BT-Drucksache 17/4573

Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen

Vom 26. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4573
17. Wahlperiode 26. 01. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Katja Keul, Tom Koenigs, Omid Nouripour,
Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln),
Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof
Schmidt, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen

Private Militär- und Sicherheitsfirmen (nachfolgend PMSF) sind weltweit in
Szenarien unterschiedlicher Komplexität tätig. Auftraggeber sind nicht nur
Staatsregierungen, sondern auch internationale Organisationen, Privatunter-
nehmen, Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen. Die Bandbreite der
Leistungen, die durch PMSF erbracht werden, reicht von einfachen Unterstüt-
zungsleistungen bis hin zu komplexen militärischen Operationen. PMSF sind
nicht zu unterschätzende Akteure. Sie agieren weltweit und werden auch zu
Kriegszwecken eingesetzt.

PMSF im Allgemeinen bieten militärische oder nichtmilitärische Sicherheits-
dienstleistungen an. Dazu gehören Tätigkeiten wie der bewaffnete Schutz von
Personen und Objekten, Wachaufgaben, Unterstützungsleistungen für Streit- und
Sicherheitskräfte, logistische Aufgaben oder die Wartung von Waffen und Gerät
oder auch Beratung, Ausbildung und Nachrichtengewinnung. Darüber hinaus
gibt es auch PMSF, die sich auf die Durchführung militärischer Kampfopera-
tionen spezialisiert haben und dazu entsprechendes Kriegsgerät und Personal re-
krutieren, ausbilden, vorhalten und einsetzen. Eine klare Typologisierung und
Abgrenzung von PMSF gestaltet sich aufgrund dieser Vielzahl von Tätigkeiten
und fließenden Übergängen schwierig.

Die Privatisierung von Sicherheit kann das staatliche Gewaltmonopol gefährden,
da mit dem Aufkommen von PMSF nun auch andere Akteure in der Lage sind,
Interessen gewaltvoll durchzusetzen. Unterstellt man den PMSF keine eigenen
politischen Interessen, erleichtern sie doch zumindest anderen finanzkräftigen
Akteuren den Zugang dazu. Bedient sich der Staat selbst privater Militär- und
Sicherheitsfirmen, begibt er sich potentiell in ein Abhängigkeitsverhältnis, das
sein Vermögen erodiert, die staatliche Schutzfunktion gegenüber seinen Bürge-
rinnen und Bürgern zu erfüllen. Dies gilt vor allem, wenn er auf den Vorhalt

eigener Ressourcen verzichtet, auf die er im Bedarfsfall zurückgreifen könnte.

Die Risiken des Einsatzes von PMSF für die Kontrolle und Durchsetzung norma-
tiver und nichtnormativer Ansprüche des Staates verdeutlichen die Notwendig-
keit einer umfassenden Regulierung. Das Hauptproblem besteht in mangelndem
Regulierungs- bzw. Umsetzungswillen von Entsendestaaten und mangelnden
Umsetzungsmöglichkeiten in den Operationsstaaten. Die völker- und men-
schenrechtliche Bindung von PMSF ist zudem unklar.

Drucksache 17/4573 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Einsatz von PMSF ist eine der schwierigsten völkerrechtlichen Heraus-
forderungen der Zukunft. Als juristische Personen des Privatrechts sind PMSF
allein dem innerstaatlichen Recht unterworfen. Das Völkerrecht bindet in erster
Linie staatliche Akteure. Natürliche Personen, die aktiv an einem bewaffneten
Konflikt teilnehmen, sind an das Völkerstrafrecht gebunden, nicht aber das Un-
ternehmen, für das sie arbeiten. Diese Konstellation war bei der Vereinbarung
der Genfer Konvention und ihrer Zusatzprotokolle nicht vorgesehen.

Angehörige von PMSF sind zudem keine Söldner nach der Definition des ersten
Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention. Die Definition des Söldners ist so eng
gefasst, dass sie kaum zur Anwendung kommt: Angestellte von PMSF haben
bspw. häufig Langzeitverträge und werden nicht zur Teilnahme an bestimmten
Konflikten angeworben. Auch dass sie sich aus Profitstreben an Kampfhand-
lungen beteiligen, ist schwierig nachzuweisen. Selbst wenn hierzu ausgehan-
delte Abkommen umfassend ratifiziert würden, könnten sie aufgrund dieser
Schwachstelle nicht greifen.

Die Bundesregierung hat sich, einer Initiative der Schweiz und des Internationa-
len Komitees vom Roten Kreuz folgend, gemeinsam mit 16 weiteren Staaten
dieser Problematik angenommen. Gemeinsam wurde 2008 das so genannte
Montreux-Dokument verabschiedet. Es bekräftigt, dass die bestehenden men-
schenrechtlichen und humanitären Verpflichtungen auch für PMSF gelten müs-
sen. In Ermangelung eines bindenden internationalen Abkommens ist dies je-
doch nur durch den Erlass nationalstaatlicher Gesetze möglich. An diesem Punkt
setzt das Montreux-Dokument mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen an,
zu denen sich die Unterzeichner bekennen.

Im November 2010 folgte ebenfalls unter der Führung der Schweiz die Ver-
abschiedung eines Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen.* Dieser stellt
eine Selbstverpflichtung der unterzeichnenden Unternehmen dar, in der sie sich
zur Einhaltung menschen- und völkerrechtlicher Standards bekennen. Sowohl
das Dokument von Montreux als auch der Verhaltenskodex stellen jedoch nur
Empfehlungen für weitere Regulierungen dar. Eine effektive Kontrolle kann nur
durch die tatsächliche und umfassende internationale wie nationalstaatliche Um-
setzung dieses Regulierungsauftrages erfolgen.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages befassen sich seit geraumer Zeit mit
der Problematik. So wurden zahlreiche Große (Bundestagsdrucksache 15/4720)
und Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/3274, 17/3614, 16/10274, 16/
8957, 16/8854, 16/1196) gestellt. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregie-
rung darüber hinaus in der 16. Wahlperiode zur Kontrolle nichtstaatlicher militä-
rischer Sicherheitsunternehmen (Bundestagsdrucksache 16/10846) aufgefordert.

Im Lichte der Verabschiedung des Dokumentes von Montreux, des Verhaltens-
kodex für private Sicherheitsfirmen sowie des fortdauerenden Einsatzes von
PMSF im In- und Ausland besteht die Notwendigkeit, aktuelle Einschätzungen
und Fakten von der Bundesregierung einzuholen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Internationale Regulierung

1. Wie bewertet die Bundesregierung das Montreux-Dokument, und welchen
Stellenwert räumt es ihm in der Regulierung von PMSF ein?

a) Welche Verhandlungsziele hatte die deutsche Delegation während der
Ausarbeitung des Montreux-Dokuments verfolgt, und inwieweit wurden
diese Ziele jeweils erreicht?
* Vergleiche www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/21143.pdf. Im Folgenden ist
mit „Verhaltenskodex“ dieses Dokument gemeint.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4573

b) Wie bewertet sie die Feststellungen in Teil I des Dokuments (bitte einzeln
auf Teil I Nummer 1 bis 27 eingehen)?

c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um
zu prüfen, inwiefern die deutsche Gesetzgebung bzw. Vertragspraxis den
Empfehlungen des Montreux-Dokuments entspricht?

d) Welche Empfehlungen des Montreux-Dokuments sind in Deutschland
bereits wie umgesetzt worden?
Welche nicht, und welche Empfehlungen plant die Bundesregierung noch
wie umzusetzen?

e) Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland be-
reits allen Empfehlungen des Montreux-Dokuments nachgekommen ist?

f) Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung welcher Empfehlung nicht
nachgekommen?

2. Wie bewertet die Bundesregierung den Verhaltenskodex für private Sicher-
heitsfirmen an sich und im Vergleich zu ähnlichen Initiativen in der Vergan-
genheit?
Welchen Stellenwert räumt sie ihm in der Regulierung von PMSF ein?

a) Inwiefern war die Bundesregierung an der Ausarbeitung des Verhaltens-
kodexes für private Sicherheitsfirmen beteiligt?

b) Inwiefern plant die Bundesregierung Maßnahmen, um weitere PMSF zur
Unterzeichnung des freiwilligen Verhaltenskodexes für private Sicher-
heitsfirmen zu bewegen, und was verspricht sich die Bundesregierung
hiervon?

c) Inwiefern plant die Bundesregierung, als Voraussetzung für eine Auftrags-
vergabe festzulegen, dass der Vertragspartner den Verhaltenskodex für
private Sicherheitsfirmen oder ähnliche freiwillige Selbstverpflichtungen
unterzeichnet hat?

d) Welche Konsequenzen wären aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen,
wenn eine PMSF, die den freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet hat,
eine oder mehrere der darin enthaltenen Selbstverpflichtungen bricht?

3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Vorschlag für ein
internationales Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten von PMSF, den
die UN Working Group on the use of mercenaries as a means of violating
human rights and impeding the exercise of the right of peoples to self-deter-
mination vorlegen will, und inwiefern unterstützt sie diesen?

4. Mit welchen Initiativen und Vorhaben strebt die Bundesregierung im Rah-
men der Europäischen Union, der Vereinten Nationen (VN), der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie innerhalb des
Nordatlantikpakts (NATO) an, den Einsatz von PMSF auf eine umfassende
rechtliche Grundlage zu stellen?

5. Wie plant die Bundesregierung, ihren Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen ab 2011 an zu nutzen, um die weltweite Regulierung von PMSF
weiter voranzutreiben?

6. Welche Ansätze anderer Staaten zur nationalen Regulierung von PMSF sind
der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese
jeweils hinsichtlich ihrer Effektivität?

7. Was hat die von der Bundesregierung angekündigte einzuführende Genehmi-
gungspflicht für sicherheitsrelevante Unterstützungshandlungen durch Ge-

bietsansässige außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ergeben (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 16/9157, Antwort zu Frage 19)?

Drucksache 17/4573 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Umsetzung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/10846

8. Inwiefern hat die Bundesregierung den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD „Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen kontrol-
lieren“ umgesetzt?

Inwiefern wurde bzw. werden insbesondere
a) die Registrierung von privaten militärischen Sicherheitsunternehmen ein-

geführt und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse verpflichtet,
b) ein Lizenzierungssystem für militärische Dienstleistungen von Unter-

nehmen eingeführt,
c) eine Selbstregulierung der PMSF durch einen Verhaltenskodex geför-

dert,
d) bei den Vereinten Nationen darauf hingewirkt, eine konkrete, zeit-

gemäße, auch auf PMSF anwendbare Norm zu schaffen,
e) die Bestrebungen der Vereinten Nationen unterstützt, um die bestehen-

den Völkerrechtsinstrumente zum Söldnertum durch weitere eigenstän-
dige völkerrechtliche und nationale Regelungen zu ergänzen, insbeson-
dere durch
– eine internationale Registrierung der PMSF,
– eine internationale Einrichtung zur Kontrolle der PMSF und der von

ihnen abgeschlossenen Verträge, die bei dem UN-Sonderbericht-
erstatter über das Söldnertum angesiedelt sein könnte,

– die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den PMSF
und deren Auftraggebern?

9. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung Forderungen des Antrags im
Einzelnen noch nicht umgesetzt, und wann plant sie, dies zu tun?

10. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Auffassung des Deutschen
Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/10846) an, dass der Auftraggeber
in Mithaftung genommen werden sollte, wenn die Angehörigen beauftrag-
ter Sicherheitsfirmen Straftaten begangen haben?

III. Rechtsgrundlagen des Handelns natürlicher Personen

11. Welche Fälle sind der Bundesregierung seit 1989 bekannt, in denen Mitar-
beiterinnen oder Mitarbeiter deutscher oder internationaler PMSF während
ihrer Auslandstätigkeit aufgrund von Verstößen gegen das Völkerrecht oder
das jeweils geltende nationale Recht angeklagt oder gar verurteilt worden
sind, und welche Vergehen wurden den Angeklagten jeweils vorgeworfen?

12. Welche Möglichkeiten besitzt die Bundesregierung, Rechtsverstöße durch
Mitarbeiter deutscher und internationaler PMSF im Ausland zu verfolgen,
und inwiefern erachtet sie diese Möglichkeiten als ausreichend?

13. Inwieweit könnten diejenigen deutschen Beamten, die PMSF beauftragen
oder die die Mitarbeiter beauftragter Sicherheitsfirmen auf deutschen Lie-
genschaften im Ausland kontrollieren, rechtlich oder disziplinarisch für
Straftaten dieser Mitarbeiter in Haftung genommen werden?

14. Inwieweit sollte nach Auffassung der Bundesregierung im Fall von ehema-
ligen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten oder Polizistinnen und Polizis-
ten der Schutzbereich der Berufsfreiheit per Gesetz eingeschränkt werden,
damit eine allgemeine Überprüfung von Anschlusstätigkeiten ehemaliger
Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten oder Polizistinnen und Polizisten bei
PMSF mit entsprechender Eingriffsmöglichkeit eingeführt werden kann?
15. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Genehmigungspflicht für
die Aufnahme einer Tätigkeit bei einer PMSF, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4573

IV. Rechtsgrundlagen des Handelns von PMSF

16. Wie wird die Einhaltung internationaler und nationaler Gesetze durch deut-
sche PMSF im Ausland staatlich überprüft, und welche Möglichkeiten hat
die Bundesregierung, Gesetzesverstöße zu sanktionieren?

17. Für welche Dienstleistungen im Ausland müssen deutsche PMSF nach der-
zeit geltendem Recht welche Art der Genehmigung von welcher Stelle ein-
holen?

18. Welche deutschen PMSF bzw. PMSF mit Sitz in Deutschland, die im Aus-
land operieren, sind der Bundesregierung bekannt?

19. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Unternehmen an
ausländischen PMSF beteiligt sind?

20. Inwiefern hat die Bundesregierung jemals Aktivitäten bzw. Geschäfte von
PMSF nach § 2 i. V. m. § 7 des Außenwirtschaftsgesetzes untersagt?

21. Ist eine Zuverlässigkeitsprüfung für PMSF nötig, wenn diese Geschäfte
ausschließlich im Ausland durchführen?

22. Inwiefern hat die Bundesregierung jemals Geschäfte von PMSF untersagt?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage hat sie dies jeweils getan?
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage basierend könnte sie dies tun?

23. Welche Tätigkeiten oder Dienstleistungen dürfen
a) deutsche bzw. ausländische PMSF in Deutschland,
b) deutsche PMSF im Ausland
anbieten bzw. ausführen?
c) Welche Tätigkeiten sind aus welchem Grund ausgeschlossen?
d) Welche Exportbeschränkungen gelten für Dienstleistungen von PMSF?

24. Inwiefern dürfen sich PMSF bewaffnen?
a) Welche Arten von Waffen bzw. Rüstungsgütern sind erlaubt bzw. nicht

erlaubt?
b) Gibt es Beschränkungen im Hinblick auf die Zahl der Waffen bzw. der

Munition, die im Besitz eines PMSF sind?
c) Wie werden diese Regelungen bei Tätigkeiten im Ausland überprüft?

25. Inwiefern werden Informationen über Rechtsverstöße durch PMSF oder
ihre Mitarbeiter an zentraler Stelle gesammelt?

V. PMSF und das Gewaltmonopol

26. Welche Risiken resultieren nach Ansicht der Bundesregierung aus der
zunehmenden Beauftragung PMSF weltweit und in Deutschland?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr der Erosion des staatlichen
Gewaltmonopols durch das Aufkommen von PMSF?

28. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von PMSF mit militä-
rischem Auftrag in Konfliktregionen, für die kein Mandat des VN-Sicher-
heitsrates vorliegt?
Gibt es Initiativen auf internationaler Ebene, solche Einsätze zu unterbin-
den?

29. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes deutscher
PMSF oder deutscher Staatbürger im Dienste ausländischer PMSF in
Gebieten, für die sie einen Auslandseinsatz staatlicher Sicherheitskräfte
explizit ausgeschlossen hat, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier

Handlungsbedarf, solche Tätigkeiten zu unterbinden?

Drucksache 17/4573 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

30. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbildung von staatlichen oder
nichtstaatlichen Sicherheitskräften im Ausland durch deutsche PMSF, und
inwieweit wird auf welcher Grundlage die Bundesregierung über Ausbil-
dungsvorhaben, stattfindende und abgeschlossene Ausbildungen durch
deutsche PMSF informiert?

31. Inwieweit ergeben sich nach der Erfahrung der Bundesregierung Probleme,
wenn Bündnispartner PMSF in gemeinsamen Einsätzen einsetzen?

32. Inwiefern definiert die Bundesregierung Kernbereiche des staatlichen
Gewaltmonopols?
a) Welche Bereiche der staatliche Sicherheitsvorsorge definiert die Bun-

desregierung als privatisierungsfähig, und wie begründet die Bundes-
regierung im Einzelnen, warum diese Bereiche nicht zum Kernbereich
des staatlichen Gewaltmonopols zu zählen sind?

b) Sind in Kernbereichen der staatlichen Sicherheitsvorsorge in den letzten
20 Jahren PMSF dennoch mit der Durchführung von Aufgaben betraut
worden?
Falls ja, wozu und aus welchem Grund?

VI. Beauftragung von PMSF durch die Bundesregierung

33. Wann und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung seit 1989 die
Dienste von PMSF in Anspruch genommen (bitte jeweils nach Jahr, Gegen-
stand der durchgeführten Dienstleistungen, Höhe der finanziellen Vergü-
tung sowie beauftragendem Bundesministerium aufschlüsseln)?

34. Bei welchen der derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr greift die
Bundesregierung auf Dienste von PMSF zurück (bitte aufschlüsseln nach
Auslandseinsatz sowie personellem und finanziellem Umfang sowie ge-
gebenenfalls nach Art der Bewaffnung)?

35. In welchen Ländern sind derzeit welche PMSF von der Bundesregierung
beauftragt worden, um welche Aufgaben handelt es sich, und wie hoch ist
der finanzielle Umfang jeweils?

36. In welchen Ländern sind die von der Bundesregierung mit Sicherheits- oder
militärischen Aufgaben beauftragten Privatfirmen mit ihrem Haupt- und
Nebensitz ansässig?

37. Welche Richtlinien, Ausarbeitungen und Rahmenverträge (wie z. B. die
Ausarbeitungen der GTZ-Krisenleitstelle für die Nutzung privater Sicher-
heitsfirmen) bezüglich der Beauftragung von privaten Sicherheitsfirmen
werden zurzeit von deutschen Stellen angewendet?

38. Inwieweit unterscheidet sich das Vergabeverfahren für Aufträge im Sicher-
heitsbereich (z. B. zum Schutz von Botschaften) von normalen öffentlichen
Vergabeverfahren, und werden die privaten Sicherheitsfirmen im Vergabe-
verfahren auch daraufhin überprüft, ob sie die jeweils geltenden nationalen
Gesetze und internationalen Vorgaben respektieren?

39. Inwiefern beauftragt die Bundesregierung derzeit PMSF zur Durchführung
militärischer Kampfoperationen, oder hat sie jemals PMSF beauftragt?
Beabsichtigt sie, dies in der Zukunft zu tun?

40. Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragung von Peacekeeping-Auf-
gaben an PMSF?

41. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr von nichtvertragsgemäßem
oder unkooperativem Verhalten durch von ihr beauftragte PMSF?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4573

a) Inwiefern ist es bei den durch die Bundesregierung beauftragten PMSF
seit 1989 jemals zu nichtvertragsgemäßem oder unkooperativem Verhal-
ten gekommen, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

b) Inwieweit gibt es Vorschriften, die die Ausarbeitung von Ausweichplä-
nen vorschreiben, die beim Ausfall beauftragter PMSF oder im Falle
nichtvertragsgemäßen oder unkooperativen Handelns seitens beauftrag-
ter PMSF greifen und die Handlungsfähigkeit des staatlichen Auftragge-
bers weiterhin sicherstellen?

42. Welche Art der Prüfung schreibt die Bundesregierung vor der Beauftragung
von PMSF vor, welche Kriterien sollen dabei angewandt werden, und wel-
che Ressourcen stehen dazu zur Verfügung?

43. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um durch sie beauftragte
PMSF zu überwachen?

VII. Beauftragung von PMSF durch nichtstaatliche oder private Akteure

44. Inwiefern bestehen Beschränkungen bei der Beauftragung von PMSF durch
nichtstaatliche oder private Akteure?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Beauftragung von PMSF
durch nichtstaatliche Akteure bestimmte Standards eingehalten werden,
und welche sind dies?

45. Inwiefern hat die Bundesregierung Möglichkeiten, die Beauftragung einer
PMSF durch nichtstaatliche oder private Akteure zu unterbinden?

46. Wie beantwortet die Bundesregierung die oben genannten Fragen I bis VI
entsprechend für von nichtstaatlicher oder privater Seite beauftragte PMSF?

Berlin, den 25. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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