Vom 18. Juni 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9645
16. Wahlperiode 18. 06. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/7218 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001
über Computerkriminalität
A. Problem
Der Europarat hat am 23. November 2001 das Übereinkommen über Computer-
kriminalität beschlossen, das durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert
werden soll. Das Übereinkommen zielt auf einen Mindeststandard bei den Straf-
vorschriften über bestimmte schwere Formen der Computerkriminalität ab. Dar-
über hinaus enthält es Vorgaben für das Strafverfahrensrecht, die internationale
Zusammenarbeit und zur Rechtshilfe.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, durch den die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Übereinkommens
geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternative
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 16/9645 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7218 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 18. Juni 2008
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter
Dirk Manzewski
Berichterstatter
Jörg van Essen
Berichterstatter
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter
Dirk Manzewski
Berichterstatter
Jörg van Essen
Berichterstatter
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9645
Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Dirk
Manzewski, Jörg van Essen, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/7218 in seiner 133. Sitzung am 13. Dezember 2007 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Innenausschuss, den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und den
Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwie-
sen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 71. Sitzung
am 18. Juni 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frakti-
onen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Gesetzentwurf in seiner 61. Sitzung
am 18. Juni 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage
auf Drucksache 16/7218 in seiner 60. Sitzung am 18. Juni
2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 84. Sitzung
am 23. Januar 2008 sowie abschließend in seiner 105. Sit-
zung am 18. Juni 2008 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs
zu empfehlen.
Berlin, den 18. Juni 2008