BT-Drucksache 16/3468

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3111, 16/3123, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3468
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge,
Roland Claus, Diana Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Inge Höger-Neuling,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Elke Reinke, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn
Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3111, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind ab dem 1. Januar 2007 auf 420 Euro zu
erhöhen. Dazu wird im Kapitel 1112 der Titel 681 12 (Arbeitslosengeld II)
um 5,8 Mrd. Euro auf 27,2 Mrd. Euro erhöht.

2. Die Regelsätze im SGB XII sind ab dem 1. Januar 2007 ebenfalls auf
420 Euro zu erhöhen. Hierfür sind den Kommunen entsprechende Mittel zu-
zuweisen. Im Kapitel 1702 (Allgemeine Bewilligungen) wird dafür ein eige-
ner Titel in Höhe von 730 Mio. Euro eingefügt.

3. Asylsuchende, Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge sind in die regulären
Sicherungssysteme nach SGB II und SGB XII zu integrieren. Hierfür sind
den Kommunen entsprechende Mittel zuzuweisen. Im Kapitel 1702 (All-
gemeine Bewilligungen) wird dafür ein eigener Titel in Höhe von 270 Mio.
Euro eingefügt.

4. Unabhängige Sozialberatungsstellen sind zu schaffen und auszufinanzieren.
Im Kapitel 1702 (Allgemeine Bewilligungen) wird dafür ein eigener Titel in

Höhe von 44 Mio. Euro eingefügt.

Berlin, den 21. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Drucksache 16/3468 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung

Zu den Nummern 1 und 2

Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sind
ebenso wie die des SGB XII zu niedrig angesetzt, um das sozio-kulturelle Exis-
tenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Wie der Paritä-
tische Wohlfahrtsverband in seiner Expertise „Zum Leben zu wenig … Für eine
offene Diskussion um das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in
der Sozialhilfe“ nachgewiesen hat, decken die Regelsätze der Grundsiche-
rungssysteme das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht mehr ausreichend
ab und müssten um 20 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung auf 420 Euro
muss als erster Schritt auf dem Weg zu einer an der Armutsrisikogrenze orien-
tierten sozialen Grundsicherung unternommen werden, um Beziehenden der
Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII ein Leben in Würde und
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zu Nummer 3

Die Absonderung von Asylsuchenden, Geduldeten und Bürgerkriegsflüchtlingen
in eigenen, residualen Leistungssystemen mit repressiven Bedingungen und
schlechterem Leistungsniveau dient der Abschreckung, der Aufrechterhaltung
von Unsicherheit, der gesellschaftlichen Spaltung und Stigmatisierung. Sie muss
daher überwunden werden. Asylsuchende müssen wieder in die regulären
Grundsicherungssysteme integriert werden.

Zu Nummer 4

Langzeitarbeitslosigkeit und längerfristig geringe Einkommen führen zu viel-
fältigen sozialen Problemen bei den Betroffenen und ihren Familien. Zur Unter-
stützung der Bewältigung dieser Probleme und zur Stärkung des Selbsthilfe-
potenzials ist eine umfassende Sozialberatung notwendig. Zur Wahrung der
sozialpädagogischen Qualität der Beratung (z. B. Anonymität, Orientierung an
den vielfältigen Problemlagen, Sanktionsfreiheit) ist diese von unabhängigen
Beratungsstellen, insbesondere Beratungsstellen der Betroffeneninitiativen, zu
übernehmen. Erwerbslosigkeit und Niedrigeinkommen haben gesamtgesell-
schaftliche Ursachen, daher bedürfen diese Beratungsstellen einer Finanzierung
durch den Bund.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.