BT-Drucksache 17/13733

zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen, transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft genannt, zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika KOM (2013)136 endg.; Ratsdok. 7396/13 hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäische Union Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft nur mit starker Parlamentsbeteiligung

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13733
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Antrag
der Abgeordneten Renate Künast, Jürgen Trittin, Kerstin Andreae,
Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Konstantin von Notz, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln),
Omid Nouripour, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg),
Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur
Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und
Investitionsabkommen, transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
genannt, zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von
Amerika
KOM(2013) 136 endg.; Ratsdok. 7396/13

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung
und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäische Union

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft nur mit starker
Parlamentsbeteiligung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

• zur Kenntnis zu nehmen, dass der Deutsche Bundestag von seinem Recht
zur Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG)
zeitnah Gebrauch machen wird,

• dem Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission für eine trans-
atlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) im Rat nicht zuzu-
stimmen, bevor der Deutsche Bundestag von seinem Recht zur Stellung-

nahme nach Artikel 23 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes Gebrauch ge-
macht hat.

Berlin, den 4. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/13733 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) würde
die beiden größten Volkswirtschaften der Welt näher zusammenführen. Auf
die EU und die USA zusammen entfällt nahezu die Hälfte des globalen Brut-
toinlandsprodukts, ein Drittel des gesamten Welthandels und 40 Prozent des
weltweiten Bestands an ausländischen Direktinvestitionen. Es ist erklärtes
Ziel der Verhandlungspartner, den Regelungsbereich des Abkommens sehr
weit zu fassen. Neben der Beseitigung von Zöllen sollen vor allem soge-
nannte außertarifäre Handelshemmnisse abgebaut und Regeln vereinheitlicht
werden. Sofern es zustande kommt, wäre TTIP das größte und umfassendste
Handelsabkommen weltweit. Es würde sich stark auf die Regelungskompe-
tenz der Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei Themen der Umwelt-, Sozial- und
Verbraucherpolitik, der audiovisuellen Medien, der Bildungspolitik und der
Kulturförderung, des Urheberrechts- und Datenschutzes sowie der öffent-
lichen Auftragsvergabe auswirken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2012 (2 VE 4/11)
betont, dass die verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkung des Deutschen
Bundestages (Artikel 23 Absatz 2 Satz 1 GG) eine „frühzeitige und effektive Ein-
flussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung“ ermöglichen müsse
(Rn. 107). Der Deutsche Bundestag ist sich seiner Verantwortung bewusst und
wird von seinem Recht zur Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 Satz 1 GG
zeitnah Gebrauch machen, allerdings muss auch Zeit für eine angemessene Prü-
fung des vorliegenden Mandats gewährleistet sein. Daher sollte die Bundesregie-
rung bei den Verhandlungen in Brüssel verdeutlichen, dass sie, bevor Entschei-
dungen getroffen werden, zunächst die Stellungnahme des Deutschen Bundes-
tages abwarten wird.

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