BT-Drucksache 16/7294

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6390, 16/6391, 16/6427- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

Vom 27. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7294
16. Wahlperiode 27. 11. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, Kerstin
Andreae, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, Dr. Uschi Eid,
Hans-Josef Fell, Priska Hinz (Herborn), Dr. Anton Hofreiter, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Krista Sager, Christine Scheel, Irmingard
Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Josef Philip
Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6390, 16/6391, 16/6427 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
(Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die beschlossenen steuer-
lichen Maßnahmen haben die staatliche Einnahmebasis erheblich gestärkt. Die-
ses günstige konjunkturelle Umfeld muss genutzt werden, um die Konsolidie-
rung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zu verstärken. Ange-
sichts der generell mit Schätzungen verbundenen Unsicherheiten über die wei-
teren wirtschaftlichen Perspektiven können die aktuellen Einnahmeerwartungen
nicht zur Grundlage für zusätzliche langfristige Ausgabenverpflichtungen ge-
macht werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

– Trotz Aufschwung keine Entwarnung für die öffentlichen Haushalte –

Zwar führt die derzeitige erfreuliche Entwicklung der Gesamtwirtschaft zu einer
deutlichen Verbesserung der staatlichen Einnahmen, der Schuldenstand der Ge-
bietskörperschaften bleibt aber drückend. Gerade die günstigere gesamtwirt-

schaftliche Situation muss daher entschlossen zur weiteren Haushaltskonsoli-
dierung genutzt werden.

– Neue Maßnahmen nur bei Entlastung an anderer Stelle –

Neue, langfristig öffentliche Finanzmittel bindende Maßnahmen dürfen nur in
Angriff genommen werden, wenn sie durch Entlastungen an anderer Stelle des
Haushalts abgesichert werden. Anderenfalls drohen die öffentlichen Haushalte

Drucksache 16/7294 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
im Konjunkturabschwung in eine Schuldenfalle zu geraten. Der eng begrenzte
Spielraum für solche zusätzlichen Ausgaben muss vorrangig für zukunftsorien-
tierte und wachstumsstärkende Investitionen und Maßnahmen genutzt werden,
um nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, sondern auch die
Qualität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.

Berlin, den 27. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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