BT-Drucksache 17/2592

Außenwirtschaftsförderung und Menschenrechte

Vom 16. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2592
17. Wahlperiode 16. 07. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ute Koczy, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender,
Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Sven-Christian Kindler,
Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln),
Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Außenwirtschaftsförderung und Menschenrechte

Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Menschenrechtsexpertinnen und
-experten kritisieren seit längerem, dass in der staatlichen Außenwirtschaftsför-
derung, namentlich bei der Vergabe vonHermesbürgschaften, Investitionsgaran-
tien und Ungebundenen Finanzkrediten, keine umfassende Prüfung der Men-
schenrechte stattfindet. Auch der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie,
betont die Bedeutung von Exportkreditagenturen für die Wahrung der Men-
schenrechte. Er fordert die Regierungen auf sicherzustellen, dass sie auch bei der
Vergabe von Exportkrediten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen achten.
Dazu können menschenrechtliche Risikoanalysen dienen, die sicherstellen, dass
Projekte von Unternehmen keine negativen Auswirkungen auf die Menschen-
rechtssituation haben.

Derzeit werden die seit 2004 geltenden OECD-Leitlinien („Common Ap-
proaches on Environment and Officially Supported Export Credits“) überarbei-
tet, die das internationale Regelwerk zur Gestaltung des Prüfungsverfahrens vor
Vergabe von Exportkreditversicherungen darstellen. Die Prüfung soll sicherstel-
len, dass keine Projekte gefördert werden, die mit schwerwiegenden negativen
ökologischen, sozialen oder entwicklungspolitischen Konsequenzen verbunden
sind. Diese Überarbeitung bietet der Bundesregierung die Gelegenheit, für ein
transparentes Prüfverfahren sowie starke menschenrechtliche, soziale und öko-
logische Standards einzutreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sie bei der Vergabe von Hermes-
bürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten den
menschenrechtlichen Kontext sowie die Auswirkungen der geförderten Ge-
schäfte auf alle anwendbaren Menschenrechte in dem jeweiligen Land über-
prüfen muss, und wenn nein, warum nicht, und worauf begründet sich ihre
Einschätzung?

Drucksache 17/2592 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. In welcher Form prüft die Bundesregierung Menschenrechtsaspekte bei der
Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen
Finanzkrediten?

a) Welche Stellen der verschiedenen im InterministeriellenAusschuss vertre-
tenen Bundesministerien (Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie – BMWi, Bundesministerium der Finanzen – BMF, Auswärtiges
Amt – AA, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung – BMZ) sind damit befasst?

b) Erfolgt die Prüfung durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter?

c) Gibt es eine Checkliste, und falls ja, welche einzelnen Punkte umfasst die
Checkliste?

d) Macht die Bundesregierung den Mandataren (Euler Hermes Kreditver-
sicherungs-AG/PricewaterhouseCoopers) Vorgaben zur Durchführung ei-
ner Menschenrechtsprüfung?

Berücksichtigt sie dabei die Kriterien, die der VN-Sonderberichterstatter
für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, in seinem Bericht 2008
aufgestellt hat, nämlich dass eine Risikoanalyse alle Menschenrechte be-
rücksichtigen und die gesamte Verlaufszeit eines Projekts umfassen soll
sowie ferner auch Strategien entwickeln soll, wie mit den identifizierten
Risiken umzugehen ist?

3. In wie vielen Fällen von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und
Ungebundenen Finanzkrediten wurden in den Jahren 2004 bis 2009 die
Botschaften zur Prüfung von Menschenrechtsfragen einbezogen, und in
welcher Form?

a) Werden Berichte von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen
Forschungsinstituten in die Bewertung mit einbezogen?

b) Wenn ja, welche Berichte sind dies?

c) In wie vielen Fällen wurden Nichtregierungsorganisationen vor Ort kon-
taktiert?

d) Wenn zutreffend, welche Fälle sind dies?

4. Welche Menschenrechtsaspekte werden bei der Vergabe von Hermesbürg-
schaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten geprüft?

a) Werden sowohl die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als
auch die bürgerlichen und politischen Rechte, wie sie international aner-
kannt sind, geprüft?

b) Welche internationalenAbkommen bilden die Grundlage für die Prüfung?

c) Werden dabei die Empfehlungen der VN-Gremien (z. B. VN-Menschen-
rechtsausschuss, VN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte), die die Einhaltung der Menschenrechtsverträge überwachen,
berücksichtigt?

5. In welcher Form prüft die Bundesregierung Umweltaspekte bei der Vergabe
von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen Finanz-
kreditenbeibesondersumweltrelevantenProjekten(Kategorie-A-und-B-Pro-
jekte), für die die OECD-Umweltleitsätze (Common Approaches) eine Um-
weltverträglichkeitsprüfung nachWeltbankstandards vorschreiben?

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass freie Konsultationen stattge-
funden haben und die Meinungen der Projektbetroffenen in der Planung
berücksichtigt wurden?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Empfehlungen der World
Commission on Dams berücksichtigt werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2592

c) Wie stellt die Bundesregierung darüber hinaus sicher, dass die Mitspra-
che- und Mitbestimmungsrechte betroffener indigener Völker, wie sie in
der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 169 defi-
niert sind, in den Staaten gewahrt werden, die sie ratifiziert haben?

d) Welche Stellen der verschiedenen im Interministeriellen Ausschuss ver-
tretenen Bundesministerien (BMWi, BMF, AA, BMZ) sind mit der Bear-
beitung und Prüfung der von dem Antragsteller oder der Antragstellerin
eingereichten Umweltgutachten, Fragebögen und Checklisten befasst?

e) Erfolgt die Prüfung durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter?

f) Wie wird gewährleistet, dass die prüfenden Stellen die nötige Expertise
haben, um die technischen und umweltrelevanten Angaben bezüglich
Projektdurchführung und -auswirkungen angemessen beurteilen zu kön-
nen?

6. Gibt es bestimmte Sektoren (wie Staudämme, Rohstoffprojekte, Textil-
industrie, potenzielleDual-use-Güter), die automatisch dazu führen, dass bei
Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen Finanz-
krediten eine vertiefte Menschenrechtsprüfung stattfindet?

7. Hat die Bundesregierung bisher Projekte mit Hermesbürgschaften, Investi-
tionsgarantien oder Ungebundenen Finanzkrediten aufgrund menschen-
rechtlicher oder ökologischer Bedenken – ggf. auch im Vorfeld der offiziel-
len Antragstellung – abgelehnt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und was
waren die Gründe?

8. Werden antragstellende Unternehmen im Rahmen der Informationen zur
Außenwirtschaftsförderung durch die Bundesregierung und die Mandatare
auf Möglichkeiten und Methoden zur menschenrechtlichen Risiko- und
Auswirkungsanalyse hingewiesen?

9. Werden die antragstellenden Unternehmen durch die Bundesregierung, die
Mandatare oder die Botschaften auf den menschenrechtlichen Kontext und
mögliche Menschenrechtsauswirkungen ihrer Tätigkeiten hingewiesen und
dabei unterstützt, etwaigeRisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden?

a) Wenn ja, gibt es hierzu ein festgelegtes Verfahren und schriftliche Unter-
lagen?

b) Bietet die Bundesregierung gezielte Veranstaltungen für Exportierende
an, um Bewusstseinsbildung bei ihnen zu leisten und einen Menschen-
rechtsdialog zu beginnen (analog zu Veranstaltungen dieser Art zur För-
derung erneuerbarer Energien)?

c) Werden Menschenrechtsaspekte bei Unternehmer-/Unternehmerinnen-
reisen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie z. B.
zusammen mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e. V. an-
bietet, in der Programmgestaltung berücksichtigt?

10. Werden die antragstellenden Unternehmen durch die Bundesregierung, die
Mandatare oder die Botschaften auf den ökologischen Kontext und mög-
liche negative Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten hingewiesen und
dabei unterstützt, etwaigeRisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden?

a) Wenn ja, gibt es hierzu ein festgelegtes Verfahren und schriftliche Unter-
lagen?

b) Bietet die Bundesregierung gezielte Veranstaltungen für Exportierende
an, um Bewusstseinsbildung bei ihnen zu leisten?

c) Werden Umweltaspekte bei Reisen von Unternehmerinnen und Unter-
nehmern, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
z. B. zusammen mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft anbie-
tet, in der Programmgestaltung berücksichtigt?

Drucksache 17/2592 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

11. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie nicht wie die Regierung der
Niederlande von allen Empfängerinnen und Empfängern von Exportkredit-
und Investitionsgarantien eine Erklärung fordert, dass sie ihr Bestes tun, die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umzusetzen, die einen
Hinweis auf die Menschenrechte enthalten?

12. Wie überprüft die Bundesregierung während der Dauer der Finanzierung
von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanz-
krediten, wie Unternehmen mit menschenrechtlichen Risiken umgehen?

a) Haben die Unternehmen diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung
oder denMandataren eine regelmäßige Berichtspflicht?

b) Gibt es eine Form des Monitorings bzw. plant die Bundesregierung, ein
Monitoring einzuführen?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

13. Welche Verfahren hat die Bundesregierung entwickelt, um auf die
Beschwerden Betroffener einzugehen, die sich in ihren Rechten durch ein
Projekt mit Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien oder Ungebundenen
Finanzkrediten verletzt fühlen?

a) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer ähnlichen Anlaufstelle
wie die des durch die International Finance Corporation der Weltbank
eingerichteten „Compliance Advisor/Ombudsman“ oder die des 2005
durch die kanadische staatliche Exportkreditagentur eingerichteten
„Compliance Officer“, an die sich durch das Projekt Betroffene wenden
können und wenn nein, warum nicht?

b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Einrichtung
einer Ombudsstelle?

14. Plant die Bundesregierung eine Information des Deutschen Bundestages
und/oder der Öffentlichkeit über die Maßnahmen zur Prüfung von Men-
schenrechts- und Umweltaspekten bei der Vergabe von Hermesbürgschaf-
ten, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten?

Falls nein, warum nicht?

15. Welche Position vertritt die Bundesregierung in demÜberarbeitungsprozess
der OECDCommonApproaches hinsichtlich der Vorschläge einiger skandi-
navischer Staaten zur Stärkung der Prüfung menschenrechtlicher Aspekte,
und wie begründet die Bundesregierung diese Position?

16. Setzt sich die Bundesregierung für die Aufnahme starker verbindlicher
menschenrechtlicher Standards in die Common Approaches ein, und wenn
nein, warum nicht?

17. Werden Bürgschaftsanträge und Investitionsgarantien für Exporte von
Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-use-Gütern, die für
militärische Zwecke vorgesehen sind (nach der Verordnung (EG) Nr.
428/2009 und dem Außenwirtschaftsgesetz – Ausfuhrliste, Abschnitt C),
einer gesonderten menschenrechtlichen Prüfung unterzogen?

18. Wie erfolgen eine Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung menschen-
rechtlicher Kriterien, die für Rüstungsgüter im Gemeinsamen Standpunkt
2008/944/GASP (GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) des
Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern und den Politischen Grundsätzen der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern erforderlich ist?

19. Wie viele Bürgschaften für Exporte von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungs-
gütern und Dual-use-Gütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2592

wurden genehmigt, und in welcher Höhe wurden sie in den Jahren 2000 bis
2009 genehmigt (bitte die Exporte nach Art/Typ des Exportes, finanziellem
Umfang, Bürgschaftssumme, Lieferfirma, Empfängerland/Endverbleibs-
land, Empfänger, Maßnahmen zur Sicherung des Endverbleibs, Darstellung
der Prüfung und Absicherung der Einhaltung der menschenrechtlichen
Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und der Polti-
schen Grundsätze der Bundesregierung auflisten)?

a) Wurde in den betreffenden Fällen die jeweilige Bürgschaft wegen Zah-
lungsausfalls wirksam, undwenn ja, in wie vielen Fällen, und in welchem
finanziellen Umfang?

b) Wurde in den betreffenden Fällen die jeweilige Bürgschaft zurückge-
zogen, und wenn ja, in wie vielen Fällen und weshalb?

20. Wurden in den Jahren 2000 bis 2009 Investitionsgarantien für Dual-use-
Güter vergeben?

Wenn ja, wie viele, und in welcher Höhe?

21. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Beispiel des
Ilisu-Staudamms gezeigt hat, dass Auflagen ein wirksames Mittel sein kön-
nen,Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung als Folge hermes-
verbürgter Projekte zu begrenzen?

22. Bei wie vielen Projekten hat die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis
2009 Auflagen in den BereichenMenschenrechte und Umwelt an die Bewil-
ligung von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen
Finanzkrediten geknüpft?

23. Um wie viele Auflagen in den jeweils genannten Bereichen handelte es sich
dabei jeweils?

Welcher Art waren die Auflagen?

24. Welche FormdesMonitoringswurde in jeweilswie vielen Fällen festgelegt?

a) Wer prüft die Berichte?

b) Sind die Berichte öffentlich?

c) Wie wird gewährleistet, dass es sich bei den Prüfern um unabhängige
Expertinnen und Experten handelt?

25. In wie vielen Fällen wurde die Nichteinhaltung der Auflagen festgestellt?

WelcheMaßnahmen wurden ergriffen, um die Einhaltung zu erreichen?

26. In wie vielen Fällen wurde für den Fall der Nichteinhaltung der Auflagen
eine Beendigung der Bürgschaften/Garantien/Kredite vertraglich fest-
gelegt?

27. Wurden darüber hinaus Auflagen gemacht, die nicht den drei genannten
Bereichen zuzuordnen sind, z. B. finanzielle Auflagen?

Wenn ja, welcher Art waren die Auflagen, und wie wurde ihre Einhaltung
geprüft?

28. Wurden außer beim Ilisu-Staudamm Bürgschaften/Garantien/Kredite auf-
grund der Nichteinhaltung von Auflagen beendet?

Wenn ja, welche Auflagen waren nicht erfüllt worden?

29. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem, dass nach Erteilung einer
Grundsatzzusage der Antragsteller oder die Antragstellerin bei unverän-
derter Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Erteilung der endgültigen
Zusage hat, andererseits aber zum Zeitpunkt der Grundsatzzusage häufig
noch nicht alle möglichen Auswirkungen des Projekts bekannt sind und die

Drucksache 17/2592 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zivilgesellschaft noch keineMöglichkeit hatte, kritische Aspekte in die Dis-
kussion einzubringen, und wie geht sie mit diesem Problem um?

30. Wie häufig wurden in den Jahren 2004 (seit der Verpflichtung zur Veröffent-
lichung vonUmweltinformationen) bis 2009Grundsatzzusagen für Hermes-
bürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite vor
Veröffentlichung der Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltstudien erteilt?

31. In wie vielen Fällen wurde dem Antragsteller oder der Antragstellerin nach
Erteilung der Grundsatzzusage die endgültige Zusage verweigert, und aus
welchen Gründen?

Sind der Bundesregierung aus diesen Fällen Kosten (z. B. Schadenersatz-
ansprüche) entstanden?

32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Informationen der Zivil-
gesellschaft einen wertvollen Beitrag zur Prüfung des menschenrechtlichen
Kontextes und der Menschenrechtsauswirkungen bzw. des ökologischen
Kontextes und der Umweltauswirkungen eines Projekts leisten, und wenn
nein, warum nicht?

33. Warum werden über Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite
weniger Informationen veröffentlicht als zu beantragten Hermesbürgschaf-
ten, obwohl der Prüfumfang und die Einflussmöglichkeiten auf die Projekt-
gestaltung größer sind als bei Hermesbürgschaften?

34. Aus welchem Grund wendet die Bundesregierung die OECD-Umweltleit-
linien (sog. Common Approaches) nicht auf Investitionsgarantien und
Ungebundene Finanzkredite an?

Berlin, den 15. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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