BT-Drucksache 17/169

Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67

Vom 7. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/169
17. Wahlperiode 07. 12. 2009

Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Diana Golze, Dr. Rosemarie
Hein, Katja Kipping, Harald Koch, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Petra Pau,
Michael Schlecht, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel,
Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage
und die Rente ab 67

2007 hat die Bundesregierung beschlossen, die Regelaltersgrenze für eine
Rente wegen Alters von 2012 an schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Die
Rente ab 67 birgt große soziale Risiken für ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, bringt aber kaum etwas für die langfristige Finanzierbarkeit der
gesetzlichen Rentenversicherung.

Weil bei vielen Expertinnen und Experten, bei Sozialverbänden und Gewerk-
schaften, bei der Partei DIE LINKE. sowie in Teilen der anderen politischen
Parteien – darunter auch in der CDU, CSU und SPD – teilweise erhebliche
Zweifel daran bestanden und bestehen, ob die Anhebung des Rentenalters vor
dem Hintergrund fortdauernder Arbeitslosigkeit und der schlechten Arbeits-
marktsituation Älterer überhaupt zu verantworten sei, wurde in das Gesetz eine
Überprüfungsklausel aufgenommen. Nach dieser hat die Bundesregierung „den
gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die
Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine
Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaft-
lichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar er-
scheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“
(§ 154 Absatz 4 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI).
Diese Überprüfung steht für das Jahr 2010 an.

Bereits heute liegt ein großer Korpus an wissenschaftlichen Studien, Literatur-
auswertungen und Experteneinschätzungen vor, die starke, empirisch begrün-
dete Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Einführung der Rente ab 67 ver-
tretbar ist. Diese weisen unter anderem darauf hin, dass bereits heute nur eine
Minderheit von 7 Prozent im Alter von 64 Jahren noch eine sozialversiche-

rungspflichtige Beschäftigung ausübt und das faktische Rentenalter (trotz
Anstiegs in den vergangenen Jahren) noch deutlich unter der derzeit noch
geltenden Altersgrenze von 65 Jahren liegt (vgl. Deutsche Rentenversicherung
– DRV – Bund: Jahresbericht 2007, S. 82/83). Auch zeigen sie auf, dass die Be-
schäftigungssituation Älterer nach wie vor sehr schlecht ist und die Vorausset-
zungen in den Betrieben, die ein gesundes und sicheres Arbeiten bis zu einem
nach hinten verschobenen Renteneintritt ermöglichen könnten, in den meisten

Drucksache 17/169 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fällen nicht gegeben sind (vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB 2009:
Rente mit 67 – für viele Beschäftigte unerreichbar! Dritter Monitoring-Bericht
des Netzwerks für eine gerechte Rente). Die Studien konstatieren auch, dass be-
reits heute die Hälfte aller Beschäftigten mit einer durch Abschläge gekürzten
Leistung in Rente geht (vgl. DRV Bund 2008: Rentenversicherung in Zeitrei-
hen, DRV-Schriften Band 22, Berlin, S. 60 ff.). Sie machen deutlich, dass be-
reits heute viele Ältere aufgrund von niedrigen Löhnen und Arbeitslosigkeit
während des Erwerbslebens sowie die Absenkung des Rentenniveaus von Al-
tersarmut bedroht sind – ein Umstand der sich durch die Rente ab 67 noch ver-
schärfen würde, weil viele Beschäftigte nicht bis zu einem erhöhten Rentenalter
arbeiten könnten und somit von noch höheren Abschlägen betroffen wären (vgl.
DGB 2009: Rente ab 67. Erhöhtes Risiko von Einkommenseinbußen und Al-
tersarmut, Zweiter Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente).
Sie weisen darauf hin, dass sich die Beschäftigungssituation Älterer in den
kommenden Jahren sogar noch verschlechtern dürfte, weil dann geburtenstarke
Jahrgänge in das mit vielfachen Risiken behaftete höhere Erwerbsalter kommen
(vgl. Ebert, Andreas/Kistler, Ernst/Trischler, Falko: Studie Ausrangiert – Ar-
beitsmarktprobleme Älterer in den Regionen, Edition der Hans-Böckler-Stif-
tung, 2007). Schließlich stellen sie auch die optimistischen Annahmen der Bun-
desregierung in Frage, nach der sich die Arbeitsmarktsituation Älterer in den
kommenden Jahren aufgrund eines erwarteten Fachkräftemangels deutlich ver-
bessern könnte, und prognostizieren auch nach 2020 ein Fortbestehen von
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in beträchtlichem Umfang (vgl. Bell-
mann, Lutz/Kistler, Ernst/Wahse, Jürgen: Demographischer Wandel. Betriebe
müssen sich auf alternde Belegschaften einstellen, IAB-Kurzbericht 21/2007,
Fuchs, Johann: Rente mit 67. Neue Herausforderungen für die Beschäftigungs-
politik, IAB-Kurzbericht 16/2006, Prognos Deutschland Report 2030).

Die Befunde untermauern die Befürchtungen, dass die Rente ab 67 zu vermehr-
ter Arbeitslosigkeit und Armut im Alter führen wird, und unterstützen die Kriti-
kerinnen und Kritiker der Rente ab 67 in ihrer Ablehnung der Anhebung des ge-
setzlichen Rentenalters.

Es ist allerdings zu erwarten, dass die Bundesregierung diese Erkenntnisse ig-
norieren und sich bei der Überprüfung auf ihr genehme Indikatoren konzentrie-
ren wird – wie etwa im Bereich der Arbeitslosigkeit, wo die offizielle Quote der
registrierten Arbeitslosen das wahre Ausmaß der Unterbeschäftigung nicht an-
nähernd realistisch abbildet. Daher ist es erforderlich auf anderem Wege und
bereits im Vorfeld geeignete Indikatoren zu bestimmen sowie umfassende Er-
kenntnisse über die Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale
Lage Älterer zusammenzutragen. Die Monitoring-Berichte des Netzwerks für
eine gerechte Rente bilden hierfür eine gute Grundlage, ebenso wie die Alters-
übergangsreporte des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) sowie Stu-
dien der Hans-Böckler-Stiftung und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-
forschung (IAB). Durch die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen der
vorliegenden großen Anfrage soll diese Erkenntnissammlung ergänzt und
erweitert werden.

Auch steht zu befürchten, dass die Bundesregierung dem Auftrag zur Über-
prüfung der Voraussetzungen für die Einführung der Rente ab 67 nach § 154
Absatz 4 Satz 1 SGB VI nicht in der sachlich notwendigen Sorgfalt nachkom-
men wird. Darauf lassen z. B. Aussagen des sozial- und arbeitsmarktpolitischen
Sprechers der Fraktion der CDU/CSU in der 16. Legislaturperiode und heutigen
Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les, Dr. Ralf Brauksiepe, schließen. Dieser hatte in einer Rede zu einem Antrag
der Fraktion DIE LINKE. „Rente ab 67 zurücknehmen“ gesagt: „Es wird dabei
[der Rente ab 67, Ergänzung der Verfasser] bleiben, egal wie die Beschäftigung

Älterer aussieht“ (Plenarprotokoll 16/231, S. 26168 B). Auch dem Zweck, dies
zu verhindern, dient die vorliegende Große Anfrage.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/169

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Arbeitsmarktsituation Älterer sowie Lage und Entwicklung am Arbeits-
markt

Allgemein

1. Wie entwickelte sich in den einzelnen Jahren von 2000 bis heute (bitte aktu-
ellste verfügbare Daten nehmen) für die Altersgruppen 55 bis unter 65, 55 bis
unter 60, 60 bis unter 65, 55 bis unter 58, 58 bis unter 60, 60 bis unter 63, 63
bis unter 64 und 64 bis unter 65 Jahre (insgesamt sowie getrennt nach Män-
nern, Frauen, Ost und West, Behinderung und Migrationshintergrund/kein
Migrationshintergrund; wenn Daten nach Migrationshintergrund nicht ver-
fügbar, bitte nach deutscher Staatsangehörigkeit/Ausländer differenzieren)

a) die Bevölkerungszahl,

b) die Zahl der erwerbsfähigen Personen,

c) die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen,

d) die Zahl der Personen, die unter einem Jahr arbeitslos gemeldet sind,

e) die Zahl der Personen, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos gemeldet
sind,

f) die Zahl der Personen, die seit mehr als zwei Jahren arbeitslos gemeldet
sind,

g) die Zahl der Personen, die seit einem Jahr als arbeitsuchend gemeldet sind,

h) die Zahl der Arbeitslosengeld-(ALG-)I-Beziehenden,

i) die Zahl der ALG-II-Beziehenden,

j) die Zahl der erwerbstätigen Bezieherinnen und Bezieher der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende, insgesamt sowie differenziert nach Minijob,
Midijob, voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,

k) die Zahl der Sozialgeldbeziehenden,

l) die Zahl der Sozialhilfebeziehenden (ohne die Bezieherinnen und Bezie-
her der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung),

m) die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung im Alter
und bei voller Erwerbsminderung,

n) die Zahl der Erwerbstätigen,

o) die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller
Erwerbsminderung,

p) die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung,

q) die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (bitte getrennt an-
geben: insgesamt, ohne Altersteilzeitbeschäftigte und ohne Altersteilzeit-
beschäftigte im Blockmodell in der Freistellungsphase),

r) die Erwerbstätigenquote,

s) die Zahl der Vollzeitbeschäftigten,

t) die Zahl der Teilzeitbeschäftigten,

u) die Zahl der Minijobberinnen und -jobber/geringfügig Beschäftigten, ins-
gesamt sowie differenziert nach Haupt- und Nebenerwerb,

v) die Zahl der Midijobberinnen und -jobber,

w) die Zahl der Leiharbeiterinnen und -arbeiter,
x) die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse,

Drucksache 17/169 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

y) die Zahl der geförderten Arbeitsplätze (getrennt nach Bund, Ländern, EU),

z) die Zahl der Beschäftigten in Altersteilzeit (insgesamt und im Blockmo-
dell, aufgeschlüsselt nach Erwerbs- und Freistellungsphase)?

2. Wie hoch war in den Jahren 2000 bis 2009 in den einzelnen Altersgruppen
von 55 bis unter 65, 55 bis unter 60, 60 bis unter 65 sowie 55 bis unter 58, 58
bis unter 63 und 63 bis unter 65 Jahren jeweils

a) die Erwerbsquote (alle Erwerbstätigen im Verhältnis zur Bevölkerungs-
gruppe),

b) die Quote der abhängig Beschäftigten,

c) die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,

d) die Quote der atypisch Beschäftigten

(bitte insgesamt sowie nach Geschlecht, Ost/West, Behinderung und Migra-
tionshintergrund/kein Migrationshintergrund aufschlüsseln, und wenn Daten
nach Migrationshintergrund nicht verfügbar, bitte nach deutscher Staatsange-
hörigkeit/Ausländer differenzieren)?

3. Welche Einflussfaktoren haben dazu geführt, dass die Beschäftigungsquote
Älterer seit 2000 angestiegen ist?

Welche dieser Einflussfaktoren sind von der Bundesregierung direkt beein-
flussbar, und von welchen weiteren positiven Effekten dieser Einflussfak-
toren geht die Bundesregierung für die Jahre 2012 bis 2030 aus?

4. Wie bewertet die Bundesregierung den von verschiedenen Experten und
Instituten (z. B. Brussig, Martin/Knuth, Matthias/Wojtkowski, Sascha: Die
Erwerbstätigkeit im Alter steigt – die Beschäftigungslosigkeit auch, in: WSI-
Mitteilungen 11 + 12/2008, S. 597 bis 604) artikulierten Befund, dass der
Anstieg der Beschäftigungsquote Älterer in den vergangenen Jahren zu
einem guten Teil demografisch bedingt ist, d. h. dem Fakt geschuldet ist, dass
die Zahl der jüngeren Alten, die höhere Erwerbs- und Beschäftigungsquoten
aufweisen, deutlich gestiegen ist, während die der älteren Alten im Erwerbs-
leben deutlich gesunken ist, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

5. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund, dass der Anstieg der Be-
schäftigungsquote der Älteren überwiegend von Frauen getragen wird und
bei ihnen vor allem in den Altersgruppen unter 60 Jahren sichtbar wird und
die Beschäftigungsquote bei den älteren Männern stagnierte oder sogar
zurückging (Brussig, Martin/Knuth, Matthias 2006: Altersgrenzenpolitik
und Arbeitsmarkt – Die Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters, WSI-
Mitteilungen 6/2006)?

6. Wie entwickeln sich unter welchen Annahmen nach Auffassung der Bundes-
regierung die Erwerbsquote sowie die Arbeitslosenquote der 55- bis unter
67-Jährigen, der 55- bis unter 65-Jährigen, der 60- bis unter 65-Jährigen, der
63- bis unter 65-Jährigen, der 63- bis unter 67-Jährigen sowie der 65- bis un-
ter 67-Jährigen in den Jahren 2012 bis 2030?

7. Wie haben sich seit dem Jahr 2000 die Zahl und die Quote der Unterbeschäf-
tigung im statistischen Verständnis der Bundesagentur für Arbeit in den Al-
tersgruppen 50 bis unter 65, 55 bis unter 65, 55 bis unter 60 und 60 bis unter
65 Jahre entwickelt (Komponenten der Unterbeschäftigung bitte ausführen)?

8. Wie hoch läge die Arbeitslosigkeit Älterer absolut und als Quote, wenn diese
Personen als arbeitslos gezählt würden?

9. Wie hoch läge die Arbeitslosigkeit der 55- bis unter 65-Jährigen, der 55- bis
unter 60-Jährigen, der 60- bis unter 65-Jährigen, der 60- bis unter 63-Jäh-
rigen und der 63- bis unter 65-Jährigen, wenn Altersteilzeitarbeitende in der

Freistellungsphase des Blockmodells nicht mehr als beschäftigt gezählt wür-
den?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/169

10. Wie stark – gemessen an den durchschnittlichen Teilnehmerzahlen der ge-
förderten Altersteilzeit in den vergangenen drei Jahren – wird sich das
Erwerbspersonenpotenzial erhöhen, wenn die geförderte Altersteilzeit Ende
2009 ausläuft?

11. Wie hoch läge die Arbeitslosigkeit Älterer, wenn auch diejenigen Arbeits-
losengeld-II-Beziehenden, die nach § 53a SGB II in der Arbeitslosen-
statistik nicht mitgezählt werden, weil ihnen in den vorausgegangenen
zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ange-
boten worden ist, sowie die, die noch unter die 58er-Regelung nach § 428
SGB III und § 65a SGB II in seiner Gültigkeit bis 31. Dezember 2007 fal-
len, bei den Arbeitslosen berücksichtigt würden?

12. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der von ihr so-
wie ihren Vorgängerregierungen verfolgten Politik, möglichst viele Ältere
in Beschäftigung zu bringen und dem faktischen Ausschluss älterer Er-
werbsloser aus Vermittlung und Beschäftigung, der sich aus § 53a Absatz 2
SGB II sowie der Zwangsverrentung nach § 65 Absatz 4 in Verbindung mit
den §§ 2 und 5 Absatz 3 SGB II ergibt?

13. Wie hat sich seit dem Jahr 2000 die Quote der Nichterwerbstätigen in den
Altersgruppen 50 bis unter 65, 55 bis unter 65, 55 bis unter 60 und 60 bis
unter 65 Jahre entwickelt (ohne die voll erwerbsgeminderten Personen)?

14. Wie hoch liegen jeweils die Eingliederungsquoten in den Arbeitsmarkt bei
den 50- bis unter 65-Jährigen bzw. 55- bis unter 60-Jährigen, 60- bis unter
63-Jährigen und 63- bis unter 65-Jährigen im SGB III und im SGB II (bitte
auch nach Ost und West aufschlüsseln)?

15. Wie viele arbeitslose Personen im Alter von 60, 61, 62, 63 und 64 Jahren
fanden in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 abhängig von ihren
Bildungsabschlüssen insgesamt und nach weniger als sechs Monaten, weni-
ger als zwölf Monaten, weniger als zwei Jahren und mehr als zwei Jahren
Erwerbslosigkeit erneut eine Anstellung (bitte insgesamt und nach Vollzeit,
Teilzeit, Minijob und Midijob getrennt angeben)?

Wie lange waren die Personen auf der neuen Stelle beschäftigt, bevor sie er-
neut arbeitslos wurden, den Arbeitgeber bzw. die Stelle wechselten oder in
eine Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente wechselten?

16. Wie viele arbeitslose Personen im Alter von 60, 61, 62, 63 und 64 Jahren
sind in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 aus welchen Gründen aus der
Arbeitslosigkeit ausgeschieden?

17. Wie hoch sind die Erwerbstätigkeit sowie die Arbeitslosigkeit der 60- bis
unter 63-Jährigen und der 63- bis unter 65-Jährigen in Abhängigkeit des
Bildungsabschlusses (bitte die absolute Zahl und die Quote angeben)?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Arbeitslosigkeit bei
Älteren häufig gleichbedeutend mit Langzeitarbeitslosigkeit ist und die
Chancen, in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu wechseln, sehr gering
sind, und worin sieht sie die Hauptursachen dafür?

19. Wie entwickelten sich die Zahl sowie die Quote der 55- bis unter 60-, 60-
bis unter 63- und 63- bis unter 65-Jährigen mit körperlichen Beeinträchti-
gungen seit 1990 (insgesamt und abhängig von ihrem Bildungsabschluss
sowie von ihrem Einkommen)?

Wie viele dieser Personen absolut und als Quote galten jeweils trotz der kör-
perlichen Beeinträchtigung als erwerbsfähig?

20. Wie viele Arbeitslose (getrennt nach ALG II und ALG I) im Alter von 55

bis unter 60, 60 bis unter 63 sowie 63 bis unter 65 Jahren standen dem Ar-

Drucksache 17/169 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

beitsmarkt aus welchem Grund nicht oder nicht uneingeschränkt zur Ver-
fügung?

Welche Rolle spielten hierbei das Einkommen sowie der Bildungsstand die-
ser Personen?

21. Wie viele Erwerbstätige im Alter von 55 bis unter 60, 60 bis unter 63 sowie
63 bis unter 65 Jahren haben körperliche Beeinträchtigungen, und wie viele
von ihnen sind teilweise erwerbsgemindert?

22. Wie viele schwerbehinderte Menschen sind teilweise erwerbsgemindert und
wie viele voll erwerbsgemindert?

23. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil eines Geburtsjahrgangs, der die Regel-
altersrente im Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigung in Anspruch nimmt (bitte insgesamt sowie nach Geschlechtern sowie
Ost und West differenziert aufführen)?

24. Welchen Status besaßen die Altersrentenzugänge des Jahres 2008 vor dem
Rentenbezug (bitte in Prozent und aufgeschlüsselt nach sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt, arbeitslos, Altersteilzeit, selbständig, sonstige
Zeiten, nicht ökonomisch aktiv aufführen)?

25. Wie hoch war der Anteil der Neubezieher einer Altersrente, die vor dem
Rentenbezug arbeitslos waren, zuletzt, wenn man Personen in arbeitsmarkt-
politischen Maßnahmen und Personen, die nach § 428 SGB III sowie § 65a
Absatz 4 SGB II dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen muss-
ten bzw. nach § 53a Absatz 2 SGB II nicht mehr als arbeitslos gezählt wer-
den, zu den Arbeitslosen hinzuzählt?

26. Kann die Bundesregierung Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund
(Jahresbericht 2007, S. 82) bestätigen oder entkräften, nach denen Ende
2006 von den 64-Jährigen in Deutschland lediglich rund 15 Prozent aktiv
versichert waren, darunter nur 7 Prozent in einer versicherungspflichtigen
Beschäftigung?

Wie haben sich diese Zahlen seither entwickelt?

Nach Branchen und Berufsgruppen

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Quote derer,
die das Rentenalter von derzeit noch 65 Jahren aus der regulären Beschäf-
tigung in ihrem Beruf erreichen, nach Branchen und Berufen variiert?

28. Wie hoch ist z. B. der Anteil der Beschäftigten im Bauhaupt- und Nebenge-
werbe, in Verkehrs- und Lagerberufen sowie in den Gesundheitsberufen, der
das Rentenalter von derzeit noch 65 Jahren aus der regulären Beschäftigung
im eigenen Beruf erreicht?

29. Wie alt wird der in der Diskussion um das Rentenalter viel zitierte Dach-
decker durchschnittlich, und mit wie viel Jahren geht er durchschnittlich in
eine Rente wegen Alters?

a) Nach welchen Kriterien schätzt die Bundesregierung gesundheitliche
Belastungen in unterschiedlichen Branchen und Berufen ein?

b) In welchen Branchen und Berufen sind Beschäftigte nach den o. g. Kri-
terien gesundheitlich besonders belastet (bitte die zehn Branchen bzw.
Berufe mit den höchsten physischen und/oder psychischen Belastungen
aufzählen)?

30. Welche zehn Branchen und Berufsgruppen haben das höchste durchschnitt-
liche Alter bei Eintritt in eine Altersrente bei der gesetzlichen Rentenversi-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/169

cherung (GRV) und welche zehn Branchen und Berufsgruppen das ge-
ringste (ohne Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute)?

Wie hoch sind deren jeweilige Rentenzahlbeträge durchschnittlich sowie
die Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns?

31. In welchen Branchen und in welchen Berufen ist das Risiko für ein vorzei-
tiges Ausscheiden aufgrund arbeitsbedingter gesundheitlicher Probleme be-
sonders hoch (bitte die zehn Branchen und zehn Berufe mit dem höchsten
Frühverrentungsrisiko aufführen), und welche Belastungen sind hierfür
maßgebend?

Wie hat sich das Risiko in diesen Branchen und Berufen in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt?

32. In welchen zehn Branchen und Berufen ist der Anteil der voll und teilweise
Erwerbsgeminderten (bitte insgesamt sowie separat ausweisen) an den
neuen Versichertenrenten besonders hoch bzw. besonders niedrig?

33. Welche Berufsgruppen haben eine statistische Lebenserwartung von weni-
ger als 60, weniger als 63, weniger als 65 und weniger als 67 Jahren?

34. In welchen zehn Branchen und Berufen liegt die Lebenserwartung am nied-
rigsten und in welchen zehn Branchen und Berufen am höchsten?

35. In welchen Branchen gibt es welche konkreten tarifvertraglichen Regelun-
gen, die einen finanziellen Ausgleich für Abschläge bei vorzeitigem Bezug
einer Altersrente gewährleisten?

36. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, um das in
bestimmten Berufen bzw. Branchen erhöhte Risiko eines vorzeitigen Aus-
scheidens aufgrund arbeitsbedingter gesundheitlicher Probleme zu verrin-
gern?

37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit unter-
nommener Maßnahmen bzw. geförderter Programme?

Nach Personengruppen

38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie stark die Er-
werbsintegration im Alter von der beruflichen Qualifikation abhängt?

39. Wie hoch ist der Anteil der Älteren zwischen 55 und unter 65 Jahren, zwi-
schen 55 und unter 60 Jahren sowie zwischen 60 und unter 65 Jahren, die
2008 noch beschäftigt waren aufgeschlüsselt nach beruflicher Qualifikation
(bitte gängige Qualifikationsdifferenzierung verwenden)?

40. Wie hoch liegt die Beschäftigungsquote älterer Frauen zwischen 55 und un-
ter 65 Jahren, zwischen 55 und unter 60 Jahren sowie zwischen 60 und unter
65 Jahren aktuell (bitte auch aufgeschlüsselt nach Ost und West darstellen)?

Wie haben sich diese Quoten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

41. Wie viele Frauen sind mit 64 Jahren noch sozialversicherungspflichtig
beschäftigt?

Wie viele sind davon in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäfti-
gung?

42. Wie viele Frauen unter den Neurentnern konnten im Jahr 2008 wenigstens
45 Versicherungsjahre aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätig-
keit und Pflege sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum zehnten
Lebensjahr vorweisen (bitte in absoluten Zahlen und als Anteil an allen
Neurentnern)?

Drucksache 17/169 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

43. Wie viele Männer unter den Neurentnern konnten im Jahr 2008 mindestens
45 Versicherungsjahre aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätig-
keit und Pflege sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum
zehnten Lebensjahr vorweisen (bitte in absoluten Zahlen und als Anteil an
allen Neurentnern)?

44. Wie hoch liegt die Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten
insgesamt sowie in den Altersgruppen zwischen 55 und unter 65 Jahren,
zwischen 55 und unter 60 Jahren sowie zwischen 60 und unter 65 Jahren ak-
tuell (falls Daten, die Migrationshintergrund ausweisen, nicht verfügbar
sind, bitte anhand des Merkmals „Ausländer“ aufführen)?

Wie haben sich diese Quoten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

45. Wie viele Migrantinnen und Migranten sind mit 64 Jahren noch sozialver-
sicherungspflichtig beschäftigt?

Wie viele davon in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung
(bitte insgesamt und nach Geschlecht differenziert darstellen. Falls Daten
nach Migrationshintergrund nicht verfügbar sind, bitte nach Merkmal „Aus-
länder“ angeben)?

46. Wie viele Migrantinnen und Migranten unter den Neurentnern konnten im
Jahr 2008 mindestens 45 Versicherungsjahre aus Zeiten einer Beschäfti-
gung, selbständigen Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Erziehung eines
Kindes bis zum zehnten Lebensjahr vorweisen (bitte in absoluten Zahlen
und als Anteil an allen Neurentnern. Falls Daten nach Migrationshinter-
grund nicht verfügbar sind, bitte nach Merkmal „Ausländer“ angeben)?

47. Wie steht die Bundesregierung zu dem in der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Altersgrenzenanpassungsgesetz
von Prof. Dr. Ursula Rust vom Deutschen Juristinnenbund geäußerten Vor-
wurf, bei der sog. 45er-Regelung, nach der Versicherte mit 45 Jahren Bei-
tragszeit weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können,
handle es sich um eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, weil diese
nur zu einem verschwindend geringen Anteil von der Sonderregelung pro-
fitieren, diese aber über ihre Beiträge mitfinanzieren (Protokoll 16/(11)/40,
S. 601)?

48. Welche Erkenntnisse über regionale Differenzen (insbesondere nach Ost
und West) der Arbeitsmarktsituation sowie der wirtschaftlichen und sozia-
len Lage Älterer hat die Bundesregierung?

49. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Beschäf-
tigungsquoten Älterer zwischen Ost und West sowie zwischen Regionen mit
niedriger (< 5 Prozent), mittlerer (zwischen 5 und 10 Prozent) und hoher Ar-
beitslosigkeit (> 10 Prozent) variiert?

50. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie das tatsächliche
Rentenzugangsalter zwischen Ost und West sowie zwischen Regionen mit
niedriger (< 5 Prozent), mittlerer (zwischen 5 und 10 Prozent) und hoher Ar-
beitslosigkeit (> 10 Prozent) variiert?

51. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Quote derer,
die mit Abschlägen in Rente gehen, zwischen Ost und West sowie Regionen
mit niedriger (< 5 Prozent), mittlerer (zwischen 5 und 10 Prozent) und hoher
Arbeitslosigkeit (> 10 Prozent) variiert?

52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Zahl der
Erwerbsunfähigen zwischen Ost und West sowie Regionen mit niedriger
(< 5 Prozent), mittlerer (zwischen 5 und 10 Prozent) und hoher Arbeitslo-

sigkeit (> 10 Prozent) variiert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/169

53. Wie hoch sind die durchschnittlichen Altersrenten für Menschen mit Behin-
derung (differenziert nach abgeschlossener Beschäftigung auf dem ersten
Arbeitsmarkt und nach abgeschlossener Beschäftigung in einer Werkstatt
für behinderte Menschen)?

54. In welcher sozialen Situation sind Menschen mit Behinderung, die nach
Erreichen des 65. Lebensjahres aus der Beschäftigung in einer Werkstatt für
behinderte Menschen ausscheiden?

55. Welche Wohnmöglichkeiten haben Menschen mit Behinderungen nach Ein-
tritt in das Rentenalter, die bislang in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
lebten?

Müssen sie automatisch ins Pflegeheim?

Auswirkungen der Wirtschaftskrise

56. Welche Auswirkungen hatte die Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Ar-
beitsmarktsituation Älterer bisher, und von welcher weiteren krisenbeding-
ten Entwicklung geht die Bundesregierung aus?

57. Wie bewertet die Bundesregierung, dass sich die Arbeitslosigkeit der 60- bis
unter 65-Jährigen zwischen Mai 2008 und Mai 2009 verdoppelt hat?

58. Wie bewertet die Bundesregierung die deutlich erkennbare Verschiebung
Älterer vom Leistungskreis des SGB III in das SGB II sowie den Umstand,
dass die Zahl der Älteren im Leistungsbereich des SGB II seit 2005 um
37 Prozent gestiegen ist?

59. Wie viele ältere Beschäftigte befinden sich seit Oktober 2008 in Kurzarbeit
(bitte insgesamt und monatlich bis zu den aktuellsten verfügbaren Daten
darstellen und nach 50- bis unter 65-, 50- bis unter 55-, 55- bis unter 60-, 60-
bis unter 63- sowie 63- bis unter 65-Jährigen differenzieren)?

60. Wie viele der älteren Beschäftigten, die sich seit Januar 2009 in Kurzarbeit
befinden, nahmen bzw. nehmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II an
einer Qualifizierungsmaßnahme teil (bitte insgesamt und monatlich bis zu
den aktuellsten verfügbaren Daten darstellen und nach 50- bis unter 65-, 50-
bis unter 55-, 55- bis unter 60-, 60- bis unter 63- sowie 63- bis unter 65-Jäh-
rigen differenzieren)?

61. Wie viele bis dahin in Kurzarbeit befindliche ältere Beschäftigte sind seit
Oktober 2008 arbeitslos geworden (bitte insgesamt und monatlich bis zu
den aktuellsten verfügbaren Daten darstellen und nach 50- bis unter 65-, 50-
bis unter 55-, 55- bis unter 60-, 60- bis unter 63- sowie 63- bis unter 65-Jäh-
rigen differenzieren)?

62. Für wie viele derzeitige ältere Beschäftigte in Kurzarbeit besteht nach ak-
tuellen Prognosen der Bundesregierung die Gefahr, dass sie im weiteren
Verlauf der Krise arbeitslos werden (bitte nach 50- bis unter 65-, 50- bis un-
ter 55-, 55- bis unter 60-, 60- bis unter 63- sowie 63- bis unter 65-Jährigen
differenzieren)?

II. Wirtschaftliche und soziale Lage Älterer

63. Wie hat sich das durchschnittliche faktische Renteneintrittsalter wegen Al-
ters in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (getrennt nach Geschlecht
und nach Ost und West)?

64. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Steigerung des
durchschnittlichen faktischen Renteneintrittsalters auf die Einschränkung

von Möglichkeiten der Frühverrentung zurückzuführen und inwieweit auf
eine tatsächlich verbesserte Arbeitsmarktsituation für Ältere?

Drucksache 17/169 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

65. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Anstieg des
durchschnittlichen Renteneintrittalters sich in der jüngeren Vergangenheit
verlangsamt hat und in den kommenden Jahren stagnieren könnte?

66. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil eines Geburtsjahrgangs, der die Regel-
altersrente in Anspruch nimmt, wie hoch derer, die eine Erwerbsminde-
rungsrente in Anspruch nimmt, und wie hoch derer, die vor dem Rentenein-
tritt ableben?

67. Wie stellt sich derzeit die Einkommenssituation der über 65-Jährigen dar?

Welches Durchschnittseinkommen haben sie?

Wie stellt sich die Einkommenshöhe nach Quartilen dar, und wie stark sind
die Quartile jeweils besetzt (als Anteil an der gesamten Bevölkerung über
65 Jahre – bitte insgesamt, nach Geschlecht sowie nach Ost und West dar-
stellen)?

68. Wie stellt sich derzeit die Einkommenssituation der über 63-jährigen
schwerbehinderten Menschen dar?

Welches Durchschnittseinkommen haben sie (differenziert nach abge-
schlossener Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und nach abge-
schlossener Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen)?

69. Wie ist es um die Einkommen der über 65-Jährigen bzw. bei Behinderung
der über 63-Jährigen aus der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung
bestellt?

Wie hoch ist der Anteil derer, die aus diesen Quellen der Alterssicherung
schöpfen können, und wie hoch sind die daraus bezogenen Leistungen
durchschnittlich (bitte insgesamt, nach Geschlecht, Behinderung sowie Ost
und West darstellen)?

70. Wie stark sind Anwartschaften aus der zweiten und dritten Säule bei der Be-
völkerung unter 65 Jahren verbreitet, und wie hoch sind die daraus zu erwar-
tenden Leistungen im Alter im Durchschnitt jeweils (bitte insgesamt, nach
Geschlecht, Behinderung sowie Ost und West darstellen)?

71. Wie viele Menschen im Rentenalter leben derzeit in Armut (definiert nach
weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens, bitte nach Datenquellen
SOEP und EU-SILC sowie zusätzlich nach Geschlecht, Behinderung sowie
Ost und West aufschlüsseln)?

72. Wie hat sich die Armutsquote von Menschen im Rentenalter in den vergan-
genen Jahren (Zeitreihe, wenn möglich, ab 1992) entwickelt (bitte auch
nach Geschlecht, Behinderung sowie Ost und West aufschlüsseln)?

73. Wie viele Menschen über 65 Jahre beziehen aktuell Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, und welcher Quote entspricht dies?

74. Wie hat sich der Anteil der Menschen über 65 Jahre, die Grundsicherung im
Alter beziehen, seit 2003 verändert (bitte insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht, Behinderung sowie Ost und West angeben)?

75. Wie hoch ist derzeit der Anteil der 50- bis unter 65-Jährigen, die von Leis-
tungen nach dem SGB II leben müssen?

Wie hoch sind die Anteile in der Altersgruppe 55 bis unter 60 und 60 bis un-
ter 63 Jahre?

76. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Zahl, Anteil sowie
Entwicklung des Anteils derjenigen, die im Rentenalter noch erwerbstätig
sein müssen, um ihre niedrigen Renten aufzustocken?

77. Wie viele Neurentnerinnen und Neurentner sind heute von Abschlägen be-

troffen, und um welchen Betrag wird die Rente durchschnittlich gemindert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/169

78. Wie viele schwerbehinderte Neurentnerinnen und Neurentner sind heute
von Abschlägen betroffen, und um welchen Betrag wird die Rente durch-
schnittlich gemindert?

79. Wie haben sich der Anteil der Neurentnerinnen und Neurentner mit Ab-
schlägen und die durchschnittliche Höhe ihrer Abschläge seit 1997 ent-
wickelt?

80. Wie viele Monate fehlten den Betroffenen durchschnittlich bis zur regulären
Altersrente?

81. Wie bewertet die Bundesregierung, dass bereits heute nahezu die Hälfte
aller Rentenneuzugänge bei den Altersrenten durch Rentenabschläge be-
troffen sind und eine Rentenminderung von im Schnitt 10,5 Prozent hinneh-
men müssen (vgl. DGB 2009: Rente mit 67. Erhöhtes Risiko von Einkom-
menseinbußen und Altersarmut, Berlin)?

82. Betrachtet die Bundesregierung die Verbreitung und durchschnittliche Höhe
von Rentenabschlägen mit Besorgnis?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

83. Wie viele Menschen bezogen in den Jahren 2001 bis 2008 jeweils eine
Rente wegen Erwerbsminderung, und wie hoch war diese im Durchschnitt?

84. Wie hat sich der durchschnittliche Zahlbetrag einer Erwerbsminderungs-
rente seit 1994 entwickelt (insgesamt und für die Erwerbsminderungsren-
tenzugänge in den jeweiligen Jahren)?

85. Wie hoch war der Anteil der Neuzugänge in eine Rente wegen Erwerbsmin-
derung an den Beschäftigten ihres Geburtsjahrgangs in den Jahren zwischen
2001 und 2008?

86. Wie hoch ist der Anteil der Erwerbsunfähigen an allen Älteren (55 bis unter
65 Jahre) in Deutschland, und wie stellt sich diese Quote im Vergleich mit
anderen (west-)europäischen Ländern dar?

87. Wie hoch ist der Anteil der Erwerbsunfähigen nach Berufsgruppen sowie
nach Regionen mit hoher (> 10 Prozent), mittlerer (zwischen fünf und zehn
Prozent) und niedriger (< 5 Prozent) Arbeitslosigkeit betrachtet?

88. Wie hoch war im vergangenen Jahr der Anteil der Beschäftigten, die wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit in Rente gingen, an allen Renteneintritten?

Wie hat sich dieser Anteil seit 2001 entwickelt?

89. Wie hoch sind die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Renten wegen Er-
werbsminderung, und wie haben sie sich zwischen 2001 und 2008 ent-
wickelt?

90. Wie hoch ist der Anteil der Arbeitslosen im SGB III und SGB II, die auf-
grund gesundheitlicher Probleme als schwer vermittelbar gelten, und wie
hat sich dieser Anteil seit 2005 entwickelt?

91. Wie hoch lag das Durchschnittsalter von Neurentnerinnen und Neurentnern
wegen Erwerbsminderung, und wie hat sich dieses in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt?

92. Wie hoch sind die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten im Durch-
schnitt, und um welchen Zahlbetrag wird im Schnitt gemindert?

93. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Erwerbs-
minderungsrente die fast einzig verbliebene Möglichkeit zu einem früheren

Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bildet,

Drucksache 17/169 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) die seit 2000 stark sinkenden Zahlbeträge der Renten wegen verminder-
ter Erwerbsfähigkeit (Quelle: DRV Bund 2008, S. 97);

b) die seit 2000 stark sinkenden Empfängerzahlen der Renten wegen ver-
minderter Erwerbsfähigkeit;

c) die Restriktivität der Zugangsvoraussetzungen zu den Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit?

94. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Er-
werbsminderungsrente die fast einzig verbliebene Möglichkeit zu einem
früheren Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bildet, und der Tatsache, dass
sich durch die Anhebung der Regelaltersgrenze für Altersrenten die Ab-
schläge bei vorzeitigem Renteneintritt erhöhen werden, die Praxis der Kür-
zung der Erwerbsminderungsrente um 10,8 Prozent bei Inanspruchnahme
vor dem 60. Lebensjahr?

95. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Verbrei-
tung und den Umfang der Absicherung des Risikos der Erwerbsunfähig-
keit in der privaten und betrieblichen Alterssicherung sowie deren Ent-
wicklung in den vergangenen Jahren?

96. Wie wird sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Absenkung der
Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose, die mit der Einführung der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende sowie der erneuten Absenkung der Renten-
beiträge mit dem Fortentwicklungsgesetz zum SGB II verbunden war, auf
die Rente von Personen auswirken, die in ihrem Leben von einer längeren
Phase der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren?

97. Wie viel weniger Rente erhält eine Person, die Anfang 2010 in Rente geht
und fünf Jahre langzeitarbeitslos war, aufgrund der gekürzten Rentenbei-
träge bei Langzeitarbeitslosigkeit im Vergleich zu einer Person, die ihre
Erwerbsbiografie mit der gleichen Langzeitarbeitslosigkeitsdauer vor
2005 beendet hatte und in Rente gegangen war (angenommen, die Person
hat erwerbslebenslang durchschnittlich verdient)?

98. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Modellrechnungen
von Tatjana Mika und Jochen Baumann (Mika, Tatjana/Baumann, Jochen
2008: Soziale Konsequenzen der Abschaffung des Vorruhestands für
Langzeitarbeitslose, in: WSI-Mitteilungen 11 und 12/2008), demnach
Langzeitarbeitslose des Jahrgangs 1955 gegenüber der Kohorte von 1935
unter den gleichen Bedingungen der Dauer der Arbeitslosigkeit allein
durch die abgesenkten Rentenbeiträge bei Arbeitslosigkeit einen Renten-
verlust von 6,2 Prozent, bei Berücksichtigung der Rentenabschläge bei
Renteneintritt mit 63 Jahren einen Rentenverlust von 15,2 Prozent und bei
Berücksichtigung der Absenkung des Rentenniveaus sogar einen Renten-
verlust von 23,7 Prozent erfahren?

III. Entwicklung demografischer und wirtschaftlicher Rahmenbedin-
gungen

99. Wie hoch ist heute die Lebenserwartung der Bevölkerung insgesamt, wie
hoch die der heutigen Neurentnerinnen und Neurentner (bitte getrennt
nach Geschlechtern aufführen)?

100. Wie hoch ist heute die Lebenserwartung der schwerbehinderten Menschen
ab 65 Jahre vor dem Hintergrund, dass nach 1945 die erste Generation die-
ser Personengruppe das Rentenalter erreicht (bitte getrennt nach Frauen
und Männern)?
101. Welche durchschnittliche Rentenbezugsdauer ergibt sich daraus heute, und
wie wird sich diese vermutlich bis 2030 entwickeln?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/169

102. Wie unterscheidet sich die Lebenserwartung der Bevölkerung entlang von
Einkommensunterschieden (bitte Lebenserwartung insgesamt sowie für
Frauen und Männer sowie nach Einkommensquartilen aufschlüsseln)?

103. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse von Himmelreicher u. a. (Him-
melreicher, Ralf K./Sewöster, Daniela/Scholz, Rembrandt/Schulz: Die fer-
nere Lebenserwartung von Rentnern und Pensionären im Vergleich, in:
WSI-Mitteilungen 5/2008, S. 274 bis 280) bekannt, denen nach Menschen
in bescheidenen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen im Durch-
schnitt früher sterben als besser Gestellte, und wie beurteilt sie diese Er-
gebnisse mit Blick auf die sich im Zuge der Anhebung des Rentenalters
verkürzende Rentenbezugsdauer?

104. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Studie von
Dr. Karl Lauterbach u. a. (Lauterbach, K./Lüngen, M./Stollenwerk, B.
u. a. 2006: Zum Zusammenhang zwischen Einkommen und Lebenserwar-
tung, Studien zu Gesundheit, Medizin und Gesellschaft Nr. 01/ 2006, Uni-
versität Köln), der zufolge einkommensstarke Männer eine um 69 Prozent
längere Rentenbezugsdauer haben als einkommensschwache Männer?

105. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als berechtigt bzw. nicht berechtigt
an, vor dem Hintergrund der in den beiden Studien festgestellten unter-
schiedlichen Lebenserwartung der verschiedenen Einkommensgruppen,
die Rente ab 67 als weitere Umverteilungsmaßnahme von unten nach oben
und als Rentenkürzung gerade für den weniger gut verdienenden Teil der
Bevölkerung zu bewerten?

106. Wie wird sich das Erwerbstätigenpotenzial Älterer in den nächsten zwan-
zig Jahren entwickeln, betrachtet man die Besetzung der relevanten
Geburtsjahrgänge (bitte nach Ost und West differenziert darstellen), und
welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Beschäf-
tigungsquote Älterer?

107. Wie geht die Bundesregierung mit dem Befund der Studie von Ebert, Kist-
ler und Trischler (Ebert, Andreas/Kistler, Ernst/Trischler, Falko: Studie
Ausrangiert – Arbeitsmarktprobleme Älterer in den Regionen, Edition der
Hans-Böckler-Stiftung, 2007) um, demnach im nächsten Jahrzehnt auf-
grund der starken Besetzung dieser Geburtsjahrgänge deutlich mehr Men-
schen in die Spätphase des Erwerbslebens eintreten und sich dadurch die
Beschäftigungsprobleme Älterer am Arbeitsmarkt zu verschärfen drohen?

108. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Instituts für Arbeits-
markt- und Berufsforschung (vgl. Bellmann, Lutz/Kistler, Ernst/Wahse,
Jürgen: Demographischer Wandel. Betriebe müssen sich auf alternde
Belegschaften einstellen, IAB-Kurzbericht 21/2007), dass mindestens bis
zum Jahr 2020 nicht die Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials,
sondern dessen Alterung die zentrale Herausforderung bildet?

109. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der bereits im Gesetzgebungs-
prozess zur Rente ab 67 geäußerten Einschätzung des IAB, dass noch län-
ger mit einer hohen Unterbeschäftigung zu rechnen ist, die sich nach der
zugrunde liegenden Projektion auch 2020 noch bei drei Millionen bewe-
gen würde – die Rente ab 67 noch nicht berücksichtigt (vgl. Ausschuss-
drucksache 16(11)538, S. 41)?

110. Welche Schlüsse zieht sie aus der Langfristprognose des IAB (vgl. Fuchs,
Johann/Schnur, Peter/Zika, Gerd: Arbeitsmarktbilanz bis 2020. Besserung
langfristig möglich, IAB-Kurzbericht 24/2005), der nach der Arbeitsmarkt
im Osten Deutschlands in noch stärkerem Maße als der im Westen von
einem massiven Ungleichgewicht zwischen hohem Arbeitsangebot und

unzureichender Arbeitsnachfrage geprägt sein wird?

Drucksache 17/169 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

111. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass selbst nach den optimis-
tischen Schätzungen der Rürup-Kommission die Arbeitslosigkeit 2020 im-
mer noch bei 7 Prozent liegen wird?

112. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des Instituts für Arbeits-
markt- und Berufsforschung (Fuchs, Johann: Rente mit 67. Neue Heraus-
forderungen für die Beschäftigungspolitik, IAB-Kurzbericht 16/2006),
dass im Jahr 2030 wegen der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre
zwischen 1,2 und drei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze benötigt wür-
den?

113. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des IAB (vgl. ebenfalls
IAB-Kurzbericht 16/2006), dass der „oft prognostizierte Rückgang des Er-
werbspersonenpotenzials [sich] dadurch deutlich verzögern“ würde?

114. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des „Prognos Deutsch-
land Report 2030“ von 2006, demnach nach 2015 sogar mit einem steigen-
den Erwerbspersonenpotenzial zu rechnen ist und bis 2015 mit durch-
schnittlichen Arbeitslosenzahlen von 3,9 Millionen sowie 2,3 Millionen
bis 2030?

115. Wie will die Bundesregierung dieses zusätzliche Erwerbspersonenpoten-
zial in Beschäftigung bringen?

116. Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Lichte der aktuel-
len Finanz- und Wirtschaftskrise, die das Ausmaß von Arbeitslosigkeit und
Unterbeschäftigung auch mittelfristig deutlich erhöhen dürfte?

117. Von welcher Entwicklung der ferneren Lebenserwartung und der Renten-
bezugsdauer geht die Bundesregierung im Zeitraum von 2008 bis 2029
aus?

Worauf stützt sie diese Annahmen?

118. Wie geht sie mit Argumenten um, dass die Steigerung der Lebens-
erwartung und damit auch der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer an
ihre Grenzen kommen könnte bzw. lange nicht in dem Maße stattfinden
könnte, wie dies in den Szenarien, die die jetzige und die vorherige Bun-
desregierung ihren rentenpolitischen Entscheidungen zugrunde legt bzw.
legte, unterstellt wird?

119. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage, dass sich die Belastung der
Alterssicherung nicht aus dem quantitativen Verhältnis alter zu junger
Menschen ergibt, sondern aus dem quantitativen Verhältnis sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigter (und deren Entlohnung) zu aktuellen Renten-
beziehern, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

120. Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der so genannte
Altersquotient (der Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter an den über
65-Jährigen) seit 1957 entwickelt?

121. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass der Altersquotient vor
allem zwischen den 1960er- und den 1980er-Jahren bereits kräftig gesun-
ken ist, das Rentensystem in dieser Zeit jedoch trotzdem nicht an seine Be-
lastungsgrenzen gestoßen ist, sondern sogar ausgebaut werden konnte?

122. Worauf führt sie zurück, dass der demografische Wandel der Bevölke-
rungsstruktur in dieser Zeit so gut bewältigt werden konnte, ohne dass es
zu Einschnitten im Rentensystem oder zu einer Anhebung der Altersgren-
zen gekommen ist?

123. Was lässt sich nach Meinung der Bundesregierung aus dieser historischen

Erfahrung für die heutige Situation lernen bzw. auf diese übertragen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/169

IV. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in den Betrieben

124. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels von
2000 bekannt (vgl. IAB-Materialien Nr. 2/2001), nach denen mehr als die
Hälfte der Betriebe in Deutschland keine Arbeitnehmer über 50 Jahren
beschäftigen und ebenso viele nicht bereit sind, Ältere einzustellen und
wie bewertet sie diesen Umstand?

125. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse des IAB (vgl. Bellmann, Lutz/
Kistler, Ernst/Wahse, Jürgen: Demographischer Wandel. Betriebe müssen
sich auf alternde Belegschaften einstellen, IAB-Kurzbericht 21/2007)
bekannt, nach denen nur 8 bzw. 18 Prozent (West bzw. Ost) der Neueinstel-
lungen Personen über 50 Jahre betrafen, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?

126. Welche Kenntnisse über die Anstellungspraxis von Unternehmen in Bezug
auf Ältere hat die Bundesregierung?

Kann sie die Ergebnisse des IAB bestätigen oder entkräften?

Welche neueren Erkenntnisse liegen ihr hierzu vor?

127. Welche Erkenntnisse darüber, wie stark Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer im Alter von 50 bis unter 55, 55 bis unter 60, 60 bis unter 65 Jahre
und älter noch in den Betrieben vertreten sind, wie dies nach Geschlecht,
Behinderung, Betriebsgröße sowie Aufgabenbereich (z. B. Mitarbeiter in
der untersten Tarifgruppe, Facharbeiter der untersten Tarifgruppe oder
Abteilungsleiter) variiert und wie die Entwicklungen diesbezüglich sind,
besitzt die Bundesregierung?

Entsprechen die Trends der demographischen Entwicklung?

128. Wie hat sich das Entlassungsverhalten von Betrieben gegenüber älteren
Beschäftigten verändert seit sie von der Erstattung des Arbeitslosengelds
bei Entlassung langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer befreit wur-
den?

129. Wie hoch ist der Anteil der Älteren (ab 50 Jahren) an allen neu Eingestell-
ten, und wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
(bitte auch nach Frauen und Männern sowie Ost und West darstellen)?

130. Wie hoch ist im Vergleich dazu die Eintrittsrate der 30- bis 49-Jährigen,
und wie hat sie sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte auch
nach Frauen und Männern sowie Ost und West darstellen)?

131. Wie hoch ist die alterspezifische Eintrittsrate, d. h. das Verhältnis der Ein-
gestellten eines Alters an den Beschäftigten derselben Altersgruppe, in den
Kohorten der 50- bis unter 55-Jährigen, 55- bis unter 60-Jährigen und 60-
bis unter 65-Jährigen, und wie hat sich diese in den vergangenen zehn Jah-
ren entwickelt (bitte auch nach Geschlecht, Behinderung sowie nach Ost
und West darstellen)?

132. Welche zehn Branchen und welche Berufe weisen besonders hohe bzw.
niedrige Eintrittsraten von Älteren auf?

133. Welche Rolle spielt Weiterbildung im Laufe der Erwerbsphase und ins-
besondere in höherem Erwerbsalter für die Möglichkeit des längeren
Arbeitens?

134. Welche Erkenntnisse über das Weiterbildungsverhalten deutscher Betriebe
und Beschäftigter hat die Bundesregierung sowohl in Bezug auf ältere
Beschäftigte als auch über die Erwerbsbiografie der Beschäftigten hin-
weg?

Drucksache 17/169 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

135. Wie entwickelt sich seit dem Jahr 2000 die Beteiligung der Beschäftigten
an Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung (insgesamt und aufge-
schlüsselt nach Alter, Geschlecht, Behinderung, Qualifikation, Einkom-
men, Beruf, Branche sowie Größe des Unternehmens)?

136. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die gruppenspe-
zifische Differenzierung der Weiterbildungsbeteiligung, d. h. die Variation
der Weiterbildungsquoten nach Alter, Geschlecht, Behinderung, Qualifi-
kation, Einkommen, regulärer/atypischer Beschäftigung, Beruf, Branche
sowie Größe des Unternehmens?

137. Zu welchem Anteil werden Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Beschäf-
tigte von den Betrieben und zu welchem Anteil durch Fördermittel nach
dem SGB III finanziert, und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zur
Gesamtgruppe der Erwerbstätigen dar?

138. Wie bewertet sie die im europäischen Vergleich stark unterdurchschnitt-
liche Weiterbildungsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer in Deutschland sowie die Stagnation der Weiterbildungsquoten in
Deutschland in den vergangenen Jahren, und worin sieht sie die Ursachen
hierfür?

139. Kann die Bundesregierung den Befund des Dritten Monitoring-Berichts
des Netzwerks für eine gerechte Rente (DGB 2009: Rente mit 67 – für
viele Beschäftigte unerreichbar! Dritter Monitoring-Bericht des Netz-
werks für eine gerechte Rente, S. 35) bestätigen, dass die Weiterbildungs-
förderung in Deutschland selektiver geworden ist und der Anteil von
Betrieben, die Weiterbildungsmaßnahmen für Ältere anbieten in den ver-
gangenen Jahren gesunken ist?

Welche Erkenntnisse liegen ihr hierzu vor?

140. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von
(Fehl-)Arbeitsbelastungen und Beanspruchungen und deren Entwicklung
in den vergangenen Dekaden?

141. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung,
Inhalte und Qualität von Betrieben unternommenen Präventions- und
Gesundheitsförderungsmaßnahmen?

142. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über gruppenspezifische
Differenzen der Adressaten von betrieblichen Präventions- und Gesund-
heitsförderungsmaßnahmen, d. h. die Variation nach Alter, Geschlecht,
Qualifikation, Einkommen, regulärer/atypischer Beschäftigung, Beruf,
Branche sowie Größe des Unternehmens?

143. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gangbarkeit und
praktische Relevanz der Beschäftigten in belasteten Berufen häufig emp-
fohlenen Strategie von Berufswechseln (so genannte horizontale Karrie-
ren) zur Fortführung der Erwerbstätigkeit in höherem Erwerbsalter?

V. Rente ab 67 in der Wahrnehmung der Beschäftigten

144. Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut einer Studie von Ernst Kistler
(Ernst Kistler: Alternsgerechte Erwerbsarbeit, Böckler-Forschungsmoni-
toring Nr. 7/2008) jeder dritte Beschäftigte fürchtet, aus gesundheitlichen
Gründen nicht bis zur Rente im Beruf bleiben zu können, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

145. Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut dieser Studie in einzelnen
Branchen wie z. B. dem Bau- und Baunebengewerbe (mit 68 Prozent),

Verkehrs- und Lagerberufen (43 Prozent) sowie in den Gesundheitsberu-
fen (41,8 Prozent) die Werte deutlicher höher liegen und die subjektiven

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/169

Einschätzungen der Betroffenen als realistisch zu betrachten sind, weil sie
sich mit dem berufsspezifischen Erwerbsminderungsrisiko spiegeln, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

146. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Sonderauswertung
des DGB-Indexes Gute Arbeit, die unter dem Titel „Arbeitsfähig bis zur
Rente?“ veröffentlicht wurden und denen nach sogar nur jeder zweite Be-
schäftigte erwartet, unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen seine Tätig-
keit bis zum Rentenalter ausüben zu können?

147. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut DGB-
Index nur 13 Prozent der Beschäftigten gute Arbeit haben, 55 Prozent mit-
telmäßige und 32 Prozent schlechte, dass laut diesen Ergebnissen Beschäf-
tigte mit guter Arbeit dreimal häufiger glauben, bis zur Rente durchhalten
zu können, als Beschäftigte mit schlechter Arbeit?

148. Wie bewertet die Bundesregierung, dass selbst unter jungen Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmern mehr als jeder Zweite die Arbeitsfähigkeit bis
zur Rente verneint oder bezweifelt?

149. Wie geht die Bundesregierung mit dem Befund der Sonderauswertung des
DGB-Indexes Gute Arbeit um, dass gut 43 Prozent davon ausgehen, dass
ihre Rente später nicht zum Leben reichen wird und für gut zwei Drittel der
Befragten die Höhe ihres Alterseinkommens ein belastender Gedanke ist?

150. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dargestell-
ten Ergebnissen der genannten Studien?

151. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass nach einer Befragung von
Von Rothkirch und Partner, WSI und dem Zentrum für Innovation und
Technik GmBH („Einstellungen älterer Arbeitnehmer zum Renteneintritt –
eine empirische Untersuchung in nordrhein-westfälischen Betrieben“)
74 Prozent der Befragten äußerten, früher als mit 65 in Rente gehen zu
wollen und nur 4 Prozent später als mit 65 Jahren?

152. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass Bevölkerungsumfragen
(z. B. von Zeit Online) immer wieder ergeben, dass die übergroße Mehr-
heit der Bevölkerung die Rente ab 67 Jahren ablehnt?

153. Welche Rückwirkungen auf die Akzeptanz des parlamentarischen Regie-
rungssystems erwartet die Bundesregierung, wenn die Bundesregierung
Entscheidungen gegen den offensichtlichen Willen der Mehrheit der Be-
völkerung durchsetzt?

VI. Mögliche Konsequenzen der Rente ab 67

154. Wie lange muss eine Durchschnittsverdienerin bzw. ein Durchschnittsver-
diener, die bzw. der mit 65 Jahren in Rente geht, heute Beiträge zur gesetz-
lichen Rentenversicherung bezahlt haben, um eine Rente oberhalb des
Grundsicherungsniveaus einer/s Alleinstehenden zu erhalten?

155. Wie lange müsste ein Mensch mit Behinderungen in einer Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen arbeiten, um sich Rentenanwartschaften
oberhalb der Grundsicherung zu erwerben?

156. Wie lange müsste eine Durchschnittsverdienerin bzw. ein Durchschnitts-
verdiener, die bzw. der mit 65 Jahre in die Rente geht, im Jahr 2030 in die
gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um auf eine Rente ober-
halb des Grundsicherungsniveaus einer/eines Alleinstehenden zu kommen
(angenommen, das Rentenalter würde nicht wie geplant angehoben und
die Grundsicherung würde in der Größenordnung des Inflationsziels der

EZB erhöht, d. h. durchschnittlich um 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr)?

Drucksache 17/169 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

157. Wie lange müsste eine Durchschnittsverdienerin bzw. ein Durchschnitts-
verdiener, die bzw. der mit 65 Jahre in die Rente geht, im Jahr 2030 in die
gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um auf eine Rente ober-
halb des Grundsicherungsniveaus einer/eines Alleinstehenden zu kommen
(angenommen, das Rentenalter würde wie geplant angehoben und die
Grundsicherung würde in der Größenordnung des Inflationsziels der EZB
erhöht, d. h. durchschnittlich um 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr)?

158. Wie lange muss eine Geringverdienerin bzw. ein Geringverdiener (de-
finiert als zwei Drittel des Durchschnittsverdiensts), die bzw. der mit
65 Jahren in Rente geht, heute Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche-
rung zahlen, um auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus
einer/eines Alleinstehenden zu kommen?

159. Wie lange müsste eine Geringverdienerin bzw. ein Geringverdiener (de-
finiert als zwei Drittel des Durchschnittsverdiensts), die bzw. der mit
65 Jahre in die Rente geht, im Jahr 2030 in die gesetzliche Rente eingezahlt
haben, um auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus einer/
eines Alleinstehenden zu kommen (angenommen, das Rentenalter würde
nicht wie geplant angehoben und die Grundsicherung würde in der Grö-
ßenordnung des Inflationsziels der EZB erhöht, d. h. durchschnittlich um
1,5 bis 2 Prozent pro Jahr)?

160. Wie lange müsste eine Geringverdienerin bzw. ein Geringverdiener (de-
finiert als zwei Drittel des Durchschnittsverdiensts), die bzw. der mit
65 Jahre in die Rente geht, im Jahr 2030 in die gesetzliche Rentenversiche-
rung eingezahlt haben, um auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungs-
niveaus einer/eines Alleinstehenden zu kommen (angenommen, das Ren-
tenalter würde wie geplant angehoben und die Grundsicherung würde in
der Größenordnung des Inflationsziels der EZB erhöht, d. h. durchschnitt-
lich um 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr)?

161. Wie steht die Bundesregierung zu der Problematik, dass die gesetzliche
Rentenversicherung als Pflichtversicherungssystem an Legitimation ver-
liert, wenn viele Versicherte aufgrund der beschlossenen Leistungskürzun-
gen, vor allem zukünftig, selbst bei langjähriger Beitragszahlung nicht
mehr auf eine gesetzliche Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung
im Alter kommen?

162. Wie gedenkt sie dieser Legitimationsproblematik zu begegnen?

163. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der
schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 63 auf 65 Jahre für
Menschen mit Behinderung?

164. Wie steht die Bundesregierung zu den im zweiten Monitoring-Bericht des
Netzwerks für eine gerechte Rente (DGB 2009: Rente ab 67. Erhöhtes
Risiko von Einkommenseinbußen und Altersarmut, Zweiter Monitoring-
Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente) geäußerten Befürchtung,
dass sich angesichts allgemein beobachtbarer Trends am Arbeitsmarkt
wie anhaltender Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, steigender
Selbständigkeit und zunehmender Wechsel zwischen selbständiger und
abhängiger Arbeit sowie der Zunahme von Niedriglohn- und Minijobs die
Alterseinkommen der Beschäftigten negativ entwickeln und diese Ent-
wicklung durch die Anhebung des Rentenalters noch verschärft wird?

165. Wie steht die Bundesregierung zu der in diesem Bericht auf Grundlage em-
pirischer Befunde über die Verbreitung und Höhe der betrieblichen und
privaten Altersvorsorge ebenfalls geäußerten Befürchtung, dass die opti-
mistische Annahme der Bundesregierung, die Versicherten könnten die

Niveauabsenkung der gesetzlichen Rente durch private und betriebliche
ausgleichen, nicht Realität werden könnte?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/169

166. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststel-
lung, dass „Berechnungen [] selbst unter der Annahme ununterbrochener
Erwerbsverläufe und voller Ausnutzung der Fördermöglichkeiten ein sin-
kendes Niveau des Nettoeinkommens im Alter [prognostizieren], so dass
aufgrund einer zunehmenden Einkommensungleichheit ein steigendes Ar-
mutsrisiko im Alter befürchtet werden muss“, die die Koalition der CDU/
CSU und SPD in ihrem Entschließungsantrag im Ausschuss für Arbeit und
Soziales zum Fünften Altenbericht getroffen hat (vgl. Ausschussdruck-
sache 16(11)711 bzw. Bundestagsdrucksache 16/6366)?

167. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen, wie die des nordrhein-
westfälischen Arbeitsministers Karl-Josef Laumann, dass das Rentenalter
nur dann auf 67 Jahre erhöht werden kann, wenn die Voraussetzungen
stimmen, da sonst die Anhebung zu einem Programm zur systematischen
Herstellung von Altersarmut verkomme (Pressemitteilung vom 30. Januar
2006)?

168. Wie steht sie zu ähnlich gelagerten Äußerungen wie der des bayrischen
Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer (Bild am
Sonntag vom 6. September 2009)?

169. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Einführung der
Rente ab 67 aufgrund der Abschläge für vorgezogenen Renteneintritt eine
Rentenkürzung darstellt, sofern sich das tatsächliche Renteneintrittsalter
nicht entsprechend erhöht?

170. Von welcher Entwicklung von 2011 bis 2030 hinsichtlich der Verbreitung
und Höhe der Abschläge bei Neuzugängen zu Altersrenten geht die Bun-
desregierung aus, wenn das Rentenalter ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre
angehoben wird?

171. Gesteht die Bundesregierung zu, dass bereits ab 2012 sich die Abschläge
bei Neurentnerinnen und Neurentner erhöhen, sofern sich das tatsächliche
Renteneintrittsalter nicht verändert?

172. Gesteht die Bundesregierung zu, dass es sich bei der Rente ab 67 insofern
um eine Rentenkürzung handelt, als ein Durchschnittsverdiener, der mit
25 Jahren angefangen hat zu arbeiten und mit 66 Jahren in Rente geht, nach
heutiger Rechtslage eine Bruttorente von 1 154,29 Euro, unter Maßgabe
der Regelaltersgrenze von 67 Jahren aber bei 41 Beitragsjahren nur eine
Rente von 1 049,75 Jahren erhalten würde (vgl. DGB 2009: Rente ab
67. Erhöhtes Risiko von Einkommenseinbußen und Altersarmut, Zweiter
Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente, S. 35)?

173. Von welcher Entwicklung hinsichtlich der Arbeitslosigkeit Älterer geht die
Bundesregierung aus, wenn das Rentenalter ab 2012 schrittweise auf
67 Jahre angehoben wird?

174. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Anhebung des gesetz-
lichen Rentenalters zu einer Versperrung des Eintritts in den Arbeitsmarkt
für Jüngere führt?

175. Von welcher Entwicklung hinsichtlich der atypischen Beschäftigung Älte-
rer geht die Bundesregierung aus, wenn das Rentenalter ab 2012 schritt-
weise auf 67 Jahre angehoben wird?

176. Von welcher Entwicklung hinsichtlich der Zahl der Zwangsverrentungen
nach § 65 Absatz 4 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 Absatz 3 SGB II geht
die Bundesregierung aus, wenn das Rentenalter ab 2012 schrittweise auf
67 Jahre angehoben wird?

Drucksache 17/169 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

177. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Abschläge bei zwangsverren-
teten vormaligen ALG-II-Beziehenden, und wie werden sich die Ab-
schläge bis 2030 verändern, wenn eine Zwangsverrentung mit 63 Jahren
vollzogen wird?

178. Wie viele ältere Beschäftigte nutzen derzeit die geförderte Altersteilzeit als
flexiblen Übergang in die Altersrente?

Wie viele davon nutzen das Blockmodell?

179. Wie viele Menschen nutzen derzeit betrieblich oder tariflich vereinbarte
Möglichkeiten des flexiblen Ausstiegs über Altersteilzeit?

In wie vielen Fällen wird dabei das Blockmodell praktiziert?

180. In welchen Branchen existieren solche betrieblich oder tariflich vereinbar-
ten Möglichkeiten des flexiblen Ausstiegs über Altersteilzeit?

181. Wie hoch ist die Reichweite dieser Vereinbarungen, und wie bewertet die
Bundesregierung die Reichweite und den Fakt, dass betrieblich oder tarif-
lich vereinbarte Altersteilzeitmodelle vor allem in gewerkschaftlich stark
organisierten Wirtschaftsbereichen existieren und deshalb Beschäftigte in
weniger stark organisierten Bereichen keine/kaum Möglichkeiten der
Altersteilzeit haben, wenn die staatlich geförderte Altersteilzeit ausge-
laufen ist?

182. Wie bewertet die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund ihrer Aus-
führungen zur Gleichstellung im Koalitionsvertrag –, dass damit gerade in
Frauenbranchen kaum mehr Möglichkeiten der Altersteilzeit existieren
werden und es zu einem neuen Ungleichgewicht zwischen männer- und
frauendominierten Branchen kommen könnte?

183. Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, dass viele betriebliche
und tarifliche Vereinbarungen zur Altersteilzeit auf das Ende der För-
derungsmöglichkeit der Bundesagentur für Arbeit befristet sind und sich
deshalb auch der Zugang zur nicht geförderten Altersteilzeit nach Ende
2009 verengen könnte?

VII. Zur Überprüfung nach der Bestandsprüfungsklausel

184. Was war Intention des Gesetzgebers bei Schaffung der Bestandsprüfungs-
klausel nach § 154 Absatz 4 Satz 1 SGB VI?

185. Welche Konsequenzen sollte nach dem Willen des Gesetzgebers die Be-
standsprüfungsklausel haben, insbesondere wenn sich die Entwicklung der
Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer
Arbeitnehmer als schlecht herausstellen sollte?

186. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage
des heutigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, in einer Rede zum Antrag der
Fraktion DIE LINKE. „Rente ab 67 zurücknehmen“ in der 16. Legislatur-
periode, in der er sagte: „Es wird dabei [der Rente ab 67, Ergänzung der
Verfasser] bleiben, egal wie die Beschäftigung Älterer aussieht“?

187. Unterstützt die Bundesregierung die in der Antwort auf eine Kleine An-
frage der Fraktion DIE LINKE. zu den ökonomischen Gründen und Zu-
sammenhängen der Rente ab 67 (Bundestagsdrucksache 16/5463) geäu-
ßerte Überzeugung der ehemaligen Bundesregierung, dass „[a]ngesichts
der Tragweite dieser Bewertung (gemeint ist die Überprüfung nach der Be-
standsprüfungsklausel des § 154 Absatz 4 Satz 1 SGB VI, Anmerkung der
Verfasser) … die Einschätzung in einer Gesamtschau unter Einbeziehung

einer Vielzahl aktueller Indikatoren getroffen werden muss“?

Wenn nein, warum vertritt sie eine andere Auffassung dazu?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/169

188. Welche Indikatoren gedenkt sie bei der Überprüfung zu berücksichtigen?

Mit welchen Indikatoren will sie die Arbeitsmarktsituation, mit welchen
die wirtschaftliche und soziale Lage der älteren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beschreiben?

189. Die Beschäftigungsquote welcher Altersgruppe ist aus Sicht der Bundes-
regierung aus welchem Grund relevant, um im Sinne des § 154 Absatz 4
Satz 1 über die Beibehaltung der Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 in
der gesetzlichen Rentenversicherung zu entscheiden?

190. Würde die Bundesregierung zustimmen, dass insbesondere die Beschäf-
tigungsquoten der unter 60-Jährigen wenig darüber aussagen, ob und zu
welchen Bedingungen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen über das 63. oder
das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten können und eine Anstellung finden?

191. Sieht die Bundesregierung den im Rahmen der Bestandsprüfungsklausel
im Jahr 2010 abzugebenden Bericht über die Arbeitsmarktsituation sowie
wirtschaftliche und soziale Lage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer als einen Anlass an, fehlende Daten zu diesem Themenkomplex zu
erheben, und wenn nein, warum nicht?

192. Inwiefern gedenkt die Bundesregierung in ihrem Überprüfungsbericht, die
in den Monitoring-Berichten des Netzwerks aus Sozialverbänden und
Deutschem Gewerkschaftsbund für eine gerechte Rente aufgeworfenen
Fragen und Problemstellungen zu beachten und zu beantworten?

193. Wer wird die Überprüfung nach § 154 Absatz 4 Satz 1 SGB VI für die
Bundesregierung durchführen?

Wird die Zusammenstellung von Daten und Fakten von den Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern des zuständigen Bundesministeriums geleistet oder
wird die Bundesregierung externe Expertise hinzuziehen, und falls ja, in
welcher Form wird dies stattfinden?

194. Gedenkt die Bundsregierung Institute zu beauftragen und/oder ein Sach-
verständigengremium zu berufen, das mit der Überprüfung beauftragt
wird?

195. Falls ja, wie und anhand welcher Kriterien wird über die Zusammenset-
zung dieses Sachverständigengremiums entschieden?

196. Werden in dieses Gremium ggf. auch Angehörige von Mitgliedsorganisa-
tionen des Netzwerks für eine gerechte Rente einbezogen, das bereits drei
gehaltvolle Expertisen zum Thema geliefert hat?

197. Werden in dieses ggf. auch Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler
und Expertinnen bzw. Experten einbezogen, die der Einführung der Rente
ab 67 kritisch gegenüberstehen und bezweifeln, dass die Voraussetzungen
dafür stimmen?

198. Wann plant die Bundesregierung, die Ergebnisse der Überprüfung in wel-
cher Form zu veröffentlichen?

VIII. Einschätzung von Alternativen und Plänen der Bundesregierung

199. In welchen Ländern der Europäischen Union gilt eine Regelaltersgrenze
für Renten wegen Alters von 67 Jahren, und seit wann?

200. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Beitragssatzeffekt der Rente
ab 67 insgesamt und unter Berücksichtigung der beitragssatzrelevanten
Regelungen und Auswirkungen (45er-Regelung, Altersgrenzenhebung
und Nachhaltigkeitsfaktor) im Jahr 2015, 2020, 2025 und 2030?

Drucksache 17/169 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

201. Wie bewertet die Bundesregierung den Umfang dieses Einsparpotenzials
angesichts der gleichzeitig durch die Anhebung des Rentenalters zu be-
fürchtenden negativen sozialen Auswirkungen?

202. Wie hoch wäre die zusätzliche monatliche Beitragsbelastung für eine
Durchschnittsverdienerin bzw. einen Durchschnittsverdiener, wenn auf die
Anhebung des Renteneintrittsalters verzichtet würde?

203. Wie hätten sich die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ent-
wickelt, wenn die Löhne in Deutschland nicht zwischen 2000 bis 2008 real
gesunken wären, sondern zumindest konstant geblieben oder wie in ver-
gleichbaren europäischen Ländern wie z. B. Großbritannien, Dänemark
oder Frankreich gestiegen wären (vgl. Böckler-Impuls 14/2008)?

204. Wie hätten sich die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt, wenn die volkswirtschaftliche
Wohlstandsentwicklung so verteilt worden wäre, dass sie sich eins zu eins
in den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung widerge-
spiegelt hätte?

205. Wie hätten sich die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt, wenn die volkswirtschaftliche
Wohlstandsentwicklung sich hälftig in den Beitragseinnahmen der gesetz-
lichen Rentenversicherung widergespiegelt hätte?

206. Wie viele Mehreinnahmen würde es der Rentenversicherung jährlich brin-
gen, wenn die im Rahmen von Mini- und Midijobs geleisteten Arbeitsstun-
den voll sozialversicherungspflichtig wären?

207. Wie viele Mehreinnahmen würde es der Rentenversicherung jährlich brin-
gen, wenn in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 7,50
Euro bzw. 10 Euro gelten würde?

208. Wie viele Mehreinnahmen würde es der Rentenversicherung jährlich brin-
gen, wenn für Arbeitslosengeld-II-Beziehende von der Bundesagentur für
Arbeit Beiträge in Höhe von 0,5 Entgeltpunkten pro Jahr an die gesetzliche
Rentenversicherung abgeführt würden (vgl. Beschluss des DGB Bundes-
vorstandes vom 6. Mai 2008: Solidarische Alterssicherung stärken, Siche-
rungslücken schließen, Altersarmut verhindern! Herausforderungen und
Handlungsbedarf in der Alterssicherung)?

209. Wie viele Einnahmen würde es der Rentenversicherung jährlich bringen,
wenn die Anzahl der versicherungspflichtig Beschäftigten um 100 000
Personen bzw. um 1 Million bzw. 2 Millionen erhöht wäre (Annahme:
durchschnittliches Einkommen)?

210. Wie viele Einnahmen würde es der Rentenversicherung jährlich bringen,
wenn die Frauenerwerbsquote um 2, 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöht
wäre?

211. Wie viel Geld würde es der Rentenversicherung jährlich bringen, wenn die
Hinterbliebenenversorgung über Steuern statt über Beiträge finanziert
würde?

212. Wie viel Geld würde es der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich brin-
gen, wenn die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge (bitte Zu-
lagen und Steuerfreibeträge insgesamt und einzeln aufführen) in die GRV
umgeleitet würde?

213. Wie lange könnte man mit der staatlichen Hilfe für die Commerzbank in
Höhe von rund 18 Mrd. Euro den Wegfall der Rente ab 67 in ihrer vollen
Beitragssatzwirkung finanzieren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/169

214. Wie schätzt die Bundesregierung die Tragfähigkeit von Versuchen ein,
Ausdifferenzierungen des Renteneintrittsalters entlang von Berufsgruppen
und/oder von Arbeitsbelastungen vorzunehmen?

215. Sind ihr hierzu erfolgreiche Modelle bzw. Erfahrungen aus dem Ausland
bekannt?

216. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung selbst hierzu entwickelt?

217. Wie bewertet sie Befürchtungen, dass mit solchen Klassifizierungen ein
Grundprinzip der Sozialversicherung – die Abstraktion von individuellen
Risiken – ausgehebelt würde?

218. Wie steht die Bundesregierung zu Bonus-Malus-Regelungen, wie sie etwa
in Österreich angewandt und vom Deutschen Gewerkschaftsbund ins
Gespräch gebracht worden sind und bei denen Arbeitgeber einen Bonus
für die Einstellung Älterer erhalten, bei Entlassung langjähriger Beschäf-
tigter ohne zwingenden Grund eine Strafzahlung leisten müssen, aus denen
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die Zielgruppe finanziert werden
müssen?

219. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Fraktion der FDP, die
allen Versicherten ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit einräumt, die
gesetzliche Rente mit entsprechenden Abschlägen in Anspruch zu nehmen
und die Grenzen für den Hinzuverdienst aufzuheben?

220. Was gedenkt die neue Bundesregierung zu tun, um die von vielen Exper-
tinnen und Experten angemahnte Verbesserung des betrieblichen Arbeits-
und Gesundheitsschutzes voranzubringen (Stichwort „alternsgerechte Ar-
beitsplätze“)?

221. Was gedenkt die neue Bundesregierung zu tun, um die von vielen Exper-
tinnen und Experten angemahnte Verstärkung der betrieblichen wie außer-
betrieblichen Maßnahmen zur Qualifikationserhaltung und -anpassung vor
allem für ältere Beschäftigte voranzubringen?

222. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um
die gruppenspezifischen Differenzen in der Weiterbildungsbeteiligung zu
überwinden?

223. Wie steht sie zu einem bundeseinheitlichen Weiterbildungsgesetz und
einer Umlage für weiterbildungsabstinente Betriebe?

224. Was gedenkt die neue Bundesregierung zu tun, um die von vielen Exper-
tinnen und Experten angemahnte Anpassung der Arbeitsanforderungen
und -bedingungen in den Betrieben an das veränderte Leistungsvermögen
älter werdender Arbeitnehmer zu fördern und zu unterstützen (Stichwort
„altersgerechte Arbeitsplätze“)?

225. Was gedenkt die Bundesregierung im Bereich der Arbeitsförderung älterer
Arbeitsloser zu tun?

226. Wie will die Bundesregierung damit umgehen, dass die arbeitsmarktpoli-
tischen Programme „Entgeltsicherung für 50-Jährige und Ältere“ sowie
der Beitragsbonus für Arbeitgeber bei Einstellung 55-jähriger oder älterer
Arbeitsloser in Evaluationsstudien (vgl. IAT-Report 02/2006) als wir-
kungslos beurteilt wurden?

227. Wie gedenkt die Bundesregierung mit anderen arbeitsmarktpolitischen In-
strumenten wie dem Kommunal-Kombi und Beschäftigungszuschuss um-
zugehen, an denen gerade auch viele ältere Arbeitslose teilnehmen?

228. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit der „Initiative

50plus“?

Drucksache 17/169 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
229. Wird sie bzw. wie wird sie die „Initiative 50plus“ weiterführen und ggf.
verändern?

230. Wird sie bzw. wie wird sie im Rahmen der Initiative „Jobs ohne Barrieren“
Integrationsmaßnahmen speziell für ältere Erwerbsfähige mit Behinde-
rung durchführen?

231. Welche anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Ältere plant die
Bundesregierung?

232. Wie will sie die im Koalitionsvertrag angestrebte Erhöhung der Erwerbs-
beteiligung vor allem von Älteren und Frauen sowie die Ermutigung zu
mehr Bildungs- und Weiterbildungsanstrengungen erreichen?

233. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Sachverständigen-
kommission, die im Auftrag der Bundesregierung den 5. Altenbericht
erarbeitet hat, dass eine generelle Heraufsetzung des Rentenalters „nicht
zielführend“ sei, weil, „heute nur eine Minderheit der Personen im Er-
werbsalter bis zum 65. Lebensjahr beschäftigt“ ist und allein schon die Er-
höhung dieser Quote erhebliche Anstrengungen erfordert und weil „ange-
sichts der hohen körperlichen und gesundheitlichen Belastung viele
Beschäftigte nicht bis zum 65. Lebensjahr oder gar darüber hinaus arbeiten
können“ (Bundestagsdrucksache 16/2190, S. 84)?

234. Wie bewertet die Bundesregierung abschließend die Feststellung des
Ersten Monitoring-Berichts des Netzwerks für eine gerechte Rente,
wonach „die für eine Realisierung der Anhebung des Regelrentenalters
zwingend notwendigen Voraussetzungen … nicht gegeben (sind und)
(a)uch auf mittlere Sicht nicht zu erwarten (ist), dass die älteren Beschäf-
tigten in ausreichendem Maße in der Lage sein werden, über das 65. Le-
bensjahr hinaus in Arbeit zu bleiben.“ (DGB 2008: Rente mit 67. Die
Voraussetzungen stimmen nicht! Erster Monitoring-Bericht des Netzwerks
für eine gerechte Rente, S. 10)?

Berlin, den 7. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.