BT-Drucksache 17/14693

Vorschläge zur Künstlersozialkasse im Rahmen des Projekts Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

Vom 3. September 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14693
17. Wahlperiode 03. 09. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald,
Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Katja Kipping,
Cornelia Möhring, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorschläge zur Künstlersozialkasse im Rahmen des Projekts Optimiertes
Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

Der Deutsche Journalisten-Verband e. V. (DJV) hat Anfang August 2013 eine
Stellungnahme zum OMS-Projekt (OMS: Optimiertes Meldeverfahren in der
sozialen Sicherung) Künstlersozialkasse veröffentlicht (http://tinyurl.com/ocm
3rb5). Darin ist die Rede von einer „Arbeitsgruppe KSK“, die im Rahmen des
Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ tätig sein soll.
Nach Informationen des DJV besteht ihre Aufgabe darin, über einen „Optimie-
rungsvorschlag“ zu beraten, der von einem Referenten der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 19. September 2012 eingereicht
worden sein soll. Dieser Vorschlag laute:

„Die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung sollte auf die tatsächlich
versicherten Künstler und Publizisten beschränkt werden. Ein Hinweis auf die
mögliche Abgabepflicht an die KSK muss in Angebot und Rechnung erfolgen.
Versicherte Künstler und Publizisten weisen auf jeder Rechnung die Abgabe
aus, ziehen diese für jede Rechnung ein und leiten diese an die KSK weiter.“

Dass dieser Vorschlag, wenn auch möglichweise in leicht abgewandelter Frage-
stellung, tatsächlich vom OMS-Projekt behandelt wird, ist auch dem Zwischen-
bericht zur Machbarkeitsstudie zu entnehmen, der Ende Juni 2013 von der
Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung
gGmbH (ITSG) vorgelegt wurde (http://tinyurl.com/pl2ob9c). Nähere Informa-
tionen dazu sind jedoch nicht zugänglich, da die interne Informationsplattform
der Projektwebsite nur von Projektbeteiligten genutzt werden kann. Das Verga-
beverfahren ist projektintern geregelt.

Die Zukunft der Künstlersozialkasse ist unlängst auch Thema im Deutschen
Bundestag gewesen. Im Zusammenhang mit dem BUK-Neuorganisationsgesetz
(BUK-NOG) wurde erwogen, die nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch bereits bestehende Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur
Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht im vierjährigen Turnus auch im BUK-
NOG festzuschreiben. Dies wurde insbesondere von den Kulturverbänden be-

fürwortet, die steigende Beitragssätze aufgrund von Abgabenunehrlichkeit der
Unternehmer befürchteten. Diese Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Dem
Verordnungsentwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 wird der Ab-
gabesatz im kommenden Jahr von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent steigen.

Die Regierungsmehrheit lehnte verstärkte Kontrollen zwar ab, doch beschäftigt
sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar im Rah-

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men der Evaluierung von „Optimierungspotenzialen“ bei den Meldeverfahren
intensiv mit der Künstlersozialkasse. Immerhin gehen die derzeit nach Informa-
tionen des DJV mit statistischen Erhebungen geprüften „Optimierungsvor-
schläge“ so weit, dass sie ohne weit reichende Änderungen am Künstlersozial-
versicherungsgesetz (KSVG) nicht zu verwirklichen wären. Zugleich sind die
Ausschüsse des Deutschen Bundestages über diese geplanten Änderungen nicht
informiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lautet der Auftrag, den das Bundeskabinett am 21. September 2011 in
Bezug auf das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Siche-
rung“ gegeben hat, im Volltext (bitte dokumentieren)?

2. Welchen konkreten Auftrag hat das BMAS mit der Informationstechnischen
Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) verein-
bart?

3. Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seiner Stellungnahme
(http://tinyurl.com/ocm3rb5) berichtet, im Zuge des OMS-Projekts eine
„Arbeitsgruppe KSK“ eingerichtet wurde?

Falls ja, warum taucht die genannte Arbeitsgruppe in der Darstellung des
Projektverlaufs im Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie Teil 1 (http://
tinyurl.com/pl2ob9c) an keiner Stelle auf, beispielsweise auch nicht in der
Grafik auf Seite 11?

4. Welchen konkreten Auftrag hat die „Arbeitsgruppe KSK“, und wie ist sie
zusammengesetzt?

Welchen Aktivitäten ist sie bislang mit welchen Ergebnissen nachgegan-
gen?

Bis wann soll die Arbeitsgruppe einen abschließenden Bericht vorlegen?

5. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, Überlegungen zur Zukunft der
Künstlersozialkasse, die weit reichende gesetzliche Änderungen an der
Funktionsweise der Versicherung implizieren, im Rahmen des OMS-Pro-
jekts anzustellen, ohne den Ausschuss für Arbeit und Soziales bzw. den
Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages offiziell zu
informieren?

6. Welche Vorschläge wurden im Rahmen der „Arbeitsgruppe KSK“ unter-
breitet, welche Vorschläge werden aus welchen Gründen weiter geprüft, und
welche Vorschläge aus welchen Gründen nicht?

7. Warum kann die Informationsplattform der Projektwebsite nur von Projekt-
beteiligten genutzt werden?

8. Von wem wurden die im Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie aufge-
führten Optimierungsvorschläge unterbreitet (bitte jeweils Name und Inte-
ressenverband zuordnen)?

9. Ist es geplant, die Logbücher öffentlich zu machen, in denen die Arbeits-
gruppen ihre Ergebnisse für die Beurteilung der Machbarkeit der Vor-
schläge in technischer, fachlicher und organisatorischer, datensatz- bzw. da-
tenschutzrechtlicher Hinsicht dokumentieren, sowie die Pros und Contras
der Beteiligten aufzeichnen, und falls ja, wann?

Falls nicht, warum nicht?

10. Warum wurden die Vertreter der Versicherten, wie der DJV angibt, nicht
von Anfang an in die KSK-Arbeitsgruppe des OMS einbezogen?

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11. Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seinem Positionspapier
berichtet, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)
einen „Optimierungsvorschlag“ unterbreitet hat, demzufolge die Abgabe-
pflicht zur Künstlersozialversicherung auf die tatsächlich versicherten
Künstler und Publizisten beschränkt werden soll und diese die KSK-Abgabe
zukünftig selbst auf ihren Rechnungen ausweisen und an die Künstersozial-
kasse (KSK) weiterleiten sollen?

12. Entspricht es den Tatsachen, dass, wie der DJV in seinem Positionspapier
behauptet, dieser Vorschlag im Rahmen des OMS geprüft wird?

13. Fällt diese Prüfung nach Ansicht der Bundesregierung unter den Projektauf-
trag des Bundeskabinetts, der auf die Verbesserung der bestehenden Melde-
und Bescheinigungsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversiche-
rungsträgern abzielt?

14. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Informationen des DJV vom
BDA eingebrachten „weitergehenden Hinweis“, dass es die „für den Büro-
kratieabbau beste Lösung“ wäre, „die Künstlersozialversicherung durch
eine Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten in der
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ersetzen, auf die die gleichen
beitragsrechtlichen Bedingungen wie für sonstige pflichtversicherte Selbst-
ständige Anwendung finden“?

15. Handelt es sich bei dem Vorschlag, die Meldepflicht auf die Kreativen zu
verlagern oder die Abgabepflicht der Verwerter auf die tatsächlich Versi-
cherten einzuschränken, aus Sicht der Bundesregierung um einen Vorschlag
zur Verbesserung des bestehenden Meldeverfahrens?

Falls nein, warum ist die OMS-Arbeitsgruppe dennoch in dieser Weise
tätig?

16. Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zur geltenden Rechtslage
des § 25 KSVG, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass für die Bemessung
der Abgabe auch Honorare an Künstler und Publizisten herangezogen wer-
den, die nicht nach dem KSVG versicherungspflichtig sind?

17. Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zur geltenden Rechtslage
des § 24 KSVG, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass die Unternehmer,
nicht die Versicherten, abgabepflichtig sind?

18. Wie verhält sich die Prüfung des OMS-Projekts zum Urteil des Bundesver-
fassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe
(BVerfGE 75, 108)?

19. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe des OMS-Projekts,
eine mögliche Umgestaltung der Gesetzgebung zur Künstlersozialkasse zu
prüfen?

Falls nicht, wieso findet eine solche Prüfung ausweislich des Zwischen-
berichts zur Machbarkeitsstudie dennoch statt?

20. Welche Kosten hat die Prüfung des OMS-Projekts zur KSK bislang verur-
sacht (bitte einzelne Posten aufschlüsseln)?

21. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den parlamentarischen
Gremien, die unlängst im Rahmen der Beratung über das BUK-NOG über
eine verstärkte Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die
Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 28p des Vierten Buches Sozial-
gesetzbuch zu beraten hatten, die Überlegungen des OMS-Projekts zur
Künstlersozialkasse zur Kenntnis zu geben, und ist es geplant, diese Gre-
mien über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung zu informieren?

Drucksache 17/14693 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
22. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass eine Verlagerung der Abga-
bepflicht von den Unternehmen auf die 180 000 Versicherten und eine un-
bekannte Anzahl von nicht in der KSK versicherten Kreativen zu einer Op-
timierung und Vereinfachung der Meldewege führt?

23. Plant die Bundesregierung, die im internen Bereich zugänglichen Unterla-
gen der KSK-Arbeitsgruppe den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur
und Medien und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

24. Plant die Bundesregierung Änderungen an den Finanzierungsnormen und
- verfahren bei der Künstlersozialkasse, und gegebenenfalls welche diesbe-
züglichen Überlegungen und Vorschläge liegen der Bundesregierung vor?

25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem im Rahmen des OMS-Projekts vorgelegten Vorschlag der BDA zur
KSK?

26. Inwieweit ist dieser hier detailliert beschriebene Vorgang im Einklang mit
den Erklärungen des BMAS zur Künstlersozialkasse in Einklang zu brin-
gen, nachzulesen etwa in der Broschüre des Ministeriums zur Künstler-
sozialversicherung von 2011, wo die Bundesministerin Dr. Ursula von der
Leyen schreibt, es sei „gerecht, dass auch in Zukunft viele starke Schultern
die Künstlersozialversicherung tragen. Durch die Beiträge der Versicherten,
die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, welche die kreative Arbeit ver-
markten, und den Zuschuss des Bundes leistet jeder seinen Teil, damit das
System Künstlersozialversicherung funktioniert“?

Berlin, den 3. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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