BT-Drucksache 17/11527

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10804, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11527
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Steffen Bockhahn, Roland Claus, Dr. Rosemarie Hein, Katrin Kunert, Caren Lay,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Ingrid Remmers,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine
Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10804, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 04 05 wird der Titel 685 17 „Förderung von national und interna-
tional bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Koope-
ration und Innovation, über die Kulturstiftung des Bundes“ um 5 Mio. Euro auf
45,094 Mio. Euro aufgestockt.

Berlin, den 19. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Im zehnten Jahr der Kulturstiftung des Bundes ist es angesichts ihrer wichtigen
Aufgaben und einer veränderten künstlerischen Praxis mit einem wachsenden
Gewicht der sog. Freien Szene dringend erforderlich, ihren Etat deutlich zu er-
höhen.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2006 wurde der Bundeszuschuss für die Kulturstif-
tung um 3 Mio. Euro abgesenkt und hat bislang seitdem nie wieder die bei der

Drucksache 17/11527 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Gründung der Stiftung vorgesehene Summe erreicht. Diese Absenkung soll
sich nun auch im Jahr 2013 fortsetzen. Im Entwurf sind wieder nur rund
35 Mio. Euro eingestellt. Die Fraktion DIE LINKE. hat in den letzten Jahren
beharrlich eine Aufstockung der Mittel auf die ursprünglich vorgesehene
Summe von 38 Mio. Euro eingefordert.

Das reicht aber aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. für die jetzigen Anforde-
rungen nicht aus. Es wird für eine Erhöhung um insgesamt 5 Mio. Euro plä-
diert, um die über die Bundeskulturstiftung finanzierten Fonds besser ausstatten
zu können und um die sog. Freie Szene und hier insbesondere zeitgenössische
Kunstprojekte besser fördern zu können. In der Kulturförderung allgemein be-
steht das Problem, dass die Pflege des Kulturerbes einen Großteil der Förder-
mittel beansprucht; für die zeitgenössische Kunst bleibt wenig. Mit der Erhö-
hung soll dazu beigetragen werden, ein besseres Verhältnis zwischen
Erbepflege und der Förderung von Neuem zu erreichen.

Die zusätzlichen Mittel sollen zum Ersten für eine Erhöhung des Bundeszu-
schusses an den Fonds Soziokultur um mindestens 25 Prozent eingesetzt
werden, um insbesondere Projekte im interkulturellen Bereich zu fördern – wie
von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschluss-
bericht von 2007 vorgeschlagen (Bundestagsdrucksache 16/7000, S. 137). Das
bedeutet bei einem Zuschuss von 1 Mio. Euro eine Erhöhung um mindestens
250 000 Euro.

Zum Zweiten sollen die Mittel für den Übersetzerfonds von bislang 450 000
Euro auf 1 Mio. Euro erhöht werden, um sie damit in der finanziellen Aus-
stattung den anderen Fonds gleichzustellen; auch das ist eine Empfehlung der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (ebenda, S. 332).

Zum Dritten sollen die Mittel für den Fonds Darstellende Künste von derzeit
1 Mio. Euro um weitere 1 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro erhöht werden. Damit soll
„die Rolle des Fonds Darstellende Künste bei seiner Aufgabe, Strukturmaßnah-
men von bundesweiter Bedeutung zu fördern bzw. als wichtiger Partner für
Länder und Kommunen zu fungieren, zu stärken“ (siehe Abschlussbericht der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, S. 117).

Es wird damit einem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Förder-
fonds gefolgt. Sie schlug vor, den einzelnen Fonds je nach Bedarf zusätzliche
Mittel für die interkulturelle Kulturarbeit zur Verfügung zu stellen. Damit dies
geschehen kann, sollte die Ein-Siebtel-Klausel in der Satzung der Stiftung über
einen Beschluss des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages und des
Stiftungsrates zugunsten der Fonds verändert werden.

Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von neuer,
zeitgenössischer Musik vorgeschlagen, der nicht auf die Förderung der so-
genannten E-Musik beschränkt ist, also auch elektronische Musik und andere
aktuelle musikalische Spielarten fördert, die sich allein über den Markt nicht
finanzieren können. Es sollte aber eine klare Aufgabenteilung und Abgrenzung
zur Initiative Musik geben (in der zurzeit Popmusik und Jazz gefördert wer-
den). Dieser Fonds könnte alternativ zu einer Ansiedlung bei der Bundeskultur-
stiftung auch beim Deutschen Musikrat angesiedelt werden.

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