Vom 27. November 2007
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7323
16. Wahlperiode 27. 11. 2007
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, Kerstin
Andreae, Birgitt Bender, Monika Lazar, Jerzy Montag, Christine Scheel, Irmingard
Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Harald Terpe,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6406, 16/6423 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die finanziellen Mittel für die Förderung der Integrationskurse von Zuwande-
rern, die Förderung der Migrationserstberatung für Zuwanderer und die För-
derung von Maßnahmen zur Integration von Ausländern wird um weitere
63 Mio. Euro erhöht.
Berlin, den 27. November 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung
Wenn die Zusagen der Bundesregierung beim Nationalen Integrationsplan nicht
nur leere Worte sein sollen, muss die Bundesregierung die im Regierungsent-
wurf veranschlagten Mittel deutlich erhöhen, um die qualifizierte Sprachförde-
rung von sowohl Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern als auch für bereits
in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer zu gewährleisten. Alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes
müssen die Chance erhalten, nach ihren individuellen Möglichkeiten, die für die
Drucksache 16/7323 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen ausreichenden Deutsch-
kenntnisse zu erwerben.
Die mit dem Zuwanderungsgesetz geschaffenen Integrationskurse haben sich
dabei als zentrales Instrument der Integrationspolitik grundsätzlich bewährt.
Das Gutachten der Firma Rambøll zeigt aber auch Defizite und dringenden Ver-
besserungsbedarf auf. Die Empfehlungen der Evaluation will die Bundesregie-
rung offenbar nur teilweise bzw. auf geringstem Niveau umsetzen. Eine substan-
zielle Qualitätsverbesserung ist damit nicht zu erwarten.
Deshalb besteht zusätzlicher Finanzbedarf, denn ohne ausreichende Sprach-
kenntnisse kann die Integration von Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern
nicht gelingen.