BT-Drucksache 16/7391

Transport eines Reaktordruckbehälters aus dem Kernkraftwerk Rheinsberg in das Zwischenlager Nord

Vom 30. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7391
16. Wahlperiode 30. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-
Schröter, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Lutz Heilmann,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Wolfgang Neskovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Transport eines Reaktordruckbehälters aus dem Kernkraftwerk Rheinsberg
in das Zwischenlager Nord

Am 30. Oktober 2007 wurde der Reaktordruckbehälter aus dem im Abbau
befindlichen Atomkraftwerk Rheinsberg, nördlich von Berlin in Brandenburg,
über den Schienenweg in das Zwischenlager Nord bei Greifswald-Lubmin
transportiert.

Am 26. Oktober 2007 zitierte die „Märkische Allgemeine Zeitung“ unter der
Überschrift „180 Tonnen rollen über baufällige Brücken“ die Aussage des
Amtsdirektors von Lindow (Land Brandenburg, Landkreis Ostprignitz-Rup-
pin), Peter Hortig: „Persönlich versteht der Verwaltungschef nicht, warum der
verstrahlte, 180 Tonnen schwere Reaktor samt Hülle des stillgelegten Kern-
kraftwerks unbedingt jetzt über drei baufällige Eisenbahnbrücken rollen muss.
Die Brücken sind so marode, dass selbst leichte Nahverkehrstriebwagen nur
noch im Schritttempo darüberfahren dürfen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welcher Grundlage wurden im Zusammenhang mit der Genehmigung
dieses Transports durch das Bundesamt für Strahlenschutz welche Siche-
rungsmaßnahmen verfügt, bzw. gab es im Zusammenhang mit diesem Trans-
port direkte oder indirekte Weisungen an dieses Amt oder seinen Leiter?

2. Wann hatte die Bundesregierung Kenntnis über Beschränkungen der stati-
schen Belastbarkeit von Eisenbahnbrücken im Landkreis Ostprignitz-Rup-
pin, über die der Transport des Reaktordruckgefäßes aus dem ehemaligen
Kernkraftwerk Rheinsberg am 30. Oktober 2007 erfolgen sollte, und welche
genauen technischen Informationen lagen ihr dazu vor?

3. Welche Nutzungsbeschränkungen gab es für den Schienenpersonen- bzw.
Güterverkehr über diese Eisenbahnbrücken zum Zeitpunkt des Transports,
und mit welcher Begründung bzw. von wem wurden diese wann veranlasst?

4. Wann wurden durch wen und mit welchem Ergebnis die Konsequenzen aus
diesen Nutzungsbeschränkungen für den Druckbehältertransport geprüft?

5. Wann und auf welchem Wege wurden Zeitpunkt und Route des Transports
des Reaktordruckbehälters den örtlichen Behörden und der Öffentlichkeit
bekanntgegeben?

Drucksache 16/7391 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Baumaßnahmen sind zurzeit bei diesen Eisenbahnbrücken geplant,
und welche Kosten entstehen dabei?

7. Welche Maßnahmen zur Absicherung des Transports des Reaktordruck-
behälters über diese Brücken wurden wann, aus welchem Grund, seitens
welcher Behörden geplant, veranlasst oder/und selbst durchgeführt?

8. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über
Kontrollen der statischen Belastbarkeit der fraglichen Brücken durch die
Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit dem Transport und über die
jeweiligen Ergebnisse?

9. In welcher Höhe sind dem Bund bzw. der Deutschen Bahn AG aufgrund
der für den Transport erforderlichen Streckenertüchtigung Kosten entstan-
den?

10. Aus welchen Gründen war eine zeitliche Verschiebung des Transports
nicht möglich?

Berlin, den 28. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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