BT-Drucksache 16/9444

Schutz für Flüchtlinge aus Myanmar

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9444
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Antrag
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy
Montag, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von
Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Jürgen Trittin und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz für Flüchtlinge aus Myanmar

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die im April 2008 von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung der
Aufenthaltsverordnung zur „wirksamen Bekämpfung von Asylantragstellungen
von Staatsangehörigen aus Myanmar“ (Bundesratsdrucksache 164/08) unver-
züglich zurückzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

1.

„In Myanmar [werden] die Menschenrechte seit Jahren nicht respektiert“. Dies
stellte die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, in ihrer Rede vor der UN-Ge-
neralversammlung in New York am 25. September 2007 zu Recht fest. Sie
forderte die Regierung in Rangun auf, „endlich den Weg frei zu machen für
eine demokratische Zukunft des Landes (…) Wir müssen die Kraft aufbringen,
unseren gemeinsamen Werten von Freiheit und Demokratie immer wieder neu
Geltung zu verschaffen. (…) Es geht um die Achtung und den Schutz der
Würde des einzelnen Menschen. (…) Deutschland wird mit all seinen Kräften
dabei mithelfen.“ (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2007/09/2007-
09-25-bk-un-vollversammlung.html)
2.

Ende April 2008 hat der Bundesrat einer Änderung der Aufenthaltsverordnung
zugestimmt, die von der Bundesregierung vorgelegt wurde (Bundesratsdruck-
sache 164/08). Staatsangehörige aus Birma (Myanmar) sollen künftig selbst für
die Zwischenlandung auf deutschen Flughäfen ein Transitvisum benötigen.
Nach der Begründung des Verordnungsentwurfes dient dies „der Verhinderung

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der illegalen Migration durch missbräuchliche Asylantragstellung im Flug-
hafentransitbereich. In der Vergangenheit sind Asylantragstellungen von
Staatsangehörigen aus Myanmar im Transitbereich in Frankfurt/Main erheblich
gestiegen und bewegen sich seit Monaten auf hohem Niveau. Um diesen Effekt
wirksam zu bekämpfen, ist die umgehende Einführung der Flughafentransit-
visumpflicht für Staatsangehörige aus Myanmar (…) geboten.“

3.

Tatsächlich haben im Jahr 2007 nur 78 Flüchtlinge aus Birma (Myanmar) Asyl
in Deutschland beantragt. Bis Mitte April des Jahres 2008 waren es 37 Perso-
nen. Die Anerkennungsquote bei Entscheidungen des Bundesamtes für Migra-
tion und Flüchtlinge bei Entscheidungen zu Birma (Myanmar) liegt derzeit bei
73 Prozent – bei 137 insgesamt getroffenen Entscheidungen. Daher kann im
Fall von Asylantragstellern aus Birma (Myanmar) nicht die Rede davon sein,
dass diese Personen „missbräuchlich“ Asyl beantragen. Durch die Verordnung
der Bundesregierung wird sehenden Auges politisch verfolgten Flüchtlingen
aus Birma (Myanmar) der Zugang zum Asylverfahren in Deutschland ver-
wehrt.

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