BT-Drucksache 16/8198

Das europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8198
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth,
Monika Lazar, Jerzy Montag, Omid Nouripour, Silke Stokar von Neuforn,
Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Niemand darf aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

im Ministerrat gegenüber der Europäischen Kommission Initiativen mit dem
Ziel anzuregen und zu unterstützen, den Schutz vor Diskriminierungen für alle
Kriterien des Artikels 13 des EG-Vertrags (EGV) auf das jetzige Niveau der
Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 anzuheben.

Berlin, den 20. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird festgestellt: „Ziel des Gesetzes
ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Her-
kunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien differieren insbesondere
bezüglich des Schutzniveaus im zivilrechtlichen Bereich. Der deutsche Gesetz-
geber hat sich aus guten Gründen gegen eine bloße 1:1-Umsetzung entschieden
und auch im Zivilrecht in Anlehnung an Artikel 13 EGV für weitere Kriterien
einen Schutz vor Diskriminierung vorgesehen.

Der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, kün-
digte auf einer Ansprache in Köln während des Kölner Lesben- und Schwulen-
tages am 16. Juli 2006 an, sich in Brüssel für eine Anhebung der europäischen
Antidiskriminierungsbestimmungen auf ein gleiches Niveau auch für die Krite-

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rien wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder
der sexuellen Identität einzusetzen. Hier könne Europa von Deutschland lernen.

Auch die Europäische Kommission strebt ein europaweit einheitliches Schutz-
niveau bezüglich aller Diskriminierungsgründe an. In ihrem Legislativ- und
Arbeitsprogramm 2008 vom 23. Oktober 2007 (KOM(2007) 640 endg.) hat sie
angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwen-
dung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der Beschäftigung vorzule-
gen. Dieses Vorhaben wird auch vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments ausdrücklich begrüßt (vgl. Ent-
wurf eines Initiativberichts über die Fortschritte in Bezug auf Chancengleichheit
und Nichtdiskriminierung in der EU (2007/2202(INI) vom 6. Dezember 2007).

Der Antrag verfolgt das Ziel, die Bundesregierung, die EU-Kommission und das
Europäische Parlament bei der Anhebung des Schutzes vor Diskriminierung auf
ein einheitliches Niveau zu unterstützen.

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