BT-Drucksache 17/10820

Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen befreien

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10820
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus,
Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen
von Eisenbahnen und Straßen befreien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Kommunen leiden seit geraumer Zeit an einem chronischen Finanzierungs-
defizit, das in hohem Maße durch die Aufgaben verursacht wird, die aus den
Gesetzen des Bundes folgen. Hierzu zählen auch Aufgaben aus dem Gesetz über
Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen – Eisenbahnkreuzungsgesetz vom
21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert durch Artikel 281 der Verord-
nung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).

Dort wo die Kommunen die Träger der Straßenbaulast sind, verlangt das Eisen-
bahnkreuzungsgesetz, dass die Kommunen ein Drittel der Kosten tragen, die im
Bereich von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen für Signal- und Siche-
rungsanlagen bzw. Überführungsbauwerke anfallen.

Die meisten Kommunen sind aufgrund ihrer hohen Haushaltsbelastungen nicht
mehr in der Lage, diesen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In eini-
gen Fällen übersteigen die finanziellen Aufwendungen um ein Mehrfaches die
Haushaltsbudgets der Kommunen, insbesondere in den ostdeutschen Bundes-
ländern. Letzten Endes kommt es in der Folge dazu, dass Strecken mangels Ver-
kehrssicherheit nicht freigegeben werden können. Wirtschaftlich notwendige
Reaktivierungen oder Ertüchtigungen von Schienenwegen werden häufig seitens
der Kommunen abgelehnt. Bahnübergänge oder Brücken, in der Straßenbaulast
der Kommunen stehend, müssen in der Regel mit hohem finanziellem Aufwand
erneuert, renoviert oder technisch gesichert werden. Die Bundesmittel, die hier-
für nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanz-
hilfen (Entflechtungsgesetz) zur Verfügung gestellt werden, reichen in der Regel
nicht aus.
Legt man den Betrag zugrunde, der im Straßenbauplan des Bundeshaushalts 2012
für den Bundesanteil an entsprechenden Maßnahmen veranschlagt wird, müssen
die Kommunen allein dort, wo es um Strecken der bundeseigenen Deutschen
Bahn AG geht, insgesamt einen Betrag von über 50 Mio. Euro in diesem Jahr
schultern. Nicht berücksichtigt ist hierbei die finanzielle Belastung, die für die
Kommunen auf den Strecken von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bah-
nen) anfällt.

Drucksache 17/10820 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Kommunen von der Pflicht befreit, sich
mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Über-
führungsbauwerke an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen bzw. der Be-
seitigung von Kreuzungen (Maßnahmen nach § 3 des Eisenbahnkreuzungsge-
setzes) zu beteiligen.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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