BT-Drucksache 16/3935

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Markus Kurth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/2649- Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Vergütung von Berufsbetreuern

Vom 19. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3935
16. Wahlperiode 19. 12. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Markus Kurth
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/2649 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Vergütung von Berufsbetreuern

A. Problem

Im Rahmen des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 21. April
2005 (BGBl. I S. 1073) wurde die Vergütung von berufsmäßig geführten Betreu-
ungen in Artikel 8 (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) neu geregelt.
§ 4 Abs. 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes legt den Stun-
densatz in drei Kategorien fest. Die Stundensätze gelten auch Ansprüche auf
Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen sowie anfallende
Umsatzsteuer ab (§ 4 Abs. 2 Satz 1 des Vormünder- und Betreuervergütungs-
gesetzes). Die zum 1. Januar 2007 beschlossene Anhebung der Mehrwertsteuer
auf 19 Prozent führt zu einer realen Absenkung des Nettostundensatzes für
Berufsbetreuer. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will dies mit dem
vorgelegten Gesetzentwurf verhindern.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs

D. Kosten
Keine

Drucksache 16/3935 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2649 abzulehnen.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 13. Dezember 2006
Ute Granold
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Joachim Stünker
Berichterstatter
sache 16/2649 in seiner 51. Sitzung am 21. September 2006
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Finanzaus-
schuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 42. Sitzung
am 13. Dezember 2006 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP beschlossen, die
Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage in
seiner 37. Sitzung am 13. Dezember 2006 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung am 13. Dezember 2006
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 42. Sitzung
am 13. Dezember 2006 abschließend beraten. Der Aus-
schuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs zu empfehlen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass die Vergütung von berufsmäßig geführten Betreu-
ungen durch die Reform des Betreuungsrechts 2005 neu

Vergütungen, bei denen es sich um Netto-Vergütungen
handle, zu denen immer die gesetzliche Mehrwertsteuer hin-
zugerechnet werde, als Brutto-Vergütung ausgestaltet. In
diesem Zusammenhang machte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN darauf aufmerksam, dass sie schon in den
Verhandlungen zur Reform des Betreuungsrechts für eine
Netto-Vergütung, zu der unabhängig von einer Steuererhö-
hung oder -senkung der Mehrwertsteuersatz hinzugerechnet
werde, plädiert habe. Mit Erhöhung der Mehrwertsteuer zum
1. Januar 2007 ergebe sich das Problem, dass die Vergütung
der Berufsbetreuer real erheblich abgesenkt werde. Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf wolle man diesem Problem be-
gegnen.

Die Fraktion der SPD äußerte zwar grundsätzlich Verständ-
nis für das Anliegen des Gesetzentwurfs. Man solle jedoch
den Evaluationsbericht, der im Auftrag des Bundesministe-
riums der Justiz erstellt werde und die Auswirkungen der
Reform des Betreuungsrechts auf das Vergütungssystem
zum Thema habe, abwarten. Dieser werde voraussichtlich
Mitte 2007 vorliegen. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs
durch die Fraktion der SPD beruhe alleine auf dem Umstand,
dass man diesen Evaluationsbericht abwarten wolle.

Die Fraktion der CDU/CSU schloss sich diesen Ausfüh-
rungen an und ergänzte, dass bei der Beratung zur Reform
des Betreuungsrechts 2005 bereits das Problem der Mehr-
wertsteuererhöhung in die Diskussion mit eingeflossen sei.
Man habe sich jedoch schon damals darauf verständigt, den
Evaluationsbericht zu den Auswirkungen auf die Vergütung
abzuwarten. Aus diesem Grund werde man den Gesetzent-
wurf ablehnen.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass es der Sache nach an-
gebracht sei, sich über die Auswirkungen der Mehrwert-
steuererhöhung auf die Inklusivstundensätze der Betreuer
Gedanken zu machen, da ein reales Absinken der Einnahmen
eintreten werde. Sie werde sich jedoch bei der Abstimmung
über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil man dem
Evaluationsbericht nicht vorgreifen wolle.

Die Bundesregierung bekräftigte, dass die Evaluierung
schon im Gange sei. Sie bedauere jedoch, dass der Rücklauf
der Fragebögen, welche den Berufsbetreuern übersandt wor-
den seien, sehr dürftig sei. Lediglich 10 Prozent der Befrag-
ten hätten bisher geantwortet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3935

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christine Lambrecht, Joachim Stünker,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Nescovic und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-

geregelt worden sei. Man habe die Vergütung der Berufs-
betreuer im Gegensatz zu anderen gesetzlich festgelegten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

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