BT-Drucksache 17/8378

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2014 sozial und ökologisch ausrichten

Vom 18. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8378
17. Wahlperiode 18. 01. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert,
Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2014 sozial und ökologisch ausrichten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Mit dem Auslaufen der aktuellen Finanzperiode der Europäischen Union
(EU) (einschließlich der Verordnungen zu den Strukturfonds und den
Direktzahlungen an die Agrarbetriebe) Ende 2013 und den Verhandlungen
zur neuen EU-Finanzperiode 2014 bis 2020 befindet sich die EU in einer be-
deutenden Debatte über die künftige Ausgestaltung der gemeinsamen Politik
in Europa. Dabei steht der gesamte Finanzrahmen zur Diskussion. Das be-
trifft natürlich auch die Ziele, Grundsätze und Ausgestaltung der zukünfti-
gen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Eine bedarfsgerecht finanzierte und
inhaltlich stärker auf die gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtete
GAP ist aus wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gründen sowie aus
Gründen der Versorgungssicherheit (Lebensmittel, aber auch Energie) und
der Preisstabilität innerhalb der EU weiterhin notwendig.

2. Die wichtigste Aufgabe der Agrarpolitik ist die Ernährungssicherung. Mit
der globalen Liberalisierung und der immensen Zunahme des internationa-
len Agrarhandels hat bei einem weltweit ausreichenden Erzeugungsvolumen
an Nahrungsmitteln der Hunger in der Welt nicht ab-, sondern zugenommen.
Insbesondere die ländliche Bevölkerung in den Ländern des Südens hat im-
mer öfter keinen Zugang zu Nahrung, Wasser, Land, Saatgut oder Dünge-
mitteln. Die GAP ist somit auch in der Verantwortung, das Recht auf Nah-
rung und Ernährungssouveränität in den Ländern außerhalb der EU nicht zu
gefährden, sondern zu sichern. Die zügige Reduzierung der Agrarexportsub-
ventionen bis zu ihrer beschlossenen Abschaffung 2013 sind dafür dringend
notwendig, müssen aber durch den Aufbau fairer Handelsbeziehungen er-
gänzt werden. Dies gilt auch für die Reform der Gemeinsamen Fischerei-
politik (GFP) für die Zeit nach 2014.
3. In den vergangenen Förderperioden wurde die GAP immer stärker auf Wett-
bewerbsfähigkeit in einem globalisierten Weltagrarmarkt ausgerichtet, der
von den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) geprägt ist. Soziale und
ökologische Leistungen wurden und werden kaum honoriert. Gleichzeitig
sind damit Landwirtinnen und Landwirte einem Markt ausgeliefert, auf dem
die Durchsetzung ihrer Interessen gegen andere, stark konzentrierte Struktu-
ren in der Wertschöpfungskette schwierig ist. Sie haben oft keine Chance,

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sich gegen Dünge- und Pflanzenschutzmittelkonzerne, Verarbeitungsindust-
rie oder Lebensmittelkonzerne zu behaupten. Zugleich geraten Agrarroh-
stoffe und landwirtschaftlicher Boden im Zuge der weltweiten Finanzmarkt-
krise in den Blick von nichtlandwirtschaftlichem Kapital. Die deregulierten
Märkte wurden zu weit geöffneten Scheunentoren für Spekulationen mit Le-
bensmitteln und Böden. Das hat zu oft nicht kostendeckenden, stark schwan-
kenden Erzeugerpreisen und von Agrarbetrieben kaum zu finanzierenden
Bodenpreissteigerungen beigetragen. Der Wechsel von der Lebensmitteler-
zeugung hin zur lukrativeren, weil politisch geförderten Biomasse- und
Energieerzeugung verstärkt diese Entwicklung. Hinzu kommen deutlich ge-
stiegene Ernterisiken infolge des Klimawandels.

Im Ergebnis ist während der zurückliegenden EU-Förderperiode das wirt-
schaftliche Risiko der landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere bei der
Nahrungsmittelerzeugung rasant gewachsen. Der Strukturwandel wurde be-
schleunigt. Die Folgen sind Fehlentwicklungen wie die Umverteilung des
Bodens in kapitalstarke, oft nichtlandwirtschaftliche Hände, sinkende land-
wirtschaftliche Realeinkommen und Renten, die Zunahme von Monokultu-
ren und Reduzierung der Anbaukulturenvielfalt und sich zuspitzende ökolo-
gische Konflikte. Diesen Trends muss auch die neue GAP gegensteuern.

4. Mit der Finanzperiode ab 2014 wird nach Vorstellung der EU-Kommission
die Funktion der GAP geändert. Ihre Vorschläge liegen seit Oktober 2011
auf dem Tisch. Die GAP soll ökologischer und sozialer werden. Dieses Ziel
ist notwendig und zu begrüßen. Die Umsetzungsvorschläge müssen konse-
quent sowohl die Interessen der aktiven landwirtschaftlichen Betriebe und
ihrer Beschäftigten als auch die gesellschaftlichen Interessen berücksichti-
gen. Dabei muss ein soziales Europa zum strategischen Ziel werden.

5. Die GAP muss ein Instrument zur Sicherung der Ernährungssouveränität in
Europa und in der Welt, der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln,
Rohstoffen, erneuerbaren Energien, der Honorierung von Umwelt- und Kli-
maleistungen sowie zum Erhalt und der Entwicklung von Kulturlandschaf-
ten sein. Sie muss über die Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen für
die landwirtschaftlichen Betriebe hinaus auch eine Grundlage für die Ent-
wicklung ländlicher Räume legen. Durch eine neue GAP müssen mehr
Chancen für wirtschaftliche Entwicklung in den Dörfern, sozialen Fort-
schritt, verbesserten Umweltschutz und einen wirksamen Beitrag zum Res-
sourcen- und Klimaschutz eröffnet werden.

6. Da die Agrarpolitik weitgehend europäisch harmonisiert ist und damit EU-
finanziert wird, ist für sie ein großer Teil des EU-Haushaltes vorgesehen.
Für dessen Inanspruchnahme wird eine breite öffentliche Akzeptanz benö-
tigt. Hierbei ist die Debatte über „öffentliche Güter“ von besonderer Bedeu-
tung. Die finanzielle Förderung ist zielgenauer auf die Erfüllung gesell-
schaftlich gewünschter sozialer und ökologischer Leistungen auszurichten.

7. Arbeitsplatzabbau und Landflucht sowie Klimawandel und Artenschwund
sind die neuen Herausforderungen, denen sich die GAP stellen muss. Es darf
kein „Weiter so“ geben, es muss gehandelt werden. Ziel muss eine soziale
und ökologische Entwicklung der ländlichen Räume in der EU und in der
Welt sein. Dabei muss die GAP ihren internationalen Wirkungen entspre-
chend den Empfehlungen des Weltagrarberichts neu ausgerichtet werden.
Nicht die Größe des Betriebes, sondern die sozialen und ökologischen Leis-
tungen auf der Fläche sind entscheidende Förderkriterien. Aktive Landbe-
wirtschaftung und die Schaffung bzw. der Erhalt von Arbeitsplätzen sind zu
unterstützen.

8. Die Bindung der Direktzahlungen an ökologische Leistungen („Greening“)

ist ein wichtiges Instrument, um alle Agrarbetriebe an der Lösung der ökolo-
gischen Herausforderungen zu beteiligen. Gerade in den Agrarökosystemen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8378

ist der Artenschwund ein großes Problem. Da dies auch Konsequenzen für
die Stabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung hat, weil beispielsweise
Nützlinge fehlen oder die Bodenfruchtbarkeit sinkt, ist sie die Problemlö-
sung im Interesse der Gesellschaft, insbesondere der Landwirtschaft selbst.

9. Der durch die Globalisierung und Liberalisierung verstärkte Trend interna-
tionaler Arbeitsteilung in der Agrarwirtschaft und der damit verbundene
strukturelle Druck auf die Agrarbetriebe werden ohne soziale und ökologi-
sche Korrektive zur Bedrohung für die ökonomische Existenzfähigkeit der
ländlichen Räume. Die Politik für die ländlichen Räume, die vor allem im
Rahmen der II. Säule der Agrarpolitik im ELER-Fonds (Europäischer Land-
wirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume) verankert ist, be-
darf einer finanziellen Stärkung, gezielteren Ausrichtung auf die politischen
Herausforderungen und einer besseren Verzahnung mit anderen EU-Struk-
turfonds. Der sich in der Tierhaltung verstärkende Trend gewerblicher, nicht
in Agrarbetriebe integrierter Produktionssysteme stößt zunehmend an ökolo-
gische, soziale und ethische Grenzen. Hier bedürfen die in den vergangenen
Förderperioden etablierten Programme der Investitionsförderung (II. Säule
der GAP) und der Strukturpolitik einer grundsätzlichen Neuausrichtung auf
bessere Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung, besseren Tierschutz und
Minimierung der ökologischen Belastungen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich bei der Neuausrichtung der GAP ab 2014 für folgende Ziele einzusetzen:

1. Das Agrarbudget muss auf dem Niveau von 2013 unter der Berücksichtigung
eines Inflationsausgleichs gehalten werden. Soweit die von der Bundesregie-
rung beschlossenen Begrenzungen des deutschen Finanzierungsanteils am
EU-Haushalt einem Kompromiss zur Bereitstellung bedarfsgerechter Fi-
nanzmittel für eine angemessene Aufgabenerfüllung der EU im Wege stehen,
sind sie zurückzunehmen.

2. Bei den gesetzlichen Auflagen müssen Wirksamkeit, Praktikabilität und
Umsetzungsaufwand sowohl im Agrarbetrieb als auch in der Verwaltung in
Einklang miteinander gebracht werden.

3. Statt pauschaler Direktzahlungen pro Hektar sollen soziale und ökologische
Leistungen der Agrarbetriebe pro Hektar vergütet werden, die sie nicht über
den Markt entgolten bekommen. Zu den sozialen Leistungen gehört auch die
Zahlung gesetzlicher Mindestlöhne.

4. Kappung, Degression und Modulation sind abzulehnen.

5. Die Vorschläge im Rahmen des so genannten Greenings der Direktzahlungen
sind zu unterstützen, wenn sie eine Umwandlung von Dauergrünland in
Ackerland verhindern, regionale Viehdichten auf die ökologische Standort-
verträglichkeit und auf eine Flächenbindung von maximal zwei Großviehein-
heiten pro Hektar begrenzen sowie weder Anbau noch Fütterung gentech-
nisch veränderter Pflanzen fördern.

6. Die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen (5 bis 10 Prozent der be-
trieblichen Ackerfläche) ist zu unterstützen. Bereits bestehende oder die
Schaffung von Ackerrandstreifen, Feldgehölzen, Gewässerrandstreifen, ge-
stalteter Waldränder, Kurzumtriebsplantagen oder Blühstreifen etc. sind
dabei zu berücksichtigen. Ebenso die Beweidung von Grünlandflächen durch
kleine Wiederkäuer zur Landschaftspflege und zum Hochwasserschutz. Die
Anrechnungsmöglichkeit des Anbaus von Eiweißfutterpflanzen und alter-
nativer Biomassekulturen (statt Mais) ist zu prüfen. Dabei sollten ökologische

Indikatoren die Wirksamkeit der Greening-Maßnahmen bewerten.

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7. Der Begriff „aktiver Landwirt“ wird so definiert, dass Agrarfördermittel an
eine vor Ort verankerte, aktive Landbewirtschaftung im Haupt- oder
Nebenerwerb gebunden werden. Der Übernahme landwirtschaftlicher Be-
triebe und Flächen durch nichtlandwirtschaftliche Kapitalgeber soll so ent-
gegengewirkt werden.

8. Direkte und indirekte Agrarexportsubventionen sind dauerhaft abzuschaf-
fen.

9. Die Maßnahmen der GAP müssen das Recht der Länder des globalen
Südens auf Ernährungssouveränität und Ernährungssicherung unterstützen.

10. Die II. Säule der GAP muss angemessen gestärkt werden. Sie ist auf die
politischen Herausforderungen soziale Gerechtigkeit, existenzsichernde
Einkommen, Klimaschutz, biologische Vielfalt und lebendige ländliche
Räume auszurichten. Die Kofinanzierungssätze sind variabel und so zu ge-
stalten, dass Maßnahmen zur Erreichung der wichtigsten politischen Ziele
mit niedrigen Kofinanzierungssätzen besonders gefördert werden.

11. Im ELER-Fonds ist eine betrieblich finanzierte Kofinanzierung der Förde-
rung zu ermöglichen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob der ELER-
Fonds als revolvierender Fonds ausgestaltet werden kann.

12. Die kombinierte Nutzung der EU-Struktur-Fonds (ELER, ESF – Euro-
päischer Sozialfonds –, EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwick-
lung) zur besseren Koordinierung der Entwicklung der ländlichen Räume
muss ermöglicht werden. Die Bereitstellung der Strukturfonds darf nicht
von makroökonomischen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten ab-
hängig sein.

Berlin, den 17. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) kann die Agrarwirtschaft bei der
Erfüllung ihrer vielen Funktionen unterstützen. Dazu gehören die gesellschaft-
lich wichtigen Anforderungen wie Ernährungs- und Energiesicherung, exis-
tenzsichernde Einkommen in ländlichen Räumen, flächendeckende Landbe-
wirtschaftung, Klima-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz.

Die landwirtschaftlichen Strukturen in den sehr unterschiedlichen europäischen
Kulturlandschaftsräumen werden durch den globalisierten, deregulierten Welt-
agrarmarkt ökonomisch bedroht (Strukturwandel, Wettbewerbsfähigkeit). Gleich-
zeitig haben sie eine gewachsene gesellschaftliche Bedeutung. Sie müssen viel-
fältige Aufgaben erfüllen; dazu gehören z. B. Kulturlandschaftspflege, Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt, Erzeugung von hoch-
wertigen Nahrungsmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie. Viele
dieser Aufgaben lassen sich unter dem Druck eines internationalen Wettbewerbs
nicht erfüllen, erst recht nicht bei ausschließlich wirtschaftlich ausgerichtetem
Regelwerk. Solange die gesellschaftlich gewünschten Leistungen der Landwirt-
schaft wie Klimaschutz oder Erhalt der Artenvielfalt nicht am Markt honoriert
werden, müssen sie durch die GAP vergütet werden. Das Prinzip ist einfach:
öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8378

Jeder landwirtschaftliche Hektar sollte bei Erfüllung der gewünschten gesell-
schaftlichen Leistungen gleich behandelt werden. Eine Differenzierung der
Förderung ausschließlich nach Betriebsgrößen ist diskriminierend. Besonders
gemeinschaftlich wirtschaftende Agrarbetriebe in Ostdeutschland wären davon
betroffen. Die Instrumente der Kappung, Degression und Modulation sind da-
her grundsätzlich abzulehnen.

Um die Legitimation der Agrarförderung zusätzlich zu verbessern, müssen die
von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zum Greening für die
Gewährung der gesamten Direktzahlungen aus der I. Säule verpflichtend gere-
gelt werden. Alle Betriebe – auch an den Gunststandorten – müssen ihren Bei-
trag zu einer ökologischeren Landbewirtschaftung leisten.

Die von der Bundesregierung schon im Vorfeld der Verhandlungen um die mit-
telfristige Finanzplanung der EU getroffene Festlegung des faktischen Einfrie-
rens der Zahlungen an die EU-Kasse begrenzt von vornherein den politischen
Handlungsspielraum in dem wichtigen Bereich der komplett harmonisierten
GAP. Es ist daher eine Entscheidung über die ausreichende Finanzierung dieses
essentiellen Politikbereichs zu treffen. Die vorschnelle Festlegung der Bundes-
regierung muss revidiert werden.

Besonders für die Finanzierung des ELER-Fonds, d. h. für die II. Säule der GAP,
würden die Kürzungen zu einem faktischen Ausfall ganzer Förderbereiche füh-
ren. Schon zur Agrarreform 2006 wurde die II. Säule der GAP infolge der Inter-
vention der neu gewählten Bundesregierung zur Reduzierung ihrer Beitragszah-
lung deutlich gestutzt, so dass einige Agrarumweltprogramme, so z. B. die
Förderung der ökologischen Landwirtschaft oder landwirtschaftlich begründete
Programme im Naturschutz, gekürzt oder sogar gestrichen werden mussten.
Schon jetzt können Mitgliedstaaten oder auch Bundesländer die Kofinanzierung
von Programmen aus dem ELER-Fonds nicht mehr leisten. Die Finanzierung
des EU-Haushaltes und die damit verbundene Finanzierung der GAP muss aber
mindestens auf dem Niveau der Mittelaufwendung des Jahres 2013 unter Be-
rücksichtigung eines Inflationsausgleichs bis 2020 ermöglicht werden. Zusätz-
lich müssen die Kofinanzierungssätze im ELER-Fonds variabel in Abhängigkeit
von der Konformität zur EU-Zielsetzung der EU-2020-Strategie gestaltet wer-
den. Gleichzeitig ist dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen EU-Struktur-
fonds zur Förderung der ländlichen Räume in der EU kombiniert genutzt werden
können. Erst damit wird das Handlungsspektrum zur Entwicklung der länd-
lichen Räume angemessen erweitert.

Die schrittweise Anpassung der EU-Förderung zwischen den Mitgliedstaaten
ist geboten. Die dafür notwendige Umverteilung von West nach Ost muss
schrittweise erfolgen und die Situation in den Agrarbetrieben und Volkswirt-
schaften berücksichtigen.

Der Schwund der Artenvielfalt in den landwirtschaftlich geprägten Ökosys-
temen, der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Auswirkungen des Klima-
wandels und die sozialen Folgen der Liberalisierung und Globalisierung der
Agrarwirtschaft lassen sich mit dem Primat der Orientierung auf einen deregu-
lierten Markt nicht korrigieren. Als wesentliches Hemmnis einer nachhaltigen
Agrarpolitik haben sich die WTO-Regularien erwiesen. In der WTO müssen
dringend ökologische und soziale Standards verankert werden.

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