BT-Drucksache 17/5619

Rechtsextreme, geschichtsrevisionistische und antisemitische Verbindungen des Bundes der Vertriebenen und seiner Mitgliedsverbände bzw. Jugendorganisationen

Vom 14. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5619
17. Wahlperiode 14. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Monika Lazar,
Stephan Kühn, Sven-Christian Kindler, Agnes Krumwiede, Ingrid Hönlinger,
Memet Kilic, Jerzy Montag, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechtsextreme, geschichtsrevisionistische und antisemitische Verbindungen
des Bundes der Vertriebenen und seiner Mitgliedsverbände
bzw. Jugendorganisationen

Das Internetportal Tagesschau.de berichtete am 5. April 2011 (www.tages-
schau.de/inland/schlesischejugend100.html) über Verbindungen der „Schlesi-
schen Jugend“ (SJ) mit Neonazis und der NPD. Die „Schlesische Jugend“ ist als
Jugendorganisation der Landsmannschaft Schlesien, Nieder und Oberschlesien
e. V. Mitglied im Bund der Vertriebenen. Nach § 16 Buchstabe a Nummer 10 der
Satzung der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien gehört dem
Bundesvorstand der schlesischen Landsmannschaft der Bundesvorsitzende der
Schlesischen Jugend an (www.schlesien-lm.de/html/Satzung.html).

Nach Informationen von tagesschau.de haben Rechtsextremisten seit dem Jahr
2005 erfolgreich versucht, die „Schlesische Jugend“ zu unterwandern. In einem
internen Internetforum, das den Fragestellern vorliegt, schrieb der Rechtsextre-
mist T. Sch. am 11. Mai 2005:

„Nachdem sich die FREUNDE [Tarnbezeichnung des Neonazi-Netzwerkes,
Anmerkung der Fragesteller] in und für Schlesien engagieren (z. B. die Ostfahr-
ten) sind wir, so meine ich, die richtigen Leute um das Werk fortzusetzen was H.
[J. H.-D., Anmerkung der Fragesteller] einmal aufgebaut hat. […] Es ist also so,
dass wenn wir als FREUNDE über die Gelder der SJ verfügen könnten wir un-
sere Aktivitäten im Osten professionalisieren und erheblich ausweiten könnten.
Meines Wissens nach sind nur wenige Mitglieder immer bei den Vorstandswah-
len der SJ anwesend. Der Plan zur Übernahme der SJ sieht deshalb derzeit so
aus, dass wöchentlich ein Mitglied von uns neu der SJ beitreten sollte – ich habe
heute bereits eine Anfrage für meine Mitgliedschaft gestartet. Bei den nächsten
SJ-Vorstandswahlen sollte es dann möglich sein, wenn die meisten unserer
Leute anwesend sind, einen unserer Leute als Vorstand zu wählen.“

Über seine revisionistische Grundhaltung schrieb T. Sch. an gleicher Stelle am
19. Mai 2005: „Sicher sind wir revisionistisch. Es gibt genügend aufzuarbeiten
und klarzustellen. Geschichte ist kein festgeschriebenes Buch wie die heilige

Schrift. Deutsche Geschichte in der BRD kann es gar nicht sein. Schlesien war
Deutsch. Schlesien ist Deutsch. Auch wenn dort zur Zeit mehrheitlich Polen
leben.“

Ebenfalls am 19. Mai 2005 vermeldete T. Sch. in dem Forum: „Neues von der
Front: Habe mich gestern mit den Polacken aus dem Vorstand getroffen. Man
will mich dabei haben – auch im Vorstand. Es ist dann bereits jetzt möglich un-

Drucksache 17/5619 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sere Aktionen über die SJ laufen zu lassen. D. h. Werbung weiterer Teilnehmer
und Finanzierung der bzw. für die Osttour 2006 kann bereits über die SJ gehen.“

In den „Schlesischen Nachrichten“, herausgegeben von der zum Bund der Ver-
triebenen gehörenden „Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien
e. V.“, wurde derweil berichtet, man müsse „dringend notwendigen Nachwuchs
für die Schlesische Jugend“ gewinnen und setze daher verstärkt auf „verschie-
dene Veranstaltungen – wie Fahrten zu den Heimatverbliebenen“.

Derartige Fahrten wurden von dem Netzwerk um T. Sch. bereits seit 2002 orga-
nisiert – und zwar in dem den Fragestellern vorliegenden Forum. Den Fragestel-
lern ebenfalls vorliegende Materialien belegen, dass mehrere dieser Reisen in
unmittelbarer Kooperation von Schlesischer Jungend und der Rechtsextremen
„Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ (JLO) durchgeführt wurden. Fotos aus
dem Forum belegen ebenfalls, dass auch der NPD-Funktionär Matthias Heyder,
der als „Junker Jörg“ in dem Forum angemeldet war, an diesen Reisen teilge-
nommen hat.

In dem vorliegenden Forum beschrieb einer der Teilnehmer seine Vorfreude auf
die im Mai 2005 stattgefundene Reise mit den Worten: „Gestern hatt’ ich einen
Traum, ein Pole hing an einem Baum“. Der bei dieser Reise ebenfalls anwesende
NPD-Funktionär Matthias Heyder („Junker Jörg“) gab die Parole aus: „Wir fah-
ren nach Polen um Juden zu versohlen“.

T. Sch. fasste die Höhepunkte der Reise nach der Rückkehr am 8. Mai 2005 im
Forum wie folgt zusammen: „Politischer Höhepunkt war Auschwitz. Und ich
kann hier nur für mich persönlich sprechen – dieser Besuch hat Wirkung gezeigt:
Ich bin seit diesem Tage bekennender Antisemit. Der kameradschaftliche Höhe-
punkt war natürlich wieder das multikulturelle Grillfest mit unseren tschechi-
schen Kameraden. Diesmal mit mitternächtlicher Verbrennung der Zionsfahne.“

Über den Besuch in Auschwitz schrieb T. Sch. einen Tag später im Forum: „Die
zahlreichen Juden, die übrigens rassisch einen ganz üblen multikulti-Brei dar-
stellen, ziehen freudig und mit wehenden Zionsfahnen in das Lager ein. Vor
60 Jahren wäre dies Verhalten durchaus begrüßenswert gewesen *g*, heute
jedoch müßte das selbst ein BRD-Weichei nach Gutmenschenart ankotzen
wie man hier ein möglicherweise angebrachtes Gedenken pervertiert. Wer in
Auschwitz war, weiß spätestens hier dass der Holo Religion ist. Staatsreligion
der Staaten Israel und der BRD. Ich geht nicht um das Gedenken an Tote. Es geht
um das Feiern der jüdischen Herrschaft über das was man „westliche Werte-
demokratie“ nennt. Es sind Juden die auf den Gräbern Ihrer Vorfahren die Herr-
schaft des Weltjudentums und unsere Knechtschaft feiern. Und deshalb: Juda du
stirbst für diese Schweinerei!“

Das Fazit der Touren fiel zumeist positiv aus. Ein Teilnehmer schrieb: „Die
Truppen sind mit nur leichten Verlusten erfolgreich aus der Heimat in der Hei-
mat angelangt. Der Feldzug war wieder einmal ein großer Erfolg. Für die gene-
ralstabsmäßig perfekte Organisation und Durchführung gebührt unserem Führer
Unteroffizier Schlumo alle Ehre und großer Dank.“ Bei „Schlumo“ handelt es
sich um den Görlitzer Neonazi S. Sch.

Die „Ostfahrt“ 2010 sollte erneut von der SJ in Kooperation mit der „Jungen
Landsmannschaft Ostdeutschland“ durchgeführt werden, welche mehrmals an
der Organisation der Neonazi-Aufmärsche in Dresden beteiligt war. Zudem ver-
linkt die SJ von mehreren Seiten auf die rechtsextreme Organisation und arbei-
tete auch bei anderen Aktivitäten mit der JLO zusammen.

Laut einer Ankündigung im Internet fand im April 2010 ein gemeinsames
„oserlager“ von SJ und JLO statt (www.regin-verlag.de/index.php?id=10,39,
0,0,1,0/)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5619

„Freitag bis Montag, 2. bis 5. April 2010

Die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) und die Schlesische Jugend
laden zum gemeinsamen Osterlager in Mitteldeutschland ein. Neben gemein-
schaftlichen Unternehmungen wie Frühsport und Lagerfeuerabend stehen auch
Vorträge, u. a. über die Ur- und Frühgeschichte Schlesiens, auf dem Programm.
Zur Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung unter [email protected]
oder [email protected] erforderlich. Nähere Angaben folgen mit der
Anmeldebestätigung.“

Außerdem belegen E-Mails aus der NPD, die tagesschau.de vorliegen, Kontakte
zwischen einem hochrangigen SJ-Funktionär aus Thüringen und der NPD. Auch
eine CD der „Schlesischen Jugend“ empfahl die NPD intern.

Die „Landsmannschaft Schlesien“, teilte tagesschau.de auf Anfrage mit, die SJ
sei eine selbstständige Organisation, sie arbeite autark. Allerdings gibt es orga-
nisatorische Schnittstellen, so gehört laut Satzung der SJ-Bundesvorsitzende
zum Bundesvorstand der Landsmannschaft. Auch bei der Bundesdelegierten-
versammlung der Organisation des Bundes der Vertriebenen (BdV) waren 2010
einem Bericht der „Schlesischen Nachrichten“ zufolge der „seit kurzem amtie-
rende Bundesvorsitzende der Schlesischen Jugend, Fabian Rimbach, und Vertre-
ter der Schlesischen Jugend in Thüringen“ anwesend.

Der Verfassungsschutz in Thüringen stellte zuletzt fest, „unter dem Deckmantel
eines Vertriebenenverbands“ werde die SJ in dem Bundesland inzwischen von
„aktiven Rechtsextremisten“ missbraucht. Die inhaltliche Ausrichtung der SJ-
Thüringen sei „vor allem durch geschichtsrevisionistische und revanchistische
Bestrebungen geprägt“.

Auf die Mündliche Frage 85 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) in der Frage-
stunde vom 23. Februar 2011 (Plenarprotokoll 17/92, S. 10417D), ob der Bund
der Vertriebenen und/oder seine Mitgliedsorganisationen für seine staatliche
Förderung eine Extremismusklausel unterzeichnen müsse, und wenn nicht,
warum, antwortete das Bundesministerium des Innern unter anderem:

„Das Bundesministerium des Innern prüft im Übrigen vor jeder Bewilligung einer
Zuwendung, ob der Empfänger einer Zuwendung in einem extremistischen Um-
feld angesiedelt ist oder sich in irgendeiner Weise gegen die freiheitliche demo-
kratische Grundordnung betätigt. Liegen entsprechende Hinweise vor, wird von
einer Zuwendung abgesehen oder eine Förderung eingestellt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Steht die Bundesregierung (nach den Enthüllungen von tagesschau.de) noch
hinter den Aussagen von Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof), vom 5. April 2011, der den Bund der Vertriebenen (BdV) gegen Kritik
verteidigte und es als die Aufgabe des BdV bezeichnete, „Erinnerung über die
Zeit zu tragen“, auch gegen Widerstände?

2. a) Wie steht die Bundesregierung zur Aussage von Erika Steinbach vom
5. April 2011: „Eines aber gebe ich Ihnen zum Nachdenken mit auf den
Weg: Landauf, landab wird gebetsmühlenartig von Ursache und Wirkung
im Hinblick auf die Vertreibung entschuldigend gesprochen. Ja, ohne den
Nationalsozialismus hätte es die Massenvertreibung Deutscher nicht ge-
ben können. Aber als alleinige Begründung reicht Hitlers Gewaltpolitik
nicht aus“, sagte die BdV-Präsidentin. „Sonst hätte auch die nicht unbe-
deutende deutsche Volksgruppe in Belgien vertrieben werden müssen.
„Auch dort habe es Massaker gegeben, „vergleichbar mit Lidice“.

Drucksache 17/5619 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Sieht die Bundesregierung einen Unterschied in der Verbrechensintensi-
tät, Kriegsführung und Repression gegen die einheimische Bevölkerung
zwischen dem Vorgehen Deutschlands in Belgien, Polen, C µSSR und der
Sowjetunion während des Zweiten Weltkiegs?

3. Hält die Bundesregierung an der Aussage der Bundeskanzlerin aus der
13. Kalenderwoche 2011 fest, dass sie Erika Steinbach dafür danke, „Ge-
denken und Erinnerung wach zu halten und ein gedeihliches Miteinander in
Europa zu gestalten.“, und vertritt die Bundesregierung diese Position auch
gegenüber unseren polnischen Nachbarn?

4. Gibt es bei der Bundesregierung die Überlegung, vom BdV und/oder seinen
Mitgliedsorganisationen für staatliche Zuwendungen künftig die Unter-
zeichnung der Extremismusklausel vorauszusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wird die Bundesregierung nach den Enthüllungen von Tagesschau.de ihre
Ankündigung wahr machen und von Zuwendungen absehen bzw. die wei-
tere Förderung einstellen, bzw. sie zurückzufordern?

6. Wird die Bundesregierung die bereits geflossenen Zuwendungen an den
BdV und/oder seine Mitgliedsorganisationen und/oder deren Jugendorgani-
sationen zurückfordern?

7. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Gemeinnützigkeit des BdV
und/oder seiner Mitgliedsorganisationen und/oder deren Jugendorganisatio-
nen zu prüfen (Organisationen bitte einzeln aufführen)?

8. Sind die Schlesische Jugend Bundesgruppe e. V./Sachsen/Thüringen und/
oder die Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e. V. als
gemeinnützige Organisationen anerkannt, und wird, nach den genannten
Vorwürfen von tagesschau.de, die Bundesregierung eine solche Überprü-
fung anregen (Organisationen bitte einzeln aufführen)?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob/wann/in welcher Höhe in der
Zeit von 2005 bis 2011 Zuwendungen des Bundes direkt und/oder indirekt
an die Schlesische Jugend Bundesgruppe e. V./Sachsen/Thüringen geflos-
sen sind (bitte einzeln nach Jahren und Organisationen aufführen)?

10. Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber unseren polnischen Nach-
barn bezüglich der von Schlesischer Jugend, JLO und den „Freien Freun-
den“ organisierten Ostweh/Ostfahrten?

11. Wurden/werden die Ostfahrten der Schlesischen Jugend nach Kenntnis der
Bundesregierung direkt oder indirekt durch den BdV und/oder einer seiner
Mitgliedsorganisationen und/oder deren Jugendorganisationen finanziell
oder organisatorisch unterstützt (bitte nach Jahren, Summe, organisatori-
scher Unterstützung und Organisationen einzeln aufführen)?

12. Wie schätzt die Bundesregierung die Junge Landsmannschaft Ostdeutsch-
land (JLO) im Sinne der §§ 3, 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) ein?

13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der
JLO mit der Schlesischen Jugend Bundesgruppe e. V./Sachsen/Thüringen
vor (bitte einzeln für jede Teilorganisation aufführen)?

14. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Schlesische Ju-
gend Bundesgruppe e. V. die JLO auf ihrer Website (www.schlesische-
jugend.de) verlinkt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über organisatorische, in-
haltliche und/oder persönliche Verbindungen der Schlesischen Jugend Bun-

desgruppe e. V./Sachsen/Thüringen zu den jährlichen Neonazi-Demonstra-
tionen in Dresden rund um den 13. Februar vor?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5619

16. Wie schätzt die Bundesregierung die Landsmannschaft Schlesien, Nieder-
und Oberschlesien e. V. und der Schlesischen Jugend Bundesgruppe e. V./
Sachsen/Thüringen im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG ein (bitte einzeln auf-
führen)?

17. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Tatsache, dass die
Schlesische Jugend einen durch die Satzung verankerten Sitz im Bundes-
vorstand der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien hat,
und wie steht die Bundesregierung dazu?

18. Wie schätzt die Bundesregierung die Schlesische Jugend Thüringen im
Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG ein?

19. Sind der Bundesregierung Verbindungen des, im Thüringer Verfassungs-
schutzbericht von 2006 als Neonazi eingestuften, NPD-Politikers Hendrik
Heller und/oder des Musikers Jürgen Voigt mit der Schlesischen Jugend be-
kannt, und wenn ja, welche?

20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schlesische Jugend
Sachsen im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG?

21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung im Sinne der §§ 3, 4
BVerfSchG über Sven Schumann (Landesvorsitzender der Schlesischen
Jugend Sachsen) hinsichtlich seiner personellen/organisatorischen/inhalt-
lichen Verbindungen zur JLO bzw. anderen rechtsextremen/geschichtsrevi-
sionistischen Gruppierungen und Einzelpersonen vor (bitte einzeln auffüh-
ren)?

22. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Firma Tagwerk
in Görlitz für die Schlesische Jugend?

23. Welche Erkenntnisse im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG hat die Bundesregie-
rung über Verbindungen von S. Sch. mit dem vom Verfassungsschutz be-
obachteten „Deutschen Kolleg“ (www.reich4.de), der Website www.ost-
weh.de, der Website www.freue-freunde.de und der Website www.den-
holocaust-gabs.net, und wie schätzt die Bundesregierung die genannten
Websites inhaltlich ein (bitte einzeln aufführen)?

24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der organisa-
torischen/persönlichen/inhaltlichen Verbindungen von J. H.-D. (in Polen
verurteilt wegen „Aufstachelung zum Rassenhass“) mit der Landsmann-
schaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e. V. und/oder der Schlesischen
Jugend Bundesgruppe e. V./Sachsen/Thüringen und/oder deren Mitglieder
im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG vor (bitte einzeln aufführen)?

25. Welche Erkenntnisse im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG liegen der Bundes-
regierung hinsichtlich der organisatorischen/persönlichen/inhaltlichen Ver-
bindungen von J. K. (Vorsitzender des Deutschen Sozialen Union, Ortsver-
band Görlitz) mit der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschle-
sien e. V. und/oder der Schlesischen Jugend Bundesgruppe e. V./Sachsen/
Thüringen vor (bitte einzeln aufführen)?

26. Welche Informationen im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG liegen der Bundes-
regierung über S. Sch. (Landesvorsitzender der Schlesischen Jugend Sach-
sen) zu personellen/organisatorischen/inhaltlichen Verbindungen zur JLO
bzw. rechtsextremen Gruppierungen und Einzelpersonen vor?

27. Von welchen weiteren rechtsextremen inhaltlichen/personellen/organisato-
rischen Verbindungen zwischen Geschichtsrevisionisten/Antisemiten/Neo-
nazis/NPD mit dem Bund der Vertriebenen und/oder seinen Mitgliedsver-
bänden und/oder deren Jugendorganisationen hat die Bundesregierung

Kenntnis?

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28. Hat die Bundesregierung und/oder ein Landesamt für Verfassungsschutz
Kenntnis über personelle/inhaltliche/organisatorische Verbindungen zwi-
schen dem BdV-Kreisverband Dessau-Roßlau und der NPD, und wenn ja,
welche?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Teilnahme von Mitgliedern der
rechtsextremen Szene und/oder der NPD am jährlich stattfindenden
Deutschlandtreffen der Landsmannschaft Schlesien in Niedersachsen
(wenn ja, von 2004 bis 2010 bitte einzeln aufführen)?

30. Wie schätzt die Bundesregierung den Witiko-Bund und die „Jungen Witiko-
nen“ ein?

31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verbindungen des Witiko-Bund
und/oder der „Jugend Witikonen“ mit der Landsmannschaft Schlesien, Nie-
der- und Oberschlesien e. V. und/oder der Schlesischen Jugend Bundes-
gruppe e.V./Sachsen/Thüringen, und wenn ja, welche (bitte Erkenntnisse
einzeln aufführen)?

32. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verbindungen der Jungen National-
demokraten mit der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien
e. V. und/oder der Schlesischen Jugend Bundesgruppe e. V./Sachsen/Thü-
ringen, und wenn ja, welche (bitte Erkenntnisse einzeln aufführen)?

33. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verbindungen des BdV und/oder
seiner Mitgliedsorganisationen und/oder deren Jugendorganisationen mit
rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und/oder geschichtsrevisio-
nistischen Organisationen in Deutschland?

Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen)?

34. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verbindungen des BdV und/oder
seiner Mitgliedsorganisationen und/oder deren Jugendorganisationen mit
rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und/oder geschichtsrevisio-
nistischen Organisationen im Ausland?

35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verbindungen der Landsmannschaft
Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e. V. und/oder der Schlesischen Ju-
gend Bundesgruppe e. V./Sachsen/Thüringen mit rechtsextremen, rassisti-
schen, antisemitischen und/oder geschichtsrevisionistischen Organisatio-
nen im In- oder Ausland (bitte Erkenntnisse einzeln aufführen)?

36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den „Zentralrat der
vertriebenen Deutschen e. V.“ hinsichtlich Aktivität, Mitgliederzahl und in-
haltlicher Ausrichtung vor, und wie schätzt die Bundesregierung diese Or-
ganisation ein?

37. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Wochen-
zeitung „Der Schlesier“ bezüglich Inhaltes, Auflage, Herausgeberin und den
Autoren vor, und wie schätzt die Bundesregierung diese Wochenzeitung ein,
und wie sieht sie das im Sinne der §§ 3 und 4 BVerfSchG?

38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „Gemeinschaft
Deutscher Vertriebener“ hinsichtlich möglicher geschichtsrevisionistischer,
antisemitischer oder rechtsextremer Bestrebungen, und gibt es Verbindun-
gen zum BdV und/oder dessen Mitgliedsorganisationen und/oder deren Ju-
gendorganisationen?

39. Welche Kooperationspartner von Mitgliedsorganisationen des BdV und/
oder deren Mitgliedsorganisationen und/oder deren Jugendorganisationen
wurden und/oder werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder den
Landesämtern nach Kenntnis der Bundesregierung beobachtet?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5619

40. Welche Mitgliedsorganisationen des BdV und deren Jugendorganisationen
wurden und/oder werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach
Kenntnis der Bundesregierung von einem Landesamt für Verfassungsschutz
beobachtet?

41. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung, nach den bekannt geworde-
nen Fakten, Mitgliedsorganisationen des BdV und/oder deren Jugendorga-
nisationen von den Landesämtern oder dem Bundesamt für Verfassungs-
schutz beobachtet werden?

Wenn ja, welche (bitte Organisationen einzeln aufführen)?

Berlin, den 14. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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