BT-Drucksache 17/5910

Zivile Krisenprävention ins Zentrum deutscher Außenpolitik rücken

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5910
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger,
Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak,
Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zivile Krisenprävention ins Zentrum deutscher Außenpolitik rücken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Friedensauftrag des Grundgesetzes sowie das Prinzip der Gewalt-
prävention als ein zentraler Bestandteil aktiver Menschenrechtspolitik ge-
bieten, dass zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsoli-
dierung Vorrang in der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Sicherheits-
politik bekommen. Der unter der rot-grünen Bundesregierung begonnene
Ausbau der Instrumente, Fähigkeiten und Konzepte zur zivilen Krisenprä-
vention muss deutlich intensiviert werden. Zivile Krisenprävention muss ins
Zentrum deutscher Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik rücken.
Der nichtständige Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN), den
Deutschland für die nächsten zwei Jahre innehat, bietet die Chance, auch in-
ternational deutliche Akzente für die Stärkung der zivilen Krisenprävention
zu setzen.

2. Sieben Jahre nach Verabschiedung des Aktionsplans „Zivile Krisenpräven-
tion, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ weist der nunmehr dritte
Umsetzungsbericht der Bundesregierung vom 23. Juni 2010 noch immer
zentrale Defizite auf. Der Aktionsplan entfaltet noch immer nicht sein strate-
gisches Potential, um als Kompass für eine krisenpräventive Politik zu die-
nen. Deutschland verspielt so seine Chance auf eine Vorreiterrolle für zivile
Krisenprävention und seine Möglichkeiten, die internationale Agenda in
diesem wichtigen Feld mitzubestimmen.

3. Die Bundesregierung trägt der einzigartigen Legitimität von VN-Missionen,
vor allem von politischen VN-Missionen zu wenig Rechnung. Relevante
VN-Dokumente, die auf Missstände aufmerksam machen, oder Anstöße zur
Weiterentwicklung aktueller Herausforderungen wie die Garantie mensch-

licher Sicherheit (Responsibility to protect sowie der vorbeugenden Kompo-
nenten responsibility to prevent and to rebuild) werden nicht ernsthaft aufge-
griffen und umgesetzt. Die Anzahl der Friedensmissionen der VN steht auf
einem historischen Höchststand, während die Beteiligung deutschen Perso-
nals bei der VN-Friedenssicherung einen historischen Tiefststand erreicht
hat (Rang 43). VN-Missionen sollen meist komplexe integrierte Mandate er-

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füllen. Fakt ist: Dem militärischen Instrumentarium steht noch immer kein
entsprechendes und ausreichend ziviles Instrumentarium gegenüber – weder
auf deutscher noch europäischer Seite.

4. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP belässt es bei vagen
Zielformulierungen. Die drastischen Kürzungen der Mittel für die zivile
Krisenprävention im Etat des Auswärtigen Amtes 2011 senden ein falsches
Signal und drohen, mühsam aufgebaute Strukturen und Projekte zu zerstören.
Bis heute wartet etwa die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) auf die
notwendige Anhebung ihres Stiftungskapitals. Während die Bundesregie-
rung die Bundeswehrreform zu einem ihrer zentralen Projekte erklärt hat,
findet die gleichzeitig dringend notwendige Diskussion um eine Stärkung der
zivilen Krisenprävention nicht statt. Das gefährdet den angestrebten Primat
einer Politik ziviler Krisenprävention.

5. Mit dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), dem Zivilen
Friedensdienst (ZFD), dem Deutschen Institut für Menschenrechte, der DSF,
FriEnt (Gruppe Friedensentwicklung), dem Projekt Zivile Konfliktbearbei-
tung (zivik) des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) und dem Aktionsplan
Zivile Krisenprävention wurde eine wichtige Basis für ein Umsteuern in der
Sicherheitspolitik gelegt. Auf dieser Basis gilt es jetzt aufzubauen.

6. Die Bundesregierung hat mit dem Konzept „Entwicklungsorientierte Trans-
formation bei fragiler Staatlichkeit und schlechter Regierungsführung“ vom
März 2007 und zuletzt der Publikation „Krisenprävention mit zivilen Mit-
teln“ die Bedeutung der zivilen Krisenprävention in der deutschen Entwick-
lungszusammenarbeit (EZ) immer wieder unterstrichen. Die EZ kann vor
allem in den Bereichen der Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und guter Regierungsführung, der Sicherung von Lebenschancen und der
Förderung von Zivilgesellschaft grundlegende Leistungen der zivilen Krisen-
prävention erbringen und verfügt vor Ort durch Durchführungsorganisatio-
nen und Parteiorganisationen über sehr gute Netzwerke und Kompetenzen.
Dennoch bleiben der Ausbau der zivilen Kapazitäten und die Konzeptionie-
rung durch die deutsche EZ hinter ihren Potentialen, nicht zuletzt aufgrund
mangelnder Mittelausstattung, zurück. Im Sinne eines kohärenten Vorgehens
kommt es darauf an, die entwicklungspolitischen Ansätze stärker mit einem
Gesamtkonzept für zivile Krisenprävention abzustimmen.

7. Die OSZE ist ein Hauptakteur der zivilen Konfliktbearbeitung und muss ge-
stärkt werden. Sie bildet eine wichtige Brücke zwischen den euroatlanti-
schen und den postsowjetischen Staaten. Zu den Hauptzielen der OSZE zäh-
len die Konfliktprävention und der Wiederaufbau nach Konflikten. Im Rah-
men ihrer regionalen Verantwortlichkeiten nimmt sie zahlreiche Aufgaben
im Bereich der Frühwarnung, der Krisenprävention und der Konfliktnach-
sorge wahr. Es ist daher wichtig, das Instrument der präventiven Diplomatie
der OSZE zu stärken.

8. Wirksame Krisenprävention kann nur gemeinsam im Rahmen multilateraler
Zusammenarbeit erreicht werden. Das erfordert den Ausbau eigener ziviler
Instrumente, der mit dem Bedarf der EU, OSZE und der VN, aber auch mit
dem Bedarf von regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union
(AU) abgestimmt sein muss.

9. Für den kohärenten Auf- und Ausbau ziviler Ressourcen (Finanzen, Perso-
nal) fehlt eine klare strategische Zielvorgabe. Noch immer gibt es kein deut-
sches ziviles Planziel, das systematisch die Bedarfslücken – insbesondere im
Kontext des zivilen EU-Planziels – verringert, um so den demokratischen
Staatsaufbau in Konfliktländern angemessen unterstützen zu können.

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10. Ein vorausschauendes Pooling von Ressourcen findet nicht im erforder-
lichen Maße statt, obwohl das ZIF mit dem Aufbau eines Experten-/Exper-
tinnenpools für den Bereich der Wahlbeobachtung seit Jahren positive Er-
fahrungen gemacht und Know-how angesammelt hat.

11. Dringend benötigte Instrumente für die Unterstützung von Sicherheitssek-
tor- und Rechtsstaatsreformen in Konfliktländern sind unzureichend ausge-
stattet. Es stehen zu wenig Polizeikräfte, Juristinnen und Juristen sowie
Verwaltungsfachleute für Auslandsmissionen zur Verfügung.

12. Die historischen politischen Umbrüche in Nordafrika zeigen deutlich, dass
wir unsere Instrumente zur Stärkung von Demokratisierung, der Menschen-
und Bürgerrechte sowie der politischen Mitbestimmung, der Meinungs-,
Presse- und Versammlungsfreiheit in Konfliktländern und gegen fehlende
Perspektiven vor allem für Jugendliche neu gewichten und ausrichten
müssen.

13. Für eine erfolgreiche vorbeugende Diplomatie und Konfliktvermittlung ste-
hen noch immer viel zu wenig erfahrene und geschulte politische, diplo-
matische und zivilgesellschaftliche Vermittlerinnen und Vermittler (Kon-
fliktmediatorinnen und -mediatoren) zur Verfügung. Die vorhandenen Er-
fahrungen und das Know-how existieren längst, finden aber viel zu wenig
Berücksichtigung. Dabei hat sich auch Deutschland im Rat für Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Rahmen des gemeinsamen
Konzepts des Rates und der Kommission zu Mediation und Dialog vom
10. November 2009 hierzu verpflichtet (15779/09).

14. Die deutsche Außenpolitik vernachlässigt die krisenpräventive Bedeutung
von Frauen in Friedensprozessen noch immer, obwohl der Sicherheitsrat
der VN mit der Verabschiedung mehrerer Resolutionen (1325, 1820, 1888,
1889) und mit der Schaffung neuer Instrumente wie UN-Women und der
Sondergesandten gegen sexuelle Gewalt in Konflikten neben der entwick-
lungspolitischen die außen- und sicherheitspolitische Relevanz des Themas
klar betont hat.

15. Das Berichtswesen des Aktionsplans bedarf einer grundlegenden Reform.
Es leidet an einer mangelhaften Schwerpunktsetzung, unzureichenden Be-
teiligung des Parlaments, des Beirates für Zivile Krisenprävention, der
Nichtregierungsorganisationen und der Menschenrechtsinstitute. Die im
Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit des Aus-
wärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages von allen Fraktionen
gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Änderungen (Bundestagsdruck-
sache 17/4272), sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

16. Bis heute fehlen eine umfassende und systematische Erfassung und Aus-
wertung der Aktivitäten im Bereich der Zivilen Krisenprävention. Das
Monitoring, die Wirkungs- und Fortschrittsanalyse von Maßnahmen, ist
mangelhaft. Es mangelt an transparenten und objektiven Kriterien, um Fehl-
entwicklungen rechtzeitig aufdecken und die notwendigen politischen
Kurskorrekturen vornehmen zu können. Der selbstreflexive “Do-no-harm“-
Ansatz, aufgrund dessen Konflikt verlängernde Wirkungen eigener Politik
und Maßnahmen vermieden werden sollen, muss stärker als bisher ins Zen-
trum des Handelns rücken.

17. Das Verhältnis von ziviler Krisenprävention und dem im Weißbuch Sicher-
heitspolitik beschriebenen Ansatz der „vernetzten Sicherheit“ sowie die Be-
ziehung von zivilen und militärischen Akteuren sind weiterhin nicht geklärt.
Dies führt zu lähmender Konkurrenz zwischen den Akteuren und geht zu
Lasten der zivilen Krisenprävention. Das zivile Engagement fällt oftmals

hinter das militärische Engagement zurück. Das Konzept der vernetzten
Sicherheit hat durch die Politik der Bundesregierung stark an Legitimität

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verloren und wird vor allem bei Nichtregierungsorganisationen sehr negativ
und einseitig militärisch wahrgenommen, etwa durch die Konditionierung
der Entwicklungshilfe in Afghanistan. Ein friedenspolitisch ausgerichtetes
Gesamtkonzept mit sich ergänzenden Maßnahmen und einer sinnvollen
Koordination der zur Verfügung stehenden Kräfte kann es so nicht geben.

Das Weißbuch zur Sicherheitspolitik muss sich in den Rahmen eines refor-
mierten Aktionsplans einfügen und nicht umgekehrt.

18. Noch immer gibt es keinen einheitlichen Frühwarnmechanismus, keine
einheitlichen Frühwarnindikatoren und kein ressortübergreifendes Lage-
zentrum. Damit fehlt die Grundlage, um möglichst frühzeitig und abge-
stimmt notwendige Maßnahmenpakete schnüren zu können. Die eigenen
Analysekapazitäten, die Vernetzung mit der europäischen Ebene und die
Einbeziehungen der deutschen Botschaften und deutschen Häuser, der
Durchführungsorganisationen und der Nichtregierungsorganisationen vor
Ort, die nah am Geschehen dran sind und häufig einen direkteren Draht zur
Zivilgesellschaft haben, sind weiter unzureichend.

19. Ohne den politischen Willen zum Handeln bleibt Frühwarnung wirkungs-
los. Um die entscheidende Lücke zwischen early warning und early action
zu schließen, sind ein politischer Kopf und ausreichende Mittel unverzicht-
bar. Die derzeitige Stellung des Beauftragten für Krisenprävention ist zu
schwach. Der Ressortkreis hat keine operative Steuerungskompetenz und
kein Budget. Die Ankündigung, den Ressortkreis künftig auf Staatssekre-
tärsebene tagen zu lassen, ist ein erstes richtiges Signal für die notwendige
hohe politische Verankerung des Themas Krisenprävention. Dieses Format
gilt es jetzt zu etablieren.

20. Die Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung für
zivile Krisenprävention sind völlig unzureichend. Ohne eine gezielte Kom-
munikationsstrategie können die derzeitige geringe Wahrnehmung und die
geringe öffentliche Unterstützung für diesen wesentlichen Politikansatz
nicht durchbrochen werden. Gleichzeitig beteiligt sich die Bundeswehr in
der Öffentlichkeit mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten – auch an
Schulen – an der Debatte über Friedens- und Sicherheitspolitik. Dies fördert
Unausgewogenheit und entspricht nicht dem Anspruch einer umfassenden
friedens- und sicherheitspolitischen Debatte in unserer Gesellschaft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der VN, die Reform der Bundes-
wehr sowie den Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zum
Anlass zu nehmen, um zivile Krisenprävention, Abrüstung und Friedensför-
derung international und national zu stärken und sie ins Zentrum deutscher
Außenpolitik zu rücken;

2. den Aktionsplan Zivile Krisenprävention zu einem deutschen zivilen Plan-
ziel weiterzuentwickeln, der in Form eines konkreten Maßnahmenplans
klare Zielvorgaben, Strategien zur Erreichung der Ziele und einen Zeitplan
zur Umsetzung enthält;

3. die Berichterstattung zur Umsetzung des Aktionsplans entsprechend den im
Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit beschlos-
senen Maßnahmen zu ändern und gemeinsam mit dem Unterausschuss mit
Zivilgesellschaft und Wissenschaft in einen Dialog darüber einzutreten, wel-
che weiteren Maßnahmen zu mehr Transparenz und zur Verbesserung der
Berichterstattung notwendig sind;

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4. innerhalb der EU eine Vorreiterrolle für Zivile Krisenprävention zu über-
nehmen und insbesondere bei den neuen EU-Mitgliedstaaten für eine Stär-
kung der zivilen Krisenprävention zu werben;

5. die Koordination und Kooperation auf nationaler Ebene zur stärken, indem

a) sie einen/eine Koordinator/Koordinatorin für Zivile Krisenprävention im
Range eines/einer Staatsministers/-ministerin im Auswärtigen Amt ein-
setzt, die/der als Mr./Mrs. „Krisenprävention“ das Thema auf der poli-
tischen Ebene verankert und ihm gleichzeitig ein Gesicht gibt;

b) unter Leitung dieses/dieser Koordinators/Koordinatorin der Ressort-
kreis Zivile Krisenprävention künftig auf Staatssekretärsebene arbeitet
und gleichzeitig mit dieser Aufwertung eine eigene Steuerungskompe-
tenz erhält;

c) der Ressortkreis mit einem Stab und mit eigenen finanziellen Ressour-
cen ausgestattet wird, auf die in Form eines Krisenpräventionspools ge-
meinsamer Zugriff besteht. Der Pool soll mit mindestens 100 Mio. Euro
jährlich ausgestattet werden und muss aus Einzelplänen der Ressorts
Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern und Bundes-
ministerium der Verteidigung finanziert werden;

d) im Dialog mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft vereinbart wird, wie
der Beirat Zivile Krisenprävention mit einem klaren Mandat versehen
sowie politisch aufgewertet werden kann, so dass er die Einbindung der
zivilen Akteure „auf Augenhöhe“ bereits bei der Festlegung von Strate-
gie und Zielen der Zivilen Krisenprävention ermöglicht und die im Bei-
rat vorhandene Expertise intensiver genutzt wird;

6. einen systematischen Aufbau ziviler Ressourcen insbesondere von Polizei,
Verwaltungs- und Rechtsstaatsexpertinnen und -experten anhand in enger
Abstimmung mit EU und VN identifizierter Schlüsselfähigkeiten voranzu-
treiben und dabei auf bereits vorhandene Expertisen wie beispielsweise des
ZIF aufzubauen;

7. ein Konzept zu entwickeln für die medizinische, psychologische und sozi-
ale Betreuung ziviler Kräfte vor, während, und nach ihrem Einsatz sowie
zur sozialen Absicherung im Falle einer physischen oder psychischen
Schädigung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit;

8. auch weitere regionale Organisationen, vor allem die AU, beim Aufbau ent-
sprechender ziviler Personalpools intensiver zu unterstützen;

9. im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit die Potentiale im Bereich der
zivilen Krisenprävention zu stärken und systematisch auszubauen. Im Rah-
men einer konsequenten Umsetzung eines ODA-Aufholplans, der die Er-
reichung des 0,7-Prozentziels bis 2015 möglich macht, zusätzliche Mittel
für Kapazitäten im Bereich Zivile Krisenprävention zu Verfügung zu stellen;

10. die Haushaltsmittel im Auswärtigen Amt für krisenpräventive Maßnahmen
wieder anzuheben und zu verstetigen, anstatt sie kurzfristigen Einsparungs-
zielen zu unterwerfen. Insbesondere sollen die Haushaltsmittel den konkre-
ten Maßnahmen des Aktionsplans zugute kommen;

11. die Inhalte der UN-Sicherheitsratsresolutionen zum Thema Frauen, Frie-
den und Sicherheit (1325, 1820, 1888 und 1889) tatsächlich Eingang in die
praktische Friedensarbeit finden zu lassen, dazu einen nationalen Aktions-
plan auszuarbeiten und UN-Women (United Nations Entity for Gender
Equality and the Empowerment of Women) und die Sondergesandte gegen

sexuelle Gewalt in Konflikten ihrer Bedeutung entsprechend zu stärken;

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12. die Akteure der zivilen Konfliktbearbeitung durch kurzfristige und flexible
Bereitstellung von Mitteln in die Lage zu versetzen, jenseits der langfristi-
gen Projektplanung akut auf Krisen reagieren zu können. Die Antrags- und
Zahlungsmodalitäten sollten so überarbeitet werden, dass sie bedarfsge-
rechter und den Anforderungen der Natur von ziviler Konfliktbearbeitung
gerechter werden;

13. mit der Evaluation der Infrastruktur zur Krisenprävention zu beginnen und
ein einheitliches Konzept zur Überprüfung und Überwachung (Monitoring)
ziviler Krisenprävention, ihrer Instrumente und Strukturen zu entwickeln;

14. angesichts der Unschärfen bezüglich der heute verwendeten Sicherheitsbe-
griffe und umfassenden Ansätze zeitnah einen sicherheitspolitischen Diskurs
zur Klärung anzustoßen, hierbei alle relevanten gesellschaftlichen Akteure
einzubeziehen und hieraus abgeleitet einen überarbeiteten Sicherheitsbegriff
mit abgeleiteten Zielen und Konzepten vorzulegen, der zur Harmonisierung
der Ansätze und Strukturen der beteiligten Akteure führt, gleichzeitig eine
Überarbeitung des Weißbuchs Sicherheitspolitik vorzunehmen und hierbei
für eine Anpassung an den zu reformierenden Aktionsplan Zivile Krisenprä-
vention Sorge zu tragen;

15. die Rolle von Mediation in Konflikten stärker zu berücksichtigen und sich
systematisch für die Umsetzung des EU-Konzepts zu Dialog und Media-
tion einzusetzen. Dazu bedarf es nationaler Rahmenbedingungen und des
Aufbaus von Personalpools für politische, diplomatische und zivilgesell-
schaftliche Konfliktvermittlerinnen und -vermittler;

16. einen umspannenden Frühwarnmechanismus mit einem ressortübergreifen-
den Lagezentrum aufzubauen und einheitliche Frühwarnindikatoren einzu-
führen, um die zeitnahe Ausarbeitung politischer Handlungsoptionen zu er-
möglichen. An diesem Frühwarnnetz müssen vor allen Dingen relevante
Stellen wie Ministerien, Botschaften, deutsche Häuser, Durchführungsorga-
nisationen, organisierte Zivilgesellschaften und auch politische Stiftungen
in den Konflikt- und Krisengebieten beteiligt sein;

17. sich mit Nachdruck für Universalisierung und Stärkung bestehender multi-
lateraler Abkommen auf dem Gebiet der Abrüstung, Rüstungskontrolle
und Nichtverbreitung einzusetzen und neue Initiativen voranzutreiben;

18. die Beratungen zu einer Kleinwaffenkonvention aktiv zu unterstützen und
international für eine breite Beteiligung daran zu werben;

19. ihr Engagement im Bereich Minenräumung und Opferhilfe zu verstärken
und Nichtvertragsstaaten dazu aufzufordern, dem Übereinkommen zum
Verbot von Antipersonenminen und dem Übereinkommen über Streumuni-
tion beizutreten;

20. ihr Engagement im Rahmen von DD&R-Programmen (Disarmament, De-
mobilization and Reintegration) zu erhöhen und den Vorsitz der Arbeits-
gruppe zu Kindern und bewaffneten Konflikten im Sicherheitsrat der Ver-
einten Nationen zu nutzen, um den Schutz von Kindern in bewaffneten
Konflikten und das Vorgehen gegen den Einsatz von Kindersoldaten zu
verbessern;

21. eine gezielte Informationsstrategie vorzulegen und umzusetzen, mit deren
Hilfe eine möglichst breite Öffentlichkeit erreicht werden kann;

22. bei den Bundesländern anzuregen und diese dabei zu unterstützen, dass re-
gionale Pools von zivilen Fachleuten entstehen, die zur Information und
Diskussion von Friedens- und Sicherheitspolitik an Schulen analog zu oder
gemeinsam mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zur Verfügung stehen,
damit so eine breiter angelegte und ausgewogenere friedenspädagogische

Aufklärung angeboten werden kann;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5910

23. andere Politikbereiche im Sinne eines kohärenten Vorgehens stärker auf
ihre krisenpräventive Wirkung hin zu überprüfen und weiterzuentwickeln;

24. sich im Sinne einer kohärenten Außenpolitik auch im Rahmen der EU und
der Ausgestaltung des EAD – wie im Antrag auf Bundestagsdrucksache
17/4043 gefordert – für eine klare zivile Friedensstrategie einzusetzen, nach
der sich der Aufbau der erforderlichen Mittel und Kapazitäten bemisst und
sichergestellt wird, dass die Zusammenführung der unterschiedlichen Ar-
beitseinheiten aus Rat und EU-Kommission einem gemeinsamen Ziel folgt;

25. das Instrument der präventiven Diplomatie der OSZE zu stärken und der
Organisation insgesamt größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Zivile Krisenprävention ist mehr als nur eine Zusammenstellung vieler Einzel-
maßnahmen.

In der bisherigen Herangehensweise, die sich auch in der Art und Weise der Zu-
sammenstellung der Umsetzungsberichte niederschlägt, ist keine Unterschei-
dung zwischen Erreichtem und zu Erreichendem ersichtlich. Die Bestandsauf-
nahme macht die Ziele nicht deutlich und die zentrale Frage, warum und zu
welchem Zweck das Engagement stattfindet, bleibt unklar. In der Darstellung
überwiegt der Eindruck der Konfliktnachsorge, ohne dass präventive Ansätze
klar erkennbar wären. Wie bei der Kritik an den vorherigen Umsetzungsberich-
ten fehlt auch beim dritten Umsetzungsbericht wieder eine klare Schwerpunkt-
setzung. Ohne dies kann eine Politik der zivilen Krisenprävention nicht wirk-
sam und sichtbar Eingang in die politische Arbeit finden. Das haben die Anhö-
rungen im Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit am
14. Juni 2010 und 14. März 2011 erneut deutlich gemacht. Dieser strategische
Nachteil wurde auch in den Anhörungen des Unterausschuss Zivile Krisenprä-
vention und vernetzte Sicherheit mit Vertreterinnen und Vertretern staatlicher
sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen deutlich.

Obwohl Deutschland 2004 mit dem „Aktionsplan Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ein inhaltlich wegweisendes
Grundsatzpapier vorgelegt hat, ist dieser Ansatz der deutschen Außenpolitik in-
ternational so gut wie unbekannt. Dabei findet international eine Debatte über
erfolgreiches Krisenmanagement und den Umgang mit friedenserhaltenden,
friedensschaffenden Maßnahmen statt, die konzeptionellen Input gebrauchen
kann. Deutschland verspielt seine Möglichkeiten, im multilateralen Kontext die
Agenda zu bestimmen und seiner selbsternannten Rolle gerecht zu werden.

Als Grund für die anhaltende Unsichtbarkeit der krisenpräventiven Bemühun-
gen im internationalen wie nationalen Kontext werden immer wieder die man-
gelnde Schwerpunktsetzung und strategische Ausrichtung genannt. Es fehlt ein
ziviles Planziel, das die politische Klammer für alle Maßnahmen darstellt. Es
kann als Vision dienen, aber auch als klares, richtungsweisendes und überge-
ordnetes Ziel, das deutlich macht, worauf sich die Anstrengungen beziehen. Da
die EU vormacht, wie ein ziviles Planziel aussehen kann, ist es unerlässlich,
sich in diese Debatte stärker einzubringen und in Anlehnung, aber auch Ergän-

zung zur EU zu handeln.

Drucksache 17/5910 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die geforderte Änderung des Berichtswesens ist ein erster Schritt, um klarere
politische Schwerpunkte zu erkennen und zu beleuchten, ersetzt aber langfristig
nicht die konzeptionelle Weiterarbeit an einem zivilen Planziel.

Neben der strategischen Ausrichtung gilt es auch, die Absichten politisch zu
transportieren. Ohne eine entsprechend hohe politische Verankerung des The-
mas Krisenprävention führen jegliche Bemühungen ein Nischendasein. Die An-
kündigung, den Ressortkreis Zivile Krisenprävention auf Staatssekretärsebene
tagen zu lassen, ist daher ein erstes positives Signal. Auch die Einrichtung des
Unterausschusses Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit ist vor dem
Hintergrund zu begrüßen, die zivile Krisenprävention sichtbarer zu machen und
ihr ein politisches Gewicht zu geben.

Wie zentral die Ausformulierung von klaren Konzepten ist, macht die Krise der
VN-Friedenssicherung deutlich. Mandate, in denen der Schutz der Zivilbevölke-
rung gleichrangig neben der Bekämpfung der lokalen nichtstaatlichen Gewalt-
akteure steht, stellen die Missionsteilnehmer vor schier unlösbare Dilemmata.
Für die Weiterentwicklung des Konzepts der Human Security, aber auch der
Responsibility to Protect müssen solche Zielkonflikte thematisiert und für die
Missionsteilnehmer vor Ort operationalisierbar gemacht werden. Das Gleiche
gilt für Mandatsaufträge wie „Ausdehnung der staatlichen Autorität“, ohne dass
klar wäre, mit wem und wie dies erfolgen soll. Gerade Missionen mit über-
wiegend militärischem Personal stellt diese Aufgabe vor Probleme, die nicht in
ihrem Aufgabenportfolio vorkommen. Eine Klärung der Reichweite des Auf-
trages, die Zivilbevölkerung zu schützen, Rechtsstaatlichkeit herzustellen und
staatliches Handeln zu garantieren, könnte somit auch deutlich zur Klärung der
Frage beitragen, wie viel zivile und wie viele militärische Komponenten eine
internationale Mission haben müsste.

Gerade die Versuche der militärischen Krisenbewältigung der zurückliegenden
Jahre haben gezeigt, wie maßlos überschätzt sie wurde. Warnungen und Kritik
an übereilten Einsatzentscheidungen gingen dabei nicht unwesentlich von mili-
tärischer Seite selbst aus, denen die Reichweite ihres Handelns längst deutlich
ist. Militärischer Einsatz kann nicht als Politikersatz herangezogen werden. Je-
doch ist seit Bestehen des Aktionsplans nicht erkennbar, dass ernsthaft eine
Kurskorrektur angegangen wird, stattdessen werden der Bundeswehr stets mehr
nichtmilitärische Aufgaben zugewiesen. Im Umsetzungsbericht werden die Ge-
meinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU sowie der
NATO unterschiedslos unter Krisenprävention subsumiert. Militärische und
zivile Maßnahmen werden nicht auseinandergehalten. Mit dieser definitorischen
Unschärfe macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die notwendige und
häufig geforderte Kurskorrektur hin zu einem eindeutigen zivilen Engagement
und dem Aufbau einer effizienten Infrastruktur nicht Rechnung trägt, sondern in
alten Denkmustern verharrt. Dabei macht auch ein Blick auf die EU-Missionen
deutlich, dass das Übergewicht von zivilen Missionen im Vergleich zu militäri-
schen ein Missverhältnis der Mittel für diese Bereich gegenübersteht, ohne dass
aus dieser Erkenntnis die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Auch in der parallel stattfindenden Debatte um die Reform der Bundeswehr
kommt der Zusammenhang mit der zivilen Krisenbewältigungsfähigkeit nicht
vor. Dabei könnte die Reduzierung der Gesamtzahl an Soldatinnen und Soldaten
in sinnvoller Ergänzung zu einem deutlichen Engagement im Bereich der zivilen
Infrastruktur stehen. Deutschland gibt keine Fähigkeiten auf, sondern gewichtet
sie anhand der aktuell anstehenden Herausforderungen. Dies alles müsste unter
einem Gesamtkonzept stehen, das die Reformbemühungen unter ein klar er-
kennbares friedenspolitisches Profil stellt. In diesem Gesamtkonzept müsste
auch endlich die Polizei eine Rolle finden, deren Einsatz undeutlich zwischen

zivil und militärisch dahinmäandert. Gleichwohl ungenutzt geblieben ist die
Beteiligung an der inhaltlichen Ausrichtung des neuen EAD. Die Bündelung der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5910

zivilen Kapazitäten unter einem Dach bietet die einmalige Möglichkeit, sämt-
liche Mittel kohärent einzusetzen. Dafür bedarf es einer übergeordneten zivilen
Strategie, die ebenso wenig ersichtlich ist wie die angemessene Mittelausstat-
tung für die entsprechenden Abteilungen. Stattdessen dominiert die „Pooling-
and-sharing“-Debatte militärischer Mittel.

Die Vereinten Nationen stemmen zurzeit den Großteil an internationalen Frie-
densmissionen, ohne dass ihnen entsprechende Aufmerksamkeit oder Unter-
stützung zukäme. Verbale Bekenntnisse zur Unabdingbarkeit der VN-Friedens-
sicherung stehen im Widerspruch zur tatsächlichen Unterstützung. Deutschland
steht hinter Guatemala auf Platz 43 der personalstellenden Länder. Der Einzig-
artigkeit der Legitimität von VN-Missionen wird keine Rechnung getragen,
wenn diese nicht auch politisch unterstützt werden. Das Entsenden von EU- oder
NATO-Missionen, zwar unter VN-Mandat, aber zu einem selbstgewählten Zeit-
punkt, entspricht nicht den Beteuerungen der Bundesregierung, die Handlungs-
fähigkeit der Vereinten Nationen auszubauen. Stattdessen delegitimieren paral-
lele Interventionen von EU oder NATO häufig das Ansehen der VN. Effektiver
Multilateralismus sieht anders aus. Die Bundesregierung muss klären, wie sie
ihr Bekenntnis zu den VN im Kontext des Umbaus der Bundeswehr, des zöger-
lichen Engagements im Bereich der Zivilen Krisenprävention, dem Ausbau
eigener Strukturen in der GSVP und der Reform der NATO sieht.

Der wachsende Bedarf von VN-Friedensmissionen schlägt sich insbesondere
im Bedarf an Personal nieder. Seit 2003 hat sich die Personalstärke der VN-
Missionen mehr als verdoppelt. Fast immer blieben die Missionen unter der
mandatierten Sollstärke. Besonders auffällig war die Lücke im zivilen Bereich
(im Schnitt bis zu 34 Prozent), weil es an Logistikern, Juristen, Polizisten und
anderen zivilen Expertinnen und Experten fehlt. Diese Erfahrung mussten auch
EU-Missionen machen. Der Umsetzungsbericht der Bundesregierung be-
schreibt, was im Bereich der Personalgewinnung und -qualifizierung an Maß-
nahmen eingeleitet wurde, lässt aber offen, mit welchem Ziel. Trotz der Bemü-
hungen wird deutlich, dass der Ausbau dieser Fähigkeiten zeitlich hinter dem
wachsenden Bedarf zurückbleibt, weil die Empfehlungen aus dem Aktionsplan
nicht schnell und entschieden genug angegangen wurden. Auch hier wird deut-
lich, welche Konsequenzen eine geringe politische Aufmerksamkeit und Kon-
zeptionslosigkeit haben.

Der internationale Umgang mit Konflikten steckt in einer Krise. Einsätze sind
länger und komplexer als zu Beginn angenommen. Gut gemeinte Intentionen
weichen Improvisation und Frust, die im schlimmsten Fall in dem Eingeständ-
nis der Niederlage münden. All diese Erfahrungen machen deutlich, wie not-
wendig Evaluierungen und „Lessons-learned“ sind. Die selbstreflexive Frage
nach dem do no harm der eigenen Projekte fehlt auch im Umsetzungsbericht.
Es gilt, Kriterien für die Evaluation zu entwickeln, um aus den Fehlern zu ler-
nen. Schon während eines Einsatzes sind diese Kriterien hilfreich und notwen-
dig. In heutigen Konflikten ändern sich die Akteurslage ebenso wie die Interes-
senlage oder andere vorab angenommene Parameter. So dynamisch wie die
Konflikte sind, müssen auch die Mandate sein. Eine realistische Anpassung der
Mandate wäre nicht nur notwendig, sie müsste auch nach einheitlichen Krite-
rien erfolgen. Der gesamte Bereich der Evaluation in der Friedens- und Kon-
fliktforschung steckt in den Kinderschuhen. Eine Auswertung des deutschen
Engagements ist mehr als überfällig und könnte weitere Klarheit für internatio-
nale Vorgaben liefern.

Es gibt erfolgreiche Peacebuilding-Konzepte, aus denen viel zu wenig gelernt
wird. In Sierra Leone ist nach dem Abzug sämtlicher UN-Soldaten eine inten-
sive Sicherheitssektorreform angegangen worden, die die Sicherheit an einhei-

mische Sicherheitskräfte übertragen hat. Alle 18 vor Ort tätigen UN-Missionen

Drucksache 17/5910 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sind unter einem Dach zusammengefasst worden und folgen derselben Peace-
building-Strategie. Die Leitung der Mission ist mit starken Kompetenzen im
Rang eines Executive Representative of the Secretary General (ERSG) ausge-
stattet. Seiner Mission liegt eine klare Exit-Strategie zugrunde.

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