BT-Drucksache 17/4614

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Lambrecht, Sören Bartol, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/3212 - Maklerkosten gerecht verteilen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/4202 - Bestellerprinzip in die Mietwohnungsvermittlung integrieren

Vom 28. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4614
17. Wahlperiode 28. 01. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Lambrecht, Sören Bartol, Petra
Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3212 –

Maklerkosten gerecht verteilen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4202 –

Bestellerprinzip in die Mietwohnungsvermittlung integrieren

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller bemängeln, dass Makler bei der Vermittlung von Mietwoh-
nungen zwar regelmäßig vom Vermieter beauftragt würden, die Maklerkosten
jedoch fast ausnahmslos der zukünftige Mieter trage. Vermieter und Mieter soll-
ten deshalb nach Auffassung der Antragsteller gesetzlich zu gleichen Teilen an
den Kosten des Maklers beteiligt werden. Entsprechendes soll für Verkäufer und
Käufer von Wohneigentum gelten.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, einen Regelungsvorschlag
zu formulieren, der gewährleiste, dass Vermieter und Mieter von Mietwohnun-
gen sowie Verkäufer und Käufer von Wohneigentum die Kosten des Maklers zu
gleichen Teilen tragen müssten.

Zu Buchstabe b
Die Antragsteller kritisieren, dass in vielen Ballungsräumen die vertragliche
Abwälzung der Maklerprovision auf den Wohnungssuchenden zur Regel gewor-
den sei, obwohl nicht er, sondern der Vermieter den Makler mit der Wohnungs-
suche beauftragt habe. Die Maklercourtage stelle einen Preissteigerungsfaktor
dar, der angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietver-
hältnisse im Fall häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung für Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer zur Folge habe.

Drucksache 17/4614 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, eine Regelung vorzulegen,
die in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip
dergestalt integriere, dass der Auftraggeber des Maklers auch die daraus ent-
stehenden Kosten zu tragen habe und eine vertragliche Verlagerung auf den
Wohnungssuchenden unwirksam sei.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3212 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4202 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4614

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/3212 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/4202 abzulehnen.

Berlin, den 26. Januar 2011

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Jens Petermann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

tragsfreiheit vor und seien ordnungspolitisch verfehlt. Wer
zu welchen Teilen die Maklercourtage trage, sei abhängig
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
3212 in seiner 34. Sitzung am 26. Januar beraten und emp-

von Region und Marktsegment äußerst unterschiedlich, ins-
besondere bei Kaufimmobilien. Diese der Veränderung
unterworfenen Besonderheiten solle man nicht durch eine
starre Einheitsregelung beseitigen. Zudem gebe es für Woh-
Drucksache 17/4614 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Ruppert,
Christine Lambrecht, Jens Petermann und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/3212 in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/4202 in seiner 84. Sitzung am 20. Januar 2011 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in seiner 36. Sitzung am 26. Januar 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 30. Sitzung am
26. Januar 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage in seiner 29. Sitzung am 26. Januar 2011 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage in seiner 29. Sitzung am 26. Januar 2011 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag abzulehnen.

Den Antrag auf Drucksache 17/4202 hat der Rechtsaus-
schuss ebenfalls in seiner 34. Sitzung am 26. Januar 2011 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der SPD betonte, Maklergebühren seien ge-
recht zu verteilen. Momentan trage der Mieter in aller Regel
alleine die für einen Makler anfallenden Kosten. Als Miet-
interessent in Ballungsräumen und Großstädten habe man
faktisch auch keine Wahlfreiheit, auf Wohnungsangebote
auszuweichen, bei denen kein Makler involviert sei, da es
solche Angebote kaum gebe. Da der Markt insofern nicht
mehr funktioniere, müsse der Gesetzgeber eingreifen und
dafür sorgen, dass Vermieter und Mieter die Kosten zu glei-
chen Teilen tragen. Gleiches gelte beim Immobilienkauf.
Wenn kritisiert werde, eine solche Regelung greife in die
Vertragsfreiheit ein, so sei dem entgegenzuhalten, dass viel-
mehr gerade der Vertrag zwischen Makler und Vermieter,
mit dem diese dem Mietinteressenten die Kosten aufer-
legten, in die Vertragsfreiheit eingreife. Eine alleinige Kos-
tentragung durch den Vermieter sei hingegen abzulehnen,
weil der Makler eine zu entlohnende Leistung erbringe, die
auch für den Mieter von Nutzen sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie
teile die Bestandsaufnahme seitens der Fraktion der SPD.
Insbesondere könne sich der Wohnungssuchende gegen die
Auferlegung der Maklerkosten faktisch nicht wehren. Die
Maklercourtage stelle infolgedessen einen Preissteigerungs-
faktor auf dem Wohnungsmarkt dar. Es entspreche den
Usancen im Geschäftsleben, dass der Besteller einer Leis-
tung deren Kosten zu tragen habe. Das geltende Gesetz zur
Regelung der Wohnungsvermittlung spreche ausdrücklich
davon, dass das Vermittlungsentgelt vom Vermieter geschul-
det werde. Die mit dem Antrag geforderte Regelung sei auch
mit den Prinzipien der Privatautonomie und Vertragsfreiheit
vereinbar. Wo keine ökonomisch gleichwertigen Individuen
auf dem freien Markt aufeinanderträfen, dürfe und müsse der
Gesetzgeber dem Schwächeren helfen, damit „Waffen-
gleichheit“ hergestellt werde. Es sei nicht zu befürchten,
dass die Vermieter die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten
Maklerkosten über eine höhere Miete an den Mieter weiter-
reichen würden, da die Vermieter bereits gegenwärtig die
höchste am Markt erzielbare Miete ansetzten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, beide Anträge sähen
einen erheblichen, nicht gerechtfertigten Eingriff in die Ver-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei

nungssuchende immer umfangreichere und bessere Mög-
lichkeiten, auch ohne Makler eine Wohnung zu finden,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4614

namentlich in entsprechenden Portalen im Internet. Würden
dem Vermieter kraft Gesetzes die Kosten der Maklertätigkeit
auferlegt, würden diese über eine entsprechende Erhöhung
des Mietzinses letztlich dem Mieter zur Last fallen. Da durch
arbeitsplatzbedingte Umzüge anfallende Kosten steuerlich
geltend gemacht werden könnten, führten entsprechende
Maklerkosten keineswegs zu einer Preissteigerung.

Die Fraktion der FDP kritisierte, beide Anträge stellten
einen nicht sachgerechten Eingriff in die Privatautonomie
dar und würden ihren Zweck verfehlen. Gegen den Antrag
der Fraktion der SPD sprächen die bereits von der Fraktion
der CDU/CSU genannten regionalen Unterschiede. Durch
den Antrag würde der Mietsuchende oder Kaufinteressent in
jenen Fällen, in denen zurzeit der Vermieter die Courtage
trage, schlechter gestellt. Beide vorliegenden Anträge wür-
den zu steigenden Mieten führen, weil die gesetzlich auf-
erlegten Maklerkosten in die Miete oder den Kaufpreis ein-

bezogen würden. Wolle man dies verhindern, müsse man
nachfolgend die Miethöhe gesetzlich begrenzen, was in der
Konsequenz dazu führen würde, dass sich wegen ver-
schlechterter Investitionsrenditen das Angebot an Wohn-
raum zulasten der Mieter verknappe.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sich hinsichtlich der
Analyse den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN anzuschließen. Während allerdings der Antrag
der Fraktion der SPD auf halbem Weg stehen bleibe, stelle
der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
konsequente Umsetzung des Bestellerprinzips dar. Obwohl
bei diesem Antrag wiederum zu bemängeln sei, dass ihm die
letzte Konsequenz insofern fehle, als nur die Vermietung,
nicht aber der Immobilienkauf erfasst sei, würde er von der
Fraktion DIE LINKE. unterstützt.

Zu dem Antrag lag dem Rechtsausschuss eine Petition vor.

Berlin, den 26. Januar 2011

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Jens Petermann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

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