BT-Drucksache 17/6577

Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

Vom 11. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6577
17. Wahlperiode 11. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul,
Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

Die EU-Kommission schlägt als Reaktion auf den „arabischen Frühling“ in
ihrer Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“
(KOM(2011) 303) grundlegende Änderungen in der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik (ENP) vor. Durch eine stärkere Konditionalisierung von EU-
Hilfen sollen zukünftig demokratische Reformprozesse gestärkt werden. Bei
Nichteinhaltung von Menschenrechts- und Demokratiestandards sollen EU-
Finanzhilfen gekürzt werden und möglicherweise auch Sanktionen greifen. Die
Kleine Anfrage bezieht sich auf ein Positionspapier der Bundesregierung zur
ENP und den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
am 20. Juni 2011 (EU-Ratsdokument 11850/11).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche kurzfristigen Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregie-
rung im Rahmen der ENP ergriffen werden, um die anstehenden Wahlen und
Verfassungsreformen in Ägypten und Tunesien zu unterstützen?

2. Wie soll der von der EU-Kommission formulierte und der Bundesregierung
befürwortete Ansatz einer Differenzierung und stärkeren Verknüpfung
zwischen Unterstützung und Reformschritten in der Nachbarschaftspolitik
nach Ansicht der Bundesregierung praktisch umgesetzt werden?

3. Welche Stelle in der EU-Kommission bzw. dem Europäischen Auswärtigen
Dienst (EAD) sollte nach Ansicht der Bundesregierung für die weitere Aus-
arbeitung, Operationalisierung und Kontrolle des Konzepts der konditionier-
ten Zusammenarbeit verantwortlich sein?

4. Auf Grundlage welcher Kriterien, Indikatoren und Benchmarks sollten nach
Ansicht der Bundesregierung die Reformen in den Nachbarländern bewertet
werden?
5. Soll die Durchführung ordnungsgemäßer, freier und fairer Wahlen nach An-
sicht der Bundesregierung zur Voraussetzung für eine „neue Partnerschaft“
mit Nachbarstaaten werden, wie in der Mitteilung der Hohen Vertreterin am
8. März 2011 anvisiert?

Wenn ja, wie soll nach dem Verständnis der Bundesregierung die kondi-
tionierte Zusammenarbeit mit Nachbarländern gestaltet werden, die die
Schwelle freier und fairer Wahlen noch nicht überschritten haben?

Drucksache 17/6577 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Setzt die Bundesregierung sich für das Prinzip „less for less“ ein, das vor-
sieht EU-Hilfen zu kürzen, wenn Menschenrechte in Nachbarstaaten ver-
letzt werden?

a) Wenn ja, wieso konnte sie keine entsprechende Formulierung in den
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 durchsetzen?

b) Wenn ja, auf Grundlage welcher Indikatoren und Benchmarks soll nach
Erachten der Bundesregierung darüber entschieden werden, wann die
Zusammenarbeit mit Staaten wegen Menschenrechtsverletzungen redu-
ziert werden soll, und in welchen konkreten Maßnahmen soll eine sol-
che Reduzierung bestehen?

7. Wird die Bundesregierung die neuen Konditionalitätsprinzipien der über-
arbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik im Hinblick auf die ein-
geforderte Demokratisierung, politische Reformen und Achtung der Men-
schenrechte in Partnerländern auch für die zukünftige bilaterale Zu-
sammenarbeit zwischen Deutschland und den ENP-Ländern zugrunde
legen?

8. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, ge-
genüber Nachbarländern, die Menschenrechte und demokratische Grund-
sätze verletzen, gezielte Sanktionen zu verhängen?

a) Wenn ja, wieso konnte sie keine entsprechende Formulierung in den
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 durchsetzen?

b) Wenn nein, warum nicht?

9. Ist der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, die Umset-
zung von EU-Sanktionen, wie die am 28. Februar 2011 gegenüber Libyen
getroffene Entscheidung zum Einfrieren des Auslandsvermögens des liby-
schen Machthaberregimes von Muammar al-Gaddafi, in den EU-Mitglied-
staaten zu kontrollieren?

Wenn nein, setzt die Bundesregierung sich für den Ausbau entsprechender
Kapazitäten im EAD ein (bitte ggf. ausführen)?

10. Mit Hilfe welcher Kriterien sollte der Anspruch einer konditionierten
Zusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung bei der Zusammen-
arbeit mit Ländern im Reformprozess umgesetzt werden, die zwar in eini-
gen Bereichen rechtsstaatliche Reformen angestoßen haben, in denen in
anderen Bereichen Menschenrechtsverletzungen jedoch nach wie vor an
der Tagesordnung sind, wie es im Moment beispielsweise in Ägypten der
Fall ist?

11. Auf welche Weise soll nach Ansicht der Bundesregierung die Entwicklung
der Partnerländer in den Bereichen Demokratie, Menschenrechtsschutz
und Rechtsstaatlichkeit überwacht werden?

a) Welche Defizite traten in der Vergangenheit bei der Überwachung der
Entwicklung der Partnerländer in den genannten Bereichen nach Er-
kenntnissen der Bundesregierung auf, und welche Maßnahmen sollten
nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um diese Defizite
abzubauen?

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommission, dass eine
Überwachung der Entwicklungen in den genannten Bereichen allein auf
Grundlage der Fortschrittsberichte der Kommission erfolgen kann, er-
gänzt nur durch die Menschenrechtsdialoge mit diesen Ländern?

c) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung zivilgesellschaft-

lichen Akteuren in den ENP-Ländern bei der Überwachung der Ent-
wicklungen zuteilwerden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6577

d) Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, mit der umfang-
reichen Überwachung der Entwicklungen der ENP-Länder in den Berei-
chen Demokratie, Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit eine
gesonderte Stelle zu betrauen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Stelle wäre nach Ansicht der Bundesregierung ge-
eignet, diese Überwachung zu übernehmen?

12. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung alle Bereiche der bisherigen
Zusammenarbeit mit den ENP-Ländern, inklusive der erfolgten EU-Mittel-
zuweisungen für Projekte in den Partnerländern, auf ihre menschenrecht-
liche Wirkung im Rahmen der Überarbeitung der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik überprüft werden?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, mit welchen Instrumenten, von welchen Stellen und aufgrund
welcher Kriterien, Indikatoren und Benchmarks sollte eine solche Über-
prüfung vorgenommen werden?

c) Welche Konsequenzen sollten laut Ansicht der Bundesregierung ge-
zogen werden, wenn eine solche Überprüfung zu dem Ergebnis kommt,
dass die Zusammenarbeit mit ENP-Ländern in bestimmten Bereichen in
der Vergangenheit Menschenrechtverletzungen gefördert hat?

13. Bezieht sich nach dem Verständnis der Bundesregierung die im Rahmen
der ENP-Review vorgesehene menschenrechtliche Konditionierung von
Zusammenarbeit auf alle Bereiche der Zusammenarbeit, beispielsweise
auch auf die Bereiche der Bekämpfung irregulärer Migration und Terroris-
musabwehr?

a) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft ausgeschlossen
werden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen EU und den
Partnerländern im Mittelmeerraum bei der Bekämpfung irregulärer Mi-
gration die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten verletzt
werden?

b) Auf welche Weise findet das Konzept der konditionierten Zusammen-
arbeit Anwendung, wenn Partnerländer im Rahmen der mit der EU ver-
einbarten Abwehr irregulärer Migration die Menschenrechte von
Flüchtlingen und Migranten massiv verletzen, wie es beispielsweise in
der Vergangenheit in Libyen erfolgte, wo Flüchtlinge und Migranten
systematisch Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen
ausgesetzt waren?

14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommission, dass die Neu-
ansiedlung von Flüchtlingen in der EU integraler Bestandteil der EU-Hilfs-
maßnahmen für Nachbarländer sein muss?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welchen Beitrag wird die Bundesregierung zur Neuansiedlung
von Flüchtlingen in der EU leisten, und plant sie angesichts der sich
zuspitzenden humanitären Situation insbesondere in Libyen und den
Grenzregionen der Nachbarländer Tunesien und Ägypten eine Auf-
nahme von Flüchtlingen aus diesen Ländern?

c) Mit welcher Begründung folgt die Bundesregierung nicht dem Beispiel
der norwegischen Regierung, die über eine jährliche Quote von 60 Per-
sonen hinaus im Rahmen des UNHCR-Neuansiedlungsprogramms

bereits weitere 250 besonders schutzbedürftige Menschen aufnimmt, die
an den Grenzen Libyens festsitzen?

Drucksache 17/6577 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der genauen Ausgestaltung
der von der EU-Kommission angeregten regionalen Schutzprogramme im
Asylbereich für Ägypten, Libyen und Tunesien?

16. In welcher Art und in welchem Umfang plant die Bundesregierung diese
regionalen Schutzprogramme zu unterstützen?

17. Auf welche Weise soll der Menschenrechtsdialog nach Auffassung der
Bundesregierung mit Partnerländern in Zukunft ausgestaltet werden?

a) Welche Defizite waren nach Ansicht der Bundesregierung bei den bis-
herigen Menschenrechtsdialogen mit ENP-Ländern zu beobachten (bitte
nach einzelnen Dialogen aufschlüsseln)?

b) Auf welche Art und Weise sollen diese Defizite im Rahmen einer Über-
arbeitung der ENP nach Ansicht der Bundesregierung behoben werden?

c) Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Ziele der Menschen-
rechtsdialoge mit den Partnerländern klar zu definieren, sie transparent
zu planen und eine umfassende Wirkungsmessung vorzunehmen, wie es
das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht „Indizes,
Benchmarks und Indikatoren: Zur Gestaltung und Auswertung von
Menschenrechtsdialogen“ vorschlägt?

d) Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die
Menschenrechtsdialoge in diesem Sinne verbessert werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche konkreten Forderungen wird sie in diesem Sinne auf
EU-Ebene vorbringen?

18. Mit welcher Begründung hat der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, Ende April 2011 den neu gegründeten Menschen-
rechtsrat Ägyptens besucht, dessen Zusammensetzung von ägyptischen
Menschenrechtsaktivisten als unzureichend kritisiert wird?

19. Aus welchen Finanztöpfen wurde die von der Kommission am 24. Mai
2011 beschlossene zusätzliche Unterstützung für die Nachbarschaftspolitik
von 1,242 Mrd. Euro finanziert?

Hält die Bundesregierung es in der Konsequenz für notwendig, ggf. zusätz-
liche Mittel innerhalb der jetzigen EU-Haushaltsperiode bis einschließlich
2013 zur Verfügung zu stellen?

20. Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung gegen den Willen
von neun EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom
20. Juni 2011 dafür eingesetzt, dass keine weiteren Finanzmittel für die
Nachbarschaftspolitik in Aussicht gestellt werden sollen?

21. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig ein ausreichend
flexibler Einsatz von EU-Finanzmittel für die ENP ermöglicht werden?

22. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, innerhalb des
nächsten mehrjährigen Finanzrahmens ein neues Europäisches Nachbar-
schaftsinstrument zu schaffen, dem eine vereinfachte Programmierung zu-
grunde liegt, das stärker politikorientiert ist und eine stärkere Differen-
zierung ermöglicht?

23. Welche konkreten Förderbereiche werden mit der in den Schlussfolgerun-
gen des Rates anvisierten regionalen Zusammenarbeit und grenzüber-
schreitenden Zusammenarbeit an der Außengrenze der EU verbunden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6577

24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der Aufgaben der Euro-
päischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wieder-
aufbau und Entwicklung (EBWE)?

Ergeben sich dadurch höhere Haftungsbedingungen für die beiden Ban-
ken?

25. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die notwendigen Vergabe-
kriterien, die die EIB und EBWE bei ihrem verstärkten Engagement in der
südlichen Nachbarschaft beachten sollte?

a) Welche Projektbereiche und -ziele sollten nach Ansicht der Bundes-
regierung in welcher Form gefördert werden?

Sollten Projektmittel nach Auffassung der Bundesregierung prioritär für
den Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen und erneuerbarer Energien ein-
gesetzt werden?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

Befürwortet die Bundesregierung die Vergabe von Mikrokrediten in die-
sem Rahmen?

Soll der Förderschwerpunkt entsprechender Projekte nach Auffassung
der Bundesregierung sowohl im städtischen als auch im ländlichen Be-
reich liegen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

b) Setzt die Bundesregierung sich dabei für eine demokratische Beteili-
gung der lokalen Bevölkerung in die Planung entsprechender Projekte
ein?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

c) Setzt die Bundesregierung sich für die Finanzierung von zivilgesell-
schaftlichem Monitoring bei der Durchführung der Projekte ein?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

26. Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um in
der künftigen ENP ausreichend einfache Beantragungsmöglichkeiten zu
garantieren?

27. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung in der künftigen ENP sicher-
gestellt werden, dass ein ausreichend weites Spektrum an Zivilgesellschaft
berücksichtigt werden kann (Gewerkschaften, Frauenorganisationen etc.)?

28. Wie wird die Bundesregierung konkret zur Etablierung einer Euro-Medi-
terranen Mobilitätspartnerschaft beitragen, die die Vergabe von Visa er-
leichtern, Bildungschancen ermöglichen und den Arbeitsmarkt gezielt für
junge Menschen aus Nordafrika öffnen soll?

29. Wie wird sich die volle Ausschöpfung des EU-Visakodex für Menschen in
Partnerländern aus Sicht der Bundesregierung auswirken, und welche
Mobilitätsimpulse für Menschen aus den Partnerländern erwartet die Bun-
desregierung?

30. Welche konkreten Sicherheitsbedenken führt die Bundesregierung in ihrem
Positionspapier gegenüber Visaliberalisierungen mit den südlichen Nach-
barstaaten an?

31. Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierungen in den entspre-
chenden Ratsverhandlungen gegen eine Visaliberalisierung für die süd-
lichen Nachbarstaaten ausgesprochen, obwohl sich Bundesaußenminister
Dr. Guido Westerwelle im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-

schen Union des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2011 dazu bekannt
hat?

Drucksache 17/6577 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

32. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission
zum verstärkten zivilgesellschaftlichen Dialog mit den Nachbarländern?

33. Befürwortet die Bundesregierung die von der EU-Kommission angeregte
Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie und einer Fazilität
zur Förderung der Zivilgesellschaft?

a) Wenn ja, wie hoch sollte das jeweilige Budget dieser Institutionen sein,
und wie sollten diese Vorschläge nach Auffassung der Bundesregierung
finanziert werden?

b) Wenn ja, sollen diese Kosten nach Auffassung der Bundesregierung aus
dem EU-Budget finanziert werden?

Wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die parla-
mentarische Kontrolle dieser Institutionen garantiert werden?

c) Sollen nach Ansicht der Bundesregierung auch politische Parteien in
den ENP-Ländern durch den Europäischen Fonds für Demokratie unter-
stützt werden?

d) Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass auch die
deutschen politischen Stiftungen ihre Kompetenzen in den Bereichen
Demokratieförderung und -festigung durch eine Beteiligung am geplan-
ten Europäischen Fonds für Demokratie einbringen können?

e) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, die Regierung
des Partnerlands an der Auswahl der durch die Fazilität und den Fonds
begünstigten Organisationen und an der Mittelvergabe zu beteiligen?

Wenn ja, in welcher Weise soll nach Auffassung der Bundesregierung
die Regierung des Partnerlands beteiligt werden, und wie soll trotz ihrer
Beteiligung verhindert werden, dass die Regierung des Partnerlands die
Unterstützung unabhängiger und regierungskritischer Organisationen
behindert?

34. Welche Rolle soll zivilgesellschaftlichen Akteuren in Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung zukünftig bei der ENP zukommen?

35. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Anna-Lindh-Stiftung im
Mittelmeerraum, und in welchen Bereichen sieht sie ihre zukünftigen Auf-
gaben?

36. Welche Bedenken bestehen unter den EU-Mitgliedstaaten über neue han-
delspolitische Impulse gegenüber den Partnerländern, und wie wird die
Bundesregierung weiter für eine ambitionierte Öffnung des europäischen
Marktes werben?

37. Mit welcher Begründung verspricht sich die Bundesregierung von einem
verbesserten Zugang für Agrarprodukte zum EU-Binnenmarkt Entwick-
lungsimpulse für die Partnerländer?

38. Wie wird die Bundesregierung die ENP im Energiebereich mitgestalten,
und welche Maßnahmen sind konkret zur Unterstützung regenerativer
Energieprojekte, wie Desertec, geplant?

39. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung ge-
eignet, um soziale Gerechtigkeit und die Förderung benachteiligter Re-
gionen stärker als bisher von der EU-Kommission angestrebt, als Ziel der
ENP zu berücksichtigen?

40. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen,
um die Nachbarschaftspolitik zur Lösung andauernder Konflikte zu nutzen
(bitte einzeln für den Westsaharakonflikt, die Sezessionsgebiete Georgiens,

Bergkarabach, den Transnistrienkonflikt und den israelisch-palästinen-
sischen Konflikt ausführen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6577

41. Was bedeutet die Neuausgestaltung der ENP nach Ansicht der Bundes-
regierung für die Zukunft der Union für den Mittelmeerraum (UfM)?

a) Sieht die Bundesregierung in der UfM eine Plattform für die Ausfüh-
rung von konkreten Projekten oder soll diese weiterhin die politische
Zusammenarbeit mit den südlichen Nachbarstaaten koordinieren?

b) Wenn konkrete Projekte in den Nachbarschaftsländern, wie etwa zur
Förderung der Zivilgesellschaft durch die UfM, vorangetrieben werden
sollen, wie kann nach Ansicht der Bundesregierung verhindert werden,
dass die Projekte durch die politische und intergouvernementale Aus-
richtung der UfM behindert werden?

42. Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung eines EU-Sonderbeauf-
tragten für die südliche Nachbarschaft, und wenn ja, wie soll dessen Man-
dat ausgestaltet werden?

43. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die östliche Partnerschaft
auch im Hinblick auf die Mittelzuweisung nicht vernachlässigt wird und
Nachbarstaaten mit einer langfristig möglichen Beitrittsperspektive weiter
ausreichend Aufmerksamkeit seitens der EU zukommt?

44. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung sich in den Ratsverhand-
lungen gegen den von der Kommission verwandten Verweis auf Artikel 49
des Vertrags über die Europäische Union ausgesprochen, womit einigen
Ländern der östlichen Partnerschaft langfristig eine EU-Beitrittsperspek-
tive ermöglicht werden soll?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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