BT-Drucksache 17/11559

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11559
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sabine Leidig, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Katrin Kunert, Caren Lay, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 12 22 Anlage 2 werden die laufenden Nummern 33 (NBS/ABS Stutt-
gart–Ulm–Augsburg; NBS Wendlingen–Ulm) und 36 (Stuttgart 21) mit folgen-
dem Haushaltsvermerk versehen:

„Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung bedarf der Zustimmung des Haus-
haltsausschusses.“

Berlin, den 19. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm sind in
der Bevölkerung äußerst umstritten. Mittlerweile belaufen sich nach Angaben
der Deutschen Bahn AG (DB AG) die Kosten für beide Projekte auf ca. 7 Mrd.
Euro. Weitere Kostensteigerungen sind nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern
vielmehr höchst wahrscheinlich, wie sowohl die Erfahrungen mit allen bisher
realisierten NBS zeigen als auch die jüngsten Meldungen zum Projekt. Der ver-

Drucksache 17/11559 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
einbarte „Kostendeckel“ für den Bau des Bahnhofs wurde von der DB AG be-
reits jetzt aufgekündigt. Dazu kommen ein Brandschutzkonzept, das Gutachten
zufolge weit von jeder Genehmigungsfähigkeit entfernt ist und nur durch zusätz-
liche Kostensteigerungen in Milliardenhöhe genehmigungsfähig gemacht wer-
den kann, sowie ungeklärte Risiken für den Betrieb im existierenden Bahnhof,
die kürzlich durch eine Reihe von Entgleisungen öffentlich wurden. Auch der
vom Bund zu zahlende Anteil an der NBS Wendlingen–Ulm wird durch die
Neuberechnung der Kosten seitens der DB AG fast verdoppelt (von ursprüng-
lich 923 Mio. Euro auf 1 790 Mio. Euro), was die Bundesregierung im Haus-
haltsentwurf 2012 erneut nicht ausgewiesen hat.

Der erforderliche Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Projekte wurde dem
Deutschen Bundestag bis heute nicht erbracht.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich umgehend mit der DB AG
und den weiteren Projektbeteiligten über einen sofortigen Baustopp von Stutt-
gart 21 zu verständigen und die DB AG zu einer Neuplanung aufzufordern. Die
dadurch frei werdenden Mittel können dann u. a. für andere Bahnprojekte in
Baden-Württemberg, wie insbesondere den deutlich im Zeitverzug befindlichen
Ausbau der Rheintalbahn, verwendet werden. Die Haushaltssperre wird erst
dann aufgehoben, wenn sich die DB AG zu einer Neuplanung verpflichtet hat.

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