BT-Drucksache 17/11324

Europäisches Notfall- und Havariemanagement wirksam und verbindlich weiterentwickeln

Vom 6. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11324
17. Wahlperiode 06. 11. 2012

Antrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert,
Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Europäisches Notfall- und Havariemanagement wirksam und verbindlich
weiterentwickeln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Odyssee der havarierten „MSC Flaminia“ auf,

sich im Verbund mit den betroffenen Regierungen für eine umfassende Klärung
des Vorfalls sowie eine Überprüfung der bestehenden EU-Regelungen für die
Überwachung, Bergung und Sicherung von havarierten Schiffen und Schiffs-
ladungen sowie die Informationen darüber einzusetzen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung insbesondere auf,

im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten in der EU darauf hinzuwirken, dass

1. im Interesse eines zielgerichteten europaweiten Havariemanagements
schnellstmöglich ein verbindliches und wirksames Schiffssicherheitskonzept
im EU-Recht und im internationalen Recht vervollständigt wird,

2. insbesondere die Richtlinie 2009/17/EG über die Einrichtung eines gemein-
schaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr
in den EU-Mitgliedstaaten ordnungsgemäß angewendet und so weiterent-
wickelt wird, dass ein verbindliches Nothafenkonzept und eine Eingriffs-
kompetenz der Europäischen Union bei größeren Schiffshavarien gewähr-
leistet werden,

3. die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zu einer Gemein-
samen Küstenwache mit koordinierender Funktion weiterentwickelt wird.

Berlin, den 6. November 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/11324 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Die Havarie der „MSC Flaminia“ und die bisherige Abwicklung haben deutlich
gemacht, dass es einen dringenden rechtlichen Handlungsbedarf für die Ein-
dämmung der möglichen Folgen derartiger Ereignisse gibt. Die detaillierte Auf-
arbeitung wird weitere Erkenntnisse bringen. Bereits jetzt kann festgestellt wer-
den, dass trotz der Erfahrungen aus den Unglücken der Tanker „Erika“ und
„Prestige“ in der sogenannten Nothafenverordnung und dem weiteren europä-
ischen und internationalen maritimen Recht Nachbesserungsbedarf besteht.
Bund und Länder haben mit dem Havariekommando in Cuxhaven eine gemein-
same Einrichtung geschaffen, die bisher in ihrem Einflussbereich über unter-
schiedliche Zuständigkeitskompetenzen hinweg wirksam und erfolgreich
handeln konnte. Durch bilaterale Abkommen mit Dänemark, Holland und Polen
sind bereits grenzüberschreitende Strukturen in Teilen der Nord- und Ostsee-
region entstanden. Für eine jetzt erforderliche europäische Integration in der
maritimen Sicherheit ist es mit Blick auf eine verbindliche und wirksame euro-
päische Struktur jedoch erforderlich, die Zusammenarbeit und die gemeinsamen
Handlungskompetenzen deutlich zu verbessern.

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