BT-Drucksache 16/6591

Folgen der Neuregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach SGB II für die Kommunen

Vom 8. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6591
16. Wahlperiode 08. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Dr. Lothar Bisky, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert,
Dr. Gesine Lötzsch, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich, Dr. Gregor Gysi,
Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Folgen der Neuregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft
nach SGB II für die Kommunen

In den ersten beiden Jahren nach Einführung der Grundsicherung für Arbeit-
suchende beteiligte sich der Bund in allen Ländern mit 29,1 Prozent an den
Kosten der Unterkunft der Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach
dem SGB II. Von Beginn an war die Höhe der Bundesbeteiligung Gegenstand
von Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern. Deshalb wurde im
Juli 2006 eine neue Regelung ausgehandelt und im SGB II fest geschrieben
(§ 46 Abs. 7 SGB II). Nach dieser erhöhte sich die durchschnittliche Beteili-
gung des Bundes auf 31,8 Prozent. Allerdings erstattet der Bund nicht mehr
allen Ländern den gleichen fixen Anteil. Differenziert nach der durchschnitt-
lichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften wird die prozentuale Beteiligung für je-
des Land jährlich neu fest gelegt. Die Größe der Bedarfsgemeinschaften bleibt
bei diesem Verfahren unberücksichtigt. Sowohl der Deutsche Städtetag (in der
Financial Times Deutschland vom 27. August 2007) als auch das Bremer Insti-
tut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (in seiner Info
vom 9. August 2007) gehen davon aus, dass die Kommunen aufgrund dieser
Regelung im nächsten Jahr zusätzlich belastet werden, da zwar die Zahl der Be-
darfsgemeinschaften zwischen der Jahresmitte 2006 und 2007 gesunken ist,
nicht aber die Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft.1 Dieser
Sachverhalt ist auch der Einbeziehung der unter 25-Jährigen in die Bedarfs-
gemeinschaft der Eltern geschuldet, die durch das „Gesetz zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vom 24. März 2006
vollzogen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung diese Befürchtungen des Deutschen Städtetages
und des BIAJ bestätigen bzw. widerlegen?

2. Von welcher durchschnittlichen Beteiligung des Bundes an den Kosten der

Unterkunft aller Bundesländer geht die Bundesregierung für das Jahr 2008
aus?

3. Auf welche Summe (in Euro) beläuft sich die Differenz zwischen dem dies-
jährigen durchschnittlichen Bundesanteil und dem voraussichtlichen durch-
schnittlichen Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2008?

1 Das BIAJ geht von einer Mehrbelastung von 350 Mio. Euro aus.

Drucksache 16/6591 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie stellt sich die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für die
einzelnen Bundesländer in 2007 und in 2008 dar (bitte Aufstellung in Pro-
zent nach Bundesländern)?

5. Wie wirkt sich die Veränderung des jeweiligen Bundesanteils an den Kosten
der einzelnen Bundesländer gegenüber dem Vorjahr für die Bundesländer
finanziell aus (bitte evtl. Mehrkosten in Mio. Euro ausweisen)?

6. Wie hat sich die Einbeziehung der unter 25-Jährigen in die Bedarfsgemein-
schaft der Eltern auf die durchschnittliche Größe der Bedarfsgemeinschaften
und die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten der Unterkunft ausge-
wirkt (bitte insgesamt und nach Bundesländern aufgeschlüsselt darstellen)?

7. Was gedenkt die Bundesregierung gegen eine durch die neue Berechnungs-
methode des Bundesanteils eventuell entstehende Mehrbelastung der Länder
bzw. Kommunen zu unternehmen – auch eingedenk der Tatsache, dass die
ursprünglich vorgesehene Entlastung der Kommunen zum von der Bundes-
regierung gewünschten Ausbau von Kindertagesstätten beitragen soll?

8. Wird sie die im Bundeshaushalt 2008 eingeplanten 3,9 Mrd. Euro für die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Laufe des gesetzgebe-
rischen Verfahrens zur Verabschiedung des Bundeshaushalts überdenken,
bzw. auf welche Höhe will sie diesen Haushaltsposten festsetzen?

Berlin, den 2. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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