BT-Drucksache 17/11567

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11567
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder,
Steffen Bockhahn, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Mittel zur Entlastung der Wohnungsunternehmen nach der Verordnung
zum Altschuldenhilfe-Gesetz einschließlich der aufgelaufenen Ausgabenreste
effizient für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem, altersgerechtem
und klimagerechtem Wohnraum durch kommunale Wohnungsunternehmen
einzusetzen und gegebenenfalls nicht verausgabte Mittel in das Folgejahr zu
übertragen.

Berlin, den 19. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung

Nach vorliegenden Berechnungen werden die Mittel aus den mehrjährigen
Maßnahmen dieser Titelgruppe, die mit insgesamt 1,113 254 Mrd. Euro in die
Bundeshaushalte bis 2013 eingestellt waren, nicht vollständig ausgeschöpft.
Die nicht abgerufenen Mittel werden sich voraussichtlich auf 75 Mio. Euro
summieren.

Drucksache 17/11567 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Das ist jedoch nicht mit fehlendem Bedarf in den Bundesländern begründet,
sondern liegt an der grundsätzlich ungeklärten Altschuldenproblematik.

Für die dringend erforderliche Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem,
altersgerechtem und klimagerechtem Wohnraum durch kommunale Wohnungs-
unternehmen ist die Altschuldenhilfe mindestens in dem geplanten Umfang
weiterhin erforderlich.

Eine ersatzlose Streichung der Mittel und eine Vereinnahmung für den Bundes-
haushalt würden auch den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU,
CSU und FDP von 2009 zur Altschuldenhilfe widersprechen.

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