BT-Drucksache 17/724

Bundeswehreinsatz und Ausbildung im Afghanistan-Konzept der Bundesregierung

Vom 15. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/724
17. Wahlperiode 15. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnes Malczak, Katja Keul, Tom Koenigs,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike
Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Ute Koczy,
Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundeswehreinsatz und Ausbildung im Afghanistan-Konzept der
Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Londoner Afghanistan-Konferenz am
28. Januar 2010 ihr Konzept „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung:
Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz“ vorge-
legt. Sie verspricht darin die Stärkung der afghanischen Eigenverantwortung,
die Konzentration auf das Wesentliche sowie eine bessere Koordinierung des
Engagements in Afghanistan.

Wesentliche Elemente der angekündigten Verstärkung des deutschen Engage-
ments sollen die Aufstockung des deutschen Truppenkontingents im Rahmen
von ISAF, die Auflösung der Quick Reaction Force (QRF) sowie eine Schwer-
punktverlagerung hin zu einer grundsätzlich defensiven Ausrichtung auf Aus-
bildung und Schutz sein.

Mit dem Plan, die Zahl deutscher Polizeiausbilderinnen und -ausbilder in
Afghanistan sowie die finanziellen Mittel für den zivilen Aufbau zu erhöhen,
reagiert die Bundesregierung auf seit Langem hierzu im Deutschen Bundestag
erhobene Forderungen. Jenseits dieser Ankündigungen bleiben viele Fragen
offen, die die konkrete Umsetzung, die daraus folgenden Wegmarken sowie die
zu erwartende Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen. Auch
nach der London-Konferenz hat die Bundesregierung nicht zur Konkretisierung
ihrer Vorhaben beigetragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welcher Evaluationsgrundlage hat die Bundesregierung eine Auf-
stockung des deutschen Truppenkontingents in Afghanistan beschlossen?

2. Wie viele zusätzliche Soldatinnen und Soldaten sollen nach Planungen der

Bundesregierung im Bereich Ausbildung und Schutz jeweils zum Ende des
ersten, zweiten und dritten Quartals 2010 in Afghanistan voll wirksam ein-
gesetzt werden (bitte Planzahlen für jedes Quartalsende angeben)?

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3. Bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form soll nach Planung der Bun-
desregierung die angekündigte Schwerpunktverlagerung zu einer grundsätz-
lich defensiven Ausrichtung des deutschen militärischen Engagements in
Afghanistan vollständig wirksam werden?

a) Wie viele Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten je welcher Waffengat-
tungen sollen konkret nach dem vollem Wirksamwerden jeweils

aa) für die Aufgabenbereiche Ausbildung, Monitoring, Schutz und Füh-
rungsleistungen eingesetzt werden (bitte nach Aufgabenbereich auf-
schlüsseln),

bb) für welche weiteren Aufgaben eingesetzt werden,

cc) an welchen Standorten in Afghanistan stationiert sein (bitte nach
Standorten aufschlüsseln)?

b) Gibt es nach der Schwerpunktverlagerung zu einer grundsätzlich defensi-
ven Ausrichtung weiterhin „offensiv“ ausgerichtete deutsche Truppen-
einheiten?

Wenn ja,

aa) welche (bitte aufschlüsseln nach Einheit, Stärke, Ausrüstung und
Einsatzraum),

bb) mit welchen konkreten Aufgaben jeweils,

cc) unter je welchen Befehls- und Beorderungsstrukturen,

dd) in welchem Zusammenwirken mit US-Truppen,

ee) wie ist dies vereinbar mit der neuen, grundsätzlich defensiven Strate-
gie?

c) Ist vorgesehen, dass sich deutsche Truppeneinheiten an Aufstandsbe-
kämpfungsmissionen beteiligen?

Wenn ja, wie lauten die Antworten entsprechend vorstehender Frage 3
Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa bis ee?

4. Welche zusätzliche Ausstattung des deutschen Bundeswehrkontingents in
Afghanistan ist im Zuge der angekündigten Truppenverstärkung notwendig
bzw. vorgesehen?

a) Ab wann verfügt zumindest das Gefechtsübungszentrum des Heeres über
eine am Einsatz „gespiegelte“ Ausstattung mit Fahrzeugen (einschließ-
lich FAUST, Waffenstation etc.), Funkgeräten, Vollausstattung Infanterist
der Zukunft etc.?

b) Bis wann werden die unvollständig geschützten Wolf MSS im Einsatz
abgelöst?

c) Wie viele ATF Dingo hat die Bundeswehr bisher in Afghanistan verloren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Wie viele davon sind wieder ersetzt worden?

5. Auf Grundlage welcher konkreten Kalkulationen hat die Bundesregierung
die „Personalreserve“ auf 350 Soldatinnen und Soldaten festgelegt?

a) Welchen maximalen Einsatzzeitraum erlaubt aus Sicht der Bundesregie-
rung das Kriterium „zeitlich begrenzt“ für Kräfte aus der „Personal-
reserve“?

b) Welche Art von Befassung des Deutschen Bundestages und seines Vertei-
digungsausschusses plant die Bundesregierung bei einer eventuellen Ver-
wendung der „Personalreserve“?

c) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung jenseits der „Personalreserve“

in Zukunft bei Kontingentwechseln die Mandatsobergrenze zu überschrei-
ten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/724

6. Welche Aufgaben hat die seit Juli 2008 durch das deutsche ISAF-Kontin-
gent gestellte Quick Reaction Force (QRF) im Regional Command North
(RCN) übernommen?

a) Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Erfüllung dieser Aufgaben
weiterhin als notwendig?

b) Sollen die Aufgaben, die bisher durch die deutsche Quick Reaction Force
(QRF) übernommen wurden, weiterhin erfüllt werden?

Wenn ja, durch welche Einheiten?

c) Welche Mandatsgrundlage und welche Form hatte das laut Bundesregie-
rung „eher offensive Vorgehen“ der Quick Reaction Force, die nun in
eine defensive Ausrichtung verändert werden soll?

7. Wann wird der laut Regierungskonzept von Deutschland zu verantwor-
tende Aufbau von zwei Ausbildungs- und Schutzbataillonen zur Ausbil-
dung des 209. ANA-Korps sowie zum Schutz von Zivilbevölkerung und
Aufbauhelferinnen und -helfern abgeschlossen sein?

a) Wann hat die Bundesregierung die skandinavischen Partner erstmals um
den Aufbau des dritten notwendigen Ausbildungs- und Schutzbataillons
gebeten?

Wer hat diese Bitte ausgesprochen?

b) Wann hat die Bundesregierung erstmals eine Zusage der skandinavischen
Partner für den Aufbau des dritten notwendigen Ausbildungs- und
Schutzbataillons erhalten?

Wer hat diese Zusage gegeben?

8. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren in dem vom
Deutschen Bundestag 2008 beschlossenen aufgestockten deutschen ISAF-
Truppenkontingent konkret für die Absicherung der Parlamentswahlen in
Afghanistan vorgesehen?

9. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind in dem für 2010
angekündigten aufzustockenden deutschen ISAF-Truppenkontingent ein-
schließlich der „Personalreserve“ konkret für die Absicherung der Parla-
mentswahlen in Afghanistan vorgesehen?

10. Wie viele US-Soldatinnen und -Soldaten sollen nach Kenntnis der Bundes-
regierung in diesem Jahr zusätzlich im RCN von ISAF stationiert werden?

a) Welche Aufträge haben diese US-Kräfte im RCN konkret?

b) Wie viele dieser US-Soldatinnen und -Soldaten werden dem deutschen
Kommandeur des ISAF-Regional-Command-North unterstellt?

c) Sollen Teile dieser US-Kräfte Aufgaben im Rahmen der Operation
Enduring Freedom (OEF) wahrnehmen?

Falls ja, wie viele von ihnen, was sind ihre Aufgaben, wie, und durch
wen werden diese US-Kräfte befehligt?

d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Planungen weiterer
Truppen stellender Nationen, künftig zusätzliche Soldatinnen und
Soldaten im Gebiet des RCN und unter dem deutschen Kommando zu
stationieren?

11. Welche Gründe erfordern – neben der Anforderung, künftig zusätzliche US-
Soldatinnen und -Soldaten unter dem Kommando des RCN führen zu
müssen – eine Verbesserung der Führungskapazitäten des unter deutschem

Kommando stehenden RCN?

Drucksache 17/724 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Führungskapazi-
täten des unter deutschem Kommando stehenden RCN zu verbessern?

b) Welchen Erfolg verspricht sich die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang von der geplanten Entsendung von 30 zusätzlichen Stabsoffizie-
ren der Bundeswehr dorthin?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erwartungen
militärischer Fachleute (vgl. etwa STUTTGARTER NACHRICHTEN vom
8. Februar 2010), im Raum des RCN künftig eingesetzte 5 700 US-
Militärs würden deutschem Kommando schwerlich folgen?

d) Über welche Informationen verfügt, und wie informiert die Bundesregie-
rung bzw. die Bundeswehr über die im Raum des RCN durch US-Solda-
ten durchgeführten Operationen, etwa diejenige von „Special Forces“ am
2. November 2009 nahe Kundus?

e) Worauf gründet die Bundesregierung die Annahme, die Bundeswehr
werde künftig genauer über derlei informiert, geschweige an diesbezüg-
lichen Entscheidungen beteiligt?

12. Welche konkreten „neuen Systeme“ will die Bundesregierung einführen,
um den Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Afghanistan-Einsatz wei-
ter zu verbessern?

a) Ab wann sind diese „neuen Systeme“ vollständig einsatzbereit?

b) Wie viele Kräfte werden notwendig sein, um diese „neuen Systeme“
zum verbesserten Schutz der Soldatinnen und Soldaten zu betreiben
(nach einzelnen Systemen aufschlüsseln)?

13. Inwieweit wird die Bundesregierung ihr bisher in Afghanistan verfolgtes
Counterinsurgency-Konzept künftig ändern?

a) Inwieweit unterscheidet sich dieses von demjenigen, welches die in den
afghanischen federführenden ISAF-Nationen (Kanada, Großbritannien,
Niederlande, USA) dort gemeinsam verfolgen wollten, sowie von dem-
jenigen der USA?

b) Inwieweit war die afghanische Zentralregierung bisher und wird künftig
in die Erarbeitung und Umsetzung der deutschen Counterinsurgency-
Strategie eingebunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundes-
tagsdrucksache 16/4325, Frage 7)?

14. Welche Ausbildungsprogramme durchlaufen Soldatinnen und Soldaten
derzeit, bevor sie in Afghanistan als Polizei- oder Armeeausbilderinnen
und -ausbilder eingesetzt werden?

15. Welche Veränderungen bei der Vorbereitung und Ausbildung von Soldatin-
nen und Soldaten für eine Ausbildertätigkeit für Polizei und Armee in
Afghanistan sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?

16. Welchen Umfang plant die Bundesregierung für das „Focused-District-
Development“-Programm?

17. Ist es richtig, dass deutsche Operational-Mentoring- and Liason-Teams
(OMLT) die afghanischen Truppenteile bisher nicht uneingeschränkt be-
gleitet haben, obwohl dies das NATO-weite OMLT-Konzept vorsieht?

Wenn ja, warum?

18. Ab wann sollen erste Einsätze im Rahmen des neuen Ansatzes des „Partne-
ring“ der Bundesregierung konkret stattfinden?

a) Inwieweit beteiligt sich die Bundeswehr nach Plänen der Bundesregie-

rung künftig am „Embedded Partnering“, und welche Unterschiede gibt

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/724

es zwischen dem von der Bundesregierung angekündigten neuen Ansatz
des „Partnering“ zum bereits von den US-Streitkräften praktizierten
„Partnering“-Konzept?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Gefährdung deutscher
Kräfte durch die Umsetzung ihres neuen Ansatzes des „Partnering“?

c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um potenziellen Ge-
fährdungen zu begegnen?

d) Wie viele und welche deutschen Kräfte sollen am „Partnering“ teilneh-
men?

e) In welchem personellen Umfang ist „Partnering“ bei der Polizeiausbil-
dung geplant?

f) In welchem Umfang stehen zusätzliche Haushaltsmittel für die für
„Partnering“ notwendigen Fähigkeiten im Einsatz und der Einsatzvor-
bereitung zur Verfügung (z. B. Sprachmittler, Infrastruktur, Absiche-
rung der neuen Feldlager, querschnittliche Nachtsicht- und Nacht-
kampffähigkeit, Fahrzeuge, Funkgeräte etc.)?

g) Welche weitere Sanitätsausbildung erhalten die für „Partnering“ vorge-
sehenen Kräfte (Combat First Responder A-C, Ersthelfer A-B)?

h) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die
Einführung des „Partnerings“ nicht zu offensiven Kampfeinsätzen im Rah-
men gemeinsamer Operationen mit afghanischen Sicherheitskräften führt?

i) Welcher Partner wird im Rahmen gemeinsamer Einsätze von deutschen
und afghanischen Kräften im Rahmen des „Partnerings“ die Führungs-
verantwortung übernehmen?

j) Auf welche bestehenden Konzepte und Erfahrungen Dritter hat die Bun-
desregierung bei der Entwicklung des neuen Ansatzes des „Partnerings“
zurückgegriffen?

k) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die während ge-
meinsamer Einsätze im Rahmen von „Partnering“ festgesetzt werden, in
afghanischem Gewahrsam verbleiben oder von dort US-Einheiten über-
stellt werden,

aa) einem fairen, rechtsstaatlichen Prozess zugeführt werden,

bb) Haftbedingungen unterliegen, welche nicht gegen die afghanischen
Gesetze und die internationalen verbindlichen Abkommen zum
Schutz der Menschenrechte verstoßen?

l) Hat die Bundesregierung das zu diesem Zweck seit Langem angestrebte
völkerrechtlich verbindliche Abkommen mit der afghanischen Regie-
rung inzwischen geschlossen (vgl. NDR-Info/Streitkräfte und Strategien
26. Januar 2008; Antwort der Bundesregierung vom 27. Oktober 2007
auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, 24. Oktober
2007 – Plenarprotokoll 16/120, S. 12562 D)?

Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses den Fragestellern und
dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen?

Wenn nein, woran ist der Abschluss des Abkommens weiterhin geschei-
tert?

m)Ab wann, mit welchen Instrumenten und in welchem Umfang wird die
Bundesregierung die Umsetzung des „Partnerings“ evaluieren?

19. In welchem Umfang haben nach Ansicht der Bundesregierung Grund-
rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Inter-

nationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) im ISAF-
Einsatz der Bundeswehr extraterritoriale Geltung?

Drucksache 17/724 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

20. Üben nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten Nationen, die
Truppen stellenden Staaten oder sowohl die Vereinten Nationen als auch
die Truppen stellenden Staaten Hoheitsgewalt im ISAF-Einsatz aus?

21. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen,
die von deutschen Soldatinnen und Soldaten im ISAF-Einsatz begangen
werden, der Bundesrepublik Deutschland anzulasten?

22. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf Ebene der Vereinten Natio-
nen und/oder der NATO für effektivere Beschwerdemöglichkeiten für die
von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Afghaninnen und Afghanen
durch ausländische Truppen einzusetzen?

23. Welche Voraussetzungen und überprüfbaren Kriterien – auf die der Bun-
desminister der Verteidigung bereits mehrfach hingewiesen hat – müssen
aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die „Übergabe in Verant-
wortung“ an die afghanische Regierung und Bevölkerung in Distrikten
oder Provinzen beginnen kann?

a) Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt
sein, damit die Übergabe in Verantwortung in Distrikten oder Provinzen
abgeschlossen werden kann?

b) Welche Erwartungen hegt die Bundesregierung gegenüber der afgha-
nischen Regierung, bis wann diese die vorgenannten Voraussetzungen
jeweils mitgeschaffen haben sollte?

c) In welchen Distrikten bzw. Provinzen kann aus Sicht der Bundesregie-
rung bei Umsetzung ihrer Planung im ersten Halbjahr 2011 die Über-
gabe der Verantwortung eingeleitet werden?

d) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind in diesen Dis-
trikten oder Provinzen derzeit stationiert (bitte nach Distrikten auf-
schlüsseln)?

e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Planun-
gen der Bundesregierung nach Einleitung der Übergabe der Verantwor-
tung in diesen Distrikten oder Provinzen weiterhin erforderlich (bitte
nach Distrikten und Provinzen aufschlüsseln)?

24. In welchem Zeitraum ist aus Sicht der Bundesregierung bei Umsetzung
ihrer Planung die Übergabe der Verantwortung im Bereich des RCN voll-
ständig umsetzbar?

25. An welchen überprüfbaren Kriterien – auf die der Bundesminister der Ver-
teidigung bereits mehrfach hingewiesen hat – sollen sich die einzelnen
Etappen des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan orientieren?

26. Welche Handlungsoptionen sieht die neue Strategie der Bundesregierung
für den Fall vor, dass sich die Sicherheitslage in den unter deutscher Ver-
antwortung stehenden Regionen Afghanistans in den nächsten Monaten
weiter verschärft?

27. Welche Beiträge Deutschlands zu Stabilität und Frieden in Afghanistan
sieht die neue Strategie der Bundesregierung für die Zeit nach der Über-
gabe und dem Abzug der Bundeswehr vor?

28. Wie viele Feldjägerinnen und Feldjäger sollen 2010, 2011 und 2012 zur
Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte eingesetzt werden (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?

29. Wie viele zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder der Bundespolizei und
der Länderpolizeien werden bis Mitte 2010 zur Polizeiausbildung nach

Afghanistan entsandt (bitte nach Bund und jeweiligen Ländern aufschlüs-
seln)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/724

30. Welche Bundesländer haben der Bundesregierung zugesagt, wie viele zu-
sätzliche Polizeiausbilderinnen und -ausbilder nach Afghanistan zu entsen-
den (bitte nach Ländern und zugesagter Zahl aufschlüsseln)?

31. Wie viele finanzielle Mittel hat die Bundesregierung zugesagt für die Aus-
bildung von Afghan National Police (ANP) und Afghan National Army
(ANA) jeweils für die Jahre ab 2010 sowie je verplant und ab 2001 tatsäch-
lich ausgegeben (bitte nach Jahr und ANP/ANA aufschlüsseln)?

32. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine achtwöchige
Polizeiausbildung ausreichend für die Tätigkeit bei der ANP qualifiziert?

a) Warum wurden dafür acht Wochen veranschlagt?

b) Welche Inhalte werden in der Ausbildungszeit vermittelt, und wie?

33. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
fast alle ANP- und ANA-Kräfte den ethnischen Gruppen der Hazara, Tad-
schiken sowie Usbeken angehörten, kaum aber der Paschtunen?

34. Warum werden den Auszubildenden bisher keine Sprach- und Lesekurse
angeboten, obwohl bekanntlich ca. 70 Prozent der Auszubildenden bzw.
der Mitglieder der ANP Analphabeten sind?

a) Will die Bundesregierung dies künftig in die jeweilige Ausbildung inte-
grieren?

b) Wenn ja, ab wann, wie, und in je welchem Umfang?

c) Wenn nein, warum nicht?

35. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der ESVP-
Mission EUPOL Afghanistan?

a) Wie viele afghanische Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung bisher im Rahmen der ESVP-Mission EUPOL jeweils aus-
und fortgebildet?

b) Welche konkreten Anpassungen fordert die Bundesregierung zum Man-
dat der ESVP-Mission EUPOL, damit sich auch EUPOL mehr in Aus-
und Fortbildung engagieren kann und eigene Projektmittel erhält?

c) In welchem Umfang muss nach Ansicht der Bundesregierung die
EUPOL künftig eigene Projektmittel erhalten?

d) Welchen weiteren Bedarf deutscher Experten sieht die Bundesregierung
im Rahmen von EUPOL nach der angekündigten Erhöhung des Kontin-
gents auf 60 im Februar 2010?

e) Welchen Anteil soll EUPOL aus Sicht der Bundesregierung künftig bei
der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte haben?

36. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes der Euro-
pean Gendarmerie Force zur Ausbildung der afghanischen Polizei (ANP
oder ANCOP)?

37. Wie viele der durch deutsche Kräfte ausgebildeten afghanischen Sicher-
heitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Ausbildung
zu den Taliban oder anderen oppositionellen militanten Kräften übergetre-
ten?

38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Ausbildung
von afghanischen Sicherheitskräften daraus, dass Sicherheitskräfte nach
ihrer Ausbildung zu den Taliban oder anderen oppositionellen militanten
Kräften übertreten?

Drucksache 17/724 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
39. Warum und inwieweit sollten nach Meinung der Bundesregierung das
Mandat und die Handlungsfähigkeit des Civilian Representative der NATO
in Afghanistan verändert werden?

40. Inwieweit erwartet die Bundesregierung eine Verbesserung der Koordinie-
rung der Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft durch die Erweite-
rung ihres Mandats?

Berlin, den 15. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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