BT-Drucksache 16/3480

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3109, 16/3123, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3480
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann, Roland
Claus, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3109, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Der Bundestag wolle beschließen:

Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundeskartellamts (Kapitel 09 08)
werden um 2 739 T Euro auf 21 000 T Euro angehoben.

Die notwendigen Mittel werden durch Umwidmung von Mitteln aus Titel 532 81
(Beteiligung des Bundes an Auslands-Messen und Ausstellungen im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft) in Kapitel 09 02 bereitgestellt.

Berlin, den 20. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Das Bundeskartellamt hat die wichtige Aufgabe, die Einhaltung des Kartell-
gesetzes (GWB) zu überwachen und durchzusetzen. In jüngster Zeit haben

Fusionen wieder stark zu genommen, eine ähnliche Entwicklung bleibt zumin-
dest für die nahe Zukunft zu erwarten. Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf
Böge, erläuterte im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 10. Mai 2006,
dass sich die Zahl der Fusionskontrollverfahren von 2004 auf 2005 um 15 Pro-
zent erhöht habe. Im Bereich der Kartellbekämpfung waren im Frühjahr 2006
knapp 30 Fälle von „erheblichem volkswirtschaftlichem Gewicht“ anhängig,

Drucksache 16/3480 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
betonte Böger. Allerdings bestehe ein personelles Problem, diese Fälle zügig ab-
zuarbeiten.

Besonders problematisch ist die Personalausstattung des Amtes im Energiebe-
reich. Gerade auf dem oligopolistischen Energieerzeugungsmarkt ist eine Stär-
kung des Wettbewerbs aber nötig. So ist die Stromproduktion zu 80 Prozent in
Händen der vier großen Unternehmen RWE, EON, EnBW und Vattenfall.
Gleichzeitig gehört diesen fast das gesamte Stromnetz. Der deutsche Gasbedarf
wird schon zur Hälfte durch ein einziges Unternehmen (EON Ruhrgas) gedeckt.
Diese mächtigen Unternehmen müssen von einer unterfinanzierten Behörde be-
aufsichtigt werden. Böge nannte im Wirtschaftsausschuss beispielhaft das Ver-
fahren gegen EON, bei dem sieben Mitarbeiter seines Amtes „namhaften Kanz-
leien und Gutachten von vier renommierten Professoren“ gegenüber stünden.
Die Marktmacht der vier großen Energiekonzerne trägt maßgeblich zu den ho-
hen Energiepreisen der letzten Zeit bei und verhindert zudem den dringend nö-
tigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit einer Stärkung des Kartellamtes
muss ein erster Schritt getan werden, um diesen Missständen zu begegnen.

Auch Wirtschaftsminister Glos, das Wirtschaftsministerium und die Regie-
rungsfraktionen haben wiederholt im Wirtschaftsausschuss betont, das Kartell-
amt müsse gestärkt werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie, Dagmar Wöhrl, betonte in der Aus-
schusssitzung am 25. Oktober 2006 erneut, dass das Ministerium ein „großes In-
teresse“ daran habe, dass es beim Kartellamt zu neuen Stellen komme. Konkrete
Initiativen zur Stärkung des Kartellamtes legt die Regierung trotz aller Ankün-
digungen aber nicht vor.

Bezüglich der mit dem vorliegenden Antrag zu beschließenden Erhöhung des
Etats ist zu betonen, dass das Kartellamt regelmäßig weitaus mehr Geld durch
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten einnimmt, als es ausgibt. Böge
sprach von 900 Mio. Euro Einnahmen aus Bußgeldern in den letzten Jahren. Der
Haushalt 2006 sah einen Einnahmenüberschuss von mehr als 90 Mio. Euro vor
und auch 2007 sollen die Einnahmen die Ausgaben um rund 10 Mio. Euro über-
steigen.

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