BT-Drucksache 17/11912

Stand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE

Vom 14. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11912
17. Wahlperiode 14. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae,
Dr. Konstantin von Notz, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Dr. Thomas Gambke,
Kai Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler,
Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer,
Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe,
Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau
bei LTE

Die Breitbandstrategie der Bundesregierung hat zum Ziel, im Jahr 2014 bereits
75 Prozent der Haushalte Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro
Sekunde (Mbit/s) zur Verfügung zu stellen. Der Breitbandausbau ist in Deutsch-
land aber noch lange nicht so weit vorangeschritten. Bislang stehen nicht einmal
für 50 Prozent der Haushalte Bandbreiten über 50 Mbit/s zur Verfügung (Quelle:
www.zukunft-breitband.de).

Vor allem im ländlichen Raum hat es in Deutschland an einer Basisanbindung
mit Bandbreiten zwischen 1 und 10 Mbit/s gemangelt. Dieses Problem soll unter
anderem durch eine Anbindung der Haushalte via Funk (Long Term Evolu-
tion – LTE) verbessert werden. Dieser Ausbau wird von Unternehmen der Pri-
vatwirtschaft geleistet, welche die entsprechenden Frequenzen im Jahr 2010
ersteigert haben. Die Telekommunikationsunternehmen wurden verpflichtet,
dem Ausbau von LTE zuerst im ländlichen Raum nachzukommen und erst wenn
dort eine hohe Abdeckung gewährleistet ist, auch in den städtischen Gebieten
die Anbindung via LTE anzubieten. Auch neue Smartphones, die im Jahr 2012
auf den Markt kamen, unterstützen den schnellen Datenfunk LTE.

Laut Presseberichten warten derzeit rund 10 000 Anträge für diese neuen Richt-
funkstrecken bei der Bundesnetzagentur auf Bearbeitung, die trotz der gesetz-
lichen Frist von maximal sechs Wochen nicht oder mit einem Verzug von
mehreren Monaten bearbeitetet werden. In der Folge können bereits installierte
LTE- Basisstationen wegen fehlender Genehmigung nicht in Betrieb genommen
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Haushalte sind in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich
der Breitbandversorgung nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem
Volumen von mindestens 1 Mbit/s Downstream ausgestattet (bitte nach Bun-
desländern aufschlüsseln), und auf welche Quellen stützen sich diese Er-
kenntnisse?

Drucksache 17/11912 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie viele Haushalte sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bezüglich Breitbandversorgung mit einem Volumen von mindestens
2 Mbit/s Downstream ausgestattet (bitte nach Bundesländern aufschlüs-
seln), und auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse?

3. Wie viele Haushalte sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bezüglich der Breitbandversorgung mit einem Volumen von mindes-
tens 50 Mbit/s Downstream ausgestattet (bitte nach Bundesländern auf-
schlüsseln), und auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse?

4. Wie viele Haushalte in Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung inzwischen Breitbandzugang durch LTE, und wie groß sind dort die
tatsächlich verfügbaren Bandbreiten?

5. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung eine Verfügbarkeit von
über 50 Mbit/s in 75 Prozent der Haushalte 2014 garantieren?

6. Wie kommt die Bundesregierung zu der Feststellung, alle weißen Flecken in
der Breitbandversorgung seien beseitigt (www.bundesregierung.de/Content/
DE/Artikel/2012/11/2012-11-13-it-gipfel-essen.html), und wie definiert die
Bundesregierung einen weißen Fleck in der Breitbandversorgung?

7. Wie viele Anträge auf Richtfunk-Genehmigungen werden derzeit wöchent-
lich im Durchschnitt von der Bundesnetzagentur beschieden, und wie viele
Anträge auf Frequenznutzung werden im selben Zeitraum durchschnittlich
von Mobilfunkunternehmen bei der Bundesnetzagentur eingereicht?

8. Wie viele Anträge auf Richtfunk-Genehmigungen liegen der Bundesnetz-
agentur derzeit insgesamt zur Bearbeitung und Genehmigung vor?

9. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag?

10. Welche Konsequenzen hat eine längere Bearbeitungsdauer, vor dem Hinter-
grund, dass das Telekommunikationsgesetz vorschreibt, dass eine Entschei-
dung innerhalb von sechs Wochen zu fällen ist?

11. Teilt die Bundesregierung die Annahme, dass eine verzögerte Bescheidung
von Frequenznutzungsanträgen für Richtfunkstrecken eine Erreichung der
in der Breitbandstrategie des Bundes genannten Ziele behindert (bitte be-
gründen)?

12. Was sind die Gründe für den Genehmigungsstau?

13. Warum wurden keine Maßnahmen ergriffen, um den Genehmigungsstau zu
vermeiden?

14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den aktuellen Antrags-
stau abzubauen, und in welchem Zeitraum soll dies geschehen?

15. Mit wie vielen Anträgen auf Frequenznutzung rechnet die Bundesregierung
durchschnittlich für die Jahre 2013, 2014 und 2015?

16. Hält die Bundesregierung die personelle Ausstattung der Bundesnetzagen-
tur für die Bewältigung der Aufgaben im Telekommunikationsmarkt für
hinreichend?

Wenn ja, wie verträgt sich diese Einschätzung mit dem Genehmigungsstau?

Wenn nein, warum wurde das Budget der Bundesnetzagentur im Zuge der
Haushaltsverhandlungen für den Haushalt 2013 nicht entsprechend aufge-
stockt?

17. Welche Personalausstattung hält die Bundesregierung bei der Bundesnetz-
agentur für notwendig, um den Antragsstau kurzfristig abzubauen?
18. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, zusätzliche externe Mitarbeiter
befristet einzustellen, um den Genehmigungsstau abzubauen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11912

19. Ist es der Bundesnetzagentur gestattet, zusätzliche externe Mitarbeiter be-
fristet einzustellen und die Kosten hierfür der Mobilfunkindustrie in Rech-
nung zu stellen?

20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bundesnetzagentur
beim geplanten Breitbandausbau in Deutschland zu unterstützen?

21. Seit wann gibt es das Breitbandbüro des Bundes, mit welchem Budget ist
das Breitbandbüro ausgestattet, und für welchen Zeitraum ist der Bestand
des Breitbandbüros geplant?

22. Wird es Tätigkeitsberichte oder eine Evaluation der Arbeit des Breitband-
büros geben, oder gibt es bereits einen Tätigkeitsbericht?

23. Wie viele Anfragen sind bislang beim Breitbandbüro eingegangen, woher
kommen die meisten Anfragen (z. B. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen,
Unternehmen, Intuitionen etc.), und wie werden diese bearbeitet?

24. Wie viele Kredite wurden im Jahr 2012 bei welcher Gesamtsumme im Rah-
men der Programme der KfW Bankengruppe Kommunen, kommunalen
Unternehmen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Finanzie-
rung von Investitionen in den Aufbau von Hochleistungsnetzen und von
Planungs- und Beratungsleistungen vergeben?

Wurden diese Programme außerhalb der Website des Breitbandbüros des
Bundes beworben, und wenn ja, wo?

Berlin, den 14. Dezember 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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