BT-Drucksache 16/8807

Fortführung der Braunkohle-Sanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in den Jahren 2008 bis 2012

Vom 10. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8807
16. Wahlperiode 10. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Monika Knoche,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Diana
Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert,
Michael Leutert, Kersten Naumann, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert,
Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Fortführung der Braunkohle-Sanierung in den Ländern Brandenburg,
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in den Jahren 2008 bis 2012

In den Jahren 2008 bis 2012 werden erhebliche Haushaltsmittel des Bundes
sowie der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zur
Sanierung der Braunkohlealtlasten in den genannten neuen Ländern auf-
gewendet. Das im Jahr 2007 geschlossene Verwaltungsabkommen zur Finan-
zierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 umfasst einen
Finanzrahmen von insgesamt 1 025,6 Mio. Euro. An der Finanzierung bis 2012
sind – neben dem Bund – auch die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sach-
sen und Thüringen beteiligt, davon sollen rund 630 Mio. Euro für die Grund-
sanierung der Tagebaue inklusive der wasserwirtschaftlichen Aufgaben und für
die Sanierung von Flächen, auf denen Anlagen der Braunkohleindustrie stan-
den, verwendet werden. Der Bund übernimmt hier einen Anteil von 75 Prozent,
die restlichen 25 Prozent tragen die Länder. Diese Maßnahmen werden im Rah-
men der bergrechtlichen Verpflichtungen der Lausitzer und Mitteldeutschen
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) durchgeführt. Für Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Braunkohlesanierung, die nicht unter das Berg-
recht fallen, werden 262 Mio. Euro bereitgestellt, die sich Bund und Länder je
zur Hälfte teilen. Dazu gehört z. B. die Abwehr von Gefährdungen im Zusam-
menhang mit dem wieder ansteigenden Grundwasser. Weitere 100 Mio. Euro
steuern die Länder zur Verbesserung und Erweiterung der Infrastruktur bei, in-
dem u. a. Rad- und Wanderwege und Kanäle für den Schiffsverkehr angelegt
sowie Strandbereiche in den neuen Tagebauseen gestaltet werden (vgl. Ge-
meinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der Finanzen, Nr. 198/07 vom
13. Juli 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gesamtaufwendungen entstehen dem Bund aus dem Abkommen zur
Braunkohlesanierung in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 (bitte aufge-
schlüsselt auf das jeweilige Jahr)?

2. Sind für die sich aus dem Abkommen ergebenden finanziellen Verpflichtun-
gen des Bundes bereits entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die
Haushaltsjahre 2009 bis 2012 erteilt worden?

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3. Wie entwickeln sich – vorausgesetzt, das Sanierungsabkommen wird wie
vereinbart von 2008 bis 2012 umgesetzt – die Gesamtkosten für die Sanie-
rung, die der Bund und die betroffenen neuen Länder in diesem Zeitraum
aufzubringen haben (bitte in Gesamtzahlen und in Jahresscheiben ange-
ben)?

4. Welche Mittel fließen den betroffenen Bundesländern Brandenburg, Sach-
sen-Anhalt, Sachsen und Thüringen aus dem Verwaltungsabkommen für
die Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zu (bitte aufge-
schlüsselt für jedes Land in Jahresscheiben angeben)?

5. Welche eigenen finanziellen Aufwendungen ergeben sich aus dem Sanie-
rungsabkommen 2008 bis 2012 für die betroffenen Bundesländer Branden-
burg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (bitte aufgeschlüsselt für
jedes Bundesland und jedes Jahr angeben)?

6. Wie verhalten sich die jährlichen Gesamtaufwendungen von Bund und
Ländern zur Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zu den vor-
angegangenen Zeiträumen seit 1990 (bitte in Jahresscheiben jeweils für
den Zeitraum 1990 bis 2007 und 2008 bis 2012 angeben)?

7. Wie haben sich seit 1990 die von Bund und Ländern zur Braunkohlesanie-
rung aufgewandten Finanzmittel entwickelt, bezogen auf die in den Ver-
waltungsabkommen geregelten einzelnen Aufgabengebiete der

a) Grundsanierung (§ 2),

b) Grundwasseranstieg (§ 3) sowie

c) Erhöhung der Folge- und Nutzungsstandards, Gefahrenabwehr, Altberg-
bau (§ 4)

(bitte aufgeschlüsselt in Jahresscheiben angeben)?

8. In welchem Umfang haben sich private Firmen mit Eigenmitteln seit 1990
an der Sanierung der vom Braunkohleabbau betroffenen Gebiete in den
neuen Ländern beteiligt (bitte als Gesamtaufwand und in Jahresscheiben
seit 1990 angeben)?

9. Wie viele primäre Arbeitsplätze sind durch die Braunkohlesanierung in den
letzten Jahren erhalten bzw. geschaffen worden, beginnend ab dem Jahr
2000 (bitte für das jeweilige Jahr aufschlüsseln nach

– unbefristeten Voll- bzw. Teilzeitstellen,

– Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM),

– Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sowie

– anderen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung)?

10. Welchen Umfang haben die sekundären Arbeitsmarkteffekte durch die
Braunkohlesanierung, und wie viele Arbeitsplätze werden dadurch noch
immer in den betroffenen Regionen gesichert?

11. Welchen Anteil haben an den zuletzt zurückgehenden primären wie sekun-
dären Arbeitsmarkteffekten die generell sinkenden Aufwendungen zur
Braunkohlesanierung einerseits sowie die veränderten, nicht so arbeits-
intensiven Sanierungsaufgaben andererseits?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass durch die Verschie-
bung der Sanierungsaufgaben – insbesondere hin zur Regulierung des
Grundwasseranstiegs – die Arbeitsmarkteffekte für die Regionen offenbar
überproportional stark sinken, und sieht die Bundesregierung hier die
Pflicht zur Kompensation dieser Nachteile für die Regionen?

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13. Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, in welchem
Umfang nach dem Jahr 2012 weitere finanzielle Mittel zur Sanierung von
Braunkohlealtlasten in den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sach-
sen und Thüringen bereitzustellen sind?

14. Ergeben aus Sicht der Bundesregierung Gefährdungen aus dem seit einigen
Jahren eingeleiteten Wiederanstieg des Grundwassers in den ostdeutschen
Regionen mit ehemaligen Braunkohletagebauen?

Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

15. Wie sind mögliche Schadensersatzpflichten geregelt, wenn in den vom
Wiederanstieg des Grundwassers betroffenen Sanierungsregionen Ge-
bäude, die ohne, mit umstrittener oder mit gültiger rechtlicher Genehmi-
gung errichtet wurden, in ihrer Standfestigkeit und weiteren Nutzbarkeit
gefährdet werden?

16. Können für die sich aus der Antwort zu Frage 15 möglicherweise ergeben-
den Verpflichtungen des Bundes oder der Länder Mittel genutzt werden,
die im Rahmen des Sanierungsabkommens bereitgestellt wurden?

17. Wie beeinflussen die unternehmerischen Planungen insbesondere im Land
Brandenburg zum Neuaufschluss von Braunkohletagebauen den Fortgang
der Sanierungsarbeiten, und wie kann die Bundesregierung ausschließen,
dass durch den Neuaufschluss von Tagebauen und die damit verbundene
weiträumige Absenkung des Grundwasserspiegels bisherige Sanierungs-
erfolge gefährdet oder ganz zunichte gemacht werden?

Berlin, den 7. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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