 2011), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen grundsätzlichen Kriti-
ken und detaillierten Nachweisen bezüglich der nicht gegebenen Verfas-
sungsgemäßheit der Bestimmung der Regelbedarfe?

91. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des WSK-Ausschusses
in Nummer 24, dass der hohe Stand der Einkommensarmut in Deutschland
„in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Ver-
tragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder be-
schränkten Leistungszugang hindeutet“?

92. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Erklärung des WSK-Aus-
schusses vom 4. Mai 2001 („Armut und der Internationale Pakt über
WSK-Rechte“) festgehaltene Aussage, dass „Armut eine Verweigerung der
Menschenrechte darstellt“, angesichts der Tatsache, dass in Deutschland
15,5 Prozent der Bevölkerung (Daten des Statistischen Bundesamtes nach
EU-SILC, Einkommensjahr 2008, Armutsrisikoquote nach Sozialleistun-
gen), also jede/jeder Sechste, mit einem Armutsrisiko lebt und damit der
Fähigkeiten und Möglichkeiten des Genusses eines angemessenen Lebens-
standards und der Wahrnehmung anderer wirtschaftlicher, sozialer, kultu-
reller und politischer Rechte beraubt ist (vgl. die Nummern 1 und 8 der ge-
nannten Erklärung), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung in Deutschland?

93. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die hohe Armuts-
risikoquote von 15,5 Prozent, auf eine gravierende Verletzung des Men-
schenrechts auf ein Leben „frei von Furcht und Not“ und des damit verbun-
denen Rechts auf soziale Sicherheit hinweist (vgl. WSK-Pakt), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser gravierenden Men-

schenrechtsverletzung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8966

94. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Orientierung der
Bundesregierung bei der Armutsbekämpfung im Rahmen der Strategie
„Europa 2020“ an dem Indikator „Erwerbstätigkeit“ nur geringe bis keine
politische Aussage- und Wirkungskraft angesichts der Tatsache hat, dass in
Deutschland 2,9 Millionen Erwerbstätige von Einkommensarmut betroffen
sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6043), Erwerbstätigkeit also keines-
wegs Armutsbekämpfung bedeutet, z. B. wenn die Erwerbseinkommen zu
gering sind?

95. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Besorgnis des
WSK-Ausschusses in Nummer 24, dass „1,3 Millionen Menschen wirt-
schaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen [bei der Grundsicherung
für Arbeitsuchende] in Anspruch nehmen müssen“, bezüglich der Debatten
um die Einführung ausreichender gesetzlicher Mindestlöhne?

96. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass einerseits in Deutsch-
land 2,9 Millionen Erwerbstätige von Einkommensarmut betroffen sind,
anderseits aber in Artikel 7 des WSK-Pakts das „Recht eines jeden auf
gerechte und günstige Arbeitsbedingungen“ festgestellt wird, „durch die
insbesondere gewährleistet wird a) ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeit-
nehmern mindestens sichert i) angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für
gleichwertige Arbeit ohne Unterschied; […], ii) einen angemessenen Le-
bensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit diesem
Pakt“, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Tat-
sache, und welche Maßnahmen leitet sie ein, um der Verletzung dieses
Menschenrechts in Deutschland wirksam zu begegnen?

97. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des
Europäischen Parlaments, dass „ein angemessenes Mindesteinkommen un-
verzichtbarer Bestandteil für ein würdevolles Leben der Menschen ist und
dass angemessene Mindesteinkommen und gesellschaftliche Teilhabe Vo-
raussetzung dafür sind, dass Menschen ihr Potenzial voll entfalten und alle
an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft mitwirken können“, be-
züglich der Auffassung des Europäischen Parlaments, „dass ein angemes-
senes Mindesteinkommen bei mindestens 60 Prozent des Medianeinkom-
mens des jeweiligen Mitgliedstaats liegen muss“, bezüglich der Kritik des
Europäischen Parlaments an den „Mitgliedstaaten [der EU], in denen die
Mindesteinkommenssysteme nicht an die relative Armutsgrenze heran-
reichen“ sowie aus der Forderung des Europäischen Parlaments „an die
Mitgliedstaaten, dieser Lage möglichst rasch abzuhelfen“ (vgl. die Ent-
schließung von 20. Oktober 2010 zum „Bericht über die Bedeutung des
Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung ei-
ner integrativen Gesellschaft in Europa“ (2010/2039(INI), die Nummern
15, 35 und 40) und der bekannten Tatsache, dass die Regelbedarfe und als
angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung bei den
Grundsicherungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in
der Summe im Durchschnitt weit unter den Armutsrisikogrenzen für ver-
schiedene Haushaltstypen liegen?

98. Welche konkreten Konsequenzen zieht und welche konkreten Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung angesichts der Empfehlung des WSK-Aus-
schusses in Nummer 24, „eine Überprüfung der Höhe der Leistungen vor-
zunehmen“ mit dem Ziel, Armut zu beseitigen?

99. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass verdeckte Armut be-
deutet, dass soziale Transfers, die das Grundrecht auf die Absicherung der
physischen Existenz und gesellschaftliche (Mindest-)Teilhabe gewährleis-
ten sollen, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden und da-

mit die Absicherung des Grundrechts nicht gewährleistet ist?

Drucksache 17/8966 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

100. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die verdeckte Armut
bzw. Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen Kennzeichen unzu-
reichend ausgestalteter Leistungszugänge ist?

Welche Einschätzungen kann die Bundesregierung darüber treffen, in
welchen Bereichen und sozialen Gruppen die Nichtinanspruchnahme so-
zialer Leistungen besonders hoch ist?

101. Welche Konsequenzen zieht und welche Maßnahmen ergreift die Bundes-
regierung angesichts der Aufforderung des Europäischen Parlaments an
alle Mitgliedstaaten, „zu prüfen, wie verschiedene Modelle bedingungs-
loser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur gesell-
schaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen könnten,
wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend
wirken und geeignet sind, Fälle von verschleierter Armut zu vermeiden“
(vgl. die Entschließung vom 20. Oktober 2010 zum „Bericht über die Be-
deutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die
Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa“ (2010/2039(INI),
Nummer 44) und angesichts der hohen Quote der Nichtinanspruchnahme
der Leistungen im Bereich des Zweiten und Zwölften Buches Sozialge-
setzbuch in Höhe von fast 50 Prozent (vgl. Irene Becker, Richard Hauser:
Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag: Eine verglei-
chende Analyse aktueller Reformvorschläge, 2010, S. 138)?

102. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Kritik des WSK-Aus-
schusses ein, Asylsuchende erhielten in Deutschland keine ausreichenden
Sozialleistungen, lebten in unzulänglichem und überbelegtem Wohnraum,
hätten nur begrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt und erhielten nur in Not-
fällen medizinische Versorgung?

Inwieweit sieht die Bundesregierung selbst darin einen Verstoß gegen
menschenrechtliche Normen oder grundgesetzliche Vorgaben?

103. Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die soziale
Schlechterstellung von Asylsuchenden zu beheben und diese in den Ge-
nuss von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten kommen zu
lassen?

104. Wie begründet die Bundesregierung ihr politisches Vorgehen auf EU-
Ebene im Rahmen der Verhandlungen zur Novellierung der so genannten
EG-Aufnahmerichtlinie, das darauf gerichtet ist, eine Gleichbehandlung
von Asylsuchenden in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme, die
Gesundheitsversorgung und den Zugang zum Arbeitsmarkt gerade zu
verhindern und das damit diametral den Forderungen des WSK-Aus-
schusses entgegensteht?

105. Wie gedenkt die Bundesregierung, Diskriminierungen hinsichtlich der
„Höhe der Leistungen der sozialen Sicherheit zwischen den östlichen und
westlichen Bundesländern“, speziell bei der Altersversorgung in Ost-
deutschland, zu unterbinden bzw. im Falle von bestehenden Diskriminie-
rungen zeitnah Abhilfe zu schaffen

a) in Bezug auf die Art und Weise der Überführung der Anwartschaften
der Alterssicherungssysteme der ehemaligen DDR in bundesdeutsches
Recht, insbesondere in Bezug auf

– den besonderen Steigerungsbetrag bei Beschäftigten des Gesund-
heits- und Sozialwesens der DDR,

– die besondere Situation von in der DDR Geschiedenen,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8966

– die berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder,

– die Ansprüche von Bergleuten der Braunkohleveredlung,

– die Zeiten der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, speziell
auch der Pflege von Impfgeschädigten vom Kindes- bzw. Jugend-
lichenalter an durch deren Eltern,

– die Zeiten von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen
Selbständigen sowie deren mithelfenden Familienangehörigen,

– die Zeiten zweiter Bildungswege und Aspiranturen, die unter zeit-
weiliger Aufgabe der beruflichen Tätigkeit absolviert wurden,
ebenso Zeiten von Forschungsstudien und vereinbarte längere Stu-
dienzeiten von Spitzensportlerinnen und -sportlern,

– die Zeiten für ins Ausland mitreisende Ehepartnerinnen und Ehe-
partner sowie im Ausland erworbene Rentenansprüche,

– sämtliche freiwillige Beiträge (in Höhe von 3 bis 12 Mark) sowie
Anwartschaftsgebühren zur Aufrechterhaltung von Rentenanwart-
schaften,

– die Versorgungen der wissenschaftlichen, medizinischen, pädagogi-
schen, technischen und künstlerischen Intelligenz sowie die beson-
dere Alterssicherung für die Beschäftigten der Deutschen Reichs-
bahn und der Deutschen Post, die durch die alleinige Überführung in
die gesetzliche Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
nicht anerkannt werden, speziell auch in Bezug auf Weiterbeschäf-
tigte solcher vormaligen Versorgungssysteme wie Professoren neuen
Rechts sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Angehörige
von Bundeswehr, Zoll und Polizei,

– die Fälle, in denen das Rentenrecht als politisches Strafrecht genutzt
wird, indem bei bestimmten Ansprüchen und Anwartschaften die
Rentenformel geändert und Einkommen unterhalb der Beitrags-
bemessungsgrenze gekappt und nicht für die Rente anerkannt wer-
den (so unter anderem geschehen bei ehemaligen DDR-Ministern
und deren Stellvertretern, die bei der Befassung der UN mit den
Staatenberichten eigens Erwähnung finden);

b) in Bezug auf die unterschiedlichen Rentenwerte in West und Ost,

– welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für eine Angleichung des
Rentenwertes Ost an West,

– wie will die Bundesregierung das noch immer bestehende Lohn-
gefälle zwischen Ost und West bei der Rente ausgleichen, um dem
Prinzip gleiche Rente für gleiche Lebensleistung zu folgen;

c) in Bezug auf pauschal bewertete Versicherungszeiten, speziell

– Kindererziehungszeiten,

– Versicherungszeiten für pflegende Angehörige,

– Zeiten des Wehr- und Zivildienstes,

– Zeiten für die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Men-
schen;

d) in Bezug auf unterschiedliche Freibeträge in Ost- und Westdeutschland
wie bei der

– Witwen- und Witwerrente,
– Waisenrente;

Drucksache 17/8966 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) in Bezug auf unterschiedliche Zuverdienstmöglichkeiten wie bei

– Angehörigen der Bundeswehr mit Vordienstzeiten in der NVA,

– dem Bezug einer Teilrente,

– dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente?

106. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bisher nicht auf die Emp-
fehlung des WSK-Ausschusses von 2001 eingegangen, über Umfang und
Ursachen der Wohnungslosigkeit in Deutschland zu berichten?

107. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Ausmaß der Wohnungslosig-
keit in Deutschland?

108. Welche Statistiken/Quellen von welchen Institutionen liegen der Bundes-
regierung vor, um sich über das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in
Deutschland ein genaues Bild zu machen?

109. Hält die Bundesregierung die Einführung einer offiziellen bundesweiten
Obdach- und Wohnungslosenstatistik für erforderlich?

110. Ist die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland für die Bundesre-
gierung ein relevantes Thema?

111. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in den (geschätzten) hohen
Zahlen der von Wohnungs-und Obdachlosigkeit in Deutschland Betroffe-
nen (laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. gab es
227 000 Wohnungslose in Deutschland im Jahr 2008)?

112. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, um Obdach-
und Wohnungslosigkeit in Deutschland zu bekämpfen?

113. Welche mittelfristige und langfristige Strategie verfolgt die Bundesregie-
rung, um das Problem zu bekämpfen

a) im Hinblick auf die Ausweitung des Angebots an bezahlbarem Wohn-
raum,

b) im Hinblick auf psychologische, therapeutische und soziale Beratungs-
und Hilfsangebote?

114. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie zu-
künftig ergreifen, um der Obdach- und Wohnungslosigkeit wirksam zu
begegnen?

115. Welche Kooperationen und Diskussionsforen zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden gibt es bzw. sollten geschaffen werden, damit das Problem
auf den verschiedenen Verwaltungsebenen übergreifend angegangen wird?

116. Welche konkrete Verbesserung der Lage älterer Menschen in stationären
Pflegeeinrichtungen ergibt sich durch die geplante Pflegereform hinsicht-
lich der Feststellung des WSK-Ausschusses, dass die Bundesrepublik
Deutschland bisher keine hinlänglichen Maßnahmen angesichts men-
schenunwürdiger Bedingungen älterer Menschen in Pflegeheimen, eines
Mangels an Fachkräften und der unzulänglichen Anwendung von Pflege
unternommen hat?

Wie wirkt sich die geplante Beitragserhöhung in konkreten Zahlen auf die
einzelnen Pflegebedürftigen, die Beschäftigten und die Angehörigen aus?

117. Wird sich kurzfristig die Situation pflegebedürftiger Menschen durch die
geplante Erweiterung der Riester-Förderung auf die Pflegeabsicherung
hinsichtlich der Feststellungen des WSK-Ausschusses verbessern, in An-
betracht der Tatsache, dass die Erträge der Kapitaldeckung erst in etlichen

Jahren zur Verfügung stehen und der Kapitalstock in der Ansparphase den
Risiken der Finanzmärkte ausgesetzt ist?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8966

118. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Verstößen
von stationären Pflegeeinrichtungen gegen geltende Personalrichtwerte
und deren Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner vor, und welcher
Handlungsbedarf ergibt sich hieraus für die Bundesregierung?

119. Inwiefern wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Entwick-
lung und Erprobung von Grundlagen der Personalbemessung in vollstatio-
nären Pflegeeinrichtungen auf der Basis des Bedarfsklassifikationssys-
tems der ,Referenzmodelle‘“ heranziehen, um Voraussetzungen für einen
Übergang zu einem Personalbemessungssystem zu schaffen, welches die
Problem- und Bedarfslagen von Bewohnern und Bewohnerinnen von sta-
tionären Pflegeeinrichtungen besser berücksichtigt als derzeitige Personal-
richtwerte?

120. Inwiefern wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Entwick-
lung und Erprobung von Grundlagen der Personalbemessung in vollstatio-
nären Pflegeeinrichtungen auf der Basis des Bedarfsklassifikationssys-
tems der ,Referenzmodelle‘“ in einer umfassenden Pflegereform berück-
sichtigen, oder wird die Bundesregierung den Empfehlungen der Studie
folgen, wonach eine Gesetzesreform keine zwingende Voraussetzung für
die Umsetzung der entwickelten Methoden für die Personalbemessung ist?

121. Inwiefern wird die Bundesregierung die Ergebnisse der „Studie zur Wir-
kung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ bei einer Reform und Wei-
terentwicklung der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigen?

Welche Lösungen sieht die Bundesregierung für die in der Studie dar-
gelegten Problemfelder und Defizite hinsichtlich der Situation der Pflege-
bedürftigen und der Beschäftigten, der Qualität der Pflege und der Wir-
kungen des Pflegemarktes?

122. Was plant die Bundesregierung, um die in der Heimpersonalverordnung
festgelegte Fachkraftquote auch in den in der Studie ermittelten 30 Pro-
zent der Einrichtungen umzusetzen, die diese laut Studie nicht erfüllen?

123. Kann die Bundesregierung Zahlen nennen, in welcher Höhe die Leistun-
gen der Pflegeversicherung angehoben werden müssten, um der Tatsache
Abhilfe zu schaffen, dass laut der Studie die Hälfte der ambulanten Pfle-
gedienste angibt, die Leistungen der Pflegeversicherung würden nicht die
Kosten decken, vor allem hinsichtlich der Personalkosten und des erhöh-
ten Betreuungsaufwands von besonderen Gruppen Pflegebedürftiger?

124. Was unternimmt die Bundesregierung konkret gegen die Substitution re-
gulärer Arbeitsplätze in der Pflege durch Zeitarbeitsplätze und den Miss-
brauch des Instruments der Arbeitnehmerüberlassung zur Unterwande-
rung der regulären Tarife in pflegerischen Arbeitsbereichen?

125. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
angesichts der Tatsache, dass in vollstationären Einrichtungen die Leis-
tungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu
finanzieren, und welche Anhebung der Leistungsbeträge zieht die Bun-
desregierung im Rahmen der angekündigten Reform der Pflegeversiche-
rung in Betracht?

126. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel bei der Ein-
führung der Pflegeversicherung im Jahr 1995, die Abhängigkeit von der
Sozialhilfe zu verringern, angesichts der Tatsache, dass zunehmend Men-
schen Hilfe zur Pflege erhalten, konterkariert, und welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung hieraus?

127. Was unternimmt die Bundesregierung derzeit konkret, um dem Fachkräf-

temangel im Bereich der Altenpflege entgegenzuwirken?

Drucksache 17/8966 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

128. Inwieweit wird die vom WSK-Ausschuss eingeforderte Bereitstellung der
notwendigen Mittel zur Ausbildung von Pflegepersonal durch die der-
zeitige unterschiedliche landesrechtliche Ausgestaltung der Finanzierung
der Altenpflegeausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG) konter-
kariert, nach der die Kosten der Ausbildung zwar grundsätzlich die Träger
der praktischen Ausbildung zu tragen haben, aber die Ausbildungskosten
bei der Festsetzung der Pflegesätze berücksichtigt werden können bzw.
die Ausbildungskosten über die Entgelte der Einrichtungen refinanziert
werden oder die Möglichkeit gegeben ist, alle Altenpflegeeinrichtungen
durch ein Ausgleichsverfahren an den Kosten der Altenpflegeausbildung
zu beteiligen, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden?

129. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Wan-
derarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutsch-
land?

a) Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundesre-
publik Deutschland bislang noch nicht die Internationale Konvention
zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien-
angehörigen aus dem Jahr 1990 unterzeichnet hat?

b) Hat die Bundesregierung eine Unterzeichnung der Wanderarbeitneh-
merkonvention geprüft, und wenn ja, zu welcher abschließenden Posi-
tion ist sie gelangt?

Wenn nein, wird sie dem Rat des WSK-Ausschusses folgen und eine
Prüfung veranlassen?

130. Inwieweit und aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung der
Bitte des WSK-Ausschusses nach, die Ratifizierung der Wanderarbeiter-
konvention zu erwägen?

131. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Migrantinnen und Mig-
ranten bezüglich des Arbeitsentgeltes und der Arbeitsbedingungen – also
der Überstunden, der Arbeitszeit, der wöchentlichen Ruhezeiten, des be-
zahlten Jahresurlaubs, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – mit den
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern des Beschäftigungsstaates gleichbe-
handelt werden müssen (bitte begründen)?

Komplexe kulturelle Rechte

132. Wie hoch ist der Anteil von Personen, die die Schule ohne einen Schulab-
schluss verlassen (bitte nach Schülern mit und ohne Migrationshinter-
grund aufschlüsseln)?

Um wie viel Prozent hat sich die Zahl der Schulabbrecherinnen und Schul-
abbrecher in den Jahren 2007 bis 2010 verringert?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen angesichts der 2007 von
der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,
gemachten Ankündigung, innerhalb von insgesamt fünf Jahren die Zahl
der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher halbieren zu wollen?

133. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit der Ankündi-
gung von Dr. Annette Schavan im Januar 2007 unternommen, um die Zahl
der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher zu halbieren?

Wie bewertet die Bundesregierung die Implementierung und die Ergeb-
nisse dieser Initiativen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8966

134. Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit dem Recht auf Bildung und dem
Recht auf eine freie Berufswahl vereinbar, dass in jedem Jahr zehntausende
Jugendliche, die nach einem Berufsausbildungsplatz suchen, aufgrund des
zu geringen Angebots keinen Ausbildungsplatz erhalten (bitte begründen)?

135. Inwiefern und wie werden Maßnahmen zum Erlernen der deutschen Spra-
che für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre evaluiert?

a) Welche Ergebnisse zeigen diese Evaluationen der Fördermaßnahmen
zum Erlernen der deutschen Sprache für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene bis 25 Jahre?

b) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung aus den Evaluationen der Fördermaßnahmen zum Erlernen der
deutschen Sprache für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis
25 Jahre?

c) Was geschieht mit den Ergebnissen der Evaluationen der Fördermaß-
nahmen zum Erlernen der deutschen Sprache für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene bis 25 Jahre (bitte nach Zeitpunkt und Ort der
Veröffentlichung und Ergebnistransfer aufschlüsseln)?

136. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um der Kritik
des WSK-Ausschusses nachzukommen, dass nicht an allen Schulen in der
Bundesrepublik Deutschland Mittagessen bereitgestellt wird und die For-
derung des WSK-Ausschusses zu erfüllen, dass sicherzustellen ist, dass
„Kinder, besonders aus armen Familien, richtige Mahlzeiten erhalten“?

137. Welche Ansprüche für junge Menschen ergeben sich aus der Sicht der
Bundesregierung aus dem von ihr aus dem Grundgesetz hergeleiteten
Recht auf Bildung (vgl. die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/985)?

138. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Föderalismusreform I er-
folgte föderale Neuordnung in der Schulpolitik?

139. Wie bewertet die Bundesregierung das mit der Föderalismusreform I ver-
abschiedete Kooperationsverbot für Schulen in Artikel 104b Absatz 1
Satz 1 des Grundgesetzes?

140. War diese Neuordnung aus Sicht der Bundesregierung eher hilfreich oder
eher kontraproduktiv, um die bundesweite Mobilität von Schülerinnen
und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern zu ermöglichen bzw. die Bil-
dungschancen für sozial benachteiligte Gruppen zu verbessern (bitte be-
gründen)?

141. Will die Bundesregierung Finanzhilfen des Bundes für die Länder auch
bei den Schulen – wie etwa beim Ausbau von Ganztagsschulen – künftig
wieder ermöglichen (bitte begründen)?

142. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen oder hat sie er-
griffen – womöglich auch im Dialog mit den Ländern –, um eine Anglei-
chung der Höhe der Pro-Kopf-Zuweisungen im Bildungsbereich zwi-
schen den Bundesländern zu erreichen (vgl. die Kritik des UN-Sonderbe-
richterstatters Vernor Mun˜oz)?

143. Welche verfassungsrechtlichen Änderungen wären notwendig, um eine
Intervention des Bundes hinsichtlich der erheblich unterschiedlichen Pro-
Kopf-Finanzzuweisungen im Bildungsbereich zu ermöglichen?

144. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, die Kompetenz-
aufteilung in der Schulpolitik erneut zu überdenken, um eine bundesweite

Mobilität sicherzustellen?

Falls nein, warum nicht?

Drucksache 17/8966 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
145. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen oder hat sie be-
reits ergriffen, um das vom UN-Sonderberichterstatter Vernor Mun ˜oz be-
schriebene Problem, wonach infolge der fehlenden Einheitlichkeit des
Schulsystems ein Bundeslandwechsel sowohl die Schülerinnen und Schü-
ler als auch deren Familien vor „erhebliche Probleme“ stellt, zu beseitigen
(bitte auch den Sachstand im Dialog mit den Ländern darstellen)?

146. In welchem Umfang werden Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer
Schulzeit im Bereich der Menschenrechte sowie der Rechte von Kindern
und in welchem Umfang im Bereich des Grundgesetzes (staatsbürgerliche
Erziehung) unterrichtet (bitte nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

147. Welche konkreten Maßnahmen führen die einzelnen Bundesländer nach
Kenntnis der Bundesregierung durch, um die Menschenrechtsbildung und
auch die Bildung in Bezug auf Kinderrechte sowohl in den Lehrplänen als
auch in der Lehrerbildung und -fortbildung in welchem Umfang zu veran-
kern?

148. Stimmt die Bundesregierung der Forderung des WSK-Ausschusses zu,
wonach entsprechend den Bestimmungen von Artikel 13 Absatz 2 Buch-
stabe c des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kultu-
relle Rechte über die allmähliche Einführung der Senkung der Studienge-
bühren eine Unentgeltlichkeit herbeizuführen sei?

149. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach den Be-
stimmungen von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c des WSK-Pakts über
die allmähliche Einführung der Senkung der Studiengebühren eine Unent-
geltlichkeit herbeizuführen sei?

150. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um der wiederholten Empfehlung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte nachzukommen, entsprechend den Bestim-
mungen des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe c des WSK-Pakts schrittweise
die Unentgeltlichkeit eines Hochschulstudiums in Bezug auf die Studien-
gebühren herbeizuführen?

151. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
in diesem Zusammenhang auch der Forderung des WSK-Ausschusses nach-
zukommen, die „bislang an die Länder abgetretenen bildungspolitischen
Aufgaben vermehrt an den Bund abzutreten“, um dieses Ziel zu erreichen?

152. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Forderung des WSK-
Ausschusses, auf die schrittweise Umsetzung der Unentgeltlichkeit eines
Hochschulstudiums gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c des WSK-
Pakts hinzuwirken sowie der Forderung nach einer vermehrten Übertra-
gung von Regelungskompetenzen von den Ländern an den Bund bislang
nicht nachgekommen bzw. nicht gesetzgeberisch initiativ geworden?

153. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Forderung ein,
Mechanismen zu schaffen, die es Mitgliedern von ethnischen Gruppen er-
möglichen, sich selbst zu identifizieren und damit Datengrundlagen für
die Gewährleistung von kulturellen Rechten von Gruppen und Minderhei-
ten in Deutschland zu schaffen?

Wie könnten solche Mechanismen nach Einschätzung der Bundesregie-
rung im Rahmen der grundgesetzlichen Vorgaben beschaffen sein?

Berlin, den 9. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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