BT-Drucksache 17/11638

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Vom 26. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11638
17. Wahlperiode 26. 11. 2012

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karin Evers-Meyer, Maria
Michalk, Cornelia Behm, Serkan Tören, Dr. Hans-Peter Bartels, Norbert Barthle,
Uwe Beckmeyer, Peter Beyer, Norbert Brackmann, Angelika Brunkhorst, Edelgard
Bulmahn, Cajus Caesar, Gitta Connemann, Reiner Deutschmann, Mechthild
Dyckmans, Sebastian Edathy, Hartwig Fischer (Göttingen), Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land), Dr. Maria Flachsbarth, Herbert Frankenhauser, Ingo Gädechens,
Hans-Michael Goldmann, Olav Gutting, Bettina Hagedorn, Dr. Christel Happach-
Kasan, Helmut Heiderich, Hubertus Heil (Peine), Rudolf Henke, Ansgar Heveling,
Gabriele Hiller-Ohm, Thomas Jarzombek, Hans-Werner Kammer, Memet Kilic, Ewa
Klamt, Lars Klingbeil, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Ingbert Liebing, Matthias Lietz,
Patricia Lips, Dr. Erwin Lotter, Kirsten Lühmann, Dr. Michael Luther, Caren Marks,
Andreas Mattfeldt, Dr. Matthias Miersch, Jan Mücke, Petra Müller (Aachen),
Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Philipp Murmann, Dr. Konstantin von Notz, Aydan
Özog˘uz, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Henning Otte, Rita Pawelski, Sibylle
Pfeiffer, Christoph Poland, Eckhard Pols, Eckhardt Rehberg, Dr. Carola Reimann,
Dr. Birgit Reinemund, Klaus Riegert, Sönke Rix, Georg Schirmbeck, Dr. Ole
Schröder, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Carsten Sieling, Torsten Staffeldt, Erika
Steinbach, Gero Storjohann, Karin Strenz, Thomas Strobl (Heilbronn), Kerstin
Tack, Franz Thönnes, Dr. Johann Wadephul, Arfst Wagner (Schleswig), Peter Weiß
(Emmendingen), Dr. Valerie Wilms, Josef Philip Winkler

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 5. November 1992 – vor genau 20 Jahren – wurde die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen vom Europarat zur Zeichnung aufge-
legt. Mit der Charta werden die Regional- oder Minderheitensprachen als ge-
fährdetes europäisches Kulturerbe geschützt und gefördert. Sie wurde bisher
von 33 Staaten gezeichnet und von 25 Staaten, darunter der Bundesrepublik

Deutschland, ratifiziert.

Notwendige Bedingungen für den Schutz und die Bewahrung einer Sprache sind
aber nicht nur der Wille der Mitglieder einer Sprachgemeinschaft, die eigene
Sprache zu sichern und sie an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben,
sondern auch eine vernünftige und umsichtige Sprachenpolitik, die diesen Pro-
zess unterstützend begleitet. Das 20-jährige Jubiläum der Zeichnung ist Anlass
für eine Zwischenbilanz und einen Ausblick.

Drucksache 17/11638 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Den Ursprung der Charta markiert das unveräußerliche Recht der Menschen,
sich im privaten und öffentlichen Leben ihrer eigenen Regional- oder Minder-
heitensprache zu bedienen. Ende der 50er-Jahre gab es erste Ideen innerhalb des
Europarates zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Schutz von Min-
derheitensprachen. 1961 wurde vorgeschlagen, den Minderheiten das Recht auf
Gebrauch ihrer eigenen Sprache als Ergänzung zu Artikel 14 der Europäischen
Menschenrechtskonvention einzuräumen. 20 Jahre sollte es aber dauern, bis am
16. Oktober 1981 eine Empfehlung und Resolution zur allgemeinen Notwendig-
keit einer Sprachencharta präsentiert wurden. Abermals elf Jahre verstrichen, bis
aus einem Entwurf im Jahr 1992 eine zeichnungsfähige Charta wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnerstaaten der
Charta am 5. November 1992. Per Gesetz vom 9. Juli 1998 hat der Bundestag
mit Zustimmung des Bundesrates der Sprachencharta zugestimmt. Am 1. Januar
1999 trat die Charta für Deutschland in Kraft. In Deutschland werden die vier
Sprachen der autochtonen Minderheiten – das Dänische, das Nord- und Sater-
friesische, das Romanes, das Ober- und Niedersorbische – sowie die Regional-
sprache Niederdeutsch geschützt und aktiv gefördert. Die Schutz- und Förder-
maßnahmen beziehen sich dabei auf das Bildungswesen, insbesondere das
Lehren der Sprache und in der Sprache, den Gebrauch der Regional- oder
Minderheitensprachen im öffentlichen Leben, im Gerichtsverfahren, vor Ver-
waltungsbehörden, in Rundfunk und Presse, bei kulturellen Tätigkeiten und
Einrichtungen sowie im wirtschaftlichen und sozialen Leben. Bedingt durch den
föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist es vorrangig Aufgabe der
Länder, für die Umsetzung der Sprachencharta zu sorgen.

Die „Magna Charta“ für Regional- und Minderheitensprachen dient mit ihrer
umsichtig, aktiv und langfristig angelegten Sprachenpolitik aber nicht nur dem
Sprachenschutz und der Sprachenförderung innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland; auch die deutschen Sprachminderheiten in anderen Staaten, u. a.
in Dänemark, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik,
Ungarn und vielen anderen Ländern profitieren davon.

Minderheiten und Sprachgruppen stehen im Rahmen der Europäischen Spra-
chencharta politisch gewollte Sonderrechte zu, damit sie ihre Identität bewahren
können, denn Sprache ist Identität und ihre gemeinschaftliche Verwendung
identitätsstiftend. Die Bewahrung und Fortentwicklung der Sprache sind insbe-
sondere für nationale Minderheiten notwendige Bedingungen, um das kollektive
Gedächtnis – bestehend aus gemeinsamen tradierten kulturellen Erfahrungen –
lebendig zu halten. Der Wegfall, das Vergessen von eigenständigen Regional-
oder Minderheitensprachen bedeuten nicht nur einen Verlust der kulturellen
Identität der Minderheitsbevölkerung. Auch die Gesellschaft in ihrer Gesamt-
heit verliert dabei wesentliche, die Gemeinschaft definierende Kulturelemente.
Deshalb ist es wichtig, eine gezielte und pointierte Minderheitenpolitik zu ver-
folgen.

In Europa, in der ganzen Welt haben wir es mit Krisen und Kriegen zu tun, deren
Ursprung oft in ungelösten Minderheitenkonflikten zu finden ist. Der Weg zu
friedlichen Lösungen kann hier wie dort nur über einen gleichwertigen interkul-
turellen Dialog gefunden werden. Diese Zielsetzung verfolgt auch die Europä-
ische Sprachencharta. Sie hat im letzten Jahrzehnt dazu beigetragen, dass die
Minderheitenpolitik in Deutschland wie in vielen anderen Ländern des Europa-
rates mit den autochthonen Volksgruppen auf Augenhöhe stattfindet. Dänen,
Friesen, Sorben, Sinti und Roma sind in der Gesellschaft anerkannt, geachtet
und verankert.

Die Welt spricht ca. 6 000 verschiedene Sprachen. Von A’tong im tibetanischen
Hochland bis Zuni im amerikanischen New Mexiko. Nach Einschätzungen der

UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist
diese Vielfalt akut gefährdet. Am Ende des 21. Jahrhunderts wird diese Spra-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11638

chendiversität, so schätzt die UNESCO, um die Hälfte reduziert sein. Ein Blick
in den 2009 veröffentlichen Weltatlas der bedrohten Sprachen der UN-Organi-
sation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zeigt, dass nicht
nur Sprachen in entlegenen Ecken der Welt – im südamerikanischen Amazonas-
gebiet oder auf dem pazifischen Inselstaat Papua-Neuguinea zum Beispiel –
vom Aussterben bedroht sind, sondern auch Sprachen in Europa und Deutsch-
land. In der Bundesrepublik Deutschland werden das Saterfriesisch mit 2 000,
das Nordfriesisch mit 8 000 und das Sorbisch mit 45 000 Sprechern mit dem
Vermerk „besonders gefährdet“ versehen.

Das zeigt, dass eine öffentliche Debatte über die Regional- und Minderheiten-
sprachen für die Mitglieder der eigenständigen Sprachgemeinschaften von her-
ausragender Bedeutung ist. Sie ruft die Notwendigkeit einer rational gestalteten
Sprachenpolitik in das Bewusstsein der Parlamentarier und verschafft den Re-
gional- und Minderheitensprachen eine der Öffentlichkeit zugängliche Bühne.
Und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Sprachen.

In der Vergangenheit hat der Deutsche Bundestag bereits Debatten über den
Stand der Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland geführt. Der
Zweite Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der
Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum Stand der
Implementierung der Sprachencharta an den Europarat war Gegenstand der Par-
lamentsdebatte am 17. Juni 2004. Am 30. Juni 2004 wurde der Bericht im Innen-
ausschuss des Deutschen Bundestags thematisiert. Auch der dritte deutsche Be-
richt sollte von einer überfraktionellen Vereinigung des Deutschen Bundestages
für Regional- und Minderheitensprachen zum Anlass genommen werden, eine
neuerliche Sprachendebatte im Plenum des Deutschen Bundestages zu führen.
Ausführlichere Beachtung im Plenum des Deutschen Bundestages fand die
Europäische Sprachencharta erst wieder am 29. Januar 2009 anlässlich der seit
zehn Jahren bestehenden Anerkennung der Regional- und Minderheitensprachen
in Deutschland.

Die Ausgestaltung jener Mechanismen, welche die Einhaltung der Verpflichtun-
gen der Charta sicherstellen, ist ebenso wichtig wie das Eingehen völkerrecht-
licher Verpflichtungen selbst. Diesem Grundsatz ist es geschuldet, dass die un-
terzeichnenden Staaten bereits innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten der
Charta verpflichtet waren, dem Europarat Informationen über die Umsetzungs-
maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der übernommenen Verpflichtungen ge-
troffen hatten, zu übermitteln. Alle drei Jahre sind dem Europarat die jeweiligen
Staatenberichte zuzuleiten. Ein Sachverständigenausschuss unterstützt das Mi-
nisterkomitee des Europarates bei seiner Aufgabe, die Einhaltung der übernom-
menen Verpflichtungen zu überwachen. Der Sachverständigenausschuss führt
zu diesem Zweck „Vor-Ort-Missionen“ in den Vertragsstaaten durch, auf deren
Basis ein sogenannter Monitoringbericht erstellt wird, der gegebenenfalls Emp-
fehlungen für eine verbesserte oder effizientere Umsetzung enthält. Die Bundes-
republik Deutschland hat dem Europarat bisher vier Berichte vorgelegt, an deren
Abfassung die Minderheitenorganisationen und die niederdeutsche Sprach-
gruppe beteiligt waren. Der fünfte Staatenbericht wird derzeit von den Ländern
unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet.

Doch so positiv und erfreulich diese Entwicklungen sind, vermerken die vier
Kontrollberichte der letzten 20 Jahre, dass von den betroffenen Bundesländern
noch nicht alle geforderten Standards eingehalten werden und ein verstärktes
Sprachenengagement notwendig ist. Bund wie Länder müssen im Rahmen der
eingegangenen Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta dafür
Sorge tragen, dass mehr als bisher im Bereich von Bildungseinrichtungen,
Schule, Hochschule, Verwaltung und Medien die Regional- und Minderheiten-

sprachen zur Geltung kommen. Hier herrscht Nachholbedarf. Es gilt, bisher fest-
gestellte Defizite aufzuarbeiten, zu beheben und damit die Regional- und

Drucksache 17/11638 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Minderheitensprachen weiter zu stärken. Dazu gehört auch, dass der Deutsche
Bundestag in seinem Fachausschuss „Kultur und Medien“ sich regelmäßig mit
der Sprachensituation auseinandersetzt, einschließlich der des Niederdeutschen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

1. den aktiven Beitrag der Bundesregierung bei der Umsetzung der Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen auf Bundesebene in den vergangenen
13 Jahren, der sich auch in den bisher vier vorgelegten Staatenberichten wi-
derspiegelt;

2. die 2002 erfolgte Ernennung eines Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, die eine vernünftige Koordi-
nierung einer minderheitenrelevanten Politik – zu der auch die Sicherung und
Förderung der Regional- und Minderheitensprachen gehören – gewährleistet;

3. die Schaffung der beratenden Ausschüsse für Fragen der dänischen, sorbi-
schen und friesischen Minderheit und der niederdeutschen Sprachengruppe
beim Bundesministerium des Innern;

4. die Gründung eines Minderheitensekretariats in Berlin, welches den Informa-
tionsaustausch zwischen Bundestag, Bundesregierung und den nationalen
Minderheiten in Deutschland fördert, die Ausschüsse, Arbeitskreise, Mitglie-
der des Bundestages, die Bundesregierung sowie die Öffentlichkeit über min-
derheitenrelevante Themen und Entwicklungen auf Bundesebene informiert
und die Abstimmung zwischen den nationalen Minderheiten und deren Stel-
lungnahmen an nationale und internationale Organisationen koordiniert;

5. das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. finanzierte Großprojekt
„Sprachvariationen in Norddeutschland“;

6. die Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung der Repräsentanten der
Regional- und Minderheitensprachen durch das deutsch-dänisch-europäisch
ausgerichtete Europäische Zentrum für Minderheitenfragen in Flensburg, das
zu 50 Prozent vom Königreich Dänemark und zur weiteren Hälfte von der
Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig- Holstein getragen
wird, aber auch durch die in der Fördestadt Flensburg beheimatete FUEV,
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen, durch die Dachverbände
der nationalen Minderheiten und der Sprachgruppe, Nordfriisk Instituut, das
Sorbische Institut e. V. sowie das Institut für niederdeutsche Sprache;

7. die Aktivitäten des Rates für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen
und des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten in Brandenburg.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung und die Länder – je-
weils im Rahmen ihrer grundgesetzlichen Zuständigkeiten – auf,

1. den nationalen Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland einmal pro
Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Regional- und Minderheiten-
sprachen vorzulegen;

2. den vierten wie auch die folgenden Kontrollberichte des Ministerkomitees
des Europarates dem zuständigen Innenausschuss des Deutschen Bundestages
zur Beratung vorzulegen;

3. in Zusammenarbeit mit den Gremien der Repräsentanten der Minderheiten-
und der Regionalsprache in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesamtkon-
zept zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen zu erstellen, in
dem Ziele für bestimmte Gesellschaftsausschnitte festgelegt und Wege zu
deren Erreichung skizziert werden;
4. zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die Minderheiten- und die Regionalsprachen als
immaterielles Kulturerbe besonders zu schützen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11638

5. in einer mit den Ländern sowie den Repräsentanten der Regional- und Min-
derheitensprachen abgestimmten nationalen Sprachkonferenz dafür Sorge
zu tragen, dass Sprachenschutz und Förderung nicht nur ein Thema der
Minderheiten und Volksgruppen bleibt;

6. im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen aus der Europäischen Spra-
chencharta dafür Sorge zu tragen, dass die Regional- und Minderheitenspra-
chen mehr als bisher im Bereich von Bildungseinrichtungen, Schulen,
Hochschulen, Verwaltung und Medien zur Geltung kommen;

7. die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates über die Anwen-
dung der Charta durch Deutschland – entsprechend dem vierten Evaluie-
rungsbericht des Sachverständigenausschusses aufzugreifen und umzuset-
zen;

8. Bildungskonzepte zum Erlernen von Regional- und Minderheitensprachen
in der Bundesrepublik Deutschland mittelfristig und sprachspezifisch zu
optimieren;

9. in Zusammenarbeit mit den sprach- und minderheitenpolitischen Gremien
der einzelnen Gruppen Konzepte für die Sicherung der Zukunft von Regio-
nal- und Minderheitensprachen zu entwickeln;

10. sich für die deutsche Sprachpflege und Sprachbindung bei den deutschen
Minderheiten Europas im Rahmen der Hilfenpolitik und Auswärtiger Kul-
turpolitik verstärkt einzusetzen.

Berlin, den 26. November 2012

Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Hubertus Heil (Peine) Henning Otte
Karin Evers-Meyer Rudolf Henke Rita Pawelski
Maria Michalk Ansgar Heveling Sibylle Pfeiffer
Cornelia Behm Gabriele Hiller-Ohm Christoph Poland
Serkan Tören Thomas Jarzombek Eckhard Pols
Dr. Hans-Peter Bartels Hans-Werner Kammer Eckhardt Rehberg
Norbert Barthle Memet Kilic Dr. Carola Reimann
Uwe Beckmeyer Ewa Klamt Dr. Birgit Reinemund
Peter Beyer Lars Klingbeil Klaus Riegert
Norbert Brackmann Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sönke Rix
Angelika Brunkhorst Ingbert Liebing Georg Schirmbeck
Edelgard Bulmahn Matthias Lietz Dr. Ole Schröder
Cajus Caesar Patricia Lips Bernhard Schulte-Drüggelte
Gitta Connemann Dr. Erwin Lotter Dr. Carsten Sieling
Reiner Deutschmann Kirsten Lühmann Torsten Staffeldt
Mechthild Dyckmans Dr. Michael Luther Erika Steinbach
Sebastian Edathy Caren Marks Gero Storjohann
Hartwig Fischer (Göttingen) Andreas Mattfeldt Karin Strenz
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Matthias Miersch Thomas Strobl (Heilbronn)
Dr. Maria Flachsbarth Jan Mücke Kerstin Tack
Herbert Frankenhauser Petra Müller (Aachen) Franz Thönnes
Ingo Gädechens Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Johann Wadephul
Hans-Michael Goldmann Dr. Philipp Murmann Arfst Wagner (Schleswig)
Olav Gutting Dr. Konstantin von Notz Peter Weiß (Emmendingen)
Bettina Hagedorn Aydan Özog˘uz Dr. Valerie Wilms
Dr. Christel Happach-Kasan Thomas Oppermann Josef Philip Winkler

Helmut Heiderich Holger Ortel

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