BT-Drucksache 17/6956

Auslandsinvestitionspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union

Vom 8. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6956
17. Wahlperiode 08. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick,
Friedrich Ostendorff, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy,
Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln),
Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auslandsinvestitionspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union

Seit dem Lissabonner Vertrag besitzt die Europäische Union (EU) die aus-
schließliche Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen, die damit zum
integralen Bestandteil der europäischen Handelspolitik wurden. Hierzu gab es
am 7. Juli 2010 eine Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg
zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“ und zeitgleich
den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Europäischen Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für
bilaterale Investitionsabkommen (BITs – Bilateral Investment Treaties) zwischen
den Mitgliedstaaten und Drittländern. Zudem gibt es eine Entschließung des
Europäischen Parlaments zur künftigen Auslandsinvestitionspolitik vom 6. April
2011.

Bisher sind sowohl die inhaltliche Ausrichtung einer zukünftigen europäischen
Auslandsinvestitionspolitik als auch der Umgang mit bisherigen BITs nicht
abschließend geklärt, vielmehr hat es über diese Fragen in den vergangenen
Monaten einen intensiven Streit zwischen EU-Mitgliedstaaten, Europaparla-
ment und Europäischer Kommission in Brüssel gegeben.

Bisher basiert der rechtliche Schutz internationaler Investitionen im Wesent-
lichen auf einem dichten Netzwerk bilateraler Investitionsschutz- und Investi-
tionsförderverträge (BITs), wobei Deutschland weltweit die meisten BITs un-
terhält. BITs schützen typischerweise gegen diskriminierende oder anderweitig
unfaire Behandlung eines Investors durch den Gaststaat. Sie gewährleisten
Schutz und Sicherheit für die Investition und garantieren den freien Verkehr
von Kapitalerträgen. Darüber hinaus enthalten die meisten BITs eine Schieds-
klausel, die es Investoren ermöglicht, ihren Gaststaat unmittelbar vor einem in-
ternationalen Schiedsgericht zu verklagen.
BITs werden dahingehend kritisiert, dass sie einzig auf den Investorenschutz
ausgerichtet sind. Soziale, ökologische oder entwicklungspolitische Pflichten
für Investoren spielen hingegen keine Rolle. Auch der Schutz des wirtschafts-
politischen und regulatorischen Spielraums (policy space) der Gaststaaten wird
durch BITs gefährdet.

Drucksache 17/6956 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen Zielen und welchen konkreten Aktivitäten hat sich die Bundes-
regierung im Zuge der Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommis-
sion über den Umgang mit den bisherigen BITs sowie über den zukünftigen
Kurs der internationalen Investitionspolitik Europas eingebracht?

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Engagements der
„Friends of Investment“-Gruppe bzw. den bisher erreichten Diskussions-
stand in Brüssel?

b) Wo sieht die Bundesregierung am Verordnungsvorschlag und in der Aus-
richtung der internationalen EU-Investitionspolitik noch Veränderungs-
bzw. Verbesserungsbedarf?

c) Mit welchen Interessenvertreterinnen und -vertretern aus der Wirtschaft
hat sich die Bundesregierung über den Umgang mit den bisherigen BITs
und über den zukünftigen Kurs der internationalen Investitionspolitik
Europas ausgetauscht (bitte Organisationen und Personen auflisten)?

d) Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft hat
sich die Bundesregierung über den Umgang mit den bisherigen BITs und
über den zukünftigen Kurs der internationalen Investitionspolitik Europas
ausgetauscht (bitte Organisationen und Personen auflisten)?

e) Auf welche Weise berücksichtigt die Bundesregierung generell die Zivil-
gesellschaft im Bereich internationaler Investitionspolitik?

2. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass der Europäische Rat und das
Europäische Parlament eine gemeinsame Position zu der vorgeschlagenen
Verordnung zur Einführung einer Übergangsregelung für Investitionsschutz-
abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern erreichen?

a) Was genau sind hierbei die zentralen Punkte, die derzeit noch kontrovers
diskutiert werden?

b) Warum hat die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene bei der vor-
geschlagenen Verordnung nicht dafür eingesetzt, dass es eine „sunset
clause“ gibt, die festlegt, bis wann die bestehenden BITs spätestens in
EU-Abkommen überführt sein müssen?

c) Inwieweit tritt die Bundesregierung dafür ein, dass BITs überhaupt in
EU-Verträge überführt werden, und welchen konkreten zeitlichen Rah-
men strebt sie hierbei gegebenenfalls an?

d) Warum hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dagegen ausgespro-
chen, umfassende Überprüfungen der BITs vorzunehmen, bevor diese in
EU-Recht überführt werden?

3. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kom-
petenzverschiebung der Auslandsinvestitionspolitik auf EU-Ebene für das
Investitionsverhalten deutscher Unternehmen?

Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass Investoren verstärkt die
Absicherung politischer Risiken durch Bundesgarantien nachfragen werden,
und welche Folgen würde dies nach Einschätzung der Bundesregierung
haben?

4. An welchen laufenden Verhandlungen zu BITs ist die Bundesregierung
beteiligt?

a) Welche weiteren Verhandlungen sind geplant bzw. in Vorbereitung?

b) Um welche weiteren Verhandlungskompetenzen für eigene BIT-Verhand-

lungen will sich die Bundesregierung gegenüber der EU bemühen, sofern
dies EU-rechtlich zukünftig ermöglicht wird?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6956

5. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen Parla-
ments zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik, und inwie-
weit will sie dessen Vorschläge umsetzen?

6. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei einer zukünf-
tigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik eine Balance zwischen
Investorenrechten und -schutz einerseits und der Erhaltung politischer
Handlungsspielräume der Gaststaaten für öffentliche Interessen anderer-
seits erreicht und eingehalten wird?

Welche konkreten Änderungen gegenüber den bisher bestehenden deut-
schen BITs sind dafür nach Auffassung der Bundesregierung notwendig?

7. Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig eine Aus-
weitung der Investorenpflichten in BITs anzustreben, und wie sollten diese
konkret aussehen?

8. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass zukünftig hinsichtlich der
Investorenrechte eine präzise und restriktive Sprache in den BITs gewählt
wird, die eine weitreichende und unvorhersehbare Interpretation der Inves-
torenrechte durch internationale Schiedsgerichte verhindert, und wenn nein,
warum nicht?

9. Inwieweit sollten zukünftig nach Auffassung der Bundesregierung ver-
pflichtend Standards zum Schutz der Umwelt und natürlichen Ressourcen,
der Kernarbeitsrechte und anderer sozialer Vorkehrungen aufgenommen
werden?

10. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in allen zukünftigen BITs
ein Verweis auf die aktualisierten OECD-Leitsätze (OECD = Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale
Unternehmen aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht?

11. Inwiefern sieht die Bundesregierung die gegenwärtig bestehenden BITs als
vereinbar mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen an,
und wie wird die Einhaltung der darin festgeschriebenen Standards über-
prüft?

12. Hält die Bundesregierung die Einbeziehung sozialer und ökologischer
Mindestkriterien in BITs für sinnvoll und realisierbar, und wenn nein, wa-
rum nicht?

13. Inwieweit gewährleistet die Bundesregierung derzeit, dass ihre Auslands-
investitionspolitik im Einklang steht mit anderen Politikzielen wie Um-
weltschutz, menschenwürdiger Arbeit, Gesundheit sowie Erreichung der
Millenniumsentwicklungsziele?

14. Welche Bundesministerien sind an den Verhandlungen für BITs beteiligt,
und inwiefern wird dadurch die Berücksichtigung von verschiedenen Poli-
tikzielen sichergestellt?

15. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es zukünftig eine klare und
eindeutige Definition auf Grundlage der jüngsten OECD-Referenzdefini-
tion für den Begriff „ausländische Direktinvestitionen (FDIs)“ und für den
Begriff „ausländischer Investor“ für BITs gibt, und wenn nein, warum
nicht?

16. Setzt sich die Bundesregierung für eine Differenzierung nach Real- und
Portfolioinvestitionen in BITs ein, und wenn ja, in welcher Weise, und
wenn nein, warum nicht?

17. Warum hat sich die Bundesregierung bei den noch andauernden Auseinan-
dersetzungen auf EU-Ebene besonders stark gegen den Bezug auf Prin-

zipien der Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility)
in der zukünftigen EU-Auslandsinvestitionspolitik ausgesprochen?

Drucksache 17/6956 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Kapitalbilanzoffenheit als entschei-
denden Bestandteil von BITs und setzt sie sich dafür in den Verhandlungen
ein?

19. In welchen deutschen BITs ist festgelegt, dass nicht das Patentrecht des
Gastlandes zur Anwendung kommt, und sieht die Bundesregierung hier
Reformbedarf, etwa in Bezug auf die Verhinderung der Produktion von
Generika?

20. Wie bewertet die Bundesregierung den Reformbedarf des Systems der
Streitschlichtung?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das bisherige System der
Streitschlichtung zwischen Investor und Staat dazu geeignet ist, die
komplexe und sensible Abwägung zwischen Politikzielen, zwischen
öffentlichen und privaten Gütern vorzunehmen?

b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicher-
zustellen, dass das System zur Regelung von Investor-Staat-Streitig-
keiten transparenter wird, und warum hat sie sich in den jüngeren und
noch andauernden Auseinandersetzungen auf EU-Ebene besonders stark
dagegen engagiert, die von der Europäischen Kommission angedachten
Transparenzregelungen bei den Investor-to-State-Streitschlichtungsver-
fahren in die zukünftige EU-Auslandsinvestitionspolitik aufzunehmen?

c) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Unabhängigkeit
der Richterinnen und Richter bei dem International Centre for the Settle-
ment of Investment Disputes (ICSID) sowie bei weiteren internationalen
Schiedsgerichten gewährleistet ist, und wenn ja, wie begründet sie diese
Auffassung (welche klaren Regeln zur Unabhängigkeit bestehen)?

d) Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass bei einer Reform des Systems
der Streitschlichtung permanente Schlichter eingeführt werden, und
wenn nein, warum nicht?

e) Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass bei einer Reform des Systems
der Streitschlichtung die Streitparteien die Möglichkeit erhalten, neben
dem Aufhebungsverfahren weitere Rechtsmittel einzulegen, und wenn
nein, warum nicht?

f) Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass es – um „Forum shopping“ zu
verhindern – zukünftig einen einzigen Schiedsort geben soll, und wenn
nein, warum nicht?

g) Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass bei einer Reform des Systems
der Streitschlichtung zukünftig alle Schiedssprüche veröffentlicht wer-
den, und wenn nein, warum nicht?

h) Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass bei einer Reform des Systems
der Streitschlichtung zukünftig bei einer Streitigkeit zwischen Staat und
Investor die Verpflichtung besteht, zunächst alle lokalen Rechtsmittel
auszuschöpfen, sofern sie ein ordnungsgemäßes Verfahren garantieren,
und wenn nein, warum nicht?

i) Inwieweit tritt die Bundesregierung dafür ein, dass die Kriterien für das
Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen
Staaten und Angehöriger anderer Staaten (ICSID) so geändert werden,
dass die EU diesem beitreten kann?

j) Inwieweit tritt die Bundesregierung dafür ein, dass in jedes neues Inves-
titionsabkommen der EU ein Kapitel über Streitbeilegung aufgenom-
men werden muss?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6956

k) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parla-
ments, dass zukünftig eine Anrufung von Schiedsgerichten auch durch
Gewerkschaften oder Organisationen der Zivilgesellschaft ermöglicht
werden muss, und wenn nein, warum nicht?

21. Ist die Bundesregierung im Dialog mit der Regierung Australiens über
deren jüngere Positionierung zur Frage der Investitionsschiedsgerichts-
barkeit, die Bestimmungen zu internationalen Schiedsgerichtsverfahren in
ihren BITs zukünftig ausschließt?

Wie beurteilt die Bundesregierung dieses handelspolitische Statement der
australischen Regierung, das auch die Gewährleistung des öffentlichen
Interventionsraumes zur Durchsetzung für umwelt- und sozialpolitische
Regulierungen als zentral herausstellt (Gillard Government Trade Policy
Statement von April 2011)?

22. Welchen konkreten Forderungen seitens des Unternehmens Vattenfall
Europe AG sah sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Bei-
legung des ICSID-Streitfalls Vattenfall AB versus Bundesrepublik Deutsch-
land (No. ARB/09/06, ICSID) gegenüber, und in welchen Punkten ist die
Bundesregierung dem Unternehmen zum Zwecke der Streitbeilegung ent-
gegengekommen?

a) Warum verweigert die Bundesregierung dem Parlament und der interes-
sierten Öffentlichkeit eine Offenlegung aller Einzelheiten des ICSID-
Falls sowie insbesondere der mit Vattenfall Europe AG getroffenen Eini-
gung zur Streitbeilegung?

b) Wurde die Bundesrepublik Deutschland über diesen Fall hinaus bereits
von einem ausländischen Investor auf Grundlage eines bi- oder multi-
lateralen Investitionsschutzvertrages verklagt, und wenn ja, was waren
jeweils die Gründe hierfür, und was waren jeweils die Ergebnisse der
Schiedsgerichtsverfahren?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der jüngeren Entwicklun-
gen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit die Gefahr,
dass internationale Investoren (z. B. aus China) zukünftig vermehrt zum
Instrument der Investor-to-State-Schiedsgerichtsbarkeit greifen, um ge-
gen politische Regulierungen im öffentlichen Interesse (Umweltschutz,
Gesundheit, Soziales) vorzugehen?

23. Wie viele Investor-to-State-Klagen haben seit 1959 deutsche Unternehmen
gegen welche Staaten vor welchen Schiedsgerichten geführt (bitte auf-
listen)?

a) Was waren jeweils die Gründe hierfür?

b) Was waren jeweils die wesentlichen Ergebnisse der Schiedsgerichtsver-
fahren bzw. Inhalte der Schiedssprüche?

24. Welche neuen Investitionsabkommen (oder Investitionskapitel im Rahmen
von Freihandelsverträgen) sollten aus Sicht der Bundesregierung in nächs-
ter Zeit von der EU mit Drittstaaten verhandelt und abgeschlossen werden?

Wie sehen dazu nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Vor-
bereitungen und Zeitpläne auf EU-Ebene aus?

25. Warum zögert die Bundesregierung bei ihrer Unterstützung für die Auf-
nahme eines Investitionskapitels in die laufenden Freihandelsverhandlun-
gen der EU mit Kanada?

Trifft es zu, dass aus Sicht der Bundesregierung zunächst andere EU-In-
vestitionsabkommen bzw. -kapitel mit Drittländern (etwa Singapur) ausge-

handelt werden sollten, um einen eventuellen Präzedenzcharakter eines

Drucksache 17/6956 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

möglicherweise weniger weitreichenden EU-Kanada-Abkommens zu ver-
meiden?

26. Liegt der Bundesregierung eine formelle oder informelle Anfrage der
Regierung Südafrikas (oder eines anderen Schwellen- oder Entwicklungs-
landes) vor, das bestehende BIT zu überprüfen und ggf. neu zu verhandeln?

Welche inhaltlichen Vertragsänderungen werden dabei ggf. nach Kenntnis
der Bundesregierung von der südafrikanischen Regierung (oder anderen
Regierungen von Schwellen- und Entwicklungsländern) angestrebt?

Welche Position nimmt die Bundesregierung ggf. gegenüber diesen Ände-
rungswünschen ein?

27. Setzt sich die Bundesregierung für ein multilaterales Investitionsabkom-
men ein?

a) Welche Ziele werden dabei verfolgt?

b) Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher
ergriffen?

c) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die grundsätzlichen Bedingun-
gen zum Gelingen eines multilateralen Investitionsschutzabkommens?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.