BT-Drucksache 16/7323

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6000, 16/6002, 16/6406, 16/6423 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 27. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7323
16. Wahlperiode 27. 11. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, Kerstin
Andreae, Birgitt Bender, Monika Lazar, Jerzy Montag, Christine Scheel, Irmingard
Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Harald Terpe,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6406, 16/6423 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die finanziellen Mittel für die Förderung der Integrationskurse von Zuwande-
rern, die Förderung der Migrationserstberatung für Zuwanderer und die För-
derung von Maßnahmen zur Integration von Ausländern wird um weitere
63 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 27. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Wenn die Zusagen der Bundesregierung beim Nationalen Integrationsplan nicht

nur leere Worte sein sollen, muss die Bundesregierung die im Regierungsent-
wurf veranschlagten Mittel deutlich erhöhen, um die qualifizierte Sprachförde-
rung von sowohl Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern als auch für bereits
in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer zu gewährleisten. Alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes
müssen die Chance erhalten, nach ihren individuellen Möglichkeiten, die für die

Drucksache 16/7323 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen ausreichenden Deutsch-
kenntnisse zu erwerben.

Die mit dem Zuwanderungsgesetz geschaffenen Integrationskurse haben sich
dabei als zentrales Instrument der Integrationspolitik grundsätzlich bewährt.
Das Gutachten der Firma Rambøll zeigt aber auch Defizite und dringenden Ver-
besserungsbedarf auf. Die Empfehlungen der Evaluation will die Bundesregie-
rung offenbar nur teilweise bzw. auf geringstem Niveau umsetzen. Eine substan-
zielle Qualitätsverbesserung ist damit nicht zu erwarten.

Deshalb besteht zusätzlicher Finanzbedarf, denn ohne ausreichende Sprach-
kenntnisse kann die Integration von Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern
nicht gelingen.

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