BT-Drucksache 17/3255

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland nach der Honorareinigung in der Schiedsstelle am 5. Juli 2010

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3255
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Möhring, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Sabine Leidig,
Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin
Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin
Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion
DIE LINKE.

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland nach der
Honorareinigung in der Schiedsstelle am 5. Juli 2010

In Deutschland haben alle Frauen laut dem Mutterschutzgesetz ein Recht auf
Hebammenhilfe, angefangen mit der Feststellung der Schwangerschaft, der
Durchführung der Mutterschaftsvorsorge, der Hilfe bei Schwangerschaftsbe-
schwerden und bei Wehen, während der Geburt – hier gilt sogar die Hinzuzie-
hungspflicht – und der Betreuung im Wochenbett und darüber hinaus bis zum
Ende der Stillzeit. Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit
Geburtshilfe und Hebammenhilfe ist jedoch bereits heute nicht mehr gegeben.
Diese Situation wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung weiter dra-
matisch zuspitzen, weil viele Hebammen wegen gestiegener Haftpflichtprä-
mien und einem bestehenden Einkommensrückstand in der Hebammenvergü-
tung die unabhängige Geburtshilfe oder ihre berufliche Selbständigkeit bzw.
den Beruf ganz aufgeben werden. Bereits heute sind nur ca. 30 Prozent der
Hebammen in Vollzeit tätig. Daran hat die Schiedsstelleneinigung am 5. Juli
2010 nichts verändert. In dem Verfahren beklagen die Hebammenverbände ihre
schwache Verhandlungsposition gegenüber den Krankenkassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburts-
ortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) für alle Frauen sicher-
gestellt werden muss?

2. Reicht es dazu aus, dass es formal eine Auswahl zwischen diesen Geburts-
orten gibt, oder muss zu einer Sicherstellung der Wahlmöglichkeit des Ge-
burtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) sichergestellt wer-
den, dass auch tatsächlich erreichbare Angebote zur Verfügung stehen?
3. Sieht die Bundesregierung dieses Wahlrecht unter Berücksichtigung der vor-
hergehenden Frage derzeit ausreichend gewährleistet?

4. Sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, die freie Wahl des Geburts-
ortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) für Mütter zu gewährleis-
ten?

Drucksache 17/3255 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Was ist nach Ansicht der Bundesregierung dafür erforderlich, damit die
freie Wahl des Geburtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause)
sichergestellt ist?

6. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um die freie Wahl des Ge-
burtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) für Mütter sicher-
zustellen?

7. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich die
angemessene Honorierung freiberuflicher Leistungserbringerinnen und
Leistungserbringer im Gesundheitswesen für eine Sicherstellung der ge-
sundheitlichen Versorgung?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherstellung der
Geburtshilfe durch freiberufliche Hebammen die Honorierung der Tätig-
keiten von Hebammen und Entbindungspflegern insbesondere bezüglich
der hohen Haftpflichtversicherungskosten im Bereich der unabhängigen
Geburtshilfe?

9. Sieht die Bundesregierung die, auch von Teilen der CDU/CSU und FDP
beklagten, Honorarprobleme für die Geburtshilfe seit dem 5. Juli 2010,
also durch die Schiedsstelleneinigung, als gelöst an?

10. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Versorgungslage mit
Hebammenhilfe zu evaluieren, um die Sicherstellung mit Hebammenhilfe
zu gewährleisten?

11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Art und Umfang der Heb-
ammenhilfe genau festzulegen?

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung eine solche genaue Festlegung
vornehmen?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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