Vom 19. November 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11557
17. Wahlperiode 19. 11. 2012
Änderungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Steffen Bockhahn, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10812, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 03 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Bundeswas-
serstraßen – Anlage 1 (S. 73) werden im Titel 780 12 „Um-, Aus- und Neubau-
maßnahmen an Bundeswasserstraßen“ die Maßnahmen an der Unter- und Au-
ßenelbe wie folgt verändert:
Laufende Nummer 1.1 Ausbau auf mindestens 14,5 Meter unter KN
Ansatz 2013: 500 000 Euro
Neu: 0 Euro
Einsparung: 500 000 Euro.
Laufende Nummer 1.2 Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe
Ansatz 2013: 25 Mio. Euro
Neu: 0 Euro
Einsparung: 25 Mio. Euro.
Berlin, den 19. November 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 17/11557 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung
Die Mittel für das Planfeststellungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung wer-
den gestrichen. Der weitere Ausbau der Elbe wird gestoppt, da er ökologisch
nicht vertretbar ist. Er würde zur weiteren Zerstörung der Ökosysteme einer
einst einzigartigen Flusslandschaft führen und die Deichsicherheit drastisch ver-
ringern. Das entspricht dem Interesse einiger großer Reedereien und Unter-
nehmen, welche die Elbvertiefung durchführen, aber nicht der großen Mehrheit
der Menschen in Hamburg und im Unterelberaum. Besonders mit Blick auf den
existierenden, natürlichen Tiefseewasserhafen Wilhelmshaven und Kooperatio-
nen im Rahmen eines gemeinsamen nationalen Hafenkonzeptes der Nordrange
ist für den Elbausbau außerdem kein verkehrspolitischer Bedarf vorhanden. Der
Verlust der bisher verausgabten Planungskosten ist vertretbar, weil langfristig
Ausgaben in Höhe von ca. 188,614 Mio. Euro eingespart werden.