BT-Drucksache 17/11560

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11560
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder,
Steffen Bockhahn, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Zur Sicherung von ausreichendem Wohnraum sind die Mittel im Kapitel 12 25 –
Wohnungswesen und Städtebau – Titel 882 02 „Kompensationszahlungen an die
Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohn-
raumförderung“ auf 700 Mio. Euro zu erhöhen, nach 2013 weiterzuführen und
die Bundesregierung zu beauftragen, mit den Bundesländern Verwaltungs-
vereinbarungen abzuschließen, die die Verwendung dieser Mittel ausschließlich
für den Sozialen Wohnungsbau festschreiben.

Berlin, den 19. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung

Eine stabile Wohnraumversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört zwin-
gend zu den Pflichten der Daseinsvorsorge des Staates.

Die zunehmende Prekarisierung in der Bevölkerung und der rasante Anstieg der
Kosten des Wohnens führen schon heute dazu, dass immer mehr Menschen mit

Drucksache 17/11560 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
geringem Einkommen mehr als 50 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für
Wohnkosten aufwenden müssen.

Die Kosten aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch steigen für die Kommunen
noch stärker als die allgemeinen Wohnkosten auf dem Mietmarkt.

In den Jahren 2007 bis 2012 flossen jährlich 518,2 Mio. Euro als Kompensa-
tionszahlungen des Bundes für die Soziale Wohnraumförderung nach einem
festgelegten Schlüssel an die Bundesländer.

Mit dem Jahr 2013 endet die bisher geübte Finanzhilfe des Bundes, für den Zeit-
raum bis 2019 gibt es noch keine Anschlussregelung, ab 2019 sollen Zahlungen
des Bundes ganz eingestellt werden.

Aus einem Bericht der Bundesregierung vom 31. Juli 2012 geht hervor, dass die
Zahl der mietpreisgebundenen Sozialwohnungen in Deutschland von rund
drei Millionen geförderten Wohnungen im Jahr 1992 auf rund 1,66 Millionen
Wohnungen im Jahr 2012 gesunken ist.

Nach einer Studie des ISP Eduard Pestel Instituts für Systemforschung e. V.,
Hannover aus August 2012 fehlen in Deutschland mindestens vier Millionen
Sozialwohnungen. Deshalb kann ein erheblicher Teil der im Wohnraumförde-
rungsgesetz vom 13. September 2001 definierten Zielgruppe auf lange Sicht
nicht mit angemessenem Wohnraum versorgt werden.

Durch die Föderalismusreform wurde die Aufgabe des Sozialen Wohnungsbaus
ab 2007 auf die Bundesländer übertragen, von denen jedoch aus unterschiedli-
chen Gründen nicht alle die Förderung aufgabengerecht ausführen.

Wachsende Altersarmut und Verdichtung in den Ballungsräumen erfordern drin-
gend zusätzliche Mietpreisbindungen und Belegungsrechte für mindestens
100 000 zusätzliche Wohnungen jährlich.

Von 2005 bis 2011 sind bundesweit die Preise für Wohnung, Brennstoffe und
Wasser um 14,3 Prozent gestiegen.

Die bisher geleistete Kompensation des Bundes zum Sozialen Wohnungsbau
reicht bei Weitem nicht aus. Eine Verringerung nach 2013 und ein vollständiges
Auslaufen nach 2019 würden die Verantwortung für den Sozialen Wohnungsbau
vollständig an die Länder und Kommunen übertragen.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.