BT-Drucksache 16/7303

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/16000, 16/6002, 16/6414, 16/6423- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 26. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7303
16. Wahlperiode 26. 11. 2007

Änderungsantrag
der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert,
Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6414, 16/6423 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)

hier: Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 15 02 wird der Ansatz für den Titel 636 06 (Pauschale Abgeltung der
Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Leistungen) um
1,7 Mrd. Euro auf 4,2 Mrd. Euro erhöht.

Berlin, den 26. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen wurde ab dem Jahr 2004 eine
schrittweise Erhöhung des Bundeszuschusses eingeführt, finanziert über die
Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer. Nach 1,0 Mrd. Euro in
2004, 2,5 Mrd. Euro in 2005 und 4,2 Mrd. Euro in 2006 wurde den Krankenkas-

sen für die folgenden Jahre ein Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche
Aufgaben in Höhe von 4,2 Mrd. Euro jährlich zugesichert.

Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde diese pauschale Abgeltung
jedoch auf 2,5 Mrd. Euro für die Jahre 2007 und 2008 abgesenkt. Erst ab dem
Jahr 2009 sieht die Regierung wieder eine Erhöhung des Zuschusses auf
4,0 Mrd. Euro vor.

Drucksache 16/7303 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Spitzenverbände der Krankenkassen beziffern die Mehrausgaben der ge-
setzlichen Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Bereich
Mutterschutz und Schwangerschaftsleistungen auf 4,2 Mrd. Euro sowie die
Mindereinnahmen u. a. bei den Krankenkassenbeiträgen für Arbeitslose auf
7,1 Mrd. Euro. Damit schultern die Krankenkassen 11,3 Mrd. Euro Mehrausga-
ben bzw. Mindereinnahmen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

Aus diesem Grund muss zumindest die Absenkung der Bundesbeteiligung zu-
rückgenommen werden und der § 221 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit
seiner früheren Formulierung wieder in Kraft gesetzt werden. Damit würde sich
die Höhe des Bundeszuschusses für die Jahre 2008 und 2009 auf 4,2 Mrd. Euro
belaufen.

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