BT-Drucksache 17/2326

Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen

Vom 30. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2326
17. Wahlperiode 30. 06. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin
Kunert, Caren Lay, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten
Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die
Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA), die wegen eines Unfalls oder
wegen einer erlittenen Schädigung bei der NVA eine Verletztenrente erhalten,
wird diese Rente vollständig auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende ange-
rechnet. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber Dienstbeschädigten, die
ihre Versehrtheit im Dienst der Bundeswehr erfuhren. Deren Wehrdienstbeschä-
digtenrenten gelten bis zur Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungs-
gesetz als privilegiertes Einkommen. Dieser Teil wird nicht angerechnet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bis zum 30. September 2010 zügig eine Regelung zu schaffen, die eine Gleich-
behandlung der Betroffenen in Ost und West herstellt und sichert, dass die Ver-
letztenrenten von NVA-Angehörigen in Bezug auf die Grundsicherung für Ar-
beitsuchende bis zur Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
anrechnungsfrei gestellt werden.

Berlin, den 30. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung

Verletztenrenten, die Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen eines Un-
falls oder einer erlittenen Schädigung bei der NVA erhielten, wurden mit der
Einheit in die gesetzliche Unfallversicherung (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch –
SGB VII) überführt. Für Dienstbeschädigte, die ihre Versehrtheit im Dienst der
Bundeswehr erfuhren, wird die Beschädigtenrente entsprechend dem Soldaten-
versorgungsgesetz geregelt.

Drucksache 17/2326 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Diese Unterscheidung in Unfall- und in Verletztenrente wirkt sich zu Ungunsten
von ehemaligen NVA-Angehörigen aus.

Das erachtete auch der Petitionsausschuss im Zusammenhang mit einer Petition
zu dieser Problematik und bewertete das in seiner Beschlussempfehlung „… für
nicht sachgerecht und verfassungsrechtlich bedenklich“. Weiter heißt es: „…
letztlich [handelt es sich] bei einer Schädigung im Rahmen des Dienstes bei der
NVA um einen vergleichbaren Sachverhalt wie bei einer Wehrdienstbeschädi-
gung im Rahmen des Dienstes bei der Bundeswehr […] Alleine die Tatsache,
dass diese Ansprüche im Rahmen der Sozialunion in die gesetzliche Unfallver-
sicherung überführt wurden, kann eine unterschiedliche Behandlung bei der An-
rechnung als Einkommen [im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende]
nach Ansicht des Ausschusses nicht rechtfertigen.“ (vgl. Bericht über die Tätig-
keit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2007, Bundes-
tagsdrucksache 16/9500).

In seiner Sitzung am 5. Juli 2007 folgte der Deutsche Bundestag dieser Be-
schlussempfehlung des Petitionsausschusses und überwies die Petition der Bun-
desregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material
und gab sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis (vgl. Be-
schlussempfehlung 3 auf Bundestagsdrucksache 16/5914).

Der Gesetzgeber sollte seinen in einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes
(B 14 AS 15/08 R) vom 17. März 2009 angeführten Gestaltungsspielraum zur
einer Änderung im Sinne der Gleichstellung nutzen.

Bei der Abstimmung über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Bundestags-
drucksache 16/13182) zur selben Thematik haben die Abgeordneten der Frak-
tion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits für eine
Lösung zu Gunsten von ehemaligen NVA-Angehörigen votiert (230. Sitzung am
2. Juli 2009). Die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU hat in der Debatte „für
eine lösungsorientierte Herangehensweise im Sinne der betroffenen ehemaligen
NVA-Soldaten“ plädiert. Damit könnte die gesetzgeberische Umsetzung
schnellstens in Angriff genommen werden.

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