BT-Drucksache 17/2360

Erkenntnisse über Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch Absenkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie

Vom 30. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2360
17. Wahlperiode 30. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Karin Binder,
Dr. Barbara Höll, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Jens Petermann,
Richard Pitterle, Ingrid Remmers, Michael Schlecht, Kersten Steinke, Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Erkenntnisse über Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
durch Absenkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie

Durch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsge-
setz wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und
Gastronomiegewerbe, inklusive Campingplätzen, von 19 auf 7 Prozent gesenkt
und dadurch auf Steuereinnahmen in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro jährlich verzich-
tet. Als Begründung wurde ausgeführt, dass damit Investitionen in Sanierung,
Modernisierung und Qualitätssteigerung ausgelöst werden und das Lohnniveau
für die Beschäftigten in der Hotellerie und der Gastronomie mit Beherbergungs-
bereich gesteigert werden sollen. Außerdem sollte dadurch der finanzielle Spiel-
raum geschaffen werden, um weiteres Fachpersonal einzustellen.

Durch die Kostenentlastung „wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
grundsätzlich gestärkt. Dies gilt auch für mittelständische Unternehmen“.

Ende Mai dieses Jahres war aus den Reihen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP zu hören, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ab dem
Haushaltsjahr 2011 alle unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf den Prüf-
stand gestellt werden müssen, um Steuermehreinnahmen zu erzielen. Dabei
würde auch über eine Rücknahme der Steuersenkung für Beherbergungsbetriebe
nachgedacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Bereichen (Qualitätssteigerung, Beseitigung von Investitionsstau,
Lohn- und Gehaltserhöhungen, Personaleinstellungen) wurde die Wett-
bewerbsfähigkeit durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
für Hotellerie und Gastronomie gesteigert?

2. Welche Erkenntnisse und Erwartungen hat die Bundesregierung über die mit
dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz induzierte Steigerung der Wettbewerbs-
fähigkeit im Bereich der kommerziellen Unterbringung von Kindern und

Jugendlichen?

3. Wie hoch ist aktuell der jeweilige Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleis-
tungen in den einzelnen Mitgliedsländern der europäischen Union (bitte die
Länder einzeln aufführen)?

Drucksache 17/2360 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Planungen bezüglich des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungs-
leistungen sind der Bundesregierung aus anderen EU-Mitgliedstaaten be-
kannt (bitte jedes Land sowie Art und Umfang der Änderungen einzeln auf-
führen)?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass im Beherbergungs-
gewerbe zusätzliche, d. h. bis zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes nicht
geplante, Investitionen getätigt werden bzw. ernsthaft geplant sind (bitte
detailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht,
und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass seit der Einführung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes Löhne und Gehälter für das Personal im
Beherbergungsgewerbe tatsächlich erhöht wurden oder werden (bitte de-
tailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und
wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass seit der Einführung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes zusätzliche Arbeitsplätze im Beherber-
gungsgewerbe geschaffen wurden oder werden (bitte detailliert aufführen).
Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und wann ist mit Ergeb-
nissen zu rechnen?

8. Wie verteilen sich die Steuermindereinnahmen von 1 Mrd. Euro nach ein-
zelnen Beherbergungsarten bzw. nach Unternehmensgröße (bitte detailliert
aufführen: Hotelketten mit mehr als zehn Hotels, einzelne Hotels und Hotel-
kooperationen, gastronomische Betriebe mit Beherbergungsbereich, kleine
und mittlere Unternehmen, Pensionen, Campingplätze)?

9. Welche konkreten Hinweise auf Preissenkungen für Beherbergungsleistun-
gen im Hotel- und Gastronomiegewerbe seit dem 1. Januar 2010 gibt es?

10. Wie haben sich die Übernachtungszahlen im Hotel- und Gastronomie-
gewerbe seit dem 1. Januar 2010 im Vergleich zu den letzten zehn Jahren
entwickelt?

11. Wann ist mit konkreten Ergebnissen über die Auswirkungen der Umsatz-
steuersenkung für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomie-
gewerbe zu rechnen?

12. In welcher zahlenmäßigen Höhe erwartet die Bundesregierung zusätzliche
Investitionen im Bereich Hotellerie und Gastronomie durch die Einführung
des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?

13. Wie erfolgt in der Praxis die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-
satzes für Beherbergungsleistungen?

14. Wäre eine Rücknahme dieser Regelung rein praktisch einfach umsetzbar,
und wenn nein, warum nicht?

15. Mit welchen Kosten (Steuermindereinnahmen, Umstellungskosten in den
betroffenen Unternehmen) ist wahrscheinlich zu rechnen?

Wenn noch keine Zahlen vorliegen, wann wird dies der Fall sein?

Berlin, den 30. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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