BT-Drucksache 16/8762

Transparenz herstellen - Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden zügig umsetzen

Vom 9. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8762
16. Wahlperiode 09. 04. 2008

Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Alexander Bonde,
Monika Lazar, Anna Lührmann, Jerzy Montag, Christine Scheel, Irmingard
Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele,
Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparenz herstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur
Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten
Bundesbehörden zügig umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die derzeitige Praxis der Beschäftigung von Mitarbeitern aus Verbänden und
Unternehmen in obersten Bundesbehörden unverzüglich zu beenden;

2. die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aus dessen Bericht nach § 88
Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Mitarbeit von Beschäf-
tigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden vom
25. März 2008 zeitnah und umfassend umzusetzen und dabei insbesondere

a) Transparenz herzustellen, indem Beschäftigte, die aus Unternehmen
sowie Verbänden und anderen Interessenvertretungen entsandt werden
(externe Beschäftigte), verpflichtet werden, bei allen dienstlichen Innen-
und Außenkontakten auf ihren Status und die entsendende Stelle hin-
zuweisen, sowie indem die mit der Korruptionsprävention beauftragten
Stellen über den Einsatz informiert werden;

b) die Dauer des Einsatzes von externen Beschäftigen im Grundsatz auf
sechs Monate zu beschränken;

c) vorzusehen, dass externe Beschäftigte grundsätzlich keine Funktionen in
den obersten Bundesbehörden übernehmen, deren Ausübung konkrete
Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle berühren, sowie grundsätz-
lich keine Aufgaben in den Bereichen

aa) federführende Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen
Rechtssetzungsakten,
bb) Leitung und Kontrolle,

cc) Aufsicht über die entsendende Stelle,

dd) Vergabe von öffentlichen Aufträgen

wahrnehmen;

Drucksache 16/8762 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
d) die Zahlung des Gehaltes externer Beschäftigter durch den Bund dann
vorzusehen, wenn ein Einsatz über sechs Monate oder eine bestimmte
Leistungserbringung, die über den bloßen Erfahrungs- und Wissensaus-
tausch hinausgeht, erfolgen soll;

e) einen für alle obersten Bundesbehörden geltenden rechtlichen Rahmen
inkl. eines Verhaltenskodex für die Mitarbeit von externen Beschäftigten
zu schaffen;

3. über die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung den Deutschen
Bundestag zu unterrichten.

Berlin, den 9. April 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 25. März 2008 zum Teil
erhebliche Risiken für Interessenverquickungen aufgedeckt, die mit der Be-
schäftigung von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen (externe Mit-
arbeiter) in obersten Bundesbehörden einhergehen. Insbesondere das Demo-
kratie- und das Rechtsstaatsprinzip werden dadurch tangiert.

Das staatliche Verwaltungshandeln wird durch den Grundsatz der demokrati-
schen Legitimation und den Grundsatz der Gesetzesbindung bestimmt. Beim
Einsatz von externen Mitarbeitern in der Verwaltung besteht die Gefahr der
Verletzung beider Grundsätze. Befürchtet werden muss zudem, dass das Inte-
resse der Allgemeinheit nicht mehr in dem gebotenen Umfang berücksichtigt
wird, Interessenkollisionen auftreten, der Wettbewerb als zentraler Markt-
mechanismus beeinträchtigt und die Glaubwürdigkeit staatlicher Maßnahmen
geschwächt wird. Daneben berührt die Beschäftigung externer Mitarbeiter das
Budgetrecht des Parlaments, da deren Einsatz im Haushaltsplan nicht hin-
reichend transparent wird.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, bereits jedem Anschein von Inte-
ressenkollisionen entgegenzuwirken. Das bedeutet jedoch nicht, den förder-
lichen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung und Wirtschaft
gänzlich in Frage zu stellen. Es gilt vielmehr, Transparenz zu schaffen, um
möglichen Interessenkollisionen vorzubeugen. Ferner müssen Tätigkeiten von
externen Beschäftigten von vornherein ausgeschlossen werden, denen der
„böse Schein“ einer möglichen Interessenkollision anhaftet. Notwendig für die
Umsetzung dieser Kriterien ist ein einheitlicher, klarer und für alle obersten
Bundesbehörden geltender Rechtsrahmen.

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