Vom 19. November 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11558
17. Wahlperiode 19. 11. 2012
Änderungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Steffen Bockhahn, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 03 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Bundeswas-
serstraßen – Anlage 1 (S. 74) werden im Titel 780 12 „Um-, Aus- und Neubau-
maßnahmen an Bundeswasserstraßen“ die Maßnahmen an der Außen- und Un-
terweser wie folgt verändert:
Lfd. Nr. 1.2. Fahrrinnenanpassung der Außenweser für 14,5 m tiefgehende Con-
tainerschiffe
Ansatz 2013: 22 Mio. Euro
Neu: 0 Mio. Euro
Einsparung: 22 Mio. Euro.
Lfd. Nr. 1.3. Fahrrinnenanpassung der Unterweser an die Entwicklungen im
Schiffsverkehr
Ansatz 2013: 15 Mio. Euro
Neu: 0 Mio. Euro
Einsparung: 15 Mio. Euro.
Berlin, den 19. November 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 17/11558 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung
Die Mittel für die Abrechnung der Untersuchungen und bauvorbereitenden
Maßnahmen der Fahrrinnenanpassung werden gestrichen. Der weitere Ausbau
der Außenweser wird gestoppt, da er ökologisch nicht vertretbar ist. Er würde
zur weiteren Zerstörung der Ökosysteme einer einst einzigartigen Flussland-
schaft führen und die Deichsicherheit drastisch verringern. Das entspricht dem
Interesse einiger großer Reedereien und Unternehmen, welche die Fahrrinnen-
anpassung fordern, aber nicht der großen Mehrheit der Menschen in der Region.
Durch die Inbetriebnahme und den schrittweisen Ausbau des Jade-Weser-Ports
ist ein paralleler Ausbau der seewärtigen Zufahrten zum Hafen Bremerhaven
nicht erforderlich und volkswirtschaftlich unsinnig. Der Verlust der bisher ver-
ausgabten Planungskosten ist vertretbar, weil langfristig Ausgaben in Höhe von
knapp 39 Mio. Euro eingespart werden.