BT-Drucksache 17/281

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung -17/179, 17/274- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/281
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Frithjof Schmidt, Josef Philip Winkler, Volker
Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe
Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 17/179, 17/274 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens
derVereintenNationenvon1982undderResolutionen1814 (2008) vom15.Mai 2008,
1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009
und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
in Verbindungmit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP
des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008
und demBeschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union
vom 8. Dezember 2009

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich für Rechtssicherheit zu sorgen und deshalb klarzustellen, dass
das gezielte Töten von Verdächtigen nicht zum Auftrag der Bundeswehr in
Afghanistan gehört und dass der Schutz der Zivilbevölkerung und die Verhin-
derung von Zivilopfern nach wie vor höchste Priorität beim Einsatz deutscher
Streitkräfte in Afghanistan haben;

2. sicherzustellen, dass im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr (EU
Atalanta, ISAF, UNIFIL u. a.) völkerrechtliche Menschenrechtsverträge und
das humanitäre Völkerrecht zweifelsfrei und vollumfänglich eingehalten
werden.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/281 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr kommt es immer wieder zu
Situationen, in denen es keine Rechtsklarheit und damit keine Rechtssicherheit
gibt.

Am Horn von Afrika werden einzelne Kräfte der Bundeswehr phasenweise im
Rahmen der EU-Mission Atalanta, der Anti-Terroroperation OEF, der NATO
oder rein national eingesetzt. Dahinter stehen völlig unterschiedliche Aufträge,
Rechtsgrundlagen und parlamentarische Mehrheiten. Es muss eine klare und
eindeutige Zuordnung der Kräfte zu einem Auftrag und Mandat geben.

Menschenrechtsorganisationen beklagen seit langem, dass es hinsichtlich der
Geltung von Menschenrechten im Auslandseinsatz keine Rechtssicherheit
gebe. Im Fall der EU-Mission Atalanta gibt es Zweifel, ob die Vorschriften zur
Strafverfolgung hinreichend eingehalten werden.

Die Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan fordern – nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der sich verschärfenden militärischen Angriffe und Auseinander-
setzungen – Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Im Zusammenhang mit dem Luftangriff vom 4. September 2009 steht der Ver-
dacht im Raum, dass von der Bundeswehr die gezielte präventive Tötung von
Menschen angeordnet wurde, die als bewaffnete Aufständische, Sympathisan-
ten oder irgendwie Beteiligte identifiziert wurden. Das ist weder in Überein-
stimmung mit dem Mandat, das die Abgeordneten des Bundestages erteilt
haben, noch mit den Einsatzrichtlinien der Bundeswehr und der ISAF.

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