BT-Drucksache 17/7127

Finanzierung von energetischen Maßnahmen bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Vom 23. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7127
17. Wahlperiode 23. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Daniela Wagner, Lisa Paus, Birgitt Bender,
Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Oliver
Krischer, Dr. Tobias Lindner, Jerzy Montag, Dr. Hermann E. Ott, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung von energetischen Maßnahmen bei
Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Internationale Staatengemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den globalen
Temperaturanstieg gegenüber 1990 auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, um
den Klimawandel zu stoppen. Eine signifikante Reduktion des deutschlandwei-
ten CO2-Ausstoßes, der Ausstieg aus der Atomenergie und der konsequente Ein-
stieg in die erneuerbaren Energien sind ohne die energetische Modernisierung
des Gebäudebestandes nicht zu bewältigen. Sie ist demnach auch ein wesentli-
cher Baustein zur Erreichung der CO2-Ziele der Bundesregierung. Damit Eigen-
tümerinnen und Eigentümer bei den umfassenden Investitionen unterstützt wer-
den, wurde 2005 das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) initiiert. Die dafür ausgereichten zinsgünstigen Darlehen
aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ werden allerdings von Woh-
nungseigentümern und -gemeinschaften nicht oder nur in einem sehr geringen
Umfang in Anspruch genommen. Der Verbraucherschutzverein „wohnen im
eigentum die wohneigentümer e. V.“ geht davon aus, dass ca. 16 Prozent der
rund 39 Millionen Wohnungen in Deutschland Eigentumswohnungen sind.
Nach eigenen Angaben ist bereits die Hürde der Antragstellung für Wohnungs-
eigentümergemeinschaften zu hoch. Sowohl von den Vertretern der Banken als
auch von der Wohnungswirtschaft wird berichtet, dass die Ursache für die man-
gelhafte Kreditgewährung insbesondere in der unklaren gesetzeskonformen
Handhabung (Kreditwesengesetz, Richtlinien der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht, Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, etc.) liegt. Viele
Banken schätzen das Haftungsrisiko für zu hoch ein. Es wird gerade bei mittle-
ren und großen Wohnungseigentümergemeinschaften ein viel zu hoher Verwal-
tungs- und Prüfungsaufwand vermutet.

Bei der Bundesregierung ist das Problem seit Längerem bekannt. So empfiehlt
sie in einem Gutachten, Landesbürgschaften für die energetische Sanierung in
Wohnungseigentümergemeinschaften einzurichten. Sie hat angekündigt, im
Rahmen der Fachkonferenz Wohnraumförderung 2011, diese Empfehlung an
die Bundesländer mit einem entsprechendem Prüfauftrag zu übergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es bundesweit,
und welchen Anteil haben sie am gesamten Gebäudebestand in Deutschland?

2. Wie hoch sind die Sanierungsquoten von Ein- und Zweifamilienhäusern so-
wie bei Mehrfamilienhäusern, und wie viele davon sind im Besitz von WEG?

Drucksache 17/7127 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Wie viele Kreditanträge wurden im Rahmen des KfW-Programms „Ener-
gieeffizient Sanieren“ bisher bewilligt, und wie viele von den Kreditneh-
mern waren einzelne Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemein-
schaften als Verband oder gebündelte Einzelanträge je Eigentumswohnung
(bitte nach Stückzahl – Wohnungen – und Volumina – je Wohnung und Ge-
bäude – aufschlüsseln)?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme bzw. Akzeptanz
des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ bei den WEG?

5. Hat die Bundesregierung, wie angekündigt, die Empfehlung zur Einrich-
tung von Landesbürgschaften für die energetische Sanierung von Eigen-
tumswohnungen in WEG an die Bundesländer übergeben?

Falls ja, zu welchem Anlass, und wie haben die Bundesländer darauf rea-
giert?

Falls nein, wann ist die Übergabe geplant?

6. In welchen Bundesländern werden Landesbürgschaften für die energetische
Modernisierung von den WEG übernommen?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung Bundesbürgschaften auszureichen, um
das geringe Ausfallrisiko von WEG für Kreditinstitute zusätzlich abzusi-
chern?

Falls nein, warum nicht?

8. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die schwer
zu organisierenden Einzelkreditanträge der Wohnungseigentümerinnen und
- eigentümer innerhalb eines WEG-Verbandes, bei denen für die Miteigen-
tümer das Risiko der solidarischen Ausfallhaftung (Haftung im Innenver-
hältnis) besteht, zu erleichtern?

9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe, dass die bisherige Ver-
gabe von Krediten an WEG sehr unterschiedlich gehandhabt wurde?

10. Welche sonstigen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzie-
rung von energetischen Maßnahmen durch die WEG zu erleichtern?

11. Gibt es seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine
Verlautbarung hinsichtlich der Streichung der einzelnen Bonitätsprüfung
bei den Mitgliedern der WEG bzw. ist eine solche geplant?

12. Wie sind die Mitglieder einer WEG hinsichtlich der Bankenmeldung nach
Abgabenordnung zu behandeln?

13. Gibt es eine Vorgabe, Richtlinie oder Handlungsempfehlung der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Vergabe von Krediten an
WEG?

Berlin, den 23. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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