BT-Drucksache 17/1913

Löhne und Gehälter in Ost- und Westdeutschland und die Debatte um die Vereinheitlichung des Rentenrechts

Vom 3. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1913
17. Wahlperiode 03. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Heidrun Dittrich, Diana Golze,
Katja Kipping, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Jens Petermann, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Sabine Zimmermann und der Fraktion
DIE LINKE.

Löhne und Gehälter in Ost- und Westdeutschland und die Debatte
um die Vereinheitlichung des Rentenrechts

Die Bundesregierung will „in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Renten-
system in Ost und West einführen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP, 26. Oktober 2009, S. 84). Zu befürchten ist jenseits einer Lösung, die
keine finanziellen Vorteile für die Bestandsrentnerinnen und -rentner im Osten
bringt, auch, dass im Zuge einer Vereinheitlichung die Hochwertung der Ent-
gelte in Ostdeutschland nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) gestrichen wird. Dies fordern verschiedene politische Akteure, unter
anderem der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Lage (siehe Jahresgutachten: 2008/09: Die Finanzkrise meistern – Wachs-
tumskräfte stärken, S. 365 ff.). Auch der Bundesrechnungshof zieht mit seinem
„Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88
Abs. 2 BHO über die rentenrechtlichen Auswirkungen der Hochwertung versi-
cherter Arbeitsentgelte in den neuen Ländern […]“ (Ausschussdrucksache
17(11)113) die Legitimität der Beibehaltung der Hochwertung in Frage.

Mit der Hochwertung nach Anlage 10 zum SGB VI wird sichergestellt, dass bis
zum Erreichen einheitlicher Einkommensverhältnisse die in den ostdeutschen
Bundesländern erworbenen Rentenansprüche den Ansprüchen westdeutscher
Versicherter mit der gleichen relativen Einkommensposition entsprechen. So
wird verhindert, dass die Beschäftigten im Osten Deutschlands aufgrund der
heutigen niedrigen Verdienste dauerhafte Nachteile bei ihren künftigen Renten
erleiden.

Die Abschaffung der Hochwertung würde angesichts der nach wie vor bestehen-
den deutlichen Unterschiede der Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West zu
erheblichen Einbußen bei den künftigen Rentenanwartschaften der Versicherten
in Ostdeutschland führen und im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren
wie Langzeitarbeitslosigkeit und Niedriglöhnen das ohnehin schon erhebliche
Risiko künftiger Altersarmut in Ostdeutschland noch einmal deutlich erhöhen.
Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht zum Stand der deutschen Einheit
2008 offenbar davon aus, dass die Hochwertung nach wie vor notwendig ist, um
„eine nachteilige Wirkung der immer noch geringeren Arbeitsverdienste in den
neuen Ländern bei einer späteren Rente zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache
16/10454, S. 19). Daraus ergeben sich Fragen nach den Perspektiven der Bun-
desregierung für die Vollendung der sozialen Einheit.

Drucksache 17/1913 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Auch die im Auftrag des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) der
Deutschen Rentenversicherung Bund erstellte Studie von Bäcker und Jansen
(Bäcker, Gerhard/Jansen, Andreas: Analyse zur Entwicklung der Bruttolöhne
und -gehälter in Ost und Westdeutschland, DRV-Schriften, Band 84) stellt fest,
dass die Entgeltunterschiede zwischen Ost und West nach wie vor erheblich und
größer als innerhalb der westdeutschen Bundesländer sind. Der Deutsche Ge-
werkschaftsbund (DGB) beziffert die Differenz zwischen den durchschnitt-
lichen Bruttostundenverdiensten in Ost und West auf 27,4 Prozent (vgl. DGB-
Bundesvorstand: Arbeitsmarkt aktuell 06/2009: Der Arbeitsmarkt im Osten –
20 Jahre nach dem Mauerfall. Teil I: Beschäftigung und Einkommen, Oktober
2009, S. 7). Eine aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung
Bund kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch 20 Jahre nach der Wieder-
vereinigung „immer noch ein deutlicher Unterschied in der Versichertenstruktur
und in den Entgelten bzw. Entgeltrelationen der Beschäftigten in den alten und
neuen Bundesländern konstatiert“ werden kann (Kaldybajewa, Kalamkas/Kruse,
Edgar/Strobel, Gerhard: Versicherte der Deutschen Rentenversicherung: Unter-
schiede und Gemeinsamkeiten in Ost und West 20 Jahre nach der Wiederver-
einigung, in: RVaktuell 3/2010, S. 99).

Der Bundesrechnungshof behauptet dagegen, „die Gruppe in den neuen Län-
dern, die Entgelte auf Westniveau beziehen, [sei] mittlerweile so groß, dass das
Bundesministerium für Arbeit nicht mehr von lediglich durchschnittlichen Ent-
gelten Ost und West ausgehen kann“ (Schreiben des Bundesrechnungshofes an
die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Petra
Merkel (Berlin) vom 6. April 2010) und stellt damit die Hochwertung zur Dispo-
sition. Die empirischen Belege, die in seinem Bericht für diese These angeführt
werden, sind jedoch äußerst dürftig und teilweise irreführend.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Daten und Studien zu nach wie vor bestehenden Unterschieden der
Bruttolöhne und -gehälter in Ost- und Westdeutschland liegen der Bundesre-
gierung vor, und wie bewertet sie deren Ergebnisse im Hinblick auf die Frage,
ob die Hochwertung der ostdeutschen Entgelte nach Anlage 10 zum SGB VI
angesichts der festgestellten Unterschiede nach wie vor zu rechtfertigen und
beizubehalten ist?

2. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der Zweck der Hochwertung?

Sieht sie darin eher ein Instrument der Armutsvermeidung oder eines des
Ausgleichs der nach wie vor bestehenden Unterschiede im Lohn- und Ge-
haltsniveau oder beides?

3. Wie hoch ist derzeit die Differenz der Durchschnittsentgelte in Ost und West,
wie ist deren Entwicklung seit 1991 zu charakterisieren, und welche Ent-
wicklung erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?

4. Welchen Effekt hatte die Ausweitung der Kurzarbeit in den Jahren 2008 und
2009 auf die Höhe des Durchschnittsentgelts im Westen, und wie wirkte sie
sich auf die Differenz der Durchschnittsentgelte in Ost und West aus?

5. Wie hoch ist derzeit die Differenz der Tarifentgelte nach Branchen, wie hoch
die der Effektiventgelte in Ost und West, wie ist deren Entwicklung seit 1991
zu charakterisieren, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung
in den kommenden Jahren?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den Aufholprozess bei Löhnen und Ge-
hältern, der zu Grunde gelegt wird für die Angleichung der Rentenwerte?

Gibt sie diesem noch eine Chance, oder betrachtet sie ihn als bereits abge-

schlossen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1913

7. Welche Möglichkeiten sieht sie, die länger andauernde Differenz der Brutto-
löhne und -gehälter zu kompensieren, mit dem Ergebnis, dass die gegen-
wärtige Rentnergeneration in ihrer Rentenleistung eine Gleichstellung der
Lebensarbeitsleistung erlebt?

8. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Herstellung einheitlicher
Einkommensverhältnisse in Ost und West, und welche politischen Schluss-
folgerungen zieht sie aus ihren Erwartungen für Notwendigkeit und Zeit-
punkt einer politischen Vollendung der sozialen Einheit?

9. Wie stellen sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach Bun-
desländern dar (bitte geordnet nach Höhe des durchschnittlichen Brutto-
entgelts aufführen), und wie haben sich diese von 1991 bis 2009 entwickelt
(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent)?

10. Wie stellen sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach Bun-
desländern bezogen auf einen Indexwert 2 000 Euro = 100 aktuell und in
ihrer jährlichen Entwicklung seit 1991 dar?

11. Wie stellen sich die Bruttolöhne und -gehälter je geleisteter Arbeitsstunde
der Arbeitnehmer in Deutschland nach Bundesländern dar, und wie haben
diese sich seit 1991 entwickelt?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund von Bäcker und Jansen
(a. a. O., S. 27 ff.), laut dem die Unterschiede zwischen ostdeutschen und
westdeutschen Bundesländern trotz der großen Varianz innerhalb der west-
deutschen Bundesländer nach wie vor größer sind als innerhalb West-
deutschlands, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die fort-
dauernde Legitimität der Hochwertung?

13. Wie hoch müssten die Lohnsteigerungsraten absolut und im Verhältnis zum
Westen in Ostdeutschland sein, damit der wirtschaftliche Angleichungs-
prozess bis 2015, 2020 bzw. 2030 abgeschlossen ist?

14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund von
Bäcker und Jansen, „dass die durchschnittlichen prozentualen Steigerungs-
raten der Bruttolöhne und -gehälter in den neuen Bundesländern mindestens
um zwei Prozent über der jeweiligen westdeutschen Steigerungsrate liegen
müssten, damit eine weitgehende Angleichung des Bruttolohn- und -ge-
haltsniveaus bis 2020 realisiert werden könnte“ (a. a. O., S. 26) – eingedenk
der Tatsache, dass „[u]nter Berücksichtigung der bereits dargestellten Ent-
wicklungen seit der deutschen Wiedervereinigung […] von einem derarti-
gen Positivszenario […] nicht auszugehen“ (ebd.) ist?

15. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der
Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West nach Wirtschaftszweigen be-
trachtet, und worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Diffe-
renz?

In welchen Bereichen ist eine Stagnation bzw. ein Rückgang der Einkom-
mensrelationen zwischen Ost und West zu beobachten?

16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der
Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West nach Branchen betrachtet, und
worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?

17. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der
Bruttolöhne und -gehälter von Frauen und Männern in Ost und West, und
worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?

18. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über zwischen Ost und
West nach wie vor bestehende Unterschiede in den tariflichen Entgelten und

deren Entwicklung?

Drucksache 17/1913 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedliche
Tarifbindung in Ost und West für Unterschiede in den Bruttolöhnen und -ge-
hältern?

20. Wie hoch liegt jeweils im Osten und im Westen der Anteil der Leiharbeit an
den tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen?

21. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen wirt-
schaftlichen Bereichen der Angleichungsprozess der Löhne und Gehälter
bereits abgeschlossen ist, und wie groß ist der Anteil dieser Bereiche an der
Gesamtbeschäftigung in Ostdeutschland prozentual sowie in absoluten
Zahlen?

22. Wie stellt sich die Situation in Branchen dar, wo die tariflichen Entgelte be-
reits weitgehend angeglichen sind, betrachtet man neben den monatlichen
Grundentgelten auch tarifliche Zusatzleistungen, Differenzen der wöchent-
lichen Arbeitszeit, des Jahresurlaubs sowie für das Erreichen bestimmter
Positionen notwendige Voraussetzungen und Qualifikationen?

23. Wie viele Beschäftigte arbeiten im Osten in den vom Bundesrechnungshof
in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
aufgeführten Branchen (a. a. O., S. 4), die nach Aussagen des Bundesrech-
nungshofes bereits ein Einkommensniveau von über 95 Prozent des jewei-
ligen Westniveaus erreicht haben, und wie hoch ist ihr Anteil an den Ge-
samtbeschäftigten in Ostdeutschland?

Wie hoch ist die Tarifbindung in den dort genannten Branchen?

24. Hält die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht
an den Haushaltsausschuss aufgestellte Behauptung für korrekt, der Ab-
stand in der Rentenhöhe zwischen gleich verdienenden Beschäftigten beider
Rechtskreise werde in dem Maße größer, in dem sich der zurzeit noch nied-
rigere aktuelle Rentenwert (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwerts
(West) erhöht?

Würde nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Falle nicht auch der
Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI sinken, so dass der Ab-
stand weitgehend konstant bleiben würde?

25. Für wie aussagekräftig hält die Bundesregierung das vom Bundesrech-
nungshof herangezogene Beispiel Berlins, wo die Entgelte statistisch nicht
mehr getrennt nach Ost und West ermittelt werden, für die Frage nach der
Angleichung der Entgelte in Ost und West vor dem Hintergrund, dass Berlin
an sich kein neues Bundesland ist und eine Sonderstellung einnimmt?

26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe der Gruppe
von Versicherten im Rechtskreis Ost, die bereits Entgelte auf Westniveau er-
hält und von der der Bundesrechnungshof behauptet, sie sei groß?

Wann wäre in den Augen der Bundesregierung die Gruppe als groß zu be-
zeichnen?

27. Für wie überzeugend hält die Bundesregierung die vom Bundesrechnungs-
hof aufgestellte Behauptung „[i]n vielen und bedeutenden Branchen
werden gleiche oder annähernd gleiche tarifliche Bruttoentgelte gezahlt“
(a. a. O., S. 7)?

28. Ab welchem Grad der Angleichung sieht die Bundesregierung die pau-
schale Hochwertung der Entgelte Ost als entbehrlich an, sieht sie diesen be-
reits als erreicht, bzw. wann rechnet sie mit dem Erreichen dieses Grades?

29. Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie frei-
willig Versicherte) profitieren im Rentenzugang 2009 vom Hochwertungs-
faktor nach Anlage 10 zum SGB VI (bitte insgesamt sowie nach Geschlecht

differenziert angeben)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1913

30. Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie frei-
willig Versicherte) profitieren nach aktuellem Stand insgesamt vom Hoch-
wertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI (bitte insgesamt sowie nach
Geschlecht differenziert angeben)?

31. Welche Auswirkungen hätte eine „besitzstandswahrende Umbasierung“ der
Rentenwerte, wie sie der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten
2008/09 vorschlägt, auf die Höhe der auf Entgeltpunkten Ost beruhenden
Renten, wenn zugleich die Hochwertung wegfallen würde für Personen, die
bereits in Rente sind, sowie für jene, die in 5, 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren
in Rente gehen werden (soweit keine konkreten Daten verfügbar sind, bitte
die tendenzielle Wirkrichtung sowie zugrunde liegende Annahmen über die
zukünftige Entwicklung angeben)?

32. Teilt die Bundesregierung die Ausführungen des Sachverständigenrates zu
den Verteilungswirkungen einer „besitzstandswahrenden Umbasierung“,
bzw. wie würde sie diese charakterisieren?

33. Unter welchen Voraussetzungen könnte der Vorschlag des Sachverständigen-
rates zu negativen Auswirkungen auf Bestandsrentner und Versicherte in den
alten Bundesländern führen, und für wie wahrscheinlich hält die Bundes-
regierung ein solches Szenario?

34. Hält die Bundesregierung an der in der Bundestagsdrucksache 16/10825
(S. 5) getroffenen Aussage fest, dass ein Wegfall der Hochwertung nach
Anlage 10 zum SGB VI für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern
erhebliche Nachteile aufgrund des durchschnittlich niedrigeren Lohn-
niveaus bedeuten würde?

Falls nein, welche neuen Erkenntnisse bringen sie zu einer Neubewertung
des Sachverhalts?

35. Wie hoch ist derzeit die Differenz von aktuellem Rentenwert und aktuellem
Rentenwert (Ost), und wie erklärt sich der Unterschied zwischen der Höhe
des Hochwertungsfaktors und der Differenz der Rentenwerte?

36. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Differenz zwischen
beiden Verhältniswerten zu minimieren oder zu eliminieren, so dass der ge-
ringere Rentenwert (Ost) nicht durch den Hochwertungsfaktor überkom-
pensiert wird?

37. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit und technische Umsetz-
barkeit einer individuellen Betrachtung und einer entsprechenden Differen-
zierung der Hochwertung ein?

38. Welche anderen Möglichkeiten einer differenzierten Anwendung der Hoch-
wertung sieht sie?

39. Wie hoch ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Osten im Vergleich zum Wes-
ten, und welche Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften der Betroffe-
nen erwartet die Bundesregierung?

40. Wie stellt sich die Verbreitung von Niedriglöhnen im Ost-/West-Vergleich
dar, und welche Auswirkungen auf die Rentenbiografien in beiden Lan-
desteilen erwartet die Bundesregierung?

41. Wie stellt sich die Verbreitung weiterer atypischer Arbeitsverhältnisse (Be-
fristung, Leiharbeit, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) im
Ost-/West-Vergleich dar, und welche Auswirkungen auf die Rentenbio-
grafien in beiden Landesteilen erwartet die Bundesregierung?

Drucksache 17/1913 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

42. Sind ihr die Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(Geyer, Johannes/ Steiner, Viktor: Künftige Altersrenten in Deutschland:
Relative Stabilität im Westen, starker Rückgang im Osten, in: DIW-
Wochenbericht Nr. 11/2010) sowie des Instituts für Wirtschaftsforschung
Halle (Kumpmann, Ingmar/Gühne, Michael/Buscher, Herbert S.: Armut im
Alter – Ursachenanalyse und eine Projektion für das Jahr 2023, IHW-Dis-
kussionspapiere Nr. 8, April 2010) bekannt, die beide vor zunehmender
Altersarmut im Osten warnen und hierfür vor allem Langzeiterwerbslosig-
keit und Niedriglöhne verantwortlich machen, und welche Schlussfolgerun-
gen zieht sie aus deren Ergebnissen?

43. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit speziell im Osten
Deutschlands Altersarmut künftig nicht zu einem Massenphänomen wird?

44. Welche Rolle spielt in solchen Überlegungen die Hochwertung nach An-
lage 10 zum SGB VI, welche Rolle spielen andere Instrumente wie die Ver-
besserung der Rentenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen sowie die
Aufwertung von Zeiten niedrigen Einkommens?

Berlin, den 3. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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