BT-Drucksache 17/723

Umgang mit der Schuldenkrise Griechenlands und anderer Länder der Eurozone

Vom 15. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/723
17. Wahlperiode 15. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken,
Jerzy Montag, Dr. Gerhard Schick, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Britta Haßelmann, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy,
Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umgang mit der Schuldenkrise Griechenlands und anderer Länder der Eurozone

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind an die Kriterien des
Stabilitäts- und Wachstumspakts gebunden. Demnach darf die Neuverschuldung
eines Staates maximal 3 Prozent und der Gesamtschuldenstand maximal 60 Pro-
zent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Mit einer Neuverschuldung von gegen-
wärtig 12,7 Prozent und einer Gesamtverschuldung von rund 125 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts droht Griechenland der Staatsbankrott.

Die Auswirkungen einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands wären nicht nur
für das Land selbst gravierend. Bereits jetzt drohen durch die eingeleiteten
Sparmaßnahmen soziale Verwerfungen, die Ausgrenzung ärmerer Bevölke-
rungsschichten sowie starke Einschnitte in zukunftsweisenden Bereichen. Auf-
grund der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion wären auch weitere
Länder der EU und insbesondere der Eurozone betroffen. Schon jetzt weisen
Irland, Spanien und Portugal eine ähnlich besorgniserregende Entwicklung auf.

Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Wochen zahlreiche Szenarien
diskutiert und Lösungswege für die derzeitige fiskalische Krise Griechenlands
skizziert. Am 3. Februar 2010 hat die Europäische Kommission ein Maßnah-
menpaket mit einer Reihe von Empfehlungen an Griechenland angenommen.
Das Paket soll am 16. Februar 2010 auf der Tagung des Rates Wirtschaft und
Finanzen von den 27 Finanzministerinnen und Finanzministern der EU-Mit-
gliedstaaten verabschiedet werden. Darin sind strenge Kontrollen der griechi-
schen Regierung bei der Umsetzung ihres Stabilitätsprogramms durch die Eu-
ropäische Kommission vorgesehen. Mit Hilfe des Stabilitätsprogramms will die
griechische Regierung Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchsetzen, mit
denen die Neuverschuldung bis Ende 2012 auf unter 3 Prozent des Bruttoin-
landsprodukts gesenkt werden soll.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union schließt eine Über-

nahme bzw. Haftung für die Schulden eines EU-Mitgliedstaats durch einen an-
deren EU-Mitgliedstaat oder die Europäische Union („No-Bail-Out“-Klausel)
aus. Dennoch werden laut Presseberichten bereits inoffiziell sogenannte
Notfallpläne diskutiert, die eine Teilübernahme der Schulden durch andere
EU-Staaten vorsehen. Ebenso werden gemeinsame Anleihen der Euro-Staaten,
ein Einschreiten von EZB oder IWF bis hin zum Austritt Griechenlands aus der
Währungsunion diskutiert.

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Die Bundesregierung verhält sich bisher zurückhaltend und setzt in öffentlichen
Äußerungen auf die eigene Kraft Griechenlands, den drohenden Staatsbankrott
abzuwenden. Pressemeldungen zufolge finden jedoch innerhalb der Bundesre-
gierung bereits Überlegungen bezüglich konkreter Hilfspläne für vom Staats-
bankrott bedrohte Staaten der Eurozone statt. Detaillierte Vorschläge für mögli-
che Lösungsstrategien unterbreitet die Bundesregierung nicht sowie sie eben-
falls keine öffentliche Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Wirt-
schafts- und Währungsunion führt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die hauptsächlichen Ur-
sachen für die extrem hohe Neuverschuldung (12,7 Prozent des Brutto-
inlandsprodukts) und die Staatsverschuldung Griechenlands (125 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Beitritt Griechen-
lands zu der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr
2001, nachdem im Jahr 2004 bekannt wurde, dass unzutreffende Daten über
das jährliche öffentliche Defizit zugrunde lagen und das eingeleitete Ver-
tragsverletzungsverfahren gegen Griechenland im Dezember 2007 einge-
stellt wurde?

3. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung im Fall Grie-
chenlands die erheblichen Mängel bei der Erfassung und Erhebung der
statistischen Haushaltsdaten, der Angabe falscher statistischer Daten sowie
der Abhängigkeit der nationalen Statistikbehörden von der Regierung, und
wie ist die ähnlich kritische Haushaltslage in Irland, Spanien, Portugal und
Italien zu erklären?

4. Wie konnte nach Ansicht der Bundesregierung Griechenland auch nach dem
„Statistik-Skandal“ 2004 weiter unzutreffende Angaben zum öffentlichen
Defizit an das statistische Amt der EU (Eurostat) liefern, und wie soll in
Zukunft sichergestellt werden, dass Eurostat ausreichenden Zugriff auf na-
tionale Statistikdaten gewährt wird?

5. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode
zur Erstellung von EU-Statistiken (KOM(2009) 404 endgültig) und ange-
kündigten Vorschlägen der Europäischen Kommission, die auf eine Verbes-
serung der statistischen Infrastruktur in der EU abzielen, der Europäischen
Kommission weitreichende Kontrollrechte gegenüber nationalen Statistik-
behörden gewährleisten sowie die Unabhängigkeit dieser Behörden von der
Politik fordern?

6. Liegt nach Meinung der Bundesregierung eine der Ursachen in der nicht
konsequenten Umsetzung des EU-Stabilitätspakts, und wie sollte der Sta-
bilitätspakt in Zukunft gestaltet werden, damit diese Situation nicht wieder
eintritt?

7. Wann ist in diesem Zusammenhang mit der Vorlage eines konkreten Spar-
ansatzes der Bundesregierung zu rechnen, mit dem das öffentliche Defizit
Deutschlands bis zum Jahr 2013 wieder unter die Grenze von 3 Prozent ge-
bracht werden kann?

8. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit aufgrund der aktuellen Krise
Veränderungen beim Stabilitätspakt vorzunehmen oder sind der Bundes-
regierung Bestrebungen aus der Kommission oder anderen Mitgliedstaaten
dahingehend bekannt, und wenn ja, welche?

9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Überlegungen bezüglich

eines verbesserten und stärker kontrollierten Verfahrens zur Aufnahme weiterer

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/723

EU-Mitgliedstaaten in die Währungsunion, und welche Position vertritt die
Bundesregierung diesbezüglich?

10. Unterstützt die Bundesregierung Griechenland beim Aufbau eines effizien-
ten Steuersystems, und wie bewertet sie die Möglichkeiten zu einer verbes-
serten Zusammenarbeit der griechischen Kontrollorgane zur Korruptions-
bekämpfung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)?

11. Wie bewertet die Bundesregierung das am 3. Februar 2010 von der Euro-
päischen Kommission vorgelegte Maßnahmenpaket (Stellungnahme zum
griechischen Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2010 bis 2013, Emp-
fehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits nach Artikel 126 Absatz 9
AEUV, Empfehlung für Strukturreformen nach Artikel 121 Absatz 4
AEUV, Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens bezüglich der
Übermittlung verlässlicher Haushaltsstatistiken durch griechische Behör-
den), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Griechenland aus
eigener Kraft, d. h. nur aufgrund der Durchführung des Stabilitätspro-
gramms die Neuverschuldung bis 2012 auf 3 Prozent senken kann?

12. Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung vergleichbare Maßnahmen-
pakete auch für Irland, Spanien, Portugal und Italien oder andere Euro-
zonenmitglieder geplant, und falls ja, was beinhalten diese, und wann ist
die Veröffentlichung durch die Europäische Kommission geplant?

13. Falls mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket die beabsichtigten Ziele
nicht erreicht werden, welche Konsequenzen sollten nach Ansicht der Bun-
desregierung gezogen werden, und wie bewertet die Bundesregierung eine
mögliche Kürzung der Mittel aus EU-Fonds?

14. Sollten die Sanktionen bzw. die konsequente Anwendung aller bestehen-
den Instrumentarien gemäß Artikel 126 AEUV und dem Protokoll (Num-
mer 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nicht greifen,
welche bilateralen und internationalen Stützungsmaßnahmen zieht die
Bundesregierung in Erwägung?

15. Schließt die Bundesregierung weitere finanzielle Stützungsmaßnahmen für
Griechenland als anschließendes Rettungsszenario – und als sogenannter
Plan B – aus?

16. Würden nach Auffassung der Bundesregierung gemeinschaftliche Makro-
finanzhilfen oder Kredite des Internationalen Währungsfonds als finan-
zielle Stützungsmaßnahmen für Griechenland in Betracht kommen, und in-
wiefern wären bilaterale Darlehen ausgewählter Euro-Staaten oder vor-
gezogene Auszahlungen aus dem Kohäsionsfonds denkbar?

17. Sieht die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Krise die Notwendigkeit
die sogenannte No-Bail-Out-Klausel in Artikel 125 AEUV, nach der weder
die Europäische Union noch die EU-Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten
und Schulden anderer Mitgliedstaaten haften oder aufkommen, zu verän-
dern, und wenn ja, wie?

18. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Forderung aus
dem Europäischen Parlament, für Griechenland einen EU-Sonderbeauf-
tragten zu ernennen, der die konsequente Sanierung des Haushalts kontrol-
liert, und mit welchen Kompetenzen sollte dieser ausgestattet sein?

19. Beabsichtigt die Bundesregierung ein grundsätzliches Konzept für den
Umgang mit Insolvenzen in der Währungsunion zu erstellen, und wie posi-
tioniert sie sich hinsichtlich Überlegungen für ein Insolvenzrecht für
Euroländer?

20. Wie sollte, nach Auffassung der Bundesregierung, im Falle einer solchen

Insolvenz die Lastenverteilung zwischen Griechenland, der EU und den
Gläubigern Griechenlands aussehen?

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21. Würde die Bundesregierung im Falle einer europäisch koordinierten Insol-
venz Griechenlands eine Teilübernahme der griechischen Altschulden
durch die EU befürworten, wie steht die Bundesregierung zu dem Vor-
schlag dafür eigene Staatsanleihen der Europäischen Union (Eurobonds-
Vorschlag) auszugeben, unter welchen Bedingungen würde die Bundes-
regierung einem solchen Vorhaben zustimmen, und welche Voraussetzun-
gen müssten Griechenland und andere Länder für eine Teilübernahme der
Altschulden durch die Europäische Union erfüllen?

22. Welche über den Stabilitäts- und Wachstumspakt hinausgehenden Eingriffe
in die nationale Souveränität müsste ein solches Land als Gegenleistung für
europäische Hilfe akzeptieren?

23. Hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe (Task Force) zu Griechenland
und den anderen Staaten mit extremer Neu- und Staatsverschuldung ge-
gründet, und falls ja, welche Personen sind Mitglied dieser Arbeitsgruppe,
durch wen und in welchem Verfahren wurden sie benannt, und welche
Szenarien werden in der Arbeitsgruppe diskutiert?

24. Sind nach Auffassung der Bundesregierung bilaterale Finanzhilfen zur Ret-
tung Griechenlands vor der Zahlungsunfähigkeit juristisch möglich, und
schließt die Bundesregierung solche als Maßnahmen von Seiten Deutsch-
lands aus, bzw. unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen wären
bilaterale Finanzhilfen für die Bundesregierung in Erwägung zu ziehen?

25. Ist es richtig, dass innerhalb der Bundesregierung Überlegungen stattfin-
den, Griechenland gegen strenge Auflagen bilaterale Kredite zu gewähren,
und welche Rolle würde die Bundesbank bzw. die Kreditanstalt für Wie-
deraufbau einnehmen?

26. Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Garantien von Seiten
Griechenlands für solche Kredite aussehen?

27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen einer eventuellen Staatspleite
Griechenlands auf Gläubiger in Deutschland, insbesondere auf die deut-
schen Finanzmärkte und Finanzinstitutionen?

28. Wie viele griechische Staatsanleihen werden, nach Informationen der Bun-
desregierung, von deutschen Finanzinstitutionen gehalten, wie verteilen
sich diese auf Banken zum einen und Versicherungen zum anderen, und
welche anderen deutschen Institutionen, Einrichtungen, Anstalten etc. sind
betroffen?

29. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Staatspleite Griechenlands
zu einer Schieflage bei den deutschen Gläubigern führen kann, welche
Teile des Finanzsystems und welche Institute wären betroffen, hat die Bun-
desregierung für diesen Fall Vorkehrungen getroffen, und wenn ja, welche?

30. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung von globalen und inner-
europäischen Handelsbilanzungleichgewichten für die Entstehung und Ent-
wicklung der Finanz- und Wirtschaftskrise ein?

31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen hoher und wachsen-
der innereuropäischer Leistungsbilanzungleichgewichte auf die Währungs-
union und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, und teilt die Bun-
desregierung die Auffassung, dass hohe Ungleichgewichte die Stabilität
der Währungsunion gefährden können?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen den
hohen Staatsdefiziten und den Leistungsbilanzdefiziten in Griechenland,
Portugal, Spanien, Irland und Italien, und welche Folge haben die Leis-
tungsbilanzungleichgewichte nach Auffassung der Bundesregierung auf

die Fähigkeit Griechenlands und anderer Staaten sich mittels Konsolidie-
rung selbst aus der Krise zu befreien?

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33. Wie sollten die Länder der Währungsunion, die hohe Leistungsbilanzdefi-
zite aufweisen, nach Auffassung der Bundesregierung damit umgehen, und
welche Maßnahmen sollten diese Länder ergreifen?

34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Ökonomen, dass
Deutschland durch die Politik der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
unter anderem durch Lohnzurückhaltung, die Ungleichgewichte in der
Währungsunion mitverursacht hat?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung, angesichts von innereuropäischen und
globalen Ungleichgewichten, die besondere Exportabhängigkeit der deut-
schen Wirtschaft?

36. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, diese Exportabhängigkeit zu
reduzieren, und wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein,
warum nicht?

37. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit auch in Deutschland natio-
nale Maßnahmen zum Abbau der Ungleichgewichte in der Währungsunion
zu ergreifen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

38. Wo sieht die Bundesregierung die politische Verantwortung für einen
Abbau der Ungleichgewichte in der Währungsunion, bei Defizitländern,
bei Überschussländern oder bei beiden Gruppen von Ländern?

39. Hält die Bundesregierung bezüglich Abbau der Ungleichgewichte in der
Währungsunion ein europäisches Vorgehen für nötig, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, wie sollte dieses nach Meinung der Bundesregierung
aussehen, und welche Initiativen zwecks Reduzierung der Leistungs-
bilanzungleichgewichte plant die Bundesregierung auf europäischer
Ebene?

40. Wie plant die Bundesregierung mit dem Thema der Ungleichgewichte auf
globaler Ebene innerhalb der G20 umzugehen, sind Initiativen zu diesem
Thema geplant, und plant die Bundesregierung die Unterstützung entspre-
chender Initiativen anderer Mitgliedsländer der G20, z. B. Großbritan-
niens?

41. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag ein Ver-
fahren analog oder ähnlich zum Stabilitäts- und Wachstumspakt zum
Abbau von Ungleichgewichten in der Währungsunion zu schaffen (siehe
z. B. Dullien/Schwarzer: Die Eurozone braucht einen außenwirtschaft-
lichen Stabilitätspakt. In: Stiftung für Wissenschaft und Politik, „Aktuell“,
Nr. 27/2009), und welchen Grundsätzen sollte ein solches Verfahren nach
Auffassung der Bundesregierung folgen?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der spanischen Ratspräsi-
dentschaft, eine Art europäische Wirtschaftsregierung zu schaffen?

43. Soweit die Bundesregierung der Schaffung einer Art europäische Wirt-
schaftsregierung positiv gegenübersteht, welchen Grundsätzen sollte eine
solche Wirtschaftsregierung folgen, welche Verantwortung sollte sie für
einen Abbau von Ungleichgewichten in der Währungsunion tragen, und
plant die Bundesregierung eine eigene Initiative zu einer europäischen
Wirtschaftsregierung oder etwas Vergleichbarem?

Berlin, den 15. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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