BT-Drucksache 17/5757

Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg schließen

Vom 10. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5757
17. Wahlperiode 10. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Kornelia Möller, Inge Höger, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin
Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas
Lutze, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine
Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg schließen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– in Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, um den Luft-Boden-Schießplatz
Siegenburg in Niederbayern (Kreis Kehlheim) umgehend zu schließen und
das Areal schrittweise einer zivilen Verwendung zuzuführen;

– in den kommenden Bundeshaushalten die erforderlichen Finanzmittel für
eine vollständige Dekontaminierung des Areals einzuplanen;

– in Absprache mit den bayerischen Landesbehörden, den angrenzenden
Kommunen und unter Bürgerbeteiligung ein Nutzungskonzept für das Ge-
lände des gegenwärtigen Schießplatzes vorzubereiten.

Berlin, den 10. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Region sowie eine Reihe von
Volksvertreterinnen und Volksvertretern verschiedener Parteien halten die Zeit
für gekommen, diesen Übungsplatz umgehend zu schließen. So haben bei einer
am 3. Dezember 2010 in der „Mittelbayerischen Zeitung“ durchgeführten
Onlineumfrage 86,22 Prozent der Beteiligten für die Schließung des Luft-
Boden-Schießplatzes gestimmt, nur 13,78 Prozent waren für eine Beibehaltung,

wenn die Bundeswehr den Platz noch benötigt. Durch das mit 2,6 Quadratkilo-
metern relativ kleine Gelände sind die Anwohnerinnen und Anwohner bei statt-
findenden Übungsflügen nach wie vor einer massiven Lärmbelästigung, die
über 110 Dezibel betragen kann, ausgesetzt.

Die Form der Nutzung dieses Militärgeländes ist im Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut Artikel 48 geregelt. Das Gelände steht unter hoheitlicher

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Verwaltung der US-Streitkräfte. Diese haben das Areal letztmalig 2008 genutzt.
Seit 2009 führte nur die Bundeswehr hier Übungsflüge durch. Für jede Nutzung
des Geländes durch die Luftwaffe entstehen Gebühren, die die Bundesregie-
rung an die US-Regierung zu zahlen hat.

Seit 2003 sind die für die Unterhaltung des 260 Hektar großen Übungsgeländes
erforderlichen Finanzmittel ständig gewachsen. Waren es 2003 noch 334 000
Euro, so stiegen die Kosten 2009 auf 580 606 Euro (Antwort auf die Kleine An-
frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3936). Mit dieser
Größenordnung wird nach Angaben aus dem Bundesministerium für Verteidi-
gung auch für die nächsten Jahre bis 2014 geplant.* Bereits 2007 empfahl der
Bundesrechnungshof der Bundeswehr, die Mitfinanzierung und -nutzung des
Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg aufzugeben. Angesichts der gegenwärti-
gen Haushaltslage und der von der Bundesregierung geforderten verstärkten
Sparanstrengungen gehört diese Empfehlung rasch umgesetzt.

* Siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Bundestagsdrucksache 17/941, S. 43.

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