BT-Drucksache 17/11044

Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven von Promovierenden verbessern

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11044
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Diana Golze,
Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Jens Petermann,
Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven von Promovierenden verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Promovierende sind Motoren des Wissenschaftssystems. Etwa 200 400 Promo-
vierende forschten nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes im Jahr
2010 an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, davon waren etwa
104 000 formell als Promotionsstudierende eingeschrieben. Trotz eines An-
stiegs der Stipendien und anderer Finanzierungsinstrumente befanden sich
83 Prozent der Promovierenden in einem Beschäftigungsverhältnis in Hoch-
schulen, Forschungseinrichtungen oder bei privaten und sonstigen Arbeitge-
bern.

Die Promotion als erste Phase wissenschaftlicher Berufstätigkeit erfreut sich in
Deutschland großer Akzeptanz. Die deutsche Promotionsintensität als Anteil
von Promotionen an den Hochschulabschlüssen und die Promotionsquote, ge-
rechnet als Anteil der Promovierten an der Gesamtbevölkerung liegen europa-
weit mit Abstand an der Spitze. Fördermaßnahmen wie die Exzellenzinitiative
und der Pakt für Forschung und Innovation haben in den vergangenen Jahren
Tausenden neue Möglichkeiten zur Promotion eröffnet.

Die prominenten Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Dissertationen,
aber auch die Arbeit von Interessenvertretungen der Promovierenden haben
Schlaglichter auf die Situation vieler Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wis-
senschaftler in dieser Qualifikationsphase geworfen. Schätzungen im Rahmen
des Bundesberichtes zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses
(BuWiN) gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel der angestrebten Promotionen
nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Reformbedürftigkeit des Promo-
tionswesens wird auch durch empirische Ergebnisse der Hochschulforschung
belegt.

Bereits die intransparenten Zugangswege zur Promotion erweisen sich häufig

als Hürde für viele Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Außerhalb
strukturierter Programme verlaufen die Auswahlverfahren auf informellem
Wege – etwa über die persönliche Ansprache von Professorinnen und Professo-
ren. Dieses von persönlichen Kontakten abhängige Verfahren schließt einerseits
viele Absolventinnen und Absolventen ganz aus, schränkt andererseits die
Möglichkeit der Begünstigten ein, ein eigenständiges Projekt einzureichen. Der
Wissenschaftsrat weist in seiner Stellungnahme zur Qualitätssicherung in der

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Promotion darauf hin, dass die Hochschullehrerinnen und -lehrer bei der An-
nahme von Promovierenden zumeist gleichzeitig auch ihre Angestellten aus-
wählen. Um das Auswahlverfahren zu objektivieren, empfiehlt er, Promotions-
stellen auszuschreiben, die Auswahlentscheidung auch in die Hände der Fakul-
täten zu legen und die Kriterien transparent zu gestalten. Er empfiehlt zudem
die Einrichtung von Promotionskomitees, die neben den eigentlichen Hauptbe-
treuenden weitere Ansprechpartner bei fachlichen oder organisatorischen Pro-
blemen sein sollen.

Ein transparenter, offener und formalisierter Zugang kann auch helfen, die Teil-
nahme von Frauen am Promotionsverfahren zu verbessern. Bisher bleiben ins-
besondere in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften die Frauenanteile
deutlich unter denen im vorher absolvierten Studiengang.

Probleme sehen viele Promovierende bei der Betreuung von Promovierenden
in Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Die Betreuungsverhältnisse
haben sich mit dem Anstieg der Promovierendenzahlen im Zuge des Dritt-
mittelbooms der vergangenen Jahre verschlechtert. Dazu kommt, dass interne
kennzahlenbasierte Mittelverteilungssysteme häufig eine hohe Anzahl an Pro-
movierenden als Indikator für eine intensive Nachwuchsausbildung finanziell
belohnen. Mehr als die Hälfte der Doktorväter und -mütter betreute 2010 laut
Statistischem Bundesamt mehr als fünf Promovierende gleichzeitig. Etwa ein
Fünftel trug gar Verantwortung für neun und mehr Promovierende. In den Inge-
nieurwissenschaften liegt der Durchschnitt sogar bei 15 Promovierenden je
Professur. Die Betreuungsverhältnisse müssen jedoch so gestaltet werden, dass
auch im Sinne einer hohen wissenschaftlichen Qualität der Promotionen eine
Begutachtung und Begleitung der Arbeit durch verantwortliche Hochschul-
lehrerinnen und -lehrer möglich ist.

Um beiden Seiten mehr Sicherheit zu geben, werden bereits an vielen Hoch-
schulen und Wissenschaftseinrichtungen Promotionsvereinbarungen abge-
schlossen. Diese regeln unter anderem den Anspruch von Promovierenden auf
regelmäßige Konsultationen mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin sowie einen
Zeitplan zum Erstellen der Dissertation. Das Instrument einer Promotionsver-
einbarung sollte flächendeckend eingesetzt werden.

Zwischen der Leistung, die Promovierende in Forschung und Lehre bringen,
und ihren Arbeits- und Lebensbedingungen klafft eine eklatante Lücke. Dabei
ist anzurechnen, dass es sich bei der Promotion nicht um eine individuelle Bil-
dungsleistung, sondern um eine vollwertige Forschungstätigkeit mit oft innova-
tivem Charakter handelt. Die bisherige Praxis, nach der die Dissertation häufig
im Rahmen einer halben Mitarbeiterstelle verfasst wird, ist den vielfältigen
Aufgaben nicht angemessen. Eine sinnvolle Reform sollte anstreben, die eigen-
ständige Forschungsarbeit im Rahmen der Dissertation vollständig in den ver-
traglichen Arbeitsumfang und auch in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Bei na-
tur- und technikwissenschaftlichen Fächern ist dies bereits heute überwiegend
Normalität.

Knapp die Hälfte hat laut dem Institut für Forschungsinformation und Qualität-
sicherung (iFQ) ein monatliches Einkommen von unter 1 100 Euro, wobei auch
Zuschüsse von Familienangehörigen und Nebenjobs einfließen. Besonders
prekär ist die Situation in den Sozial- und Geisteswissenschaften, wo laut iFQ
sogar ein Fünftel der befragten Promovierenden unter der Armutsgrenze lebt.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft
e. V. (DFG) als Vorreiter nur noch Verträge im Umfang von mindestens 65 Pro-
zent einer Vollzeitstelle fördert.

Ein wachsender Teil der Promovierenden finanziert sich den Lebensunterhalt
ganz oder teilweise aus Stipendien. Dies betrifft laut Statistischem Bundesamt

etwa 26 Prozent aller Promovierenden. Die Stipendien bewegen sich in der

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Regel zwischen 1 000 und 1 365 Euro, dazu kommen je nach Förderprogramm
Sachkostenzuschläge. Die meisten Fördereinrichtungen rechnen eigene Ar-
beitseinkommen auf das Stipendium an. Stipendiatinnen und Stipendiaten ohne
Stelle sind nicht über einen Arbeitgeber unfall-, kranken-, arbeitslosen- und
rentenversichert. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die DFG, die Max-
Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wisssenschaften e. V. und weitere Sti-
pendiengeber Erhöhungen der angewandten Fördersätze vorgenommen haben,
um so die finanzielle Benachteiligung von Stipendiatinnen und Stipendiaten
abzumildern. Ungeachtet der Tatsache, dass Stipendien in spezifischen Fällen
das angemessene Finanzierungsinstrument für die Promotionsphase sein kön-
nen, überwiegen für die meisten Promovierenden die Vorteile eines Arbeitsver-
hältnisses in der Hochschule oder Forschungseinrichtung. Der Bundestag be-
grüßt daher, dass innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft die Vergabe von Sti-
pendien statt Stellen als Ausnahme zukünftig sachlich begründet werden muss.

Zu den niedrigen Einkünften, die nicht dem Qualifikationsstand und der Leis-
tung der Promovierenden entsprechen, kommt die für viele unsichere Berufs-
perspektive. Bereits während des Verfassens der Dissertation erhalten viele
Promovierende Arbeitsverträge mit kurzen Laufzeiten. Die Evaluierung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) brachte ans Licht, dass
57 Prozent der Verträge in der Promotionsphase an außeruniversitären For-
schungseinrichtungen Laufzeiten von weniger als einem Jahr haben. 9 Prozent
sind Erstverträge. An Hochschulen laufen 53 Prozent der Verträge in der ersten
Qualifikationsphase weniger als ein Jahr, sogar 17 Prozent als Erstvertrag. Die
Verträge der Promovierenden haben in der Regel kürzere Laufzeiten, als dies
zum Verfassen der Dissertation nötig wäre. Mehr als die Hälfte der angestellten
Promovierenden werden überwiegend aus Drittmitteln finanziert. Diese kurzen
Laufzeiten sind jedoch weder mit den zumeist länger laufenden Drittmittelpro-
jekten noch mit Unsicherheiten bei den in der Regel auf Jahre vertraglich ver-
einbarten Haushaltsmitteln der Einrichtungen begründbar. Vielmehr schaffen
sich die Hochschulen und Forschungseinrichtungen Flexibilität in ihren Haus-
halten auf Kosten der befristet angestellten Beschäftigten.

Die prekäre Situation während der Promotionsphase setzt sich in den weiteren
Berufsaussichten insbesondere im akademischen Bereich fort. Nur 26 Prozent
der 2008/09 in einer HIS-Studie (Hochschule Informations System GmbH) der
befragten Nachwuchswissenschaftler schätzt die Planbarkeit der Berufskarriere
positiv ein. Auch die Befragung der Promovierenden der Max-Planck-Gesell-
schaft (PhDnet) von 2009 zeigte, dass zwei Drittel nach ihrer Promotion auf
Grund der unklaren Berufsperspektiven die Wissenschaft verlassen wollen.

Die prekäre Einkommenssituation und die mangelnden Berufsperspektiven
treffen die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in einer
Lebensphase, in der regelmäßig der Grundstein für Familiengründung und
weitere Lebensplanung gelegt wird. Für viele Promovierende ist die mangel-
hafte Vereinbarkeit von akademischer Karriere und Privatleben ein zentrales
Problem. Mehr als 80 Prozent der befristet beschäftigten Nachwuchswissen-
schaftlerinnen und -wissenschaftler aller Altersstufen sind kinderlos. Dieses Er-
gebnis steht in direktem Gegensatz zum von ebenfalls knapp 80 Prozent in Be-
fragungen angegebenen Kinderwunsch. Bei der schlechten Vereinbarkeit von
Familie und Beruf lässt sich auch eine von mehreren Ursachen für die Unterre-
präsentanz von Frauen im akademischen Bereich finden. Da Erziehungs- und
Familienarbeit in traditionellen, familiären Konstellationen häufig stärker auf
Frauen verteilt wird, müssen sich mehr Frauen als Männer zwischen einem Ver-
zicht auf Kinder oder einem Verzicht auf eine akademische Karriere mit unge-
wissen Aussichten und schlechter Bezahlung entscheiden, die zudem einen ex-
trem hohen zeitlichen Einsatz erfordert. Unsichere berufliche Perspektiven

schrecken mehr Frauen als Männer von einem Einstieg in die Wissenschaft ab.

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Promovierende besitzen bisher keinen spezifischen Status an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. Zumeist werden sie als wissenschaftliche Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter in den Gremien vertreten. In strukturierten Programmen
bekommen Promovierende zunehmend einen Studierendenstatus. Diese man-
gelnde Repräsentanz sowie die individuelle Abhängigkeit von Vorgesetzten,
häufig in Personalunion mit Prüferinnen und Prüfern, trägt zur schlechten Be-
rücksichtigung der spezifischen Interessen von Promovierenden in den Institu-
tionen bei. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich Promovierende in den
vergangenen Jahren zunehmend in Gewerkschaften, Netzwerken und Interes-
senvertretungen engagieren und ihre Anliegen national und international arti-
kulieren.

Eine zentrale politische Herausforderung der kommenden Jahre besteht in der
Verbesserung der Arbeits- und Forschungsbedingungen für Promovierende.
Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bringen in besonderer Weise
innovative Ansätze zur Geltung und stellen die breite Basis eines leistungsfähi-
gen Hochschul- und Wissenschaftssystems dar. Wenn diese Leistungsfähigkeit
gestärkt werden soll, muss eine wissenschaftliche Karriere konkurrenzfähig zu
anderen Berufsfeldern sein. Dazu gehört auch die Verbesserung der Perspekti-
ven im akademischen Feld durch eine Modernisierung der Personalstruktur und
eine nachhaltige Personalentwicklung in den Einrichtungen. Die hohe Promo-
tionsintensität steht derzeit nicht im Einklang mit dem niedrigen Angebot an
wissenschaftlichen Arbeitsmöglichkeiten nach der Promotion sowie den stag-
nierenden Zahlen an Professuren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich in den Steuerungsgremien für die außeruniversitären Forschungsorgani-
sationen, der DFG, der BMBF-geförderten (BMBF: Bundesministerium für
Bildung und Forschung) Begabtenförderwerke sowie der Akademien für
verbesserte Standards der Promotionsförderung einzusetzen. Dazu gehört

a) die flächendeckende Einführung objektivierter Zugangsverfahren zur
Promotion in der Regel auf dem Wege der Ausschreibung und Auswahl
durch entsprechende Gremien. Dabei sollte die Gleichstellung der Ge-
schlechter durch Berücksichtigung von Zielquoten nach dem Kaskaden-
modell befördert werden;

b) die Bewerbungsphase zur Promotion („Exposéphase“) durch entspre-
chende Fördermaßnahmen besser abzusichern;

c) die Promotionsförderung von Fachhochschulabsolventinnen und -absol-
venten deutlich zu erhöhen;

d) die Beschäftigung auf Vollzeitstellen als Regelfall für die erste Qualifika-
tionsphase bzw. Promotion und den Berufseinstieg in die wissenschaftli-
che Karriere. Die Beschäftigung auf Teilzeit sowie die Förderung im
Rahmen eines Stipendiums sollen auf Wunsch und in besonderen Fällen,
etwa bei internationalen Promotionskollegs, möglich sein;

e) bei der Förderung über Stipendien muss sichergestellt werden, dass die
Betroffenen ihre vollständige Arbeitszeit der eigenen Qualifikation wid-
men können, keine qualifikationsfremden Leistungen erbringen müssen
und keinen Weisungen in den Instituten unterliegen. Zudem muss sicher-
gestellt werden, dass die Stipendien zur Sicherstellung des Lebensunter-
halts ausreichen und zusätzlich die Kosten für Kranken-, Renten-, Ar-
beitslosen- und Unfallversicherung ohne Armutsrisiko gedeckt werden
können, soweit diese nicht anderweitig abgesichert sind;

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f) die flächendeckende Einführung von Promotionsvereinbarungen, in de-
nen die gegenseitigen Verpflichtungen zum Erreichen des Qualifikations-
zieles niedergelegt werden;

g) in den internen indikatorengestützten Mittelverteilungsverfahren ver-
stärkt auf den Erfolg statt der Anzahl von Promotionsvorhaben abzuzie-
len und die Kriterien entsprechend umzustellen;

h) in der institutionellen Förderung der außeruniversitären Forschungsein-
richtungen, aber auch in der projektbasierten, öffentlichen Drittmittelför-
derung auf eine ausgeglichene, nachhaltige Personalstruktur in Instituten
und Hochschulen hinzuarbeiten, die sowohl einen offenen Zugang zur
Promotion als auch Kapazitäten und unbefristete Beschäftigungsmög-
lichkeiten auf den weiteren Karrierestufen nach der Promotion vorsieht;

i) das Umsetzen von verbesserten Modellen der Work-Life-Balance, die
Qualifikation und weitere qualifikationsfremde Tätigkeiten in Einklang
bringen. So sollte auf Vollzeitstellen regelmäßig zwei Drittel der Arbeits-
zeit für das Verfassen der Dissertation zur Verfügung stehen;

j) in den Förderbedingungen von Graduiertenschulen, -zentren und ähnli-
chen Einrichtungen demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten für
Promovierende vorzusehen;

2. einen Entwurf für eine Novellierung des WissZeitVG vorzulegen. Insbeson-
dere ist dort

a) die so genannte Tarifsperre zu streichen, um den Tarifpartnern die Mög-
lichkeit zur Aushandlung wissenschaftsspezifischer Regelungen im Ta-
rifrecht zu ermöglichen;

b) eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten einzuführen und die
Laufzeiten generell an die Dauer der Qualifikationsphase bzw. der Pro-
jektförderung zu binden;

c) der Anspruch auf Verlängerung von Zeitverträgen sowie der Befristungs-
höchstdauer bei Kindererziehung als Rechtsanspruch auszugestalten;

3. die empirischen Erkenntnisse über die Promotionstätigkeit im deutschen
Wissenschaftssystem deutlich zu verbessern. Dazu gehört eine genaue
Kenntnis über die begonnenen sowie die abgeschlossenen Promotionen,
über die Herkunft, die Finanzierung und die Beschäftigungsformen der Pro-
movierenden. Diese Statistik sollte in den BuWiN einfließen und bildet die
Grundlage für eine gezielte Politik zur Verbesserung der Promotionsbedin-
gungen in Deutschland.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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