BT-Drucksache 17/12749

Verschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Vom 12. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12749
17. Wahlperiode 12. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, Volker Beck
(Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel,
Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Dr. Tobias
Lindner, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Beate Walter-Rosenheimer, Joseph Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen
auf Seeschiffen

Im Dezember 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur
Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf See-
schiffen“ (Bundestagsdrucksachen 17/10960, 17/11887). Dieses Gesetz enthält
die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung, die die Einzelheiten dieses
Zulassungsverfahrens regeln sollte. Nach ihrem Erlass sollte eine Zulassungs-
pflicht für in- und ausländisches Sicherheitspersonal auf Schiffen unter deut-
scher Flagge ab dem 1. August 2013 gelten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits in den Bundestags-
debatten über den Gesetzentwurf zwei Hauptbedenken deutlich gemacht: zum
einen wurde die Beschränkung klarer Regelungen auf Sicherheitsunternehmen
bemängelt, die im Bereich des Schutzes von Seeschiffen tätig sind, zum ande-
ren, dass bei der Abstimmung über das Gesetz die Verordnung noch nicht vor-
lag und damit die Reichweite der Regelungen nicht abzusehen war.

Nun haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP den Beginn der Zu-
lassungsfrist auf den 1. Dezember 2013 verschoben, da es „zu Verzögerungen bei
der Erstellung der Rechtsverordnung gekommen“ sei, wie es im entsprechenden
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen steht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich die Rechtsverordnung für ein
Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen erlassen?

2. Worin liegen die Gründe für die Verzögerungen beim Erlass der Rechtsver-
ordnung?
3. Welche Bedenken hat das Bundesministerium der Justiz gegen die zwischen
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium
des Innern konsentierte Rechtsverordnung geltend gemacht, und wie wird
diesen Bedenken Rechnung getragen werden?

Drucksache 17/12749 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Inwieweit wurden bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung die Interessen-
verbände, wie z. B. der Polizei, der Reedereien, des Sicherheitsgewerbes,
der Versicherungswirtschaft und des Schiffspersonals einbezogen (bitte un-
ter Nennung der jeweiligen Branchen bzw. Verbände)?

5. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Stellungnahme des Gesamtver-
bandes der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de/wp-content/
uploads/2013/01/GDV_Stellungnahme_Piraterie_2013.pdf) in der Rechts-
verordnung zu berücksichtigen, in der Änderungen bei der vorgesehenen
Versicherungspflicht gefordert werden, und inwiefern bezieht die Bundes-
regierung bei der Regelung dieser Materie den internationalen Standard-
bewachungsvertrag „Guardcon“ ein, der klare Regelungen zu Deckungs-
summen für die Versicherung des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen
auf Seeschiffen enthält?

6. Welche Einzeldokumente wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle (BAFA) als Zulassungsprüfstelle voraussichtlich von Sicherheits-
unternehmen, die eine Zulassung beantragen, einfordern, um sich von der
Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und notwendigen Sachkunde des
auf Schiffen unter deutscher Flagge einzusetzenden Sicherheitspersonals
zu überzeugen?

7. Wie viele Personen werden im BAFA in welchen Abteilungen mit dem
Zulassungsverfahren befasst sein?

8. Ist es vorgesehen, für eine Zulassung von den Bewachungsunternehmen
Nachweise über Kenntnisse im Bereich des humanitären Völkerrechts und
menschenrechtlicher Fragestellungen bei Einsätzen auf See einzufordern,
und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

9. Inwieweit plant die Bundesregierung, den Nachweis von Sprachkenntnissen
in das Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen zu
integrieren?

10. In welchen Staaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Zulassungsverfahren für private Sicherheitsunter-
nehmen, und welche dieser Zulassungsverfahren werden voraussichtlich als
dem deutschen Verfahren gleichwertig betrachtet und daher vom BAFA als
Zulassung anerkannt werden?

11. Welche Nachteile entstehen Schiffen unter deutscher Flagge durch die ver-
zögerte Inkraftsetzung des Gesetzes und die in 2013 entsprechend fehlende
Zulassungsmöglichkeit von Sicherheitsunternehmen im Vergleich zu ande-
ren großen Flaggenstaaten?

12. Durch welche deutsche Behörde und nach welchen Kriterien wird die An-
erkennung ausländischer Zulassungen und Zertifizierung für private Sicher-
heitsunternehmen vorgenommen werden?

Berlin, den 12. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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