BT-Drucksache 17/3822

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3511, 17/3523, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 22. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3822
17. Wahlperiode 22. 11. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian
Kindler, Stephan Kühn, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, Kai Gehring, Katrin
Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Markus
Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Lisa Paus, Brigitte Pothmer,
Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3511, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Regelsatz (Arbeitslosengeld II) wird auf 420 Euro angehoben. Auf die Um-
setzung des Sparpakets wird im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
verzichtet. Dafür ist Kapitel 11 12 (Titelgruppe 01) Titel 681 12 – Arbeitslosen-
geld II – um 5,35 Mrd. Euro zu erhöhen.

Berlin, den 22. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung
Grundlage für die Feststellung der Bedarfe ist die Gewährleistung eines men-
schenwürdigen Daseins auch für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Hierzu gehören auch die soziale
und kulturelle Teilhabe, für Kinder insbesondere die Teilhabe an Bildung, für
Erwachsene auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Bundesregierung ändert
zur Neuberechnung der Regelsätze die Bemessungsgrundlage für die Bedarfe
von Alleinstehenden, indem nunmehr die unteren 15 und nicht mehr 20 Prozent

Drucksache 17/3822 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
der Einkommen zur Grundlage genommen werden. Im Vergleich zu vorherigen
Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nimmt die Bundes-
regierung zudem mehrere teils weitreichende Veränderungen bei einzurechnen-
den Bedarfspositionen vor, die nicht begründbar erscheinen und zu einer weite-
ren Senkung der veranschlagten Bedarfe führen. Allein durch die Unterlassung
willkürlicher Abschläge von den tatsächlichen Verbrauchen und durch die Bei-
behaltung der bisherigen Berechnungsgrundlage des untersten Quintils der Ein-
kommen ergibt sich eine Regelsatzhöhe von weit über 400 Euro.

Außerdem kann mit dem erhöhten Titelansatz auf die Streichung der Renten-
beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II verzichtet
werden (1,8 Mrd. Euro).

Mit dem erhöhten Titelansatz wird auch ermöglicht, dass das Elterngeld weiter-
hin nicht auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet wird (400 Mio. Euro).

Mit dem erhöhten Titelansatz wird des Weiteren ermöglicht, dass weiterhin ein
befristeter Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld-I-Bezug in den
Arbeitslosengeld-II-Bezug gezahlt werden kann.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.