BT-Drucksache 17/11875

Markierung deutscher Klein- und Leichtwaffen

Vom 12. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11875
17. Wahlperiode 12. 12. 2012

Antrag
der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Klaus Barthel, Rainer Arnold, Uta Zapf,
Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, Dr. Hans-Peter Bartels,
Edelgard Bulmahn, Martin Dörmann, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin
Evers-Meyer, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser,
Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim),
Wolfgang Hellmich, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Frank Hofmann
(Volkach), Oliver Kaczmarek, Dr. h. c. Susanne Kastner, Lars Klingbeil,
Hans-Ulrich Klose, Dr. Bärbel Kofler, Daniela Kolbe (Leipzig), Kirsten Lühmann,
Ullrich Meßmer, Dr. Rolf Mützenich, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe,
Stefan Rebmann, Gerold Reichenbach, Karin Roth (Esslingen), Dr. Martin
Schwanholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Christoph Strässer, Franz Thönnes,
Rüdiger Veit, Andrea Wicklein, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Dieter Wiefelspütz,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Markierung deutscher Klein- und Leichtwaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschland arbeitet aktiv im Rahmen des Kleinwaffenprozesses der Vereinten
Nationen (VN) mit, der den globalen Referenzrahmen für Bemühungen um die
Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen bildet. Die VN-Konferenz über
sämtliche Gesichtspunkte des unrechtmäßigen Handels mit Kleinwaffen und
leichten Waffen verabschiedete im Juli 2001 das „Aktionsprogramm zur Verhü-
tung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen
und leichten Waffen unter allen Aspekten“ (Kleinwaffenaktionsprogramm der
Vereinten Nationen). Es enthält Aussagen und Empfehlungen zu verschiedenen
Aspekten der Kleinwaffenkontrolle (unter anderem Markierung und Registrie-
rung) und ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl weltweiter und regionaler Initia-
tiven.

Der Stand der Implementierung des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms wird
alle zwei Jahre bei Treffen der VN-Mitgliedstaaten erörtert und alle sechs Jahre
im Rahmen einer Überprüfungskonferenz einer umfassenden Bilanz unterzo-
gen. Beim vierten Staatentreffen 2010 wurde in New York ein Abschlussbericht

erstmals im Konsens verabschiedet. Dieser enthält zahlreiche Empfehlungen zur
Verbesserung der Implementierung in den Schwerpunktbereichen der Grenz-
kontrolle, der internationalen Zusammenarbeit, der Markierung und Nachver-
folgung und des institutionellen Rahmens. Die Bundesregierung hat hieran von
Beginn an aktiv mitgewirkt und insbesondere auf eine Verbesserung der interna-
tionalen Zusammenarbeit bei der Implementierung gedrängt.

Drucksache 17/11875 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Im Juni 2005 wurde unter aktiver deutscher Beteiligung das politisch verbind-
liche VN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen ange-
nommen. Darin verpflichten sich die Staaten, die von ihnen produzierten oder
importierten Waffen nach international einheitlichen Regeln zu markieren, Waf-
fenregister zu führen und bei der Nachverfolgung illegaler Waffenlieferungen
zusammenzuarbeiten. Eine Markierung von Klein- und Leichtwaffen hilft, den
Weg zurückzuverfolgen, auf dem Waffen von ihrem Ursprungsland in Konflikt-
gebiete gekommen sind.

Der internationale Waffenhandel involviert immer zumindest einen Verkäufer,
einen Händler und einen Kunden. Eine oder mehrere dieser Parteien können
staatlich sein, oftmals handelt es sich aber um nichtstaatliche Akteure. Im Zeit-
alter der globalen Vernetzung ist oft sehr schwer nachzuvollziehen, welche
Wege die Waffen nehmen und an welchem Punkt sie die offiziellen Pfade ver-
lassen. Klar ist aber, dass fast alle illegal gehandelten Waffen ursprünglich aus
staatlich überwachter Produktion und legalen Staat-zu-Staat-Lieferungen stam-
men. Das ist einer der Schwachpunkte der bestehenden Instrumente zur Kon-
trolle des internationalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen: Sie konzentrie-
ren sich auf Lieferungen, die von vornherein als unerlaubt angesehen werden,
während legale Verkäufe eines Staates an einen anderen nicht reguliert sind. Bei
zwischenstaatlichen Lieferungen gibt der Empfängerstaat in der Regel gegenüber
Deutschland eine Erklärung über den Endverbleib ab, welcher den Weiterver-
kauf oder andere Transfers an Dritte ausschließt oder an eine Zustimmung des
Ursprungslandes bindet. Trotzdem tauchen deutsche Waffen wie z. B. das
Sturmgewehr G-3 im Jahr 2011 in Libyen immer wieder in Konfliktgebieten auf,
ohne dass offizielle Lieferbeziehungen mit diesen Ländern bestehen. Dies weckt
jedes Mal Zweifel an der Umsetzung der restriktiven deutschen Richtlinien zum
Rüstungsexport.

Eine permanente Markierung, die aus den Klein- und Leichtwaffen nicht mehr
zu entfernen ist, könnte hier Abhilfe schaffen. Dies würde die Kontrolle des
Endverbleibs durch Deutschland erleichtern, könnte Sanktionen gegen Empfän-
gerstaaten ermöglichen, die gegen vertragliche Auflagen verstoßen, und könnte
einem Weiterverkauf ohne deutsche Zustimmung vorbeugen.

Auf der Überprüfungskonferenz zum Kleinwaffenaktionsprogramm vom 27. Au-
gust 2012 bis 7. September 2012 haben die VN-Mitgliedstaaten ihren Einsatz
gegen illegalen Waffenhandel und für den Schutz von Kindern in bewaffneten
Konflikten zwar bestätigt, ein weitergehendes Ergebnis war leider nicht mög-
lich. Dennoch ist die Einigung aller Staaten der Vereinten Nationen auf ein
gemeinsames Ziel und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels ein
wichtiger Beitrag zur Konfliktprävention und Abrüstung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich verstärkt auf internationaler Ebene für die vollständige Implementierung
des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms einzusetzen;

2. sich dafür einzusetzen, dass auch Verkäufe von Staaten an andere Staaten
analog zum VN-Kleinwaffenaktionsprogramm reguliert werden;

3. sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass auch die Markierung
von Munition im VN-Kleinwaffenaktionsprogramm mit erfasst wird;

4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die unauslöschliche Markierung von in
Deutschland oder von deutschen Firmen produzierten Klein- und Leichtwaf-
fen sowie Munition im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaf-
fen vorschreibt und ein entsprechendes zentrales Waffenregister einführt;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11875

5. Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kontrolle des Endverbleibs deutscher
Rüstungsexporte darüber hinaus zu verbessern und systematisch zu gewähr-
leisten wäre.

Berlin, den 12. Dezember 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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