BT-Drucksache 17/7778

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7110, 17/7123, 17/7124, 17/7125 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7778
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn,
Roland Claus, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7110, 17/7123, 17/7124, 17/7125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012)

hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 10 02 wird ein neuer Titel 684 26 – „Finanz-Wächter“ und flächen-
deckende Finanzberatung – mit einem Ansatz von 20 Mio. Euro eingefügt.

Berlin, den 21. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Der Nachholbedarf an verbraucherorientierter Marktbeobachtung und unab-
hängiger Finanzberatung ist enorm. Der Verbraucherzentrale Bundesverband

e. V. (vzbv) soll als Träger des „Finanz-Wächters“ laufend Märkte beobachten
sowie Verstöße und Regulierungsbedarfe aufdecken. Er trägt zusammen mit
einem „Finanz-TÜV“, einer Zulassungsstelle für Finanzprodukte, zu verbrau-
chergerechten Finanzmärkten bei.

Gegenwärtig muss jeder Privathaushalt ca. 30 Jahre auf eine unabhängige
Finanzberatung warten, weil die finanzielle Unterstützung der Beratungsstellen

Drucksache 17/7778 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
unzureichend ist. Der vom Bundestag beschlossene massive Ausbau des Finanz-
beratungsangebotes muss daher umgehend umgesetzt werden (Bundestags-
drucksache 16/13612). Die vereinbarte degressive Anschubfinanzierung des
Bundes muss jetzt beginnen.

Die Etablierung des „Finanz-Wächters“ und die Finanzierung der flächen-
deckenden Finanzberatung sollen für drei Jahre mit einem Gesamtvolumen von
40 Mio. Euro sichergestellt werden. Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt:
2012 werden 20 Mio. Euro, 2013 und 2014 jeweils 10 Mio. Euro in den Haus-
halt eingestellt. Die Unternehmen der Finanzbranche sollen die Kosten für den
„Finanz-Wächter“ und die unabhängige Finanzberatung für 2013 und 2014 an-
teilig und ab 2015 vollständig nach dem Verursacherprinzip durch eine gesetz-
liche Abgabeverpflichtung tragen.

Die 40 Mio. Euro werden zweckgebunden durch Einnahmen des Bundes aus
Kartellstrafen und Geldbußen gegenfinanziert. Der Bund erwartet hier allein
für 2012 Einnahmen in Höhe von 192 Mio. Euro.

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