BT-Drucksache 17/7833

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7111, 17/7123, 17/7124, 17/7125 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7833
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt,
Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus,
Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7111, 17/7123, 17/7124, 17/7125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Regelsatz (Arbeitslosengeld II) wird zum 1. Juli 2012 auf 420 Euro angeho-
ben. Außerdem wird auf die Anrechnung des Elterngeldes auf das Arbeitslosen-
geld II verzichtet. Dafür ist in Kapitel 11 12 (Titelgruppe 01) der Titel 681 12
– Arbeitslosengeld II – um 1,9 Mrd. Euro zu erhöhen.

Berlin, den 22. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Grundlage für die Feststellung der Bedarfe ist die Gewährleistung eines men-

schenwürdigen Daseins auch für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht
aus eigenen Mitteln bestreiten können. Hierzu gehören auch die soziale und
kulturelle Teilhabe, für Kinder insbesondere die Teilhabe an Bildung, für
Erwachsene auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Bundesregierung ändert zur
Neuberechnung der Regelsätze die Bemessungsgrundlage für die Bedarfe von
Alleinstehenden, indem nunmehr die unteren 15 und nicht mehr 20 Prozent der
Einkommen zur Grundlage genommen werden. Im Vergleich zu vorherigen

Drucksache 17/7833 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nimmt die Bundes-
regierung zudem mehrere teils weitreichende Veränderungen bei einzurechnen-
den Bedarfspositionen vor, die nicht begründbar erscheinen und zu einer weite-
ren Senkung der veranschlagten Bedarfe führen. Allein durch die Unterlassung
willkürlicher Abschläge von den tatsächlichen Verbrauchen und durch die Bei-
behaltung der bisherigen Berechnungsgrundlage des untersten Quintils der Ein-
kommen ergibt sich eine Regelsatzhöhe von weit über 400 Euro. Die Erhöhung
des Regelsatzes wird aufgrund der notwendigen komplexen Neuberechnung
zum 1. Juli 2012 umgesetzt.

Durch die Einführung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohnes kann die
Kostenentwicklung im Bereich des Arbeitslosengeldes II gedämpft werden.

Außerdem ist die Anrechenbarkeit des Elterngeldes auf das Arbeitslosengeld II
zurückzunehmen. Dementsprechend wird der Titel um weitere 400 Mio. Euro
erhöht.

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